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Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
815 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
04.11.15, 18:02
Aktualisiert
13.11.15, 18:01

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9203/2015 Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 17.11.2015 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Vorberatung der Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2016 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2016 zu beschließen. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken. Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr und Gegenleistung fordert. Dies geschieht im vorliegenden Fall durch die Nutzung von Äquivalenzziffern. Äquivalenzziffern sind Gewichtungs- oder Umrechnungsziffern, mit deren Hilfe verschiedenartige Faktoren in gleichartige Parameter umgerechnet werden sollen. Dafür muss als Berechnungsgrundlage ein geeigneter Maßstab gefunden werden. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Insbesondere im Bereich des Friedhofswesens sind mehrere Gebührentatbestände zu berücksichtigen und die entsprechenden Gebührensätze zu kalkulieren; und zwar  Graberstellung  Einebnung  Grabnutzung Die im letzten Jahr angewandten Kalkulationsgrundsätze wurden auch in der Kalkulation 2016 grundsätzlich angewendet. Die kalkulatorischen Zinsen werden auf der Basis eines kalkulatorischen Zinssatzes von 6% berechnet. Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen Kosten ist auch die Umlage von Kosten beteiligter Verwaltungseinheiten nach § 6 KAG ansatzfähig. In den Umlagen sind die anteiligen Kosten der Fachdienste 1 und 2 sowie die allgemeinen Verwaltungskosten des Fachdienstes 6 enthalten. Statistik Die nachstehende Statistik bestätigt den Trend zur Urnenbestattung. Weiterhin zeigt sie, dass die Anzahl der Bestattungen im Jahr 2015 (Stand 30.09.) die Vorjahresergebnisse übertreffen könnte. Dieser Trend wird bei der Betrachtung des prozentualen Verhältnisses zwischen Urnen- und Erdbestattungen deutlich. Fehlbeträge aus Vorjahren Der Rat der Stadt Bedburg hat am 16.12.2014 beschlossen, dass aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die in den vergangenen Haushaltsjahren entstandenen Fehlbeträge aus Gründen der Gerechtigkeit in Bezug auf das Verursacherprinzip nicht bei dieser und auch nicht bei den kommenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden sollen. Aufgrund dieses Beschlusses blieben die nachstehend aufgeführten Fehlbeträge aus der Abrechnung des Jahres 2014 unberücksichtigt:     57.487 € Unterdeckung 27.993 € Unterdeckung 17.993 € Unterdeckung 2.205 € Unterdeckung Grabnutzungen Grabanfertigung Einebnung Umbettung Betriebsabrechnungsbogen GrabnutzungsGenehmigungen entschädigung Grabanfertigung Einebnung Umbettungen Personalkosten Beamte Allgemeines 40.430 € Sachkosten 42.890 € 540 € 4.900 € Kalkulatorische Abschreibungen 32.610 € 7.570 € 1.550 € Kalkulatorische Zinsen 44.440 € 3.540 € 740 € Personalkosten Bauhof lt. Stundenaufzeichnung 299.020 € 47.510 € 16.880 € 460 € Zwischensumme 1 418.960 € € 59.160 € 24.070 € 460 € 40.430 € 24.250 € 5.260 € 5.260 € 4.040 € 1.620 € - 40.430 € 443.210 € 5.260 € 64.420 € 28.110 € Umlage Allgemeines (FD 1, 2, 6; s. auch Seite 2) Zwischensumme 2 - 2.080 € Querschnittskosten (FD 1, FD 2, FD 6) Zwischensumme 2 Fehlbeträge aus Vorjahren Ansatzfähige Kosten 2016 agesetzte Kosten 2015 Differenz € 38.570 € Umlage Querschnittskosten Abzug grünpolitischer Wert (10 %) - 31.470 € 370 € 4.580 € 2.000 € 474.680 € 5.630 € 69.000 € 30.110 € - € 47.470 € 427.210 € 402.450 € 24.760 € - € 5.630 € 4.995 € 635 € - € 69.000 € 68.386 € 614 € 150 € 2.230 € 38.570 € - € - € - € - € - € - € 2.230 € 2.174 € 56 € - € 30.110 € 25.583 € 4.527 € Der Anstieg der Kosten in Höhe von insgesamt rd. 31.000 € resultiert insbesondere aus den steigenden Personalkosten (tarifliche Erhöhungen, Stundenaufkommen). Grabanfertigungen Die ansatzfähigen Kosten betragen lt. Kalkulation rd. 69.000 €. Kalkuliert wird mit 253 Grabanfertigungen (Durchschnitt der letzten 5 Jahre), die sich auf die einzelnen Grabarten verteilen. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Diff. 2016 zu 2015 € € € € € € € Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr 490 723 720 780 570 590 20 Erdbestattung freitags 12.00 Uhr und samstags Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen 735 1.084 1.080 1.170 855 885 30 980 1.445 1.440 1.560 1.140 1.180 40 245 361 360 390 285 295 10 Erdbestattung Kindergrab Montag-Freitag 12.00 Uhr Erdbestattung Kindergrab freitags 12.00 Uhr und samstags 368 542 540 585 428 443 15 Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und Feiertagen Urnenbestatt. Montag-Freitag 12.00 Uhr 490 723 720 780 570 590 20 98 145 144 156 114 118 4 Urnenbestatt. freitags 12.00 Uhr und samstags Urnenbestatt. an Sonn- und Feiertagen 147 217 212 234 171 177 6 196 289 288 312 228 236 8 Die Gebührenerhöhung beträgt durchweg 3,5%. Weitere Erläuterungen siehe Punkt 2. der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Grabnutzungen Die ansatzfähigen Kosten für die Friedhofsunterhaltung betragen für 2016 lt. Betriebsabrechnungsbogen rd. 427 T€. Der so genannte „grünpolitische Wert“ in Höhe von 10% der ansatzfähigen Kosten wurde berücksichtigt. Hinzu kommen für die vom Bauausschuss beschlossene Anschaffung von Urnen-Stelen weitere Kalkulatorische Kosten, die anzusetzen sind. Trotz der steigenden Kosten sinken die Gebührensätze aufgrund der steigenden Fallzahlen. Neu hinzugekommen ist die Gebühr je Kammer (2 Plätze) in einer Urnen-Stele. Erdreihengrab Erdkindergrab (unter 5 Jahre) Erdwahlgrab 2011 2012 2013 2014 2015 2016 € € € € € € 1.525 1.850 1.800 1.700 765 750 675 1.775 2.150 2.075 2.225 645 1.700 1.650 Diff. 2016 zu 2015 € % -50 -2,94% 660 -15 -2,22% 1.975 2.000 1.925 -75 -3,75% 2.150 2.050 2.075 2.000 -75 -3,61% 675 anonymes Erdreihengrab - Urnenreihengrab 725 775 750 650 625 600 -25 -4,00% Urnenwahlgrab 725 775 750 650 700 675 -25 -3,57% anonymes Urnengrab 725 850 850 725 725 675 -50 -6,90% Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern - 25 25 0 0,00% Pflegefreies Urnenreihengrab - - - 725 725 675 -50 -6,90% Pflegefreies Urnenwahlgrab - - - 800 800 750 -50 -6,25% Pflegefreies Erdreihengrab - - - 2.050 2.075 2.000 -75 -3,61% Pflegefreies Erdwahlgrab - - - 2.325 2.350 2.275 -75 -3,19% Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab - - - 725 725 675 -50 -6,90% Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab - - - - 800 750 -50 -6,25% Urnen-Stele (Doppelkammer) - - - - - 1.130 1.130 31 30 26 Die Senkung der Gebührensätze resultiert insbesondere aus höheren Fallzahlen/Äquivalenzziffern (Mittelwert der letzten 5 Jahre). Stark ansteigend ist beispielsweise die Anzahl der vorzeitig zurück gegebenen Gräber (Kalkulation 2015 = 142; Kalkulation 2016 = 404). Weitere Erläuterungen siehe Punkt 2. der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Einebnungen Die Inanspruchnahme der von der Stadt angebotenen Dienste ist, entgegen der in den letzten Jahren gesunkenen Nachfrage, wieder gestiegen. Aufgrund einer Änderung der Gewichtung bei der Verteilung der Kosten des verwaltungsseitigen Aufwands des Fachdienstes 6 steigen die Gebührensätze an. Grund für die Änderung ist der aktuell bewertete Arbeitsaufwand für die mit der Einebnung verbundenen Recherchen und sonstigen notwendigen Tätigkeiten. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 € Einebnung Erdgrab € € € € Diff. 2015 zu 2016 € % 64 64 66 68 61 73 12 19,67% Entfernung Grabstein 128 128 133 136 123 146 23 18,70% Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle Entfernung einer Abdeckplatte 128 128 133 136 123 146 23 18,70% 64 64 66 68 61 73 12 19,67% 128 128 133 136 123 146 23 18,70% Berechtigungsscheine 16 16 17 17 15 18 3 20,00% Einebnung Urnengrab 32 32 33 34 31 37 6 19,35% Entfernung Grabstein 64 64 66 68 61 73 12 19,67% Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle Entfernung einer Abdeckplatte 64 64 66 68 61 73 12 19,67% 32 32 33 34 31 37 6 19,35% 64 64 66 68 61 73 12 19,67% Weitere Erläuterungen siehe Punkt 3. der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Inanspruchnahme der Trauerhallen und Kühlkammern Seit 2013 wurde die „Miete“ für die Inanspruchnahme der Trauerhallen bzw. der Kühlkammern auf 140 € bzw. auf 30 € festgesetzt. Im Jahr 2014 wurden die Sätze dann erhöht und in 2015 unverändert gelassen 2011 Nutzung Trauerhalle Nutzung Leichenkammer Aufbewahrung von Urnen (je angefangene Woche) € 300 60 60 201 2 € 100 20 60 Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung des Nachfrageverhaltens: 201 3 € 140 30 60 201 4 € 200 40 60 201 5 € 200 40 60 201 6 € 200 40 60 Trotz gleichbleibender Miete für die Inanspruchnahme der Trauerhallen in 2015 ist bei steigender Zahl der Bestattungen eine Stagnation der Nutzung der Trauerhallen zu verzeichnen. Die Nutzung der Kühlkammer wird voraussichtlich den Wert des Jahres 2014 übertreffen. Die verhältnismäßig geringe Nachfrage zur Nutzung der Kühlkammern wird einerseits durch den Anstieg der Anzahl der Urnenbestattungen und andererseits durch die mittlerweile bestehende Konkurrenz durch private Anbieter dieser Dienstleistung begründet sein. Die Aufbewahrung von Urnen bei der Stadtverwaltung kommt sehr selten vor, da dies von den Bestattungsunternehmen übernommen wird. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 06.11.2015 ----------------------------------Bremer ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter Fachdienstleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister