Daten
Kommune
Bedburg
Größe
184 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
13.11.15, 18:01
Aktualisiert
13.11.15, 18:01
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Anlage 1 zur Sitzungsvorlage WP9/203-2015
1. Kalkulation der Gebühren für die Grabanfertigung
Bei der Betrachtung der letzten Jahre ist erkennen, dass sich der eindeutige Trend zur Urnenbestattung fortsetzt.
Die ansatzfähigen Kosten für die Grabanfertigung verteilen sich auf folgende Kostenarten:
Sachkosten (Friedhofsbagger; 80%)
Kalkulatorische Kosten (u.a. Friedhofsbagger)
Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnungen)
Umlagen (Querschnittskosten)
540 €
11.110 €
47.510 €
9.840 €
Die Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um rd. 600 €.
Es wurden zwei Gewichtungen vorgenommen. Einerseits nach Arbeitsaufwand aufgrund der
Grabart und –größe und andererseits wurde ein Zuschlag aufgrund der Arbeitszeit (Wochenende) gewählt.
Die ansatzfähigen Gesamtkosten für 2016 in Höhe von 69.000 € werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt.
Die Anzahl der Bestattungen wurde mit dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre angesetzt.
Faktor
Faktor
Aufschlag
Anzahl ArbeitsaufArbeitswand
zeiten
Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr
Äquivalenzziffer
Gebühr (ohne
Fehlbetrag)
76
1,0
1,0
76,0
44.840 €
590 €
Erbestattung Freitags 12.00 Uhr und
Samstags
3
1,0
1,5
4,5
2.655 €
885 €
Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen
0
1,0
2,0
0,0
- €
1.180 €
Erdbestattung Kindergrab Montag-Freitag
12.00 Uhr
2
0,5
1,0
1,0
590 €
295 €
Erdbestattung Kindergrab Freitags 12.00
Uhr und Samstags
0
0,5
1,5
0,0
- €
443 €
Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und
Feiertagen
0
0,5
2,0
0,0
- €
590 €
164
0,2
1,0
32,8
19.352 €
118 €
Urnenbestattung Freitags 12.00 Uhr und
Samstags
8
0,2
1,5
2,4
1.416 €
177 €
Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen
0
0,2
2,0
0,0
- €
236 €
116,7
68.853 €
Urnenbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr
253
Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr
Erdbestattung freitags 12.00 Uhr und
samstags
Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen
Erdbestattung Kindergrab MontagFreitag 12.00 Uhr
Erdbestattung Kindergrab freitags 12.00
Uhr und samstags
Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und
Feiertagen
Urnenbestatt. Montag-Freitag 12.00 Uhr
Urnenbestatt. freitags 12.00 Uhr und
samstags
Urnenbestatt. an Sonn- und Feiertagen
2011
2012
2013
2014
€
€
€
€
€
€
490
723
720
780
570
590
20
855
885
1140 1.180
30
40
735 1.084 1.080 1.170
980 1.445 1.440 1.560
2015 2016
Diff. 2016
zu 2015
€
245
361
360
390
285
295
10
368
542
540
585
428
443
15
490
98
723
145
720
144
780
156
570
114
590
118
20
4
147
196
217
289
212
288
234
312
171
228
177
236
6
8
2. Kalkulation der Gebühren für die Grabnutzung
2.1 Verteilung der Kosten aus dem Betriebsabrechnungsbogen
Die für den Gebührentatbestand „Grabnutzung“ in Ansatz gebrachten Kosten betragen vor
Abzug des „grünpolitischen Wertes“ 474.680 € (Vorjahr: 447.150 €) und verteilen sich wie
folgt:
Sachkosten
Kalkulatorische Kosten
o Kalk. Abschreibungen
32.610 €
o Kalk. Zinsen
44.440 €
Personalkosten Bauhof (lt. Stundenaufzeichnungen)
Umlagen (Querschnittskosten)
42.890 €
77.050 €
299.020 €
55.720 €
abzüglich des grünpolitischen Wertes
-47.470 €
Für keinen Friedhof sind historische Anschaffungswerte ermittelbar. Lt. Expertenmeinung
bzw. Rechtsprechung können hilfsweise auf das mutmaßliche Anschaffungsjahr zurückindizierte Zeitwerte für die Verzinsung herangezogen werden. Die vom Geschäftsbereich 2 herangezogene Indexreihe reicht bis ins Jahr 1962 zurück. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen blieben die Werte der Grundstücke der Friedhöfe Kirdorf, Kirchtroisdorf, Kaster, Lipp, Bedburg (Kölner Straße), Rath und Kirchherten unberücksichtigt, da diese lt. der in
2009 erstellten Friedhofsbedarfsanalyse vor 1960 angelegt wurden. Es gibt zwar Hinweise,
dass Teile der vorgenannten Friedhöfe nach 1962 erweitert bzw. ausgebaut wurden, allerdings bedarf es tiefergehender Recherchen, um hier korrekte und rechtssichere Daten zu
ermitteln.
Eine Rückindizierung erfolgte für die Friedhöfe Bedburg-West, Broich und Königshoven. Die
so ermittelten Werte wurden mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 6 % verzinst.
Die vorgenannte Begründung gilt ebenso für die Wertermittlung und Berücksichtigung der
Wege, Zäune und Mauern auf den jeweiligen Friedhöfen. Fundiert konnten lediglich aus den
Jahresrechnungen der Jahre 1981 – 1984 historische Anschaffungswerte für die Errichtung
von Wegen und Mauern ermittelt werden, die sowohl bei der Abschreibung als auch bei der
Verzinsung entsprechend berücksichtigt wurden. Die Werte aus der städtischen Bilanz sind
hier unbrauchbar, da hier mit Festwerten gearbeitet wurde, die es in der Kostenrechnung
nicht gibt und die daher nicht ansatzfähig im Sinne des § 6 KAG sind.
Leerkosten infolge von echten Überkapazitäten sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig
(Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten). Nicht ansatzfähig sind lt. Rechtsprechung Überkapazitäten, die auf „Planungsfehlern“ der Kommune beruhen. Hierbei bleiben eventuelle
Überkapazitäten aufgrund des veränderten Bestattungsverhaltens außen vor. Von Planungsfehlern kann man bei der Bemessung der Friedhofsflächen innerhalb der Stadt Bedburg sicher nicht ausgehen. Daher wären lediglich die Flächen nicht zu berücksichtigen, die aufgrund von Umwidmungen und/oder Verkaufsmöglichkeit keine Leistung mehr für den Friedhof erbringen.
Der sogenannte „grünpolitische Wert“ von Friedhöfen bleibt grundsätzlich bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt. Als grünpolitischer Wert wird derjenige Werteverzehr bezeichnet, der für Leistungen im Allgemeininteresse und nicht im Interesse des Nutzers entsteht.
Das Ausmaß der öffentlichen Funktionen (z.B. Erholungsfunktion, Infrastrukturfunktion,
Klimarelevanz oder kulturästhetischer Wert) hängen insbesondere von der Umgebung des
Friedhofes, seiner Nutzung durch die Allgemeinheit und der Struktur der Friedhofsanlage ab.
Aufgrund der Strukturen der Bedburger Friedhöfe wird ein Abzug von 10% für den grünpolitischen Wert als Höchstwert angesehen. Dieser Auffassung schloss sich die Gemeindeprüfungsanstalt in der Prüfung an.
Die Inanspruchnahme der Grabarten entwickelte sich wie nachstehend dargestellt:
Die Verwaltungskosten und die kalkulatorischen Kosten fließen als Fixkosten in eine „Grundgebühr“ ein, die lediglich über die Parameter „Fallzahl und die Nutzungsdauer“ auf die verschiedenen Gebührentatbestände verteilt werden.
Bei den übrigen Kosten fließen als weitere Parameter noch die Grabgröße und der Bereitstellungsaufwand in die Verteilkriterien ein. Die Gewichtung der pflegefreien Gräber orientiert
sich an übrigen Grabarten (Wahl-/Einzelgräber bzw. anonym oder personifiziert). Gegenüber
2015 wurde aufgrund des Beschlusses des Bauausschusses vom 03.11.2015 die Bestattungsart „Urnen-Stele“ zusätzlich aufgenommen.
Kalkuliert wurde bei den Inanspruchnahmen der Grabarten/Bestattungsarten mit dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Nutzungsdauer
Grabgröße
Bereitstellungsaufwand
E
F
G
B+C
H
I
D*E
Erdreihengrab
5
5
25
1,00
1,00
Anonymes Erdreihengrab
1
1
25
1,00
1,25
25,0
Erdkindergrab (unter 5 Jahre)
1
1
15
0,60
1,00
15,0
Erdwahlgrab
Pflege für die vorzeitige Rückgabe von
Gräbern
J
K
L
D*E*F*G
123,3 1.217,3
Kosten je
Graberwerb
Gesamtlaufzeit
Summe
D
Kosten je
Grabstelle pro
Jahr
Verlängerung /
Wiedererwerb
1/25
C
Verteilung der
variablen
Kosten
(Fallzahl,
Nutzungsdauer,
Grabgröße und
Bereitstellungs
aufwand)
Neuv-ergaben/
Fälle
B
Verteilung der
Fixkosten
(Fallzahl +
Nutzungsdauer)
Grabart /
Bestattungsart
A
M
N
€
€
123
6.930
8.147
66
1.650
246,7
31
1.756
2.003
80
2.000
148,0
9
506
654
44
660
222.510 255.080
77
1.925
38
94
132
25
1,00
1,20
3.300,0 32.570,0
3.960
404
0
404
6
1,10
0,25
2.424,0 23.924,2
667
37.456
61.380
25
150
25
25
0,25
1,00
625,0 6.168,6
156
8.780
14.948
24
600
55
25
0,25
1,20
1.375,0 13.570,8
413
23.178
36.749
27
675
133
7.463
11.657
27
675
Urnenreihengrab
25
Urnenwahlgrab
49
anonymes Urnengrab
17
17
25
0,25
1,25
425,0 4.194,6
Pflegefreies Urnenreihengrab
4
4
25
0,25
1,25
100,0
987,0
31
1.756
2.743
27
675
Pflegefreies Urnendoppelwahlgrab
1
1
25
0,25
1,45
25,0
246,7
9
509
756
30
750
Pflegefreies Erdreihengrab
1
1
25
1,00
1,25
25,0
246,7
31
1.756
2.003
80
2.000
Pflegefreies Doppelerdwahlgrab
8
8
25
1,00
1,45
200,0 1.973,9
290
16.295
18.269
91
2.275
10
10
25
0,25
1,25
250,0 2.467,4
78
4.390
6.857
27
675
Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab
5
5
25
0,25
1,45
125,0 1.233,7
45
2.546
3.780
30
750
Urnen-Stele
8
8
25
0,02
1,20
200,0 1.973,9
4
211
2.185
11
275
Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab
6
9.237
82.040
5.980
308.577 390.618
2.2 Verteilung der Zusatzkosten für die Urnen-Stele
Neben dem aus dem Betriebsabrechnungsbogen ermittelten Anteil, der auf die Urnen-Stele
entfällt, kommen noch Zusatzkosten aus der Anschaffung der Stele hinzu, die an den Nutzer
weiter zu geben sind.
Anschaffungspreis
Urnenanzahl
Nutzungsdauer Stele
10.000
16
40
Euro
Urnenfächer (Doppelkammer)
Jahre
umzulegende Kosten
AfA / Jahr
durschn. Verzinsung
Summe
insgesamt
je Urne / Jahr je Urne / 25 Jahre
250,00 €
15,63 €
390,63 €
300,00 €
18,75 €
468,75 €
550,00 €
34,38 €
859,38 €
zzgl. Gebühr aus BAB
Gebühr insgesamt
275,00 €
1.130,00 €
Somit ergeben sich insgesamt folgende Gebührensätze:
2011 2012 2013 2014 2015 2016
€
Erdreihengrab
Erdkindergrab (unter 5 Jahre)
Erdwahlgrab
€
€
€
€
1.525 1.850 1.800 1.700 1.700 1.650
Diff. 2016 zu
2015
%
€
-50
-2,94%
660
-15
-2,22%
1.775 2.150 2.075 1.975 2.000 1.925
-75
-3,75%
-75
-3,61%
645
765
750
675
675
anonymes Erdreihengrab
-
2.225 2.150 2.050 2.075 2.000
Urnenreihengrab
725
775
750
650
625
600
-25
-4,00%
Urnenwahlgrab
725
775
750
650
700
675
-25
-3,57%
anonymes Urnengrab
Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern
725
850
850
725
725
675
-50
-6,90%
-
31
30
26
25
25
0
0,00%
Pflegefreies Urnenreihengrab
-
-
-
725
725
675
-50
-6,90%
Pflegefreies Urnenwahlgrab
-
-
-
800
800
750
-50
-6,25%
Pflegefreies Erdreihengrab
-
-
-
2.050 2.075 2.000
-75
-3,61%
Pflegefreies Erdwahlgrab
-
-
-
2.325 2.350 2.275
-75
-3,19%
Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab
-
-
-
725
725
675
-50
-6,90%
Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab
-
-
-
-
800
750
-50
-6,25%
Urnen-Stele (Doppelkammer)
-
-
-
-
-
1.130 1.130
3. Kalkulation der Gebühr für die Einebnung von Gräbern
Die für die Einebnungen angesetzten Kosten verteilen sich wie folgt:
Sachkosten
Kalkulatorische Kosten
Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnung)
Umlagen (Querschnittskosten)
4.900 €
2.290 €
16.880 €
6.040 €
Die Errechnung der Gebührensätze ist der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen.
Die zur Verteilung der Kosten auf die einzelnen Gebührentatbestände zu Hilfe genommene
Äquivalenzziffer repräsentiert den Arbeitsaufwand. Die Gesamtkosten in Höhe von 30.110 €
werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt (73 € je
Einheit).
ÄquivaVerteillenzziffer ungswert
Fallzahl
A
B
C
Einebnung Erdgrab
Gebühr
D
E
F
B*C
73 € * D
E/ B
122
1,00
122,00
8.906,00
73 €
Entfernung Grabstein
65
2,00
130,00
9.490,00
146 €
Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle
53
2,00
106,00
7.738,00
146 €
Entfernung einer Einfassung für jede weitere
Grabstelle
42
1,00
42,00
3.066,00
73 €
2
2,00
4,00
292,00
146 €
Berechtigungsscheine
23
0,25
5,75
419,75
18 €
Einebnung Urnengrab
2
0,50
1,00
73,00
37 €
Entfernung Grabstein
1
1,00
1,00
73,00
73 €
Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle
1
1,00
1,00
73,00
73 €
Entfernung einer Einfassung für jede weitere
Grabstelle
1
0,50
0,50
36,50
37 €
Entfernung einer Abdeckplatte
1
1,00
1,00
73,00
73 €
Entfernung einer Abdeckplatte
2011 2012 2013 2014 2015 2016
€
Einebnung Erdgrab
€
€
€
€
Diff. 2015 zu
2016
€
%
64
64
66
68
61
73
12 19,67%
Entfernung Grabstein
128
128
133
136
123
146
23 18,70%
Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle
Entfernung einer Einfassung für jede weitere
Grabstelle
Entfernung einer Abdeckplatte
128
128
133
136
123
146
23 18,70%
64
64
66
68
61
73
12 19,67%
128
128
133
136
123
146
23 18,70%
Berechtigungsscheine
16
16
17
17
15
18
3 20,00%
Einebnung Urnengrab
32
32
33
34
31
37
6 19,35%
Entfernung Grabstein
64
64
66
68
61
73
12 19,67%
Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle
Entfernung einer Einfassung für jede weitere
Grabstelle
Entfernung einer Abdeckplatte
64
64
66
68
61
73
12 19,67%
32
32
33
34
31
37
6 19,35%
64
64
66
68
61
73
12 19,67%
4. Kalkulation der Gebühren für die Genehmigung von Grabmalen
Hier fallen lediglich „Verwaltungskosten“ (5.630 €) an. Diese werden auf die voraussichtlichen Genehmigungstatbestände (190 Vorgänge) umgelegt, so dass die Gebühr sich auf
30 € je Genehmigung erhöht (+ 2 €).
Die Fallzahlen schwanken sehr, wie nachstehende Grafik zeigt. Daher wurde als Bezugsgröße der Mittelwert der letzten 5 Jahre gewählt.
5. Bemessung der Gebühr für Umbettungen
In den vergangenen Jahren fand im Durchschnitt jeweils 1 Umbettung statt. Da eine Kalkulation der Gebühr hier sehr schwierig ist, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Gebühren nach
dem tatsächlichen Stundenaufkommen mit einem Stundensatz in Höhe von 42,00 € festzusetzen. Der vorgenannte Stundensatz orientiert sich an dem für die auf Friedhöfen geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter/innen des Bauhofes anzusetzenden Betrag sowie einem
Verwaltungskostenaufschlag von 10%.