Daten
Kommune
Bedburg
Größe
815 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
04.11.15, 18:02
Aktualisiert
13.11.15, 18:01
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9203/2015
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
17.11.2015
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Vorberatung der Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte
Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2016 zu beschließen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder
Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein
privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das
veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage
nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken.
Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ansatzfähigen Kosten.
Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu
bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein
Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu
der Inanspruchnahme stehen darf.
Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom
Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus
verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr
und Gegenleistung fordert.
Dies geschieht im vorliegenden Fall durch die Nutzung von Äquivalenzziffern. Äquivalenzziffern
sind Gewichtungs- oder Umrechnungsziffern, mit deren Hilfe verschiedenartige Faktoren in
gleichartige Parameter umgerechnet werden sollen. Dafür muss als Berechnungsgrundlage ein
geeigneter Maßstab gefunden werden.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes
innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses
Zeitraums ausgeglichen werden.
Insbesondere im Bereich des Friedhofswesens sind mehrere Gebührentatbestände zu
berücksichtigen und die entsprechenden Gebührensätze zu kalkulieren; und zwar
Graberstellung
Einebnung
Grabnutzung
Die im letzten Jahr angewandten Kalkulationsgrundsätze wurden auch in der Kalkulation 2016
grundsätzlich angewendet.
Die kalkulatorischen Zinsen werden auf der Basis eines kalkulatorischen Zinssatzes von 6%
berechnet.
Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen Kosten
ist auch die Umlage von Kosten beteiligter Verwaltungseinheiten nach § 6 KAG ansatzfähig. In
den Umlagen sind die anteiligen Kosten der Fachdienste 1 und 2 sowie die allgemeinen
Verwaltungskosten des Fachdienstes 6 enthalten.
Statistik
Die nachstehende Statistik bestätigt den Trend zur Urnenbestattung. Weiterhin zeigt sie, dass die
Anzahl der Bestattungen im Jahr 2015 (Stand 30.09.) die Vorjahresergebnisse übertreffen könnte.
Dieser Trend wird bei der Betrachtung des prozentualen Verhältnisses zwischen Urnen- und
Erdbestattungen deutlich.
Fehlbeträge aus Vorjahren
Der Rat der Stadt Bedburg hat am 16.12.2014 beschlossen, dass aufgrund der einstimmigen
Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die in den vergangenen Haushaltsjahren
entstandenen Fehlbeträge aus Gründen der Gerechtigkeit in Bezug auf das Verursacherprinzip
nicht bei dieser und auch nicht bei den kommenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden
sollen. Aufgrund dieses Beschlusses blieben die nachstehend aufgeführten Fehlbeträge aus der
Abrechnung des Jahres 2014 unberücksichtigt:
57.487 € Unterdeckung
27.993 € Unterdeckung
17.993 € Unterdeckung
2.205 € Unterdeckung
Grabnutzungen
Grabanfertigung
Einebnung
Umbettung
Betriebsabrechnungsbogen
GrabnutzungsGenehmigungen
entschädigung
Grabanfertigung
Einebnung
Umbettungen
Personalkosten Beamte
Allgemeines
40.430 €
Sachkosten
42.890 €
540 €
4.900 €
Kalkulatorische Abschreibungen
32.610 €
7.570 €
1.550 €
Kalkulatorische Zinsen
44.440 €
3.540 €
740 €
Personalkosten Bauhof lt. Stundenaufzeichnung
299.020 €
47.510 €
16.880 €
460 €
Zwischensumme 1
418.960 €
€
59.160 €
24.070 €
460 €
40.430 €
24.250 €
5.260 €
5.260 €
4.040 €
1.620 € -
40.430 €
443.210 €
5.260 €
64.420 €
28.110 €
Umlage Allgemeines (FD 1, 2, 6; s. auch Seite 2)
Zwischensumme 2
-
2.080 €
Querschnittskosten (FD 1, FD 2, FD 6)
Zwischensumme 2
Fehlbeträge aus Vorjahren
Ansatzfähige Kosten 2016
agesetzte Kosten 2015
Differenz
€
38.570 €
Umlage Querschnittskosten
Abzug grünpolitischer Wert (10 %)
-
31.470 €
370 €
4.580 €
2.000 €
474.680 €
5.630 €
69.000 €
30.110 €
-
€
47.470 €
427.210 €
402.450 €
24.760 €
-
€
5.630 €
4.995 €
635 €
-
€
69.000 €
68.386 €
614 €
150 € 2.230 €
38.570 €
-
€
-
€
-
€
-
€
-
€
-
€
2.230 €
2.174 €
56 €
-
€
30.110 €
25.583 €
4.527 €
Der Anstieg der Kosten in Höhe von insgesamt rd. 31.000 € resultiert insbesondere aus den
steigenden Personalkosten (tarifliche Erhöhungen, Stundenaufkommen).
Grabanfertigungen
Die ansatzfähigen Kosten betragen lt. Kalkulation rd. 69.000 €. Kalkuliert wird mit 253
Grabanfertigungen (Durchschnitt der letzten 5 Jahre), die sich auf die einzelnen Grabarten
verteilen.
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Diff.
2016
zu
2015
€
€
€
€
€
€
€
Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr
490
723
720
780
570
590
20
Erdbestattung freitags 12.00 Uhr und
samstags
Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen
735
1.084
1.080
1.170
855
885
30
980
1.445
1.440
1.560
1.140
1.180
40
245
361
360
390
285
295
10
Erdbestattung Kindergrab Montag-Freitag
12.00 Uhr
Erdbestattung Kindergrab freitags 12.00 Uhr
und samstags
368
542
540
585
428
443
15
Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und
Feiertagen
Urnenbestatt. Montag-Freitag 12.00 Uhr
490
723
720
780
570
590
20
98
145
144
156
114
118
4
Urnenbestatt. freitags 12.00 Uhr und
samstags
Urnenbestatt. an Sonn- und Feiertagen
147
217
212
234
171
177
6
196
289
288
312
228
236
8
Die Gebührenerhöhung beträgt durchweg 3,5%.
Weitere Erläuterungen siehe Punkt 2. der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage
Grabnutzungen
Die ansatzfähigen Kosten für die Friedhofsunterhaltung betragen für 2016 lt.
Betriebsabrechnungsbogen rd. 427 T€. Der so genannte „grünpolitische Wert“ in Höhe von 10%
der ansatzfähigen Kosten wurde berücksichtigt. Hinzu kommen für die vom Bauausschuss
beschlossene Anschaffung von Urnen-Stelen weitere Kalkulatorische Kosten, die anzusetzen sind.
Trotz der steigenden Kosten sinken die Gebührensätze aufgrund der steigenden Fallzahlen. Neu
hinzugekommen ist die Gebühr je Kammer (2 Plätze) in einer Urnen-Stele.
Erdreihengrab
Erdkindergrab (unter 5 Jahre)
Erdwahlgrab
2011
2012
2013
2014
2015
2016
€
€
€
€
€
€
1.525 1.850
1.800
1.700
765
750
675
1.775 2.150
2.075
2.225
645
1.700 1.650
Diff. 2016 zu
2015
€
%
-50
-2,94%
660
-15
-2,22%
1.975
2.000 1.925
-75
-3,75%
2.150
2.050
2.075 2.000
-75
-3,61%
675
anonymes Erdreihengrab
-
Urnenreihengrab
725
775
750
650
625
600
-25
-4,00%
Urnenwahlgrab
725
775
750
650
700
675
-25
-3,57%
anonymes Urnengrab
725
850
850
725
725
675
-50
-6,90%
Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern
-
25
25
0
0,00%
Pflegefreies Urnenreihengrab
-
-
-
725
725
675
-50
-6,90%
Pflegefreies Urnenwahlgrab
-
-
-
800
800
750
-50
-6,25%
Pflegefreies Erdreihengrab
-
-
-
2.050
2.075 2.000
-75
-3,61%
Pflegefreies Erdwahlgrab
-
-
-
2.325
2.350 2.275
-75
-3,19%
Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab
-
-
-
725
725
675
-50
-6,90%
Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab
-
-
-
-
800
750
-50
-6,25%
Urnen-Stele (Doppelkammer)
-
-
-
-
-
1.130
1.130
31
30
26
Die Senkung der Gebührensätze resultiert insbesondere aus höheren Fallzahlen/Äquivalenzziffern
(Mittelwert der letzten 5 Jahre). Stark ansteigend ist beispielsweise die Anzahl der vorzeitig
zurück gegebenen Gräber (Kalkulation 2015 = 142; Kalkulation 2016 = 404).
Weitere Erläuterungen siehe Punkt 2. der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage
Einebnungen
Die Inanspruchnahme der von der Stadt angebotenen Dienste ist, entgegen der in den letzten
Jahren gesunkenen Nachfrage, wieder gestiegen. Aufgrund einer Änderung der Gewichtung bei
der Verteilung der Kosten des verwaltungsseitigen Aufwands des Fachdienstes 6 steigen die
Gebührensätze an. Grund für die Änderung ist der aktuell bewertete Arbeitsaufwand für die mit
der Einebnung verbundenen Recherchen und sonstigen notwendigen Tätigkeiten.
2011 2012 2013 2014 2015 2016
€
Einebnung Erdgrab
€
€
€
€
Diff. 2015 zu
2016
€
%
64
64
66
68
61
73
12 19,67%
Entfernung Grabstein
128
128
133
136
123
146
23 18,70%
Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle
Entfernung einer Einfassung für jede weitere
Grabstelle
Entfernung einer Abdeckplatte
128
128
133
136
123
146
23 18,70%
64
64
66
68
61
73
12 19,67%
128
128
133
136
123
146
23 18,70%
Berechtigungsscheine
16
16
17
17
15
18
3 20,00%
Einebnung Urnengrab
32
32
33
34
31
37
6 19,35%
Entfernung Grabstein
64
64
66
68
61
73
12 19,67%
Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle
Entfernung einer Einfassung für jede weitere
Grabstelle
Entfernung einer Abdeckplatte
64
64
66
68
61
73
12 19,67%
32
32
33
34
31
37
6 19,35%
64
64
66
68
61
73
12 19,67%
Weitere Erläuterungen siehe Punkt 3. der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage
Inanspruchnahme der Trauerhallen und Kühlkammern
Seit 2013 wurde die „Miete“ für die Inanspruchnahme der Trauerhallen bzw. der Kühlkammern auf
140 € bzw. auf 30 € festgesetzt. Im Jahr 2014 wurden die Sätze dann erhöht und in 2015
unverändert gelassen
2011
Nutzung Trauerhalle
Nutzung Leichenkammer
Aufbewahrung von Urnen
(je angefangene Woche)
€
300
60
60
201
2
€
100
20
60
Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung des Nachfrageverhaltens:
201
3
€
140
30
60
201
4
€
200
40
60
201
5
€
200
40
60
201
6
€
200
40
60
Trotz gleichbleibender Miete für die Inanspruchnahme der Trauerhallen in 2015 ist bei steigender
Zahl der Bestattungen eine Stagnation der Nutzung der Trauerhallen zu verzeichnen.
Die Nutzung der Kühlkammer wird voraussichtlich den Wert des Jahres 2014 übertreffen.
Die verhältnismäßig geringe Nachfrage zur Nutzung der Kühlkammern wird einerseits durch den
Anstieg der Anzahl der Urnenbestattungen und andererseits durch die mittlerweile bestehende
Konkurrenz durch private Anbieter dieser Dienstleistung begründet sein.
Die Aufbewahrung von Urnen bei der Stadtverwaltung kommt sehr selten vor, da dies von den
Bestattungsunternehmen übernommen wird.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 06.11.2015
----------------------------------Bremer
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Solbach
Bürgermeister