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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-203/2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
184 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
13.11.15, 18:01
Aktualisiert
13.11.15, 18:01

Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Sitzungsvorlage WP9/203-2015 1. Kalkulation der Gebühren für die Grabanfertigung Bei der Betrachtung der letzten Jahre ist erkennen, dass sich der eindeutige Trend zur Urnenbestattung fortsetzt. Die ansatzfähigen Kosten für die Grabanfertigung verteilen sich auf folgende Kostenarten: Sachkosten (Friedhofsbagger; 80%) Kalkulatorische Kosten (u.a. Friedhofsbagger) Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnungen) Umlagen (Querschnittskosten) 540 € 11.110 € 47.510 € 9.840 € Die Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um rd. 600 €. Es wurden zwei Gewichtungen vorgenommen. Einerseits nach Arbeitsaufwand aufgrund der Grabart und –größe und andererseits wurde ein Zuschlag aufgrund der Arbeitszeit (Wochenende) gewählt. Die ansatzfähigen Gesamtkosten für 2016 in Höhe von 69.000 € werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt. Die Anzahl der Bestattungen wurde mit dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre angesetzt. Faktor Faktor Aufschlag Anzahl ArbeitsaufArbeitswand zeiten Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr Äquivalenzziffer Gebühr (ohne Fehlbetrag) 76 1,0 1,0 76,0 44.840 € 590 € Erbestattung Freitags 12.00 Uhr und Samstags 3 1,0 1,5 4,5 2.655 € 885 € Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen 0 1,0 2,0 0,0 - € 1.180 € Erdbestattung Kindergrab Montag-Freitag 12.00 Uhr 2 0,5 1,0 1,0 590 € 295 € Erdbestattung Kindergrab Freitags 12.00 Uhr und Samstags 0 0,5 1,5 0,0 - € 443 € Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und Feiertagen 0 0,5 2,0 0,0 - € 590 € 164 0,2 1,0 32,8 19.352 € 118 € Urnenbestattung Freitags 12.00 Uhr und Samstags 8 0,2 1,5 2,4 1.416 € 177 € Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen 0 0,2 2,0 0,0 - € 236 € 116,7 68.853 € Urnenbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr 253 Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr Erdbestattung freitags 12.00 Uhr und samstags Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen Erdbestattung Kindergrab MontagFreitag 12.00 Uhr Erdbestattung Kindergrab freitags 12.00 Uhr und samstags Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und Feiertagen Urnenbestatt. Montag-Freitag 12.00 Uhr Urnenbestatt. freitags 12.00 Uhr und samstags Urnenbestatt. an Sonn- und Feiertagen 2011 2012 2013 2014 € € € € € € 490 723 720 780 570 590 20 855 885 1140 1.180 30 40 735 1.084 1.080 1.170 980 1.445 1.440 1.560 2015 2016 Diff. 2016 zu 2015 € 245 361 360 390 285 295 10 368 542 540 585 428 443 15 490 98 723 145 720 144 780 156 570 114 590 118 20 4 147 196 217 289 212 288 234 312 171 228 177 236 6 8 2. Kalkulation der Gebühren für die Grabnutzung 2.1 Verteilung der Kosten aus dem Betriebsabrechnungsbogen Die für den Gebührentatbestand „Grabnutzung“ in Ansatz gebrachten Kosten betragen vor Abzug des „grünpolitischen Wertes“ 474.680 € (Vorjahr: 447.150 €) und verteilen sich wie folgt: Sachkosten Kalkulatorische Kosten o Kalk. Abschreibungen 32.610 € o Kalk. Zinsen 44.440 € Personalkosten Bauhof (lt. Stundenaufzeichnungen) Umlagen (Querschnittskosten) 42.890 € 77.050 € 299.020 € 55.720 € abzüglich des grünpolitischen Wertes -47.470 € Für keinen Friedhof sind historische Anschaffungswerte ermittelbar. Lt. Expertenmeinung bzw. Rechtsprechung können hilfsweise auf das mutmaßliche Anschaffungsjahr zurückindizierte Zeitwerte für die Verzinsung herangezogen werden. Die vom Geschäftsbereich 2 herangezogene Indexreihe reicht bis ins Jahr 1962 zurück. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen blieben die Werte der Grundstücke der Friedhöfe Kirdorf, Kirchtroisdorf, Kaster, Lipp, Bedburg (Kölner Straße), Rath und Kirchherten unberücksichtigt, da diese lt. der in 2009 erstellten Friedhofsbedarfsanalyse vor 1960 angelegt wurden. Es gibt zwar Hinweise, dass Teile der vorgenannten Friedhöfe nach 1962 erweitert bzw. ausgebaut wurden, allerdings bedarf es tiefergehender Recherchen, um hier korrekte und rechtssichere Daten zu ermitteln. Eine Rückindizierung erfolgte für die Friedhöfe Bedburg-West, Broich und Königshoven. Die so ermittelten Werte wurden mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 6 % verzinst. Die vorgenannte Begründung gilt ebenso für die Wertermittlung und Berücksichtigung der Wege, Zäune und Mauern auf den jeweiligen Friedhöfen. Fundiert konnten lediglich aus den Jahresrechnungen der Jahre 1981 – 1984 historische Anschaffungswerte für die Errichtung von Wegen und Mauern ermittelt werden, die sowohl bei der Abschreibung als auch bei der Verzinsung entsprechend berücksichtigt wurden. Die Werte aus der städtischen Bilanz sind hier unbrauchbar, da hier mit Festwerten gearbeitet wurde, die es in der Kostenrechnung nicht gibt und die daher nicht ansatzfähig im Sinne des § 6 KAG sind. Leerkosten infolge von echten Überkapazitäten sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig (Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten). Nicht ansatzfähig sind lt. Rechtsprechung Überkapazitäten, die auf „Planungsfehlern“ der Kommune beruhen. Hierbei bleiben eventuelle Überkapazitäten aufgrund des veränderten Bestattungsverhaltens außen vor. Von Planungsfehlern kann man bei der Bemessung der Friedhofsflächen innerhalb der Stadt Bedburg sicher nicht ausgehen. Daher wären lediglich die Flächen nicht zu berücksichtigen, die aufgrund von Umwidmungen und/oder Verkaufsmöglichkeit keine Leistung mehr für den Friedhof erbringen. Der sogenannte „grünpolitische Wert“ von Friedhöfen bleibt grundsätzlich bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt. Als grünpolitischer Wert wird derjenige Werteverzehr bezeichnet, der für Leistungen im Allgemeininteresse und nicht im Interesse des Nutzers entsteht. Das Ausmaß der öffentlichen Funktionen (z.B. Erholungsfunktion, Infrastrukturfunktion, Klimarelevanz oder kulturästhetischer Wert) hängen insbesondere von der Umgebung des Friedhofes, seiner Nutzung durch die Allgemeinheit und der Struktur der Friedhofsanlage ab. Aufgrund der Strukturen der Bedburger Friedhöfe wird ein Abzug von 10% für den grünpolitischen Wert als Höchstwert angesehen. Dieser Auffassung schloss sich die Gemeindeprüfungsanstalt in der Prüfung an. Die Inanspruchnahme der Grabarten entwickelte sich wie nachstehend dargestellt: Die Verwaltungskosten und die kalkulatorischen Kosten fließen als Fixkosten in eine „Grundgebühr“ ein, die lediglich über die Parameter „Fallzahl und die Nutzungsdauer“ auf die verschiedenen Gebührentatbestände verteilt werden. Bei den übrigen Kosten fließen als weitere Parameter noch die Grabgröße und der Bereitstellungsaufwand in die Verteilkriterien ein. Die Gewichtung der pflegefreien Gräber orientiert sich an übrigen Grabarten (Wahl-/Einzelgräber bzw. anonym oder personifiziert). Gegenüber 2015 wurde aufgrund des Beschlusses des Bauausschusses vom 03.11.2015 die Bestattungsart „Urnen-Stele“ zusätzlich aufgenommen. Kalkuliert wurde bei den Inanspruchnahmen der Grabarten/Bestattungsarten mit dem Durchschnitt der letzten Jahre. Nutzungsdauer Grabgröße Bereitstellungsaufwand E F G B+C H I D*E Erdreihengrab 5 5 25 1,00 1,00 Anonymes Erdreihengrab 1 1 25 1,00 1,25 25,0 Erdkindergrab (unter 5 Jahre) 1 1 15 0,60 1,00 15,0 Erdwahlgrab Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern J K L D*E*F*G 123,3 1.217,3 Kosten je Graberwerb Gesamtlaufzeit Summe D Kosten je Grabstelle pro Jahr Verlängerung / Wiedererwerb 1/25 C Verteilung der variablen Kosten (Fallzahl, Nutzungsdauer, Grabgröße und Bereitstellungs aufwand) Neuv-ergaben/ Fälle B Verteilung der Fixkosten (Fallzahl + Nutzungsdauer) Grabart / Bestattungsart A M N € € 123 6.930 8.147 66 1.650 246,7 31 1.756 2.003 80 2.000 148,0 9 506 654 44 660 222.510 255.080 77 1.925 38 94 132 25 1,00 1,20 3.300,0 32.570,0 3.960 404 0 404 6 1,10 0,25 2.424,0 23.924,2 667 37.456 61.380 25 150 25 25 0,25 1,00 625,0 6.168,6 156 8.780 14.948 24 600 55 25 0,25 1,20 1.375,0 13.570,8 413 23.178 36.749 27 675 133 7.463 11.657 27 675 Urnenreihengrab 25 Urnenwahlgrab 49 anonymes Urnengrab 17 17 25 0,25 1,25 425,0 4.194,6 Pflegefreies Urnenreihengrab 4 4 25 0,25 1,25 100,0 987,0 31 1.756 2.743 27 675 Pflegefreies Urnendoppelwahlgrab 1 1 25 0,25 1,45 25,0 246,7 9 509 756 30 750 Pflegefreies Erdreihengrab 1 1 25 1,00 1,25 25,0 246,7 31 1.756 2.003 80 2.000 Pflegefreies Doppelerdwahlgrab 8 8 25 1,00 1,45 200,0 1.973,9 290 16.295 18.269 91 2.275 10 10 25 0,25 1,25 250,0 2.467,4 78 4.390 6.857 27 675 Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab 5 5 25 0,25 1,45 125,0 1.233,7 45 2.546 3.780 30 750 Urnen-Stele 8 8 25 0,02 1,20 200,0 1.973,9 4 211 2.185 11 275 Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab 6 9.237 82.040 5.980 308.577 390.618 2.2 Verteilung der Zusatzkosten für die Urnen-Stele Neben dem aus dem Betriebsabrechnungsbogen ermittelten Anteil, der auf die Urnen-Stele entfällt, kommen noch Zusatzkosten aus der Anschaffung der Stele hinzu, die an den Nutzer weiter zu geben sind. Anschaffungspreis Urnenanzahl Nutzungsdauer Stele 10.000 16 40 Euro Urnenfächer (Doppelkammer) Jahre umzulegende Kosten AfA / Jahr durschn. Verzinsung Summe insgesamt je Urne / Jahr je Urne / 25 Jahre 250,00 € 15,63 € 390,63 € 300,00 € 18,75 € 468,75 € 550,00 € 34,38 € 859,38 € zzgl. Gebühr aus BAB Gebühr insgesamt 275,00 € 1.130,00 € Somit ergeben sich insgesamt folgende Gebührensätze: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 € Erdreihengrab Erdkindergrab (unter 5 Jahre) Erdwahlgrab € € € € 1.525 1.850 1.800 1.700 1.700 1.650 Diff. 2016 zu 2015 % € -50 -2,94% 660 -15 -2,22% 1.775 2.150 2.075 1.975 2.000 1.925 -75 -3,75% -75 -3,61% 645 765 750 675 675 anonymes Erdreihengrab - 2.225 2.150 2.050 2.075 2.000 Urnenreihengrab 725 775 750 650 625 600 -25 -4,00% Urnenwahlgrab 725 775 750 650 700 675 -25 -3,57% anonymes Urnengrab Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern 725 850 850 725 725 675 -50 -6,90% - 31 30 26 25 25 0 0,00% Pflegefreies Urnenreihengrab - - - 725 725 675 -50 -6,90% Pflegefreies Urnenwahlgrab - - - 800 800 750 -50 -6,25% Pflegefreies Erdreihengrab - - - 2.050 2.075 2.000 -75 -3,61% Pflegefreies Erdwahlgrab - - - 2.325 2.350 2.275 -75 -3,19% Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab - - - 725 725 675 -50 -6,90% Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab - - - - 800 750 -50 -6,25% Urnen-Stele (Doppelkammer) - - - - - 1.130 1.130 3. Kalkulation der Gebühr für die Einebnung von Gräbern Die für die Einebnungen angesetzten Kosten verteilen sich wie folgt: Sachkosten Kalkulatorische Kosten Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnung) Umlagen (Querschnittskosten) 4.900 € 2.290 € 16.880 € 6.040 € Die Errechnung der Gebührensätze ist der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Die zur Verteilung der Kosten auf die einzelnen Gebührentatbestände zu Hilfe genommene Äquivalenzziffer repräsentiert den Arbeitsaufwand. Die Gesamtkosten in Höhe von 30.110 € werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt (73 € je Einheit). ÄquivaVerteillenzziffer ungswert Fallzahl A B C Einebnung Erdgrab Gebühr D E F B*C 73 € * D E/ B 122 1,00 122,00 8.906,00 73 € Entfernung Grabstein 65 2,00 130,00 9.490,00 146 € Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle 53 2,00 106,00 7.738,00 146 € Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle 42 1,00 42,00 3.066,00 73 € 2 2,00 4,00 292,00 146 € Berechtigungsscheine 23 0,25 5,75 419,75 18 € Einebnung Urnengrab 2 0,50 1,00 73,00 37 € Entfernung Grabstein 1 1,00 1,00 73,00 73 € Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle 1 1,00 1,00 73,00 73 € Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle 1 0,50 0,50 36,50 37 € Entfernung einer Abdeckplatte 1 1,00 1,00 73,00 73 € Entfernung einer Abdeckplatte 2011 2012 2013 2014 2015 2016 € Einebnung Erdgrab € € € € Diff. 2015 zu 2016 € % 64 64 66 68 61 73 12 19,67% Entfernung Grabstein 128 128 133 136 123 146 23 18,70% Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle Entfernung einer Abdeckplatte 128 128 133 136 123 146 23 18,70% 64 64 66 68 61 73 12 19,67% 128 128 133 136 123 146 23 18,70% Berechtigungsscheine 16 16 17 17 15 18 3 20,00% Einebnung Urnengrab 32 32 33 34 31 37 6 19,35% Entfernung Grabstein 64 64 66 68 61 73 12 19,67% Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle Entfernung einer Abdeckplatte 64 64 66 68 61 73 12 19,67% 32 32 33 34 31 37 6 19,35% 64 64 66 68 61 73 12 19,67% 4. Kalkulation der Gebühren für die Genehmigung von Grabmalen Hier fallen lediglich „Verwaltungskosten“ (5.630 €) an. Diese werden auf die voraussichtlichen Genehmigungstatbestände (190 Vorgänge) umgelegt, so dass die Gebühr sich auf 30 € je Genehmigung erhöht (+ 2 €). Die Fallzahlen schwanken sehr, wie nachstehende Grafik zeigt. Daher wurde als Bezugsgröße der Mittelwert der letzten 5 Jahre gewählt. 5. Bemessung der Gebühr für Umbettungen In den vergangenen Jahren fand im Durchschnitt jeweils 1 Umbettung statt. Da eine Kalkulation der Gebühr hier sehr schwierig ist, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Gebühren nach dem tatsächlichen Stundenaufkommen mit einem Stundensatz in Höhe von 42,00 € festzusetzen. Der vorgenannte Stundensatz orientiert sich an dem für die auf Friedhöfen geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter/innen des Bauhofes anzusetzenden Betrag sowie einem Verwaltungskostenaufschlag von 10%.