Daten
Kommune
Wesseling
Größe
2,5 MB
Datum
25.09.2012
Erstellt
23.10.12, 06:17
Aktualisiert
23.10.12, 06:17
Stichworte
Inhalt der Datei
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
FÜR DAS
STADTGEBIET WESSELING
Wesseling im August 2012
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Zum Abwasserbeseitigungskonzept 2012 gehören:
ERLÄUTERUNGSBERICHT
ZEICHNERISCHE UNTERLAGEN
Zeichnung-Nr.
1
Bezeichnung
Übersichtslageplan
P:\Abwasser\Info - Alle\ABK\ABK 2012\ABK_2012_BA_Unterschrift.doc
Maßstab
1:7.500
I
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
INHALTSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
III
TABELLENVERZEICHNIS
IV
ANLAGENVERZEICHNIS
IV
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
V
1
VERANLASSUNG
1
2
GRUNDLAGEN
3
2.1
RECHTLICHE GRUNDLAGE
3
2.2
MINDESTUMFANG UND FORTSCHREIBUNG DES
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPTES
4
2.3
ZEITRAUM DES ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPTES
6
3
DARSTELLUNG DES ENTWÄSSERUNGSGEBIETES
7
3.1
LAGE
7
3.2
EINZUGSGEBIET
8
3.3
GEWÄSSER
10
3.4
WASSERSCHUTZZONEN
11
3.5
EINWOHNER
12
3.6
ÖFFENTLICHES KANALNETZ
13
3.7
SONDERBAUWERKE
13
3.7.1
NIEDERSCHLAGSWASSERBEHANDLUNG UND -RÜCKHALTUNG (MISCHSYSTEM)
13
3.7.2
NIEDERSCHLAGWASSERBEHANDLUNG UND –RÜCKHALTUNG (TRENNSYSTEM)
16
3.8
EINLEITUNGSSTELLEN
16
3.9
ABWASSERÜBERNAHMEN
17
3.10
ABWASSERÜBERGABEN
17
3.11
ABWASSERREINIGUNG
17
3.12
ABWASSERENTSORGUNG IM AUßENBEREICH
18
3.13
KLEINKLÄRANLAGEN
19
3.14
ABFLUSSLOSE GRUBEN
19
3.15
ERSCHLIEßUNGSGEBIETE
20
4
KOSTENÜBERSICHT ALLER NOTWENDIGEN MAßNAHMEN
23
5
ZEITLICHE UND INHALTLICHE ÄNDERUNG DES ABK
25
5.1
BEREITS DURCHGEFÜHRTE MAßNAHMEN
25
5.2
IM BAU / IN DER REALISIERUNG BEFINDLICHE MAßNAHMEN
26
5.3
ZEITLICHE VERSCHIEBUNG VON MAßNAHMEN
27
5.4
ENTFALLENDE MAßNAHMEN
27
P:\Abwasser\Info - Alle\ABK\ABK 2012\ABK_2012_BA_Unterschrift.doc
II
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
5.5
NEU HINZUGEKOMMENE MAßNAHMEN
28
6
UMSETZUNG DICHTHEITSPRÜFUNG NACH § 61A LWG NW
29
7
BAULICHER UND BETRIEBLICHER ZUSTAND
30
8
NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT
33
9
SCHLUSSBEMERKUNG
35
10
ANLAGE 1
36
11
ANLAGE 2
37
12
ANLAGE 3
53
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 3-1:
Stadtgebiet von Wesseling (Quelle: TIM-Online, Geobasisdaten Land
NRW)
7
Gewässer in Wesseling (Auszug aus der Gewässerstationierungskarte
des LANUV NRW)
10
Mündungsbereich Nebengewässer in Wesseling in den Rhein (Auszug
aus der Gewässerstationierungskarte des LANUV NRW)
11
Abb. 3-4:
Wasserschutzzonen in Wesseling
12
Abb. 7-1 :
Verteilung der Zustandsklassen der Erstuntersuchung bis 31.12.2005
32
Abb. 3-2:
Abb. 3-3:
P:\Abwasser\Info - Alle\ABK\ABK 2012\ABK_2012_BA_Unterschrift.doc
III
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 3-1: Bereits erschlossene und noch nicht erschlossene Flächen der
Teilentwässerungsgebiete (Endzustand)
9
Tabelle 3-2: Kenndaten Regenbecken (ohne RÜ, PW) im Mischsystem
14
Tabelle 3-3: Kenndaten Regenüberläufe (Mischsystem)
14
Tabelle 3-4: Auflistung der Pumpwerke (alle im Mischsystem)
15
Tabelle 3-5: Kenndaten Einleitungsstellen der Regenwasserbehandlung
(Mischsystem)
16
Tabelle 3-6: vorh. Kleinkläranlagen im Einzugsgebiet der ARA
19
Tabelle 3-7: vorh. Abflusslose Gruben
19
Tabelle 3-8: Zusammenstellung der Erschließungsgebiete im Stadtgebiet
Wesseling
21
Tabelle 4-1: Kostenübersicht der durchgeführten und geplanten Maßnahmen nach
zeitlicher Einteilung (in Mio. €)
23
Tabelle 7-1: Baulicher Zustand des Kanalnetzes in 2005 und 2011
31
ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Gesamtzusammenstellung aller notwendigen Maßnahmen gemäß Ziffer 5.2
der Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 – Anlage 1
Liste I bis III gemäß Verwaltungsvorschrift vom 2.10.1984
Zusammenstellung der Maßnahmen gemäß Ziffer 5.1.2 der Verwaltungsvorschrift vom 08. 08.2008
P:\Abwasser\Info - Alle\ABK\ABK 2012\ABK_2012_BA_Unterschrift.doc
IV
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abkürzung
Bedeutung
ABK
Abwasserbeseitigungskonzept
BA
Bauabschnitt
B-Plan
Bebauungsplan
BÜ
Beckenüberlauf
DN
Nenndurchmessen, gemessen in mm
FBK
Fremdwasserbeseitigungskonzept
FNP
Flächennutzungsplan
GEP
General-Entwässerungs-Plan
ggfs.
gegebenenfalls
KSR
Kanalstauraum
LWG
Landeswassergesetz
NBK
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
NW
Niederschlagswasser
PW
Pumpwerk
RKB
Regenklärbecken
RRB
Regenrückhaltebecken
RÜ
Regenüberlauf
RÜB
Regenüberlaufbecken
RW
Rodderwg
SK
Staukanal
SKU / SKO
Staukanal mit untenliegender / obenliegender Entlastung
SüwVKan
Selbstüberwachungsverordnung Kanal
TW-Rinne
Trockenwetterrinne
VerwVo
Verwaltungsvorschrift
WW
Weidenweg
P:\Abwasser\Info - Alle\ABK\ABK 2012\ABK_2012_BA_Unterschrift.doc
V
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
1
VERANLASSUNG
Das derzeitige Abwasserbeseitigungskonzept 2006 wurde bis zum Jahr 2012 verlängert
und läuft daher in 2012 ab. Es ist eine Neuaufstellung erforderlich, die nach Abstimmung
mit der Bezirksregierung für den Zeitraum 2012 bis 2017 gilt. Die Neuaufstellung ist
rechtzeitig vor Ablauf dieses Jahres einzureichen.
Im Vorfeld zur Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2012 wurde durch die
Entsorgungsbetriebe Wesseling eine Aktualisierung des Generalentwässerungsplanes (GEP)
für die Kanalnetze der Stadt Wesseling erarbeitet. Dieser baut auf dem von Dahlem Beratende Ingenieure im Jahr 2002 erstellten GEP (inkl. Anzeige gem. § 58.1 LWG NW) und
der im Jahr 2006 aktualisierten Kanalnetzberechnung auf. Der Generalentwässerungsplan
2012 ist bezüglich der hydraulischen Berechnungen abgeschlossen und befindet sich redaktionell in der Erstellung des Berichtes, der Planunterlagen, der abschließenden
Schmutzfrachtberechnung und der Vervielfältigung. Er wird in Kürze bei der Bezirksregierung eingereicht.
Grundlage für die Aufstellung eines neuen Generalentwässerungsplanes (GEP) war der
Wunsch der Entsorgungsbetriebe aufgrund des extremen Starkregenereignisses im Juli
2008, selber in der Lage zu sein, kurzfristig besondere Ereignisse sowie Zwischenzustände
im Ausbau des Netzes hydraulisch untersuchen zu können. So wurde aufgrund einer Analyse marktführender Kanalnetz-Simulationsmodelle ein eigenes Simulationsprogramm (Kanal++ / Dyna) angeschafft. Dieses Programm ist seit 2010 gleichzeitig die führende Kanaldatenbank mit Anbindung an das in der gesamten Stadtverwaltung Wesseling eingesetzte
WebGis Mapbender. Gleichzeitig erfolgte eine Auswertung der Kanalnetzberechnungen
früherer Jahre.
Für den Generalentwässerungsplan 2012 wurden in folgenden Bereichen Änderungen
gegenüber dem GEP 2002/2006 durchgeführt:
Aktualisierung der Regenreihe Rondorf (40 Jahre)
Erfassung befestigter Flächen mittels Luftbildauswertung und graphischer Abbildung
Differenzierung der befestigter Flächen in 15 Hauptklassen
Abbildung nicht befestigter Flächen
Aktualisierung der Kanalnetzstammdaten
Aktualisierung der Sonderprofildaten
Aktualisierung der Sonderbauwerksdaten (insbesondere Kennlinien)
Aktualisierung / Differenzierung der Rauhigkeitsbeiwerte von Haltungen und
Schächten
Aktualisierung der Einwohnerdaten mit Daten des Einwohnermeldeamtes
August 2012
1
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Einarbeitung privater Flächen mit Versickerung
Aufbereitung des hydraulischen Modells auf ein automatisiertes Individualkonzept
Aufbau der hydrodynamischen Schmutzfrachtberechnung
Die bisher vorliegende Kanalnetzsimulation des GEP wird in den nächsten Jahren hydraulisch anhand von Niederschlags- und Abflussmessungen kalibriert. Darüber hinaus werden
die Einflüsse inhomogener Überregnungen untersucht. Nach Abschluss dieser Arbeiten
wird der GEP aktualisiert und eine neue Anzeige gem. § 58.1 LWG NW gestellt. Im Rahmen der SüwVKan sowie infolge Neubaumaßnahmen fließen Änderungen am Kanalbestand
kontinuierlich in den Kanalbestand in Kanal++ bzw. in das WebGIS Mapbender ein.
Die Ergebnisse der aktualisierten Kanalnetzberechnung aus dem Jahr 2012 bilden zusammen mit den Ergebnissen der Erst- und Folgeerfassung des Zustandes gemäß SüwVKan die
Grundlage für das vorliegende neu aufgestellte Abwasserbeseitigungskonzept 2012. Dieses
enthält gemäß Ziffer 5.1.2 der aktuellen Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 einen
zusätzlichen Teil. Dieser wird durch entsprechende Angaben in elektronischer Form der
Oberen Wasserbehörde übermittelt. Darüber hinaus werden diese Angaben als zusätzliche
Auswertung in diesem Bericht (Abschnitt 5, 11 und 12) gemacht. Die Form der tabellarischen Auflistung orientiert sich an der Darstellungsform der alten Verwaltungsvorschrift
2.10.1984, Ziffer 6.
August 2012
2
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
2
GRUNDLAGEN
2.1
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Nach § 53 Abs. 1 LWG NW haben die Gemeinden die für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu
erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der
Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet, die zeitliche Abfolge und die
geschätzten Bruttokosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen
Baumaßnahmen der Stadt sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen.
Der Umfang des ABK wird in dem nachfolgenden Abschnitt beschrieben. Das ABK ist der
zuständigen Behörde, in diesem Fall der Bezirksregierung Köln, vorzulegen. Nachrichtlich
erhält die Untere Wasserbehörde (Rhein-Erft-Kreis) ebenfalls eine Ausfertigung.
Die Form und der Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) ist in der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(VerwVo ABK vom 08.08.2008) geregelt, die die bisherigen Verwaltungsvorschriften vom
02.10.1984 und 27.12.2007 ersetzt.
Das ABK soll in digitaler Form erstellt werden, es wird zwischen Kommune und Bezirksregierung ausgetauscht und die Daten aus den Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden und Kommunen fließen in eine zentrale Datenbank ein.
Seit Einführung des neuen Landeswassergesetzes im Mai 2005 ist das ABK alle 6 Jahre
(früher alle 5 Jahre) der Oberen Wasserbehörde ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)
vorzulegen.
Die Fortschreibung des ABK sollte mindestens 6 Monate vor Ablauf der Frist der Oberen
Wasserbehörde zugeleitet werden. Sofern sich zeitliche oder inhaltliche Änderungen im
ABK ergeben, ist die Gemeinde verpflichtet, bis zum 31.03. des nächsten Jahres über die
Umsetzung des ABK zu berichten.
Das ABK ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Monaten von der Oberen Wasserbehörde zu prüfen.
Wird das vorgelegte ABK nach sechs Monaten nicht beanstandet, kann die Gemeinde
davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in dem vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Aufgaben nach § 53 LWG NW („Pflicht zur Abwasserbeseitigung“) ordnungsgemäß erfüllt werden.
Künftig sind die Maßnahmen nur noch für zwei Zeiträume anzugeben:
Zeitraum I:
August 2012
die ersten 6 Jahre, hier sind Baujahr und jährliche Kosten verbindlich
anzugeben;
3
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Zeitraum II:
die darauf folgenden 6 Jahre, hier sind nur die Kosten anzugeben.
Das Abwasserbeseitigungskonzept enthält im Allgemeinen keine prüffähigen Details zur
technischen Lösung einzelner Maßnahmen. Zu deren fachlichen und wasserrechtlichen
Überprüfung sind die im Wasserrecht vorgeschriebenen Verfahren zur
Erlaubnis der Abwassereinleitung oder Umstellung bereits erteilter Rechte und
Befugnisse (§§ 2, 3, 5, 7 WHG),
Genehmigung der technischen Planung für Erstellung oder wesentliche Veränderung von Kanalisationsnetzen (§ 58Abs. 1 LWG NW),
Genehmigung von Bemessung, Gestaltung und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen (§ 58 Abs. 2 LWG NW)
Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Nutzungsberechtigte von Grundstücken (§ 53 Abs. 4 LWG NW) oder gewerbliche Betriebe (§ 53 Abs. 5 LWG NW)
durchzuführen. Die genannten Verfahren werden im Rahmen des vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzeptes nicht mit eingereicht bzw. angezeigt.
Sollten sich aus den vorgenannten wasserrechtlichen Verfahren Änderungen des Konzeptes oder zeitliche Verschiebungen ergeben, so werden diese nach Nummer 5.1 der Verwaltungsvorschrift bei der Fortschreibung des Konzeptes berücksichtigt.
Das ABK von 2006 wird mit dem ABK 2012 fortgeschrieben, welches hiermit vorgelegt
wird.
2.2
MINDESTUMFANG UND FORTSCHREIBUNG DES
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPTES
In der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten
vom 08.08.2008 werden der Mindestinhalt und die Form der Darstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten dargestellt. Das vorliegende ABK für die Stadt Wesseling wurde unter
Berücksichtigung dieser Anforderungen aufgestellt. Die gewählte Listenform entspricht
den amtlichen Vorgaben gemäß der Verwaltungsvorschrift.
In einem ABK sind demnach die nachstehend aufgeführten Punkte zusammenzustellen:
die Erfassung der Abwassereinleitungen und Übergabestellen
Angaben zur Abwasseranlagen – Abwasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserrückhaltung, Regenüberläufe,
Pumpwerke
Angaben zu den Entwässerungsgebieten
August 2012
4
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept - NBK)
Art der vorgenannten Maßnahmen
die Darstellung von Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen
Angaben über die zukünftig vorgesehenen Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit
Angaben zu Fremdwassersanierungsmaßnahmen (Fremdwassersanierungskonzept),
soweit erforderlich.
Die o.g. Inhalte sind in dem Übersichtslageplan 1 dargestellt.
In den Listen des vorliegenden ABK 2012 sind folgende Inhalte aufgeführt (Abschnitt 11,
Anlage 2):
Liste I:
Erfassung der Abwasserableitung und Angaben zur Abwasserbehandlung (Mischwasser)
Liste II A:
Angaben zur Entwässerung kanalisierter Einzugsgebiete: Zusammenstellung der vorgesehenen Baumaßnahmen in den einzelnen
Teilentwässerungsgebieten
Liste II B:
Angaben zur Entwässerung nicht kanalisierter Einzugsgebiete: Zusammenstellung der vorgesehenen Baumaßnahmen in den einzelnen Teilentwässerungsgebieten (entfällt)
Liste III:
Zusammenstellung aller notwendigen Baumaßnahmen, nach der
zeitlichen Abfolge
Darüber hinaus sind Tabellen mit folgenden Informationen zu den Bau-, Sanierungs- und
Erschließungsmaßnahmen angefügt (Abschnitt 12, Anlage 3):
Tabelle 12-1 bis 12-5: Zusammenstellung der durchgeführten Maßnahmen
Tabelle 12-6: Zusammenstellung aller Maßnahmen, deren Realisierung sich zeitlich verschiebt
Tabelle 12-7: Zusammenstellung aller Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich
sind
Tabelle 12-8: Zusammenstellung aller Maßnahmen, die neu hinzugekommen sind
Ergänzend zu den Listen und Tabellen sind folgende Planunterlagen beigefügt:
Übersichtlageplan des Entwässerungsnetzes mit Kennzeichnung der zukünftig vorgesehenen sowie bereits durchgeführten Baumaßnahmen durch Ordnungsnummern sowie Angaben zum Entwässerungsnetz (1:7.500)
August 2012
5
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
2.3
ZEITRAUM DES ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPTES
Gemäß der Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 ist für die Maßnahmen, die in dem
Zeitraum der ersten 6 Jahre vorgesehen sind, das Jahr des Baubeginns zu benennen.
Basierend auf dieser Maßgabe wurden für das ABK 2012, als Fortschreibung des vorhergehenden ABK, folgende Zeiträume definiert:
Zeitraum I:
2012 bis 2017 unter genauer Jahresangabe für die Umsetzung der Baumaßnahme (6 Jahre)
Zeitraum II:
2018 bis 2023 (6 Jahre)
Der Zeitraum III mit einem Baubeginn 2024 und später wird lediglich nachrichtlich aufgeführt und ist nicht verbindlich, da sie insbesondere von der Erschließung weiterer Gebiete
abhängt. Er stellt den zurzeit geplanten Endzustand dar.
Die Festlegung der Priorität jeder einzelnen Maßnahme ist ein wesentliches Kriterium für
die Eingliederung der Maßnahme in die drei Zeiträume. Grundlagen für die Prioritätseinstufung sind z.B.:
Schadensklasse gemäß der Kanalzustandserfassung
Hydraulische Wertigkeit der Sanierungserfordernisse
Gebietsentwicklungsplanung der Stadt Wesseling
Verfügbarer Kostenrahmen
Straßenausbauplanungen
Die Darstellung der Zuordnung der Maßnahmen in die drei Zeiträume erfolgt in dem Übersichtslageplan durch eine unterschiedliche Einfärbung.
August 2012
6
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
3
DARSTELLUNG DES ENTWÄSSERUNGSGEBIETES
3.1
LAGE
Die Stadt Wesseling liegt im Rhein-Erft-Kreis, südlich von Köln und direkt am Rhein. Nach
Süden schließt die Stadt Bornheim (Rhein-Sieg-Kreis) an. Westlich von Wesseling liegt die
Stadt Brühl.
Abb. 3-1:
August 2012
Stadtgebiet von Wesseling (Quelle: TIM-Online, Geobasisdaten Land NRW)
7
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
3.2
EINZUGSGEBIET
Die Stadt Wesseling hat eine Gebietsgröße von etwa 2.340 ha. Das kanalisierte Einzugsgebiet wurde im Rahmen der Luftbildauswertung detailliert neu erfasst. Das Einzugsgebiet
wird nahezu vollständig im Mischsystem entwässert. Im Endzustand besitzt das kanalisierte Einzugsgebiet (Mischsystem) eine Größe von AE,k = 644,7ha. Davon sind derzeit bereits
533,1 ha erschlossen. Ca. 116 ha heutiger, erschlossener Fläche sind abflusslos. Dies sind
Flächen deren Abfluss nicht in das Kanalnetz gelangen kann, obwohl sie in der Nähe des
Kanalnetzes liegen, z. B. Gartenflächen deren Flächenneigung vom Kanal weg zeigt.
Hinzu kommt eine Einzugsgebietsgröße von ca. 9,6 ha mit Entwässerung im Trennsystem
bzw. modifizierten Mischsystem. Darüber hinaus gibt es große Flächen, die nicht an den
Kanal angeschlossen sind und daher nicht in diesen Zahlen enthalten sind z.B. die im
Stadtgebiet verlaufende Autobahn BAB 555, verschiedene Sportanlagen sowie größere
zusammenhängende Grünflächen, für die keine Bebauung vorgesehen ist.
Das Kanalnetz der Stadt Wesseling ist in drei (sowie ein im Bau befindliches) voneinander
getrennten Teilnetzen unterteilt. Die Teilnetze Wesseling und Wesseling-Urfeld sind beide
an separate Abwasserreinigungsanlagen (ARA) angeschlossen. Das Netz Wesseling entwässert zur Kläranlage Rodderweg und das Netz Wesseling-Urfeld zur ARA Weidenweg. Das
dritte Netz umfasst das Erschließungsgebiet „An der Bach“ dessen Regenwasser versickert
und dessen Schmutzwasser in das Netz der ARA Rodderweg übergeben wird. Das vorhandene Kanalnetz der drei Teilnetze hat eine Gesamtlänge von rd. 116 km (ohne Druckleitungen) und besteht aus rd. 3.600 Haltungen.
Das gesamte Kanalnetz der Stadt Wesseling ist aus dem beigefügten Übersichtslageplan
(Plan Nr. 1) ersichtlich.
Das Gesamtentwässerungsgebiet gliedert sich historisch in 7 Teilgebiete auf. Gemäß
Ziffer 4.3 der Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 und dem bisherigen ABK 2006 erhalten die Teilgebiete entsprechend ihrer Zuordnung zur jeweiligen Einleitungsstelle eine
zweiteilige Ordnungsnummer: Die erste Zahl kennzeichnet die Nummer der Einleitungsstelle. Die zweite Nummer steht für das Teilentwässerungsgebiet.
Gebiet 1.01: Stadtteil Berzdorf
Gebiet 1.02: Stadtteil Keldenich
Gebiet 1.03 : Stadtteil Wesseling-Stadtmitte
Gebiet 2.01: Stadtteil Urfeld-Waldsiedlung
Gebiet 2.02: Stadtteil Urfeld-Ortsmitte
August 2012
Gebiet 3.01
Erschließungsgebiet „An der Bach“
Gebiet 4.01
Erschließungsgebiet „Eichholz“ (neues im Bau befindliches Netz;
Übernahme vom privaten Investor auf die Entsorgungsbetriebe
Wesseling geplant; im Übersichtplan unter Ordnungsnummer
1.02.35 zu finden).
8
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Die bereits erschlossenen und noch nicht erschlossenen Flächen der sieben Teilentwässerungsgebiete sind in der folgenden Tabelle 3-1 zusammengefasst.
Tabelle 3-1:
Bereits erschlossene und noch nicht erschlossene Flächen der Teilentwässerungsgebiete (Endzustand)
2012 bereits
erschlossen
[ha]
noch nicht
erschlossen
[ha]
Gesamtfläche
[ha]
Teilentwässerungsgebiet (Mischsystem)
1.01 Berzdorf
89,2
28
117,2
1.02 Keldenich
152,1
26,9
179,0
1.03 Stadtmitte
202,1
9,4
211,5
2.01 Urfeld-Waldsiedlung
21,7
20
41,7
2.02 Urfeld-Ortsmitte
58,4
4,8
63,2
Summe
523,5
89,1
612,6
Teilentwässerungsgebiet (Trennsystem)
Trennsystem bzw.
Regenwasserflächen des
modifizierten
Mischsystems innerhalb
vorgenannter
Mischgebiete
2,8
-
2,8
3.01 „An der Bach“
6,8
-
6,8
22,5
22,5
9,6
22,5
32,1
533,1
111,6
644,7
4.01 „Eichholz“
Summe
Gesamtsumme
August 2012
9
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
3.3
GEWÄSSER
Die Stadt Wesseling hat als Hauptvorfluter den Rhein. Durch Wesseling verlaufen zum
einen der Dickopsbach und zum anderen der Palmersdorfer Bach (siehe nachfolgende
Abb. 3-2). Beide Bäche sind größtenteils verrohrt und münden in den Rhein (siehe nachfolgenden Abb. 3-3).
Abb. 3-2:
August 2012
Gewässer in Wesseling (Auszug aus der Gewässerstationierungskarte des
LANUV NRW)
10
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Abb. 3-3:
3.4
Mündungsbereich Nebengewässer in Wesseling in den Rhein (Auszug aus
der Gewässerstationierungskarte des LANUV NRW)
WASSERSCHUTZZONEN
Im Stadtgebiet von Wesseling befindet sich lediglich ein Wasserschutzgebiet in WesselingUrfeld. Innerhalb der Wasserschutzzone (WSZ) II befindet sich lediglich drei Wohngebäude
sowie 8 Wohngebäude in der Wasserschutzzone IIIa. Eine Darstellung der Wasserschutzzonen in Wesseling befindet sich auf der nachfolgenden Seite (Abb. 3-4):
August 2012
11
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Abb. 3-4:
3.5
Wasserschutzzonen in Wesseling
EINWOHNER
Die Einwohnerzahl (Hauptwohnsitze) der Stadt Wesseling betrug im Veranlagungsjahr
2011 (Stand: 31.12.2011) 35.266. Auf das Einzugsgebiet der ARA Rodderweg entfallen
31.336 Einwohner und auf das Einzugsgebiet der ARA Weidenweg 3.930 Einwohner.
Die Bevölkerungsentwicklung wurden seitens der Bertelsmannstiftung und Information
und Technik Nordrhein-Westfalen, Geschäftsbereich Statistik (it.nrw - früheres Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik) durch Modellrechnungen prognostiziert (Stand
2009). Beide Institute kommen zu einer leichten negativen Bevölkerungsentwicklung. Als
Grundlage für die Auslegung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wird die Einwohnerzahl
zur sicheren Seite gewählt. So wird je nach Nachweisverfahren z. B. für die Auslegung bei
Schmutzfrachtberechnungen und dem maximalen Abwasserabfluss für zukünftige Zustände von einer Bevölkerungsabnahme von 0% als Annahme zur sicheren Seite ausgegangen.
August 2012
12
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
In Einzelfällen kann auch eine Bevölkerungsabnahme z. B. bei Schleppspannungsberechnungen für Kanäle im Trockenwetterfall maßgebend sein.
3.6
ÖFFENTLICHES KANALNETZ
Die Entwässerung im Stadtgebiet von Wesseling erfolgt überwiegend im Mischsystem
(113,7 km Mischwasserkanal). Lediglich ein kleiner Anteil der Stadt wird im Trennsystem
entwässert (1,9 km Schmutzwasserkanal, 0,46 km Regenwasserkanal).
3.7
SONDERBAUWERKE
3.7.1 Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung (Mischsystem)
Die Niederschlagswasserbehandlung im Stadtgebiet erfolgt heute in 2 Regenüberlaufbecken, 3. Regerückhaltebecken und 13 Regenrückhaltekanälen. Am Domhüllenweg bilden
ein Regenrückhaltekanal und ein Regenrückhaltebecken mit Pumpwerk eine Einheit. Die
Kenndaten der Regenbecken wurden neu, detailliert erfasst. Bei Regenrückhaltekanälen
wurden die Querschnittsflächen aller Profile insbesondere der Sonderprofile detailliert d.
h. unter Berücksichtigung der Trockenwetterrinnen, neu ermittelt. Analog wurden die
Geometrien der Becken detailliert anhand der Bestandsdaten nachgebildet.
August 2012
13
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Tabelle 3-2:
Kenndaten Regenbecken (ohne RÜ, PW) im Mischsystem
Typ
Volumen
(in m³)
Gewässer
Eichholzer Strasse
RRK
4.290
---
Fuchsweg
RRK
35
---
Hauptstrasse
RRB
4.485
---
Im Blauen Garn I
RRK
180
---
Im Blauen Garn II
RRK
150
---
Im Dich
RRB
4.750
---
Kronenweg I
RRK
1.695
---
Kronenweg II
RRK
2.150
---
Lindenstrasse
RRK
680
---
Rheinbogen
RRK
970
---
Rodderweg
RÜB-FB
8.215
Rhein
Röntgenstrasse
RRK
165
---
Traunsteiner Str.
RRK
490
---
Auf der Trift
RRK
2.420
---
Domhüllenweg
RRB
570
---
Domhüllenweg
RRK
2.320
---
Gewerbegebiet Urfeld
RRK
1.570
---
RÜB-FB
1.050
Rhein
Bezeichnung
Einzugsgebiet ARA Rodderweg
Einzugsgebiet ARA Weidenweg
Weidenweg
Summe
Tabelle 3-3:
18
Kenndaten Regenüberläufe (Mischsystem)
Bezeichnung
Typ
Gewässer
RÜ
Dickopsbach
Rheinstraße (RÜ Weidenweg)
RÜ
Rhein
Burgstrasse
RÜ
Rhein
Einzugsgebiet ARA Rodderweg
Entenfang
Einzugsgebiet ARA Weidenweg
Summe
August 2012
3
14
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Tabelle 3-4:
Auflistung der Pumpwerke (alle im Mischsystem)
Bezeichnung
Hochwasserpumpwerk ?
J/N
Einzugsgebiet ARA Rodderweg
Rodderweg (ARA)
J
Rodderweg (RÜB an ARA)
J
Lindenstrasse
N
Hauptstrasse (TW- bzw. Normalzulauf)
N
Hauptstrasse (Regenrückhaltebecken)
N
Brühler Straße (Stadtwerke)
N
Brühler Straße (HGK)
N
Mühlenweg
N
Eichholzer Strasse
N
Kronenweg (Unterführung)
N
Kronenweg (Regenrückhaltekanal)
N
Oberwesselinger Strasse
N
Im Dich
N
Röntgenstrasse
N
Rheinbogen
N
Moselstrasse
N
Bornheimer Weg
N
Staffelsweg
N
Einzugsgebiet ARA Weidenweg
August 2012
Weidenweg (ARA)
J
Weidenweg (RÜB an ARA)
J
Domhüllenweg
N
Summe
21
15
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
3.7.2 Niederschlagwasserbehandlung und –Rückhaltung (Trennsystem)
Im Stadtgebiet Wesseling gibt es keine öffentliche Niederschlagswasserbehandlung im
Trennsystem, außer Versickerungsbecken.
3.8
EINLEITUNGSSTELLEN
Die Einleitungsstellen der beiden Abwasserbehandlungsanlagen (siehe Abschnitt 3.11) in
den Rhein sind durch das (damalige) Landesamt für Wasser und Abfall erfasst worden und
sind durch eine Einleitungsnummer wie folgt gekennzeichnet:
1. Einleitungsstelle ARA Rodderweg: Einleitungs-Nr. 20603200101 bei Stromkm 668,8, linkes Ufer
2. Einleitungsstelle ARA Weidenweg: Einleitungs-Nr. 20603200201 bei Stromkm 665,7, linkes Ufer
Das Gesamtsystem des Kanalnetzes der Stadt Wesseling mit den beiden Einleitungsstellen
ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (Plan Nr. 1) ersichtlich.
Darüber hinaus leiten die Sonderbauwerke der Regenwasserbehandlung (Regenüberlaufbecken und Regenüberläufe) in die nachfolgend genannten Einleitungsstellen ein:
Tabelle 3-5:
Kenndaten Einleitungsstellen der Regenwasserbehandlung (Mischsystem)
Bezeichnung
Typ
Einleitungs-Nr.
Gewässer
Einzugsgebiet ARA Rodderweg
Entenfang
Dickopsbach
RÜ
nicht bekannt
RÜB-FB
20603200101
Rhein
Rheinstraße (RÜ Weidenweg)
RÜ
nicht bekannt
Rhein
Burgstrasse
RÜ
nicht bekannt
Rhein
RÜB-FB
20603200201
Rhein
Rodderweg
(zusammen mit ARA Rodderweg)
(Rheinvorflutkanal)
Einzugsgebiet ARA Weidenweg
Weidenweg
(zusammen mit ARA Weidenweg)
Summe
August 2012
5
16
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Innerhalb des Stadtgebietes sind keine weiteren stadteigenen Schmutzwassereinleitungen
in Gewässer vorhanden.
3.9
ABWASSERÜBERNAHMEN
Im Stadtgebiet Wesseling gibt es keine Abwasserübernahmen von anderen Abwasserbeseitigungspflichtigen.
3.10
ABWASSERÜBERGABEN
Im Stadtgebiet Wesseling gibt es keine Abwasserübergaben an andere Abwasserbeseitigungspflichtige.
3.11
ABWASSERREINIGUNG
Die Entsorgungsbetriebe Wesseling betreiben, wie bereits erwähnt, derzeit zwei räumlich
getrennte Abwasserreinigungsanlagen (ARA):
1. ARA Rodderweg für das Teilnetz Wesseling
2. ARA Weidenweg für das Teilnetz Wesseling-Urfeld
Die ARA Rodderweg ist ausgebaut auf 40.000 EW. Die derzeitige Belastung beträgt rd.
31.306 Einwohner (Hauptwohnsitz) zzgl. gewerblicher- und industrieller Zuflüsse. An der
ARA Rodderweg wurden seit 1982 umfangreiche Modernisierungen und Erweiterungen
vorgenommen. Das Regenüberlaufbecken wurde mit 8.200 m³ Nutzinhalt erstellt. Es ist
seit 1988 in Betrieb.
Seit dem ABK 2006 wurden auf der Abwasserreinigungsanlage Rodderweg die folgenden
Maßnahmen durchgeführt: Betonsanierung des Vorklärbeckens und der Faultürmköpfe
(innen/außen) sowie die Erneuerung der Online Messtechnik für die Belebungsbecken. Die
Dach– und Betonsanierung der Einlaufhalle wurde abgeschlossen. Die kostenintensivste
Maßnahme war die der EMSR- und Prozessleittechnik sowie die EMSR- und Prozessleittechnik der Sonderbauwerke im Netz (siehe Abschnitt 4).
Die Abwasserreinigungsanlage erfüllt somit die heutigen Anforderungen.
Die ARA Weidenweg ist im Jahre 1987 auf insgesamt 6.400 EW erweitert worden. Sie ist
in dieser Betriebsform seit Mai 1987 in Betrieb. Das entsprechend vorgelagerte Regenüberlaufbecken weist einen Nutzinhalt von 1.050 m³ auf und ist ebenfalls in Betrieb. Die
August 2012
17
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
derzeitige Belastung der ARA Weidenweg beträgt 3.930 Einwohner (Hauptwohnsitz) zzgl.
gewerblicher- und industrieller Zuflüsse.
Seit dem ABK 2006 wurden auf der Abwasserreinigungsanlage Weidenweg die EMSR- und
Prozessleittechnik neu errichtet sowie die EMSR- und Prozessleittechnik der Sonderbauwerke im Netz.
3.12
ABWASSERENTSORGUNG IM AUßENBEREICH
Im Einzugsgebiet der ARA Rodderweg sind insgesamt 30 der 32.266 hier gemeldeten Einwohner nicht an das Kanalnetz angeschlossen. Es handelt sich hierbei um Einzelgrundstücke, welche sich außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile befinden. Die Abwasserentsorgung dieser Einzelgrundstücke erfolgt über Verrieselungsanlagen oder abflusslose Gruben, welche regelmäßig von den Entsorgungsbetrieben Wesseling geleert werden.
Eine Einzelaufstellung dieser Anlagen enthalten Tabelle 3-6 und Tabelle 3-7.
Die Entsorgungsbetriebe Wesseling beabsichtigen, keinen Kanalanschluss für diese Einzelgrundstücke im Außenbereich herzustellen. Die abflusslosen Gruben und Verrieselungsanlagen sollen gemäß dem. Rd.Erl. des MURL v. 06.12.1994 (SMBl. NW 770) als Dauerlösung
betrieben werden, so lange die in dem Runderlass genannten Voraussetzungen erfüllt
sind. Diese Voraussetzungen sind:
Die Übernahme des Abwassers durch die Gemeinde darf wegen technischer Probleme oder wegen eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht in Betracht
kommen und dem Wohl der Allgemeinheit der gesonderten Abwasserbeseitigung
nicht entgegen stellen.
Die entsprechenden Grundstücke müssen außerhalb beplanter bzw. im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Außenbereich) liegen.
Die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht gem. § 53 Abs. 4 LWG NW auf
den Grundstückseigentümer muss gegeben sein.
Im Abwasserbeseitigungskonzept muss eine Festlegung getroffen werden, in welchen Gebieten des Außenbereichs die Abwasserbeseitigung als Dauerlösung erfolgen soll.
Die Überwachung dieser Anlagen erfolgt durch die Untere Wasserbehörde des Rhein-ErftKreises. Nicht den Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN
4261) entsprechende Anlagen werden in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde in
angemessenen Zeiträumen saniert.
Im Einzugsgebiet der ARA Weidenweg sind heute alle Einwohner (3.930) an das Kanalnetz
angeschlossen.
August 2012
18
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
3.13
KLEINKLÄRANLAGEN
Im Einzugsgebiet der ARA Weidenweg sind heute alle Einwohner an das Kanalnetz angeschlossen. Im Einzugsgebiet der ARA Rodderweg gibt es folgende Kleinkläranlagen, die in
Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde in angemessenen Zeiträumen saniert werden.
Tabelle 3-6:
vorh. Kleinkläranlagen im Einzugsgebiet der ARA
Straße
Name
F/ P
*)
EW
Inhalt
m³
EntleerungsTurnus
Grube
Verrieselung
Hessenweg
150/Bahnüberg.
Bergen
P
9
5
2 x jährlich
Klobbotzstr. 151
Nesseler
P
2
5,5
2 x jährlich
Zehntfreihof
Krings
P
5
7
2 x jährlich
Zehntfreihof
Krings
P
0
7
2 x jährlich
Summe
Verrieselung
Verrieselung
Verrieselung
Bemerkungen
Kleinkläranlage
(SBR-Anlage
Juli 2006)
Dreikammergrube
Dreikammergrube
neue Dreikammergrube
16
*) F = Firma; P = Privat
3.14
ABFLUSSLOSE GRUBEN
Im Einzugsgebiet der ARA Weidenweg sind heute alle Einwohner an das Kanalnetz angeschlossen. Die abflusslose Gruben befinden sich bis auf 2 (Urfelder Str.) alle im Einzugsgebiet der ARA Rodderweg:
Tabelle 3-7:
vorh. Abflusslose Gruben
Straße
F/ P
*)
EW
Inhalt
m³
EntleerungsTurnus
Grube
Bemerkungen
Lorenzhof (Berzdorf)
Kieswerke
Lorenzhof
F
0
5
Abruf
abflusslos
---
Bollenacker
RWE
F
0
19
Abruf
abflusslos
---
Brühler Rheinkies
Horst
F
0
12
alle 6 Wochen
abflusslos
---
Brühler Str. 330
EVA
F
0
13
alle 3 Monate
abflusslos
---
Hagenstr. 48
Dasenbrock
P
2
2
alle 4 Wochen
abflusslos
Grube neu
abgedichtet
(Ende 2003)
Industriestraße 171
Beton Union
F
0
10
alle 6 Wochen
abflusslos
---
P
3
2
alle 6 Wochen
abflusslos
---
P
0
1
2 x jährlich
abflusslos
---
10
Abruf
abflusslos
2 Gruben
abflusslos
---
Klobbotzstr. 120
Klobbotzstr. 120
August 2012
Name
Krämer
Konrad
Krämer
Bernhard
Maarweg 1
Lingen
P
3
Marie-Curie-Straße
Karl Schmidt
Spedition
F
0
19
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Straße
Name
F/ P
*)
EW
Inhalt
m³
EntleerungsTurnus
Grube
Bemerkungen
Rodenkirchener Str.
400
Basell
F
0
25
2 x jährlich
abflusslos
---
Urfelder Str. 54-56
Lunkowski
F
0
8
Abruf
abflusslos
2 Gruben a´ 4
m³
P
2
3
jeden Freitag
abflusslos
---
P
1
3
jeden Freitag
abflusslos
---
Willy-Brandt-Str. 305
Willy-Brandt-Str. 309
Simon/
Bahrudin
DEA/
Schiroke
Willy-Brandt-Str. 313
Kratz
P
2
4
Abruf
abflusslos
---
Willy-Brandt-Str. 317
Frenzer
P
1
4
Abruf
abflusslos
---
F
0
3,5
Abruf
abflusslos
---
0
9
Abruf
abflusslos
---
0
12
Abruf
abflusslos
---
Grofer Weg
Urfelder Str. 63
Hessenweg
RWE/ SAGmbH
Verein für
Deutsche
Schäferhunde
Hessenweg/
SV Brühl und
Umgebung
Summe
14
*) F = Firma; P = Privat
3.15
ERSCHLIEßUNGSGEBIETE
Die im ABK 2012 ausgewiesenen Erschließungsgebiete wurden im Rahmen der Neuaufstellung des GEP entsprechend berücksichtigt. Seit der Erstellung des ABK 2006 ist davon kein
Neubaugebiet vollständig und lediglich 1 Neubaugebiet teilweise erschlossen worden. Der
Bebauungsplan „Am Wiesenweg" (Ordnungsnummer 1.02.03) wurde inzwischen aufgehoben. In Tabelle 3-8 sind die Prognoseflächen aufgeführt. Das bereits teilerschlossene
Baugebiete Traunsteiner Straße“ (Ordnungsnr. 1.01.41) wurde in einen 1. und 2. BA unterteilt. Der 2. BA (nicht erschlossener Teil) erhält als „neue Maßnahme“ eine neue Ordnungsnummer. Das erschlossene Teilgebiet wird nicht weiter aufgeführt.
Die Ordnungsnummern entsprechen der in Ziffer 4.3 der Verwaltungsvorschrift vom
08.08.2008 festgelegten Vorgaben sowie der im ABK 2006 verwendeten Nummerierung
der einzelnen Baumaßnahmen. Erschließung von Neubaugebieten zählen ebenfalls dazu.
Die neuen Maßnahmen des ABK 2012 werden auf der Grundlage des ABK 2006 fortlaufend
nummeriert.
August 2012
20
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Tabelle 3-8:
Ordnungsnummer
Zusammenstellung der Erschließungsgebiete im Stadtgebiet Wesseling
Bezeichnung
Fläche*)
[ha]
fertiggestellt
Teilentwässerungsgebiet Berzdorf
1.01.01
Baugebiet „An der Lindenstraße"
3,89
1.01.02
Gewerbegebiet Berzdorf
11,19
1.01.03
Baugebiet „An der Fuldastraße"
0,74
1.01.33
Baugebiet „Hitzeler Straße“ 2. BA
(BPL 3/40, Teil 2) - Restfläche
(Gewerbe)
1,98
1.01.36
Erweiterungsgebiet „RWE Süd“
3,68
1.01.37
Erweiterungsgebiet „RWE Nord“
1,48
1.01.41
Baugebiet „Traunsteiner Straße“ 2. BA
5,00
Teilentwässerungsgebiet Keldenich
1.02.03
Baugebiet „Am Wiesenweg"
0,53
1.02.23
Baugebiet am „Amselweg“
0,95
1.02.27
Baugebiet „An der Elsmaar“
2,44
1.02.35
Erschließungsgebiet „Eichholz“
22,50
1.02.49
Verdichtung Bebauung südlich
Wiesenweg (E)
0,45
Bebauungsplan
aufgehoben
Teilentwässerungsgebiet Stadtmitte
1.03.03
Baugebiet „Stadtquartier Am
Westring"
3,50
1.03.05
Baugebiet „An der Moselstraße"
(Wohn-/Gewerbegebiet)
5,90
*) geplante, kanalisierte Gebiete ohne Grünflächen
August 2012
21
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Fort. Tabelle 3-8:
Ordnungsnummer
Bezeichnung
Fläche*)
[ha]
fertiggestellt
Teilentwässerungsgebiet Urfeld-Waldsiedlung
2.01.04
Baugebiet „An der Urfelder Straße"
2,84
2.01.05
Gewerbegebiet Urfeld
15,32
2.01.11
Baugebiet „Auf dem Radacker" 2. BA
- Restfläche
1,82
Teilentwässerungsgebiet Urfeld- Ortsmitte
2.02.02
Baugebiet „Am Domskuhlenweg"
2,92
2.02.03
Baugebiet Frankenstraße /
Eburonenweg (E)
1,91
Gesamt
89,04
*) geplante, kanalisierte Gebiete ohne Grünflächen
Gemäß § 53 (1b) des Landeswassergesetzes soll das ABK auch Aussagen über die zukünftige Entwässerung von Erschließungsgebieten unter Berücksichtigung des § 51a LWG NW
sowie mögliche Auswirkungen auf bestehende Grundwasserverhältnisse und oberirdische
Gewässer enthalten.
Die Stadt Wesseling hat bei ihren bisherigen Erschließungen den Leitgedanken des § 51a
LWG NW, das Niederschlagswasser zu versickern oder ortsnah in ein Fließgewässer einzuleiten, stets beachtet. Alle Neubaugebiete wurden nach Möglichkeit im Trennsystem oder
modifizierten Mischsystem erschlossen. Dort, wo es aus hydrogeologischer Sicht möglich
ist, wird das Niederschlagswasser versickert. Die Stadt Wesseling wird auch weiterhin alle
Erschließungsgebiete nach den Grundsätzen des § 51 a LWG NW entwickeln und die Entwässerungsanlagen jeweils in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden planen.
Aufgrund guter geologischer Verhältnisse kann man im Stadtgebiet Wesseling von günstigen Voraussetzungen für die Verwirklichung der Niederschlagsentwässerung entsprechend
dem § 51a LWG NW in Form von Versickerungsanlagen ausgehen.
Generell wird festgehalten, dass alle zukünftigen Neubaugebiete im Trennsystem oder
modifizierten Mischsystem entwässert werden. Ist eine Versickerung aufgrund der örtlichen Verhältnisse und ohne Beeinträchtigung des Grundwassers möglich, wird diese auch
umgesetzt. Ebenfalls werden die Bürger ermuntert, das unverschmutzte Niederschlagswasser ihrer Grundstücke zu versickern oder ortsnah einzuleiten. Im Zuge der Bauleitplanung werden grundsätzlich Möglichkeiten der Niederschlagsbeseitigung nach § 51a LWG
NRW jeweils in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden verfolgt.
August 2012
22
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
4
KOSTENÜBERSICHT ALLER NOTWENDIGEN MAßNAHMEN
Alle derzeit bekannten erforderlichen Einzelmaßnahmen sind in Anlage 1 vollständig, in
Anlage 2 nach Zuordnung zu den Teilentwässerungsgebieten (Liste II) und nach ihrer
zeitlichen Abfolge (Liste III) aufgeführt. Aus diesen Maßnahmen sowie den bereits durchgeführten Maßnahmen (Anlage 3, Tabelle 12-1 bis 12-5) lassen sich die getätigten und
zukünftig erforderlichen Investitionskosten ermitteln. Somit ergibt sich für die unterschiedlichen Maßnahmenarten (ARA, Netz-Sanierung und Netz-Erweiterung) die in Tabelle
4-1 aufgeführte Kostenübersicht der durchgeführten und geplanten Maßnahmen nach
ihrer zeitlichen Einteilung.
Tabelle 4-1:
Kostenübersicht der durchgeführten und geplanten Maßnahmen nach
zeitlicher Einteilung (in Mio. €)
fertiggestellt
bis 2011
2012 - 2017
2018 - 2023
ARA
3,715
1,677
0,0
Netz-Sanierung
4,183
6,507
14,641
Summe
Sanierung
7,898
8,184
14,641
Netz-Erweiterung
0,025
0,0
20,460
Summe Zeitraum
7,923
8,184
35,101
Maßnahmen
Gesamtinvestition ABK 2012
43,285
Bei den Gesamtinvestitionskosten des ABK 2012 bis zum Jahr 2023 beträgt der Anteil der
Bau- und Erschließungsgebiete (Netzerweiterung) knapp 50%. Es ist davon auszugehen,
dass lediglich ein Anteil der hier berücksichtigten Bau- und Erschließungsgebiete in dem
Zeitraum umgesetzt werden.
Für die ARA Rodderweg und ARA Weidenweg entstanden in den letzten Jahren bei den
Sanierungsmaßnahmen für die EMSR- und Prozessleittechnik (Ordnungsnummern 1.00.103,
1.00.106, 2.00.101 und 2.00.102) alleine Kosten in Höhe von 2,02 Mio. €. Die Maßnahmen
umfassen auch die EMSR- und Prozessleittechnik der Sonderbauwerke. Diese Maßnahmen
waren im ABK 2006 nicht enthalten. Insgesamt wurden 3,715 Mio. € (anstatt ursprünglich
geplant 1,320 Mio. €) von 2006 bis 2011 im Bereich der Abwasserreinigungsanlagen aufgewendet.
Bei den geplanten Sanierungsmaßnahmen sonstiger Entwässerungsanlagen handelt es sich
überwiegend um hydraulisch bedingte Baumaßnahmen. Ein kleinerer Teil der genannten
Kosten entfällt auf zustandsbedingte, grabenlose Sanierungsmaßnahmen. Sie besitzen die
August 2012
23
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Ordnungsnummern 1.00.1002 (Einzugsgebiet ARA Rodderweg) und 2.00.1002 (Einzugsgebiet ARA Weidenweg).
Für zukünftig geplante bauliche Sanierungsmaßnahmen, die sich aus der Zustandserfassung gemäß SüwVKan ergeben, werden die erforderlichen Mittel von den Entsorgungsbetrieben Wesseling ab 2013 auf jährlich 200.000 € geschätzt. Sie ergeben sich durch den
hohen Umsetzungsgrad baulicher Sanierungen der vergangenen Jahre.
August 2012
24
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
5
ZEITLICHE UND INHALTLICHE ÄNDERUNG DES ABK
Gem. § 53 Abs. 1 Satz 4 LWG NW ist das ABK von den Entsorgungsbetrieben Wesseling im
Abstand von 6 (früher 5) Jahren fortzuschreiben. Die zu benennenden zeitlichen und
inhaltlichen Änderungen des ABK werden in Ziffer 5.1.2 der Verwaltungsvorschrift genannt. Danach sind folgende Maßnahmen zu berichten:
Maßnahmen, die bereits durchgeführt sind
Maßnahmen, die im Bau / in der Realisierung sind,
Maßnahmen, deren Realisierung sich zeitlich verschiebt und die Gründe dafür
Maßnahmen, die nicht mehr notwendig sind, mit Angabe der Gründe für den Wegfall
Maßnahmen, die neu hinzugekommen sind
Die Fortschreibung des Konzeptes erfolgt in den nachstehenden Abschnitten sowie in
Anlage 2 und Anlage 3. Die Anlagen besitzen eine analoge Darstellungsform wie das ABK
2006.
5.1
BEREITS DURCHGEFÜHRTE MAßNAHMEN
Von 2006 bis einschließlich 2011 wurden von den Entsorgungsbetrieben Wesseling insgesamt 16 Bau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen am Kanalnetz und den Abwasserreinigungsanlagen mit einem Investitionsvolumen von 7,923 Mio. € durchgeführt. Davon entfallen rd. 3,715 Mio. € auf die Abwasserreinigungsanlagen. Der durchschnittliche
Investitionsaufwand betrug für die Jahre 2006 bis 2011 rd. 1,32 Mio. €/Jahr. Die durchgeführten Maßnahmen sind in den Tabellen 12-1 bis 12-5 der Anlage 3 (siehe Abschnitt 12)
zusammengefasst.
Zustandsbedingte Sanierungsmaßnahmen
Aufbauend auf der Ersterfassung der Kanalzustandsuntersuchung gemäß SüwVKan (Fertigstellung 2005) wurde ab 2006 die Folgeuntersuchung für das Kanalnetz der Stadt Wesseling fortgesetzt (siehe Abschnitt 7). Inzwischen ist daher ein Teil untersucht. Die bereits zum größten Teil durchgeführte bauliche Sanierung der Erstuntersuchung wurde
fortgesetzt. Inzwischen sind 36,64 km Haltungen saniert. Dabei handelt es sich um die
Sanierung von vordringlichen Maßnahmen der Zustandsklassen 0 bis 2.
Für die Jahre 2006 bis 2011 wurden folgende Aufwendungen für Inliner-Maßnahmen und
partielle Sanierungen bei den Entsorgungsbetrieben Wesseling ausgegeben:
2006: 190 T€
August 2012
25
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
2007: 206 T€
2008: 346 T€
2009: 508 T€
2010: 834 T€
2011: 89 T€
Gesamt: 2.173 T€
Im Jahr 2011 wurden Untersuchung und Sanierung unterbrochen. Ursache war die geplante Kopplung , mit den Untersuchungen und Maßnahmen, die sich aus der Umsetzung der
Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG NW ergeben hätten (siehe weitere Erläuterungen des
Abschnittes 6).
Die Entsorgungsbetriebe Wesseling werden auch zukünftig regelmäßige Sanierungsarbeiten am Kanalnetz durchführen.
Der Umstieg auf ein anderes Kanalinformationssystem (Kanal++) und das webbasierende
GIS Mapbender ist bei den Entsorgungsbetrieben Wesseling mittlerweile abgeschlossen.
Die optische Inspektion der Kanalisation wird jetzt in diesen Systemen verwaltet, unter
Berücksichtigung der DIN EN 13508-2. Soweit erforderlich werden alte analoge Datenbestände sukzessive in das neue System übernommen. Ebenfalls wird neben der rechnerischen Überflutung aus den Kanalnetzberechnungen eine Überflutungsdatenbank gepflegt,
die die tatsächlichen Überflutungen speichert. Hydraulische und bauliche Sanierungserfordernis werden für die Sanierungsmaßnahmen des ABK aufeinander abgestimmt.
5.2
IM BAU / IN DER REALISIERUNG BEFINDLICHE MAßNAHMEN
Die Kanalzustandsuntersuchung für das Kanalnetz der Stadt Wesseling gemäß SüwVKan
(Fertigstellung Ersterfassung 2005) wurde ab 2006 mit der Folgeuntersuchung fortgesetzt
(siehe Abschnitt 7). Inzwischen ist daher ein Teil zweifach untersucht. Festgestellte
Schäden wurden größtenteils behoben.
Die Entsorgungsbetriebe Wesseling werden für die im Rahmen der Kanalzustandsuntersuchung gemäß SüwVKan festgestellten Schäden auch zukünftig regelmäßige Sanierungsarbeiten am Kanalnetz durchführen. Für diese noch auszuführenden Maßnahmen werden die
erforderlichen Mittel auf jährlich 200.000 € ab 2013 geschätzt. Aufgrund der Umstellung
infolge der Umsetzung der Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG NW ergeben sich im Jahr
2012 Sanierungskosten in Höhe von 150.000 €. Wegen der zunehmend punktuellen Maßnahmen, die sich aus der Erst- und Folgeuntersuchung ergeben, wird von der Zuweisung
von Ordnungsnummern für einzelne Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Fortschreibung
des ABK abgesehen. Diese Maßnahmen werden in den Ordnungsnummern 1.00.1002 (Netz
Rodderweg) und 2.00.1002 (Netz Weidenweg) zusammengefasst.
August 2012
26
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Alle geplanten Maßnahmen sowie die zurzeit im Bau bzw. in der Realisierung befindlichen
Maßnahmen sind in ihrer zeitlichen Abfolge in Anlage 2, Liste III, Tabelle 11-10 aufgeführt.
5.3
ZEITLICHE VERSCHIEBUNG VON MAßNAHMEN
Bei den zeitlich verschobenen Maßnahmen handelt es sich überwiegend um geplante
Erschließungsmaßnahmen, deren Realisierung derzeit noch nicht konkret benannt werden
kann.
Die im Rahmen der Aktualisierung des GEP durchgeführte Kanalnetzberechnungen in
Verbindung mit den bisherigen Betriebserfahrungen (Starkregenereignisse vom Juli 2008
und Juni 2012 - Überflutungsdatenbank) ergeben veränderte Schwerpunkte bei den hydraulischen Sanierungsnotwendigkeiten. Zum Teil wird die Dringlichkeit auf Grund der
bisherigen Betriebserfahrungen als gering bewertet und deswegen werden die Maßnahmen zeitlich entsprechend spät eingeordnet. Zum Teil ergeben sich deutliche Erweiterungen von Maßnahmen die wegen ihres Umfanges zeitlich neu eingestuft werden müssen
(Ordnungsnummern 1.02.17, 1.03.47, 2.02.16). Insgesamt müssen viele Maßnahmen durch
eine Kalibrierung des hydraulischen Modells in Ihrem Umfang bestätigt werden und müssen daher später umgesetzt werden. Die für die Kalibrierung des hydraulischen Modells
erforderlichen Abflussmessungen werden durch vier Maßnahmen zur permanenten Abflussmessung in den Jahren 2013 und 2014 ermöglicht.
Alle Maßnahmen mit zeitlicher Verschiebung sind in der Anlage 3 in Tabelle 12-6 zusammengefasst.
5.4
ENTFALLENDE MAßNAHMEN
Mit der Erstellung des GEP im Jahr 2012 zeigte sich, dass für zwei Maßnahmen aus hydraulischer Sicht keine Notwendigkeit besteht. Diese Berechnungsergebnisse können durch
die bisherigen Betriebserfahrungen (Überflutungsdatenbank) bestätigt werden. Diese
Maßnahmen werden daher im ABK 2012 als „entfallende Maßnahmen“ aufgeführt. Ebenfalls entfallen 6 Maßnahmen infolge neu hinzugekommener Maßnahmen.
Eine Maßnahme (1.03.60) entfällt, weil die vorhandene Bebauung abgerissen werden soll
(zu nah am DEA-Werk). Ein Baugebiet entfällt, weil der Bebauungsplan aufgehoben wurde. Die entfallenden Maßnahmen sind in der Anlage 3 (Tabelle 12-7) mit Angabe der
Begründung zusammengefasst.
August 2012
27
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
5.5
NEU HINZUGEKOMMENE MAßNAHMEN
In der Anlage 3 (Tabelle 12-8) sind die gegenüber dem ABK 2006 neu hinzugekommenen
Baumaßnahmen für Abwasseranlagen ohne die Abwasserreinigungsanlagen aufgeführt. Bei
den 33 Maßnahmen handelt es sich im Wesentlichen um Sanierungsmaßnahmen, für die im
Rahmen des im Jahr 2012 aktualisierten GEPs eine hydraulische Notwendigkeit festgestellt wurde. Die zeitliche Abfolge geht bis in den Zeitraum III mit einem Baubeginn ab
2024 hinein. Insbesondere Maßnahmen, die ab dem Ende des Zeitraumes I liegen, können
sich durch die Kalibrierung des hydraulischen Modells verändern.
Für den Bereich der Abwasserreinigungsanlagen wurden folgende Maßnahmen, die in dem
Abwasserbeseitigungskonzept 2006 nicht aufgeführt waren, aufgenommen. Dazu gehören
folgende Ordnungsnummern (verwendete Abkürzungen: RW = ARA Rodderweg, WW = ARA
Weidenweg):
1.00.101 Neuausstattung Analytikraum, ARA RW (in Ausschreibungsphase)
1.00.102 Dachsanierung/ Betonsanierung Einlaufhalle, ARA RW
1.00.103 EMSR- und Prozessleittechnik, ARA RW
1.00.104 BHKW, ARA RW
1.00.105 Gebläse, ARA RW
2.00.101 EMSR- und Prozessleittechnik, ARA WW
1.00.106 EMSR- und Prozessleittechnik, diverse Bauwerke im Netz ARA RW
2.00.102 EMSR- und Prozessleittechnik, diverse Bauwerke im Netz ARA WW
Von diesen Maßnahmen wurden bis Ende 2011 folgende abgeschlossen:
1.00.102 Dachsanierung/ Betonsanierung Einlaufhalle, ARA RW
1.00.103 EMSR- und Prozessleittechnik, ARA RW
2.00.101 EMSR- und Prozessleittechnik, ARA WW
1.00.106 EMSR- und Prozessleittechnik, diverse Bauwerke im Netz ARA RW
2.00.102 EMSR- und Prozessleittechnik, diverse Bauwerke im Netz ARA WW
Zudem wurden für 2012 kurzfristig noch weitere Maßnahmen (ohne Ordnungsnummern)
aufgenommen, die als dringlich eingestuft wurden. Diese werden lediglich hier nachfolgend aufgeführt, da sie bereits bis zur Vorlage bei der Oberen Wasserbehörde abgeschlossen sind. Daher wurde auf eine Vergabe einer Ordnungsnummer sowie die Aufnahmen in
die Liste der Anlage 1 verzichtet.
Fassadensanierung Einlaufgebäude ARA RW (50.000 €)
Sanierung der Kalkmilchansetzstation ARA RW (50.000 €)
Sanierung der VAwS-Anlage Eisen-II-Chlorid ARA RW (100.000 €)
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UMSETZUNG DICHTHEITSPRÜFUNG NACH § 61a LWG NW
Mit der Änderung des Landeswassergesetzes und der Übernahme der Regelung zur Dichtheitsprüfung aus der Landesbauordnung in das Wasserrecht ist eine wesentliche, neue
Aufgabe für den Abwasserbeseitigungspflichtigen hinzugekommen. Im Rahmen der Abwasserbeseitigungspflicht muss die Stadt bzw. Gemeinde die ordnungsgemäße Entwässerung
im gesamten Stadt- bzw. Gemeindegebiet und damit auch die Umsetzung der im neuen §
61a verankerten Dichtheitsprüfung sicherstellen. Gleichzeitig verpflichtet der § 61a die
Städte und Gemeinden zur Beratung der Grundstückseigentümer. Letzteres wurde zusammen mit der Beratung zur Sicherung von Gebäuden gegen Rückstau im Rahmen der
Initiative „w.u.tsch“ intensiv betrieben.
Mit dem 1. Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen (MKULNV NRW) vom 5. Okt. 2010
wurden Angaben zum Vollzug der neuen Vorschrift gemacht. Es wird darin die optische
Prüfung mit Kanalfernauge zur Prüfung der Dichtheit zugelassen und es werden Aussagen
zur Möglichkeit der Staffelung von Prüffristen gegeben.
Mit dem 2. Erlass des MKULNV NRW vom 17.Juni 2011 werden Sanierungsfristen konkretisiert und es wird ein Schadenskatalog veröffentlicht, der die Einteilung in Schadensklassen und Sanierungsfristen vorgibt.
Auf Basis dieser gesetzlichen Vorgaben haben die Entsorgungsbetrieben Wesseling im
Frühjahr 2011 ein Konzept zur Durchführung der Dichtheitsprüfung mit Fristengebieten in
Anlehnung an die optische Inspektion des öffentlichen Kanalnetzes gemäß SüwVKan eine
Satzung gemäß § 61 a LWG NW erarbeitet. Dieses Konzept wurde auf dem Wege durch
den Betriebsausschuss und den Rat der Stadt Wesseling, begleitet durch die kontroverse
Diskussion der Landesverwaltung, auf politischer Ebene angehalten. Zu einem Beschluss
für diese Fristensatzung ist es daher nicht gekommen.
Die weitere Vorgehensweise der Entsorgungsbetriebe Wesseling wird sich nach den noch
ausstehenden Beschlüssen der landespolitischen Gremien richten.
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BAULICHER UND BETRIEBLICHER ZUSTAND
Das öffentliche Kanalnetz der Stadt Wesseling umfasst die öffentlichen Kanäle, ohne
Anschlussleitungen von Grundstücken oder Straßeneinläufen sowie deren Anschlussstutzen.
Die Grundstücksanschlussleitungen umfassen demnach den Anschlussstutzen, die Hausanschlussleitung, sowie die Leitungen unterhalb der Bodenplatte. Deren Unterhalt und
Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Gleiches gilt für die Anschlussleitungen von Straßeneinläufen.
Mit Inkrafttreten der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) im Januar 1996
waren die Kanalnetzbetreiber verpflichtet, die Erstinspektion ihrer Netze innerhalb von
zehn Jahren abzuschließen. Die Erstuntersuchung wurde in Wesseling im Jahr 1996 begonnen und bis Ende 2005 abgeschlossen.
Nach Abschluss der Erstuntersuchung ist die Untersuchung alle 15 Jahre zu wiederholen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in den ersten Jahren in Akten abgelegt, später
automatisiert erfasst und in einer Datenbank gespeichert, wobei die Bezirksregierung
Köln jährlich einen Bericht über den Zustand und über die Sanierung des Wesselinger
Kanalnetzes erhält.
Die Bewertung des Kanalzustandes erfolgte in sechs Zustandsklassen, wobei Haltungen
mit gravierenden Schäden die Zustandsklasse ZK 0 und Haltungen ohne Schäden die Zustandsklasse ZK 4 erhalten.
In den Jahren 2006 – 2011 wurde das Wesselinger Kanalnetz in Teilen schon zum zweiten
Mal befahren und untersucht. In den Jahren 2012 bis 2017 ist für die bauliche Sanierung
im Einzugsgebiet der ARA Rodderweg 1,00 Mio. € und im Netz der ARA Weidenweg
0,15 Mio. € veranschlagt.
Die nachfolgende Tabelle 7-1 zeigt den Kanalzustand der durch die optische Inspektion
untersuchten Haltungen auf Grundlage der EDV-technischen und ingenieurmäßigen Bewertung mit Stand vom 31.12.2005 bzw. bis 31.12.2011. Da eine EDV-technische Bewertung
aufgrund unterschiedlicher Ablagearten - früher in Akten und heute im Kanalinformationssystem – erfolgte, konnten die unterschiedlichen Datenbestände aus Erst- und Folgeerfassung des Zustandes nicht vollständig d. h. flächendeckend abgeglichen werden. Teilweise unterschiedliche Bezeichnungen erfordern eine manuelle Überprüfung. Daher erfolgt eine Darstellung für die jeweiligen Zeiträume.
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ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012
Tabelle 7-1:
Baulicher Zustand des Kanalnetzes in 2005 und 2011
Baulicher Zustand zum 31.12.2005
Zustandsklasse
Länge in km
%
Sanierungszeitraum
ZK 0
14,55
12,85%
sofort
ZK 1
12,93
11,42%
kurzfristig
ZK 2
9,69
8,56%
mittelfristig
ZK 3
15,35
13,56%
langfristig
ZK 4
60,72
53,62%
kein Handlungsbedarf
Baulicher Zustand zum 31.12.2011 (Anteil der Folgeuntersuchung ab 1.1.2006)
Zustandsklasse
Länge in km
%
Sanierungszeitraum
ZK 0
0,622
0,54%
sofort
ZK 1
4,905
4,23%
kurzfristig
ZK 2
8,897
7,66%
mittelfristig
ZK 3
3,221
2,77%
langfristig
ZK 4
13,971
12,03%
kein Handlungsbedarf
Summe untersuchte
Haltungen
31,616
Gesamtlänge
116,09
Die Daten zum baulichen Zustand des Kanalnetzes bis Ende 2005 aus Tabelle 7-1 sind in
nachfolgender Abbildung noch einmal aufbereitet.
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Verteilung der Zustandklassen 2005
ZK 0
13%
ZK 1
11%
ZK4
53%
ZK 2
9%
ZK 3
14%
ZK 0
Abb. 7-1 :
ZK 1
ZK 2
ZK 3
ZK4
Verteilung der Zustandsklassen der Erstuntersuchung bis 31.12.2005
Mit Stand 31.12.2011 wurden auf einer Länge von insgesamt 36,64 km Haltungen saniert,
davon über 21 km durch Inlinersanierung. Dabei handelt es sich um die fast vollständige
Sanierung der Zustandsklassen 0 und 1 (fast 33,0 km) sowie Haltungen der Zustandsklasse
2 mit einer Länge von rund 4 km.
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NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT
Im novellierten Landeswassergesetz (LWG) NRW §53, Punkt 1b, ist festgelegt, dass das
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Aussagen enthalten muss, wie zukünftig in den Entwässerungsgebieten unter Beachtung des § 51a LWG NW (Maßgabe zur Versickerung) und
der städtebaulichen Entwicklung das Niederschlagswasser beseitigt werden kann.
Neben dem novellierten Landeswassergesetz gibt auch die „Verwaltungsvorschrift über
die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ vom 08.08.2008 die Anforderungen
die für Abwasserbeseitigungskonzepte gelten vor.
In dieser Verwaltungsvorschrift ist unter Punkt 2.2 festgelegt, dass das Abwasserbeseitigungskonzept auch ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept enthalten muss.
Aufgrund der Übernahme des Erschließungsgebietes „An der Bach“ sowie dem Bauvorhaben „Erschließung Eichholz“, welche im Trennsystem entwässert werden, wird im Rahmen des ABK erstmalig ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept seitens der Entsorgungsbetriebe Wesseling erstellt.
Mit der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts der Stadt Wesseling wird hiermit auch das erste Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes 2012 – 2017 vorgelegt.
Die beiden vorgenannten Erschließungsgebiete sowie das Baugebiet „Hitzeler Straße“ sind
die einzigen im Trennsystem entwässernden Gebiete. Im Falle des Baugebietes „Hitzeler
Straße“ handelt es sich vollständig um privates Eigentum mit einer privaten Niederschlagswasserbeseitigung (privaten Kanälen und 2 privaten Versickerungsbecken - Einzugsgebietsgrößen ca. 0,6 und 0,9 ha). Die Erlaubnis zur Versickerung des Niederschlagswassers wurde am 27.5.1997 der RI Wohnungsbau Schröer GmbH erteilt. Somit wird hier
nicht weiter auf dieses Gebiet eingegangen.
Für das in den Jahren 1995-2006 erstellte Erschließungsgebiet „An der Bach“, das im Jahr
2010 von der Stadt Wesseling übernommen wurde, wurde seinerzeit eine entsprechende
Einleitgenehmigung für die Versickerung des Niederschlagswassers erteilt. Das Bauvorhaben „Erschließung Eichholz“ wird nach Fertigstellung von der Stadt Wesseling übernommen. Für beide Gebiete liegt zurzeit aus Sichtweise der Entsorgungsbetriebe Wesseling
kein Handlungsbedarf vor und es erfolgt daher hier keine weitere Erläuterung.
Als integraler Bestandteil des ABKs, sind Maßnahmen des NBK anzugeben. Da bei den
vorgenannten Gebieten keine weiteren Maßnahmen geplant bzw. erforderlich sind, wird
hier auf eine weitere Erläuterung verzichtet.
Für künftige Erschließungen gibt es bislang keine konkretisierten Planungen. Die Stadt
Wesseling wird auch weiterhin alle Erschließungsgebiete nach den Grundsätzen des § 51 a
LWG NW in Verbindung mit dem novellierten WHG entwickeln und die Entwässerungsanlagen jeweils in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden planen. Es ist zu ver-
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muten, dass sich im Rahmen zukünftiger Planungen entsprechende Maßnahmen entwickeln. Diese werden im Rahmen der jährlichen Berichtserstattung gemeldet, sind heute
jedoch unbekannt.
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SCHLUSSBEMERKUNG
Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept 2012 der Entsorgungsbetriebe Wesseling
enthält alle zurzeit bekannten Planungsdaten zur Abwasserableitung, Abwasserbehandlung und Abwasserreinigung. Das vorliegende Konzept ist eine Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes von 2006 und baut auf diesem auf.
Die Priorität der einzelnen Maßnahmen und die daraus resultierende zeitliche Abfolge
wurden nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten festgelegt.
Wesseling, im August 2012
i. A. Martin Kosub
Technischer Leiter
i. A. Gregor Bergrath
Entsorgungsbetriebe Wesseling
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Gregor Bergrath
Dipl. Ing. Dieter Birk
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ANLAGE 1
Gesamtzusammenstellung aller notwendigen Maßnahmen gemäß Ziffer 5.2
der Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 – Anlage 1
(Ausdruck der Liste, die der Oberen Wasserbehörde elektronisch
übermittelt wird)
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