Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 1: Antrag Bündnis 90/Die Grünen zum `Bremer Modell´ vom 26.04.2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,6 MB
Datum
03.12.2015
Erstellt
19.11.15, 18:01
Aktualisiert
19.11.15, 18:01
Beschlussvorlage (Anlage 1: Antrag Bündnis 90/Die Grünen zum `Bremer Modell´ vom 26.04.2015) Beschlussvorlage (Anlage 1: Antrag Bündnis 90/Die Grünen zum `Bremer Modell´ vom 26.04.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 1,6 MB

Inhalt der Datei

c# Anlage 1 zu WP9-158/2015 Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen lm Bat dcr Stadt Bedburg I Am Balhaus 1 I 50181 Bedburg Joehen vom Berg Fraktionsvorsitsender htlp://gruenebedburg.de Datum:26,04"15 An den Bürgermeister der Stadt Bedburg Am Rathaus l** i 1 50181 Bedburg "z E, Aprit ?ü?5 i **i ,i#i 9 uu,--ßh-- t :} Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg: Einführung des sogenannten Bremer Modells Sehr geehrter Herr Solbach, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grtinen im Rat der Stadt Bedburg beantragt, die Einführung des sogenannten,,Bremer Modells" zur umfassenden Gesundheitsversorgung ftir Flüchtlinge und Asylsuchende im Stadtgebiet Bedburgs. Der Rat möge beschließen: L Die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende wird in Anlehnung an das ,,Bremer Modell" auf eine gesetzliche Krankenversicherung übertragen. Die Leistungsberechtiglen nach gg 4 und 6 AsylbLG erhalten zu diesem Zweck eine Krankenversicherten Chipkarte der - gesetzlichen Krankenversicherung. 2.Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen, um eine entsprechende Vereinbarung auf der Grundlage des $ 264 Absatz I SGB V zu treffen. Begründung: Die vorgesehenen Leistungsbeschränkungen nach dem AsylbLG führen nicht selten zu zeitlichen Verzögerungen und sind oft nicht unumstritten. Bisher erfolgt der Zugang zum Gesundheitssystem über die Beantragung von medizinischen Leistungen beim Sozialamt mit erheblichen Einschränkungen nach $$ a und & AsylbLG. Hier ist die Anpassung, an den Status der Personen, die nach $ 2 AsylbLG, mit der Chip-Karte einer gesetzlichen Krankenversicherung ausgestattet sind und somit einen Atrt/eine Arztin ihrer Wahl aufsuchen können sinnvoll. Diese Übertragung an eine Krankenkasse ist bereits jetzt schon gemäß $ 264 BS. 1 SGB V möglich- Seite 1 Dieser gleichberechtigte Zugang zu gesundheitlichen Leistungen bei Arztlnnen, in Krankenhäusern und anderen Leistungserbringerlnnen, beinhaltet ebenfalls einen Entlastung der zuständigen Behörden, da die obligatorische Bewilligung jeder einzelnen Behandlung entfüllt und direkt über die Chip-Karte in Anspruch genommen werden kann. Diese Möglichkeit beinhaltet auch einen Gewinn an Normalität im Alltag, danrsätzliche Wege zum Sozialamt entfallen. Die Erfahrungen in Bremen haben gezeigl, dass sich durch diese Veränderungen administrative Kosten in erheblichen Umfang einsparen lassen. In Hamburg und Bremen wurden die Versichenrngen durch die AOK übernoülmen, deren Erfahrung auch gezeigl haben, das dieses Modell weder zu Beeinträchtigungen der Versorgungsqualität noch zu Kostensteigerungen geftihrt hat. Die in Bremen ausgegeben4Chip-Karten enthalten keinen Hinweis auf einen eingeschränkten Es gibt lediglich eine entsprechende Code.Nr. Das Sozialamt entscheidet jedoch weiterhin bei Leistungen für Psychotherapien, DMP ( Disease - Behandlungsanspruch nach dem AsylbLG. Management-Programm ), Zahnersatz nach entsprechender Begutachtung. Grüne Grüße aus der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen t .. qlGvrru*6a ' N $",a" k-qg tl chen vö-m Berg Janina Pier-Sekul s 90 / Die Grünen Stadträtin Bündnis 90 / Die Grünen Seite 2