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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept 2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
04.09.12, 06:15
Aktualisiert
04.09.12, 06:15
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept 2012) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept 2012) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept 2012)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 174/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 14 - Vorlage für Betriebsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Abwasserbeseitigungskonzept 2012 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 14 - 21.08.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 174/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Bergrath 21.08.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Rat Betreff: Abwasserbeseitigungskonzept 2012 Beschlussentwurf: Dem vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzept 2012, das den Betrieb sowie die Erweiterung oder die Anpassung der Abwasseranlagen zur Abwasserbeseitigung für die Jahre 2012 bis 2017 abdeckt, wird zugestimmt. Die Betriebsleitung der Entsorgungsbetriebe Wesseling wird beauftragt, das Abwasserbeseitigungskonzept bei der Oberen Wasserbehörde vorzulegen. Sachdarstellung: 1. Problem Das Landeswassergesetz (LWG) fordert mit seinem § 53, dass das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) jeweils im Abstand von sechs Jahren fortzuschreiben und der Oberen Wasserbehörde (in unserem Fall: Bezirksregierung Köln) vorzulegen ist. Gemäß der Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 zu § 53 LWG sind die Maßnahmen für einen Zeitraum „vom 1. – 6. Jahr (I) und vom 7. – 12. Jahr (II)“ festzulegen, wobei die Baumaßnahmen für die ersten sechs Jahre mit genauen Durchführungszeiträumen anzugeben sind. Abwasserbeseitigungskonzepte sind jeweils im Abstand von sechs Jahren erneut aufzustellen. Das derzeitige Abwasserbeseitigungskonzept 2006 wurde gemäß Vorlage 132/2011 bis zum Jahr 2012 verlängert. Das Abwasserbeseitigungskonzept 2006 läuft daher in 2012 ab. Es ist eine Neuaufstellung erforderlich, die nach Abstimmung mit der Bezirksregierung für den Zeitraum 2012 bis 2017 gilt. Die Neuaufstellung muss rechtzeitig vor Ablauf dieses Jahres eingereicht werden. 2. Lösung Das Abwasserbeseitigungskonzept 2012 wird auf Grundlage neuester Kanalnetzberechnungen im Rahmen des Generalentwässerungsplanes (GEP) fortgeschrieben. Die Kanalnetzberechnungen basieren auf der sehr detaillierten Aufnahme versiegelten Flächen aus einer Überfliegung und eines neuen Kanalnetz-Simulationsmodells mit einer aktualisierten Nachbildung des Kanalnetzes. Eine Nachprüfung der neuen Berechnungen mit den tatsächlichen Verhältnissen des Katastrophenereignisses vom 26. Juli 2008 weist gute Übereinstimmung aus. Es ergibt sich ein veränderter Sanierungsbedarf der in dem Abwasserbeseitigungskonzept 2012 dargestellt wird. Wie schon im ABK 2006 zeigen die neuesten Berechnungen (2012), dass die im ABK ausgewiesenen erforderlichen Aufwendungen und Investitionen im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden in Ihrer Größenordnung als tendenziell eher gering eingestuft werden können. Das fertig gestellte Abwasserbeseitigungskonzept 2012 wird den Fraktionen zu dieser Vorlage in je einer Ausfertigung vorgelegt. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Mit der Bindung der Entsorgungsbetriebe Wesseling an das Abwasserbeseitigungskonzept 2012 sind Investitionen verbunden, die jedoch mit der mittelfristigen Finanzplanung der Entsorgungsbetriebe Wesseling übereinstimmen. Durch die weitere Abwicklung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV-Kan) und der erforderlichen Verlängerung der Einleitgenehmigung der Abwasserreinigungsanlage Rodderweg in 2014 kann zusätzlicher Handlungsbedarf aufgedeckt werden, der aus heutiger Sicht noch nicht im neuen Abwasserbeseitigungskonzept enthalten sein kann.