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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 174/2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
2,5 MB
Datum
25.09.2012
Erstellt
23.10.12, 06:17
Aktualisiert
23.10.12, 06:17

Inhalt der Datei

ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 FÜR DAS STADTGEBIET WESSELING Wesseling im August 2012 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 Zum Abwasserbeseitigungskonzept 2012 gehören: ERLÄUTERUNGSBERICHT ZEICHNERISCHE UNTERLAGEN Zeichnung-Nr. 1 Bezeichnung Übersichtslageplan P:\Abwasser\Info - Alle\ABK\ABK 2012\ABK_2012_BA_Unterschrift.doc Maßstab 1:7.500 I ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 INHALTSVERZEICHNIS ABBILDUNGSVERZEICHNIS III TABELLENVERZEICHNIS IV ANLAGENVERZEICHNIS IV ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS V 1 VERANLASSUNG 1 2 GRUNDLAGEN 3 2.1 RECHTLICHE GRUNDLAGE 3 2.2 MINDESTUMFANG UND FORTSCHREIBUNG DES ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPTES 4 2.3 ZEITRAUM DES ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPTES 6 3 DARSTELLUNG DES ENTWÄSSERUNGSGEBIETES 7 3.1 LAGE 7 3.2 EINZUGSGEBIET 8 3.3 GEWÄSSER 10 3.4 WASSERSCHUTZZONEN 11 3.5 EINWOHNER 12 3.6 ÖFFENTLICHES KANALNETZ 13 3.7 SONDERBAUWERKE 13 3.7.1 NIEDERSCHLAGSWASSERBEHANDLUNG UND -RÜCKHALTUNG (MISCHSYSTEM) 13 3.7.2 NIEDERSCHLAGWASSERBEHANDLUNG UND –RÜCKHALTUNG (TRENNSYSTEM) 16 3.8 EINLEITUNGSSTELLEN 16 3.9 ABWASSERÜBERNAHMEN 17 3.10 ABWASSERÜBERGABEN 17 3.11 ABWASSERREINIGUNG 17 3.12 ABWASSERENTSORGUNG IM AUßENBEREICH 18 3.13 KLEINKLÄRANLAGEN 19 3.14 ABFLUSSLOSE GRUBEN 19 3.15 ERSCHLIEßUNGSGEBIETE 20 4 KOSTENÜBERSICHT ALLER NOTWENDIGEN MAßNAHMEN 23 5 ZEITLICHE UND INHALTLICHE ÄNDERUNG DES ABK 25 5.1 BEREITS DURCHGEFÜHRTE MAßNAHMEN 25 5.2 IM BAU / IN DER REALISIERUNG BEFINDLICHE MAßNAHMEN 26 5.3 ZEITLICHE VERSCHIEBUNG VON MAßNAHMEN 27 5.4 ENTFALLENDE MAßNAHMEN 27 P:\Abwasser\Info - Alle\ABK\ABK 2012\ABK_2012_BA_Unterschrift.doc II ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 5.5 NEU HINZUGEKOMMENE MAßNAHMEN 28 6 UMSETZUNG DICHTHEITSPRÜFUNG NACH § 61A LWG NW 29 7 BAULICHER UND BETRIEBLICHER ZUSTAND 30 8 NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 33 9 SCHLUSSBEMERKUNG 35 10 ANLAGE 1 36 11 ANLAGE 2 37 12 ANLAGE 3 53 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 3-1: Stadtgebiet von Wesseling (Quelle: TIM-Online, Geobasisdaten Land NRW) 7 Gewässer in Wesseling (Auszug aus der Gewässerstationierungskarte des LANUV NRW) 10 Mündungsbereich Nebengewässer in Wesseling in den Rhein (Auszug aus der Gewässerstationierungskarte des LANUV NRW) 11 Abb. 3-4: Wasserschutzzonen in Wesseling 12 Abb. 7-1 : Verteilung der Zustandsklassen der Erstuntersuchung bis 31.12.2005 32 Abb. 3-2: Abb. 3-3: P:\Abwasser\Info - Alle\ABK\ABK 2012\ABK_2012_BA_Unterschrift.doc III ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 3-1: Bereits erschlossene und noch nicht erschlossene Flächen der Teilentwässerungsgebiete (Endzustand) 9 Tabelle 3-2: Kenndaten Regenbecken (ohne RÜ, PW) im Mischsystem 14 Tabelle 3-3: Kenndaten Regenüberläufe (Mischsystem) 14 Tabelle 3-4: Auflistung der Pumpwerke (alle im Mischsystem) 15 Tabelle 3-5: Kenndaten Einleitungsstellen der Regenwasserbehandlung (Mischsystem) 16 Tabelle 3-6: vorh. Kleinkläranlagen im Einzugsgebiet der ARA 19 Tabelle 3-7: vorh. Abflusslose Gruben 19 Tabelle 3-8: Zusammenstellung der Erschließungsgebiete im Stadtgebiet Wesseling 21 Tabelle 4-1: Kostenübersicht der durchgeführten und geplanten Maßnahmen nach zeitlicher Einteilung (in Mio. €) 23 Tabelle 7-1: Baulicher Zustand des Kanalnetzes in 2005 und 2011 31 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Gesamtzusammenstellung aller notwendigen Maßnahmen gemäß Ziffer 5.2 der Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 – Anlage 1 Liste I bis III gemäß Verwaltungsvorschrift vom 2.10.1984 Zusammenstellung der Maßnahmen gemäß Ziffer 5.1.2 der Verwaltungsvorschrift vom 08. 08.2008 P:\Abwasser\Info - Alle\ABK\ABK 2012\ABK_2012_BA_Unterschrift.doc IV ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abkürzung Bedeutung ABK Abwasserbeseitigungskonzept BA Bauabschnitt B-Plan Bebauungsplan BÜ Beckenüberlauf DN Nenndurchmessen, gemessen in mm FBK Fremdwasserbeseitigungskonzept FNP Flächennutzungsplan GEP General-Entwässerungs-Plan ggfs. gegebenenfalls KSR Kanalstauraum LWG Landeswassergesetz NBK Niederschlagswasserbeseitigungskonzept NW Niederschlagswasser PW Pumpwerk RKB Regenklärbecken RRB Regenrückhaltebecken RÜ Regenüberlauf RÜB Regenüberlaufbecken RW Rodderwg SK Staukanal SKU / SKO Staukanal mit untenliegender / obenliegender Entlastung SüwVKan Selbstüberwachungsverordnung Kanal TW-Rinne Trockenwetterrinne VerwVo Verwaltungsvorschrift WW Weidenweg P:\Abwasser\Info - Alle\ABK\ABK 2012\ABK_2012_BA_Unterschrift.doc V ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 1 VERANLASSUNG Das derzeitige Abwasserbeseitigungskonzept 2006 wurde bis zum Jahr 2012 verlängert und läuft daher in 2012 ab. Es ist eine Neuaufstellung erforderlich, die nach Abstimmung mit der Bezirksregierung für den Zeitraum 2012 bis 2017 gilt. Die Neuaufstellung ist rechtzeitig vor Ablauf dieses Jahres einzureichen. Im Vorfeld zur Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2012 wurde durch die Entsorgungsbetriebe Wesseling eine Aktualisierung des Generalentwässerungsplanes (GEP) für die Kanalnetze der Stadt Wesseling erarbeitet. Dieser baut auf dem von Dahlem Beratende Ingenieure im Jahr 2002 erstellten GEP (inkl. Anzeige gem. § 58.1 LWG NW) und der im Jahr 2006 aktualisierten Kanalnetzberechnung auf. Der Generalentwässerungsplan 2012 ist bezüglich der hydraulischen Berechnungen abgeschlossen und befindet sich redaktionell in der Erstellung des Berichtes, der Planunterlagen, der abschließenden Schmutzfrachtberechnung und der Vervielfältigung. Er wird in Kürze bei der Bezirksregierung eingereicht. Grundlage für die Aufstellung eines neuen Generalentwässerungsplanes (GEP) war der Wunsch der Entsorgungsbetriebe aufgrund des extremen Starkregenereignisses im Juli 2008, selber in der Lage zu sein, kurzfristig besondere Ereignisse sowie Zwischenzustände im Ausbau des Netzes hydraulisch untersuchen zu können. So wurde aufgrund einer Analyse marktführender Kanalnetz-Simulationsmodelle ein eigenes Simulationsprogramm (Kanal++ / Dyna) angeschafft. Dieses Programm ist seit 2010 gleichzeitig die führende Kanaldatenbank mit Anbindung an das in der gesamten Stadtverwaltung Wesseling eingesetzte WebGis Mapbender. Gleichzeitig erfolgte eine Auswertung der Kanalnetzberechnungen früherer Jahre. Für den Generalentwässerungsplan 2012 wurden in folgenden Bereichen Änderungen gegenüber dem GEP 2002/2006 durchgeführt:  Aktualisierung der Regenreihe Rondorf (40 Jahre)  Erfassung befestigter Flächen mittels Luftbildauswertung und graphischer Abbildung  Differenzierung der befestigter Flächen in 15 Hauptklassen  Abbildung nicht befestigter Flächen  Aktualisierung der Kanalnetzstammdaten  Aktualisierung der Sonderprofildaten  Aktualisierung der Sonderbauwerksdaten (insbesondere Kennlinien)  Aktualisierung / Differenzierung der Rauhigkeitsbeiwerte von Haltungen und Schächten  Aktualisierung der Einwohnerdaten mit Daten des Einwohnermeldeamtes August 2012 1 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012  Einarbeitung privater Flächen mit Versickerung  Aufbereitung des hydraulischen Modells auf ein automatisiertes Individualkonzept  Aufbau der hydrodynamischen Schmutzfrachtberechnung Die bisher vorliegende Kanalnetzsimulation des GEP wird in den nächsten Jahren hydraulisch anhand von Niederschlags- und Abflussmessungen kalibriert. Darüber hinaus werden die Einflüsse inhomogener Überregnungen untersucht. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird der GEP aktualisiert und eine neue Anzeige gem. § 58.1 LWG NW gestellt. Im Rahmen der SüwVKan sowie infolge Neubaumaßnahmen fließen Änderungen am Kanalbestand kontinuierlich in den Kanalbestand in Kanal++ bzw. in das WebGIS Mapbender ein. Die Ergebnisse der aktualisierten Kanalnetzberechnung aus dem Jahr 2012 bilden zusammen mit den Ergebnissen der Erst- und Folgeerfassung des Zustandes gemäß SüwVKan die Grundlage für das vorliegende neu aufgestellte Abwasserbeseitigungskonzept 2012. Dieses enthält gemäß Ziffer 5.1.2 der aktuellen Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 einen zusätzlichen Teil. Dieser wird durch entsprechende Angaben in elektronischer Form der Oberen Wasserbehörde übermittelt. Darüber hinaus werden diese Angaben als zusätzliche Auswertung in diesem Bericht (Abschnitt 5, 11 und 12) gemacht. Die Form der tabellarischen Auflistung orientiert sich an der Darstellungsform der alten Verwaltungsvorschrift 2.10.1984, Ziffer 6. August 2012 2 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 2 GRUNDLAGEN 2.1 RECHTLICHE GRUNDLAGE Nach § 53 Abs. 1 LWG NW haben die Gemeinden die für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet, die zeitliche Abfolge und die geschätzten Bruttokosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen der Stadt sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen. Der Umfang des ABK wird in dem nachfolgenden Abschnitt beschrieben. Das ABK ist der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Bezirksregierung Köln, vorzulegen. Nachrichtlich erhält die Untere Wasserbehörde (Rhein-Erft-Kreis) ebenfalls eine Ausfertigung. Die Form und der Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) ist in der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VerwVo ABK vom 08.08.2008) geregelt, die die bisherigen Verwaltungsvorschriften vom 02.10.1984 und 27.12.2007 ersetzt. Das ABK soll in digitaler Form erstellt werden, es wird zwischen Kommune und Bezirksregierung ausgetauscht und die Daten aus den Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden und Kommunen fließen in eine zentrale Datenbank ein. Seit Einführung des neuen Landeswassergesetzes im Mai 2005 ist das ABK alle 6 Jahre (früher alle 5 Jahre) der Oberen Wasserbehörde ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vorzulegen. Die Fortschreibung des ABK sollte mindestens 6 Monate vor Ablauf der Frist der Oberen Wasserbehörde zugeleitet werden. Sofern sich zeitliche oder inhaltliche Änderungen im ABK ergeben, ist die Gemeinde verpflichtet, bis zum 31.03. des nächsten Jahres über die Umsetzung des ABK zu berichten. Das ABK ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Monaten von der Oberen Wasserbehörde zu prüfen. Wird das vorgelegte ABK nach sechs Monaten nicht beanstandet, kann die Gemeinde davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in dem vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Aufgaben nach § 53 LWG NW („Pflicht zur Abwasserbeseitigung“) ordnungsgemäß erfüllt werden. Künftig sind die Maßnahmen nur noch für zwei Zeiträume anzugeben: Zeitraum I: August 2012 die ersten 6 Jahre, hier sind Baujahr und jährliche Kosten verbindlich anzugeben; 3 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 Zeitraum II: die darauf folgenden 6 Jahre, hier sind nur die Kosten anzugeben. Das Abwasserbeseitigungskonzept enthält im Allgemeinen keine prüffähigen Details zur technischen Lösung einzelner Maßnahmen. Zu deren fachlichen und wasserrechtlichen Überprüfung sind die im Wasserrecht vorgeschriebenen Verfahren zur  Erlaubnis der Abwassereinleitung oder Umstellung bereits erteilter Rechte und Befugnisse (§§ 2, 3, 5, 7 WHG),  Genehmigung der technischen Planung für Erstellung oder wesentliche Veränderung von Kanalisationsnetzen (§ 58Abs. 1 LWG NW),  Genehmigung von Bemessung, Gestaltung und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen (§ 58 Abs. 2 LWG NW)  Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Nutzungsberechtigte von Grundstücken (§ 53 Abs. 4 LWG NW) oder gewerbliche Betriebe (§ 53 Abs. 5 LWG NW) durchzuführen. Die genannten Verfahren werden im Rahmen des vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzeptes nicht mit eingereicht bzw. angezeigt. Sollten sich aus den vorgenannten wasserrechtlichen Verfahren Änderungen des Konzeptes oder zeitliche Verschiebungen ergeben, so werden diese nach Nummer 5.1 der Verwaltungsvorschrift bei der Fortschreibung des Konzeptes berücksichtigt. Das ABK von 2006 wird mit dem ABK 2012 fortgeschrieben, welches hiermit vorgelegt wird. 2.2 MINDESTUMFANG UND FORTSCHREIBUNG DES ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPTES In der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten vom 08.08.2008 werden der Mindestinhalt und die Form der Darstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten dargestellt. Das vorliegende ABK für die Stadt Wesseling wurde unter Berücksichtigung dieser Anforderungen aufgestellt. Die gewählte Listenform entspricht den amtlichen Vorgaben gemäß der Verwaltungsvorschrift. In einem ABK sind demnach die nachstehend aufgeführten Punkte zusammenzustellen:  die Erfassung der Abwassereinleitungen und Übergabestellen  Angaben zur Abwasseranlagen – Abwasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserrückhaltung, Regenüberläufe, Pumpwerke  Angaben zu den Entwässerungsgebieten August 2012 4 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012  Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept - NBK)  Art der vorgenannten Maßnahmen  die Darstellung von Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen  Angaben über die zukünftig vorgesehenen Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit  Angaben zu Fremdwassersanierungsmaßnahmen (Fremdwassersanierungskonzept), soweit erforderlich. Die o.g. Inhalte sind in dem Übersichtslageplan 1 dargestellt. In den Listen des vorliegenden ABK 2012 sind folgende Inhalte aufgeführt (Abschnitt 11, Anlage 2):  Liste I: Erfassung der Abwasserableitung und Angaben zur Abwasserbehandlung (Mischwasser)  Liste II A: Angaben zur Entwässerung kanalisierter Einzugsgebiete: Zusammenstellung der vorgesehenen Baumaßnahmen in den einzelnen Teilentwässerungsgebieten  Liste II B: Angaben zur Entwässerung nicht kanalisierter Einzugsgebiete: Zusammenstellung der vorgesehenen Baumaßnahmen in den einzelnen Teilentwässerungsgebieten (entfällt)  Liste III: Zusammenstellung aller notwendigen Baumaßnahmen, nach der zeitlichen Abfolge Darüber hinaus sind Tabellen mit folgenden Informationen zu den Bau-, Sanierungs- und Erschließungsmaßnahmen angefügt (Abschnitt 12, Anlage 3):  Tabelle 12-1 bis 12-5: Zusammenstellung der durchgeführten Maßnahmen  Tabelle 12-6: Zusammenstellung aller Maßnahmen, deren Realisierung sich zeitlich verschiebt  Tabelle 12-7: Zusammenstellung aller Maßnahmen, die nicht mehr erforderlich sind  Tabelle 12-8: Zusammenstellung aller Maßnahmen, die neu hinzugekommen sind Ergänzend zu den Listen und Tabellen sind folgende Planunterlagen beigefügt:  Übersichtlageplan des Entwässerungsnetzes mit Kennzeichnung der zukünftig vorgesehenen sowie bereits durchgeführten Baumaßnahmen durch Ordnungsnummern sowie Angaben zum Entwässerungsnetz (1:7.500) August 2012 5 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 2.3 ZEITRAUM DES ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPTES Gemäß der Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 ist für die Maßnahmen, die in dem Zeitraum der ersten 6 Jahre vorgesehen sind, das Jahr des Baubeginns zu benennen. Basierend auf dieser Maßgabe wurden für das ABK 2012, als Fortschreibung des vorhergehenden ABK, folgende Zeiträume definiert: Zeitraum I: 2012 bis 2017 unter genauer Jahresangabe für die Umsetzung der Baumaßnahme (6 Jahre) Zeitraum II: 2018 bis 2023 (6 Jahre) Der Zeitraum III mit einem Baubeginn 2024 und später wird lediglich nachrichtlich aufgeführt und ist nicht verbindlich, da sie insbesondere von der Erschließung weiterer Gebiete abhängt. Er stellt den zurzeit geplanten Endzustand dar. Die Festlegung der Priorität jeder einzelnen Maßnahme ist ein wesentliches Kriterium für die Eingliederung der Maßnahme in die drei Zeiträume. Grundlagen für die Prioritätseinstufung sind z.B.:  Schadensklasse gemäß der Kanalzustandserfassung  Hydraulische Wertigkeit der Sanierungserfordernisse  Gebietsentwicklungsplanung der Stadt Wesseling  Verfügbarer Kostenrahmen  Straßenausbauplanungen Die Darstellung der Zuordnung der Maßnahmen in die drei Zeiträume erfolgt in dem Übersichtslageplan durch eine unterschiedliche Einfärbung. August 2012 6 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 3 DARSTELLUNG DES ENTWÄSSERUNGSGEBIETES 3.1 LAGE Die Stadt Wesseling liegt im Rhein-Erft-Kreis, südlich von Köln und direkt am Rhein. Nach Süden schließt die Stadt Bornheim (Rhein-Sieg-Kreis) an. Westlich von Wesseling liegt die Stadt Brühl. Abb. 3-1: August 2012 Stadtgebiet von Wesseling (Quelle: TIM-Online, Geobasisdaten Land NRW) 7 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 3.2 EINZUGSGEBIET Die Stadt Wesseling hat eine Gebietsgröße von etwa 2.340 ha. Das kanalisierte Einzugsgebiet wurde im Rahmen der Luftbildauswertung detailliert neu erfasst. Das Einzugsgebiet wird nahezu vollständig im Mischsystem entwässert. Im Endzustand besitzt das kanalisierte Einzugsgebiet (Mischsystem) eine Größe von AE,k = 644,7ha. Davon sind derzeit bereits 533,1 ha erschlossen. Ca. 116 ha heutiger, erschlossener Fläche sind abflusslos. Dies sind Flächen deren Abfluss nicht in das Kanalnetz gelangen kann, obwohl sie in der Nähe des Kanalnetzes liegen, z. B. Gartenflächen deren Flächenneigung vom Kanal weg zeigt. Hinzu kommt eine Einzugsgebietsgröße von ca. 9,6 ha mit Entwässerung im Trennsystem bzw. modifizierten Mischsystem. Darüber hinaus gibt es große Flächen, die nicht an den Kanal angeschlossen sind und daher nicht in diesen Zahlen enthalten sind z.B. die im Stadtgebiet verlaufende Autobahn BAB 555, verschiedene Sportanlagen sowie größere zusammenhängende Grünflächen, für die keine Bebauung vorgesehen ist. Das Kanalnetz der Stadt Wesseling ist in drei (sowie ein im Bau befindliches) voneinander getrennten Teilnetzen unterteilt. Die Teilnetze Wesseling und Wesseling-Urfeld sind beide an separate Abwasserreinigungsanlagen (ARA) angeschlossen. Das Netz Wesseling entwässert zur Kläranlage Rodderweg und das Netz Wesseling-Urfeld zur ARA Weidenweg. Das dritte Netz umfasst das Erschließungsgebiet „An der Bach“ dessen Regenwasser versickert und dessen Schmutzwasser in das Netz der ARA Rodderweg übergeben wird. Das vorhandene Kanalnetz der drei Teilnetze hat eine Gesamtlänge von rd. 116 km (ohne Druckleitungen) und besteht aus rd. 3.600 Haltungen. Das gesamte Kanalnetz der Stadt Wesseling ist aus dem beigefügten Übersichtslageplan (Plan Nr. 1) ersichtlich. Das Gesamtentwässerungsgebiet gliedert sich historisch in 7 Teilgebiete auf. Gemäß Ziffer 4.3 der Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 und dem bisherigen ABK 2006 erhalten die Teilgebiete entsprechend ihrer Zuordnung zur jeweiligen Einleitungsstelle eine zweiteilige Ordnungsnummer: Die erste Zahl kennzeichnet die Nummer der Einleitungsstelle. Die zweite Nummer steht für das Teilentwässerungsgebiet.  Gebiet 1.01: Stadtteil Berzdorf  Gebiet 1.02: Stadtteil Keldenich  Gebiet 1.03 : Stadtteil Wesseling-Stadtmitte  Gebiet 2.01: Stadtteil Urfeld-Waldsiedlung  Gebiet 2.02: Stadtteil Urfeld-Ortsmitte August 2012  Gebiet 3.01 Erschließungsgebiet „An der Bach“  Gebiet 4.01 Erschließungsgebiet „Eichholz“ (neues im Bau befindliches Netz; Übernahme vom privaten Investor auf die Entsorgungsbetriebe Wesseling geplant; im Übersichtplan unter Ordnungsnummer 1.02.35 zu finden). 8 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 Die bereits erschlossenen und noch nicht erschlossenen Flächen der sieben Teilentwässerungsgebiete sind in der folgenden Tabelle 3-1 zusammengefasst. Tabelle 3-1: Bereits erschlossene und noch nicht erschlossene Flächen der Teilentwässerungsgebiete (Endzustand) 2012 bereits erschlossen [ha] noch nicht erschlossen [ha] Gesamtfläche [ha] Teilentwässerungsgebiet (Mischsystem) 1.01 Berzdorf 89,2 28 117,2 1.02 Keldenich 152,1 26,9 179,0 1.03 Stadtmitte 202,1 9,4 211,5 2.01 Urfeld-Waldsiedlung 21,7 20 41,7 2.02 Urfeld-Ortsmitte 58,4 4,8 63,2 Summe 523,5 89,1 612,6 Teilentwässerungsgebiet (Trennsystem) Trennsystem bzw. Regenwasserflächen des modifizierten Mischsystems innerhalb vorgenannter Mischgebiete 2,8 - 2,8 3.01 „An der Bach“ 6,8 - 6,8 22,5 22,5 9,6 22,5 32,1 533,1 111,6 644,7 4.01 „Eichholz“ Summe Gesamtsumme August 2012 9 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 3.3 GEWÄSSER Die Stadt Wesseling hat als Hauptvorfluter den Rhein. Durch Wesseling verlaufen zum einen der Dickopsbach und zum anderen der Palmersdorfer Bach (siehe nachfolgende Abb. 3-2). Beide Bäche sind größtenteils verrohrt und münden in den Rhein (siehe nachfolgenden Abb. 3-3). Abb. 3-2: August 2012 Gewässer in Wesseling (Auszug aus der Gewässerstationierungskarte des LANUV NRW) 10 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 Abb. 3-3: 3.4 Mündungsbereich Nebengewässer in Wesseling in den Rhein (Auszug aus der Gewässerstationierungskarte des LANUV NRW) WASSERSCHUTZZONEN Im Stadtgebiet von Wesseling befindet sich lediglich ein Wasserschutzgebiet in WesselingUrfeld. Innerhalb der Wasserschutzzone (WSZ) II befindet sich lediglich drei Wohngebäude sowie 8 Wohngebäude in der Wasserschutzzone IIIa. Eine Darstellung der Wasserschutzzonen in Wesseling befindet sich auf der nachfolgenden Seite (Abb. 3-4): August 2012 11 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 Abb. 3-4: 3.5 Wasserschutzzonen in Wesseling EINWOHNER Die Einwohnerzahl (Hauptwohnsitze) der Stadt Wesseling betrug im Veranlagungsjahr 2011 (Stand: 31.12.2011) 35.266. Auf das Einzugsgebiet der ARA Rodderweg entfallen 31.336 Einwohner und auf das Einzugsgebiet der ARA Weidenweg 3.930 Einwohner. Die Bevölkerungsentwicklung wurden seitens der Bertelsmannstiftung und Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Geschäftsbereich Statistik (it.nrw - früheres Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik) durch Modellrechnungen prognostiziert (Stand 2009). Beide Institute kommen zu einer leichten negativen Bevölkerungsentwicklung. Als Grundlage für die Auslegung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wird die Einwohnerzahl zur sicheren Seite gewählt. So wird je nach Nachweisverfahren z. B. für die Auslegung bei Schmutzfrachtberechnungen und dem maximalen Abwasserabfluss für zukünftige Zustände von einer Bevölkerungsabnahme von 0% als Annahme zur sicheren Seite ausgegangen. August 2012 12 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 In Einzelfällen kann auch eine Bevölkerungsabnahme z. B. bei Schleppspannungsberechnungen für Kanäle im Trockenwetterfall maßgebend sein. 3.6 ÖFFENTLICHES KANALNETZ Die Entwässerung im Stadtgebiet von Wesseling erfolgt überwiegend im Mischsystem (113,7 km Mischwasserkanal). Lediglich ein kleiner Anteil der Stadt wird im Trennsystem entwässert (1,9 km Schmutzwasserkanal, 0,46 km Regenwasserkanal). 3.7 SONDERBAUWERKE 3.7.1 Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung (Mischsystem) Die Niederschlagswasserbehandlung im Stadtgebiet erfolgt heute in 2 Regenüberlaufbecken, 3. Regerückhaltebecken und 13 Regenrückhaltekanälen. Am Domhüllenweg bilden ein Regenrückhaltekanal und ein Regenrückhaltebecken mit Pumpwerk eine Einheit. Die Kenndaten der Regenbecken wurden neu, detailliert erfasst. Bei Regenrückhaltekanälen wurden die Querschnittsflächen aller Profile insbesondere der Sonderprofile detailliert d. h. unter Berücksichtigung der Trockenwetterrinnen, neu ermittelt. Analog wurden die Geometrien der Becken detailliert anhand der Bestandsdaten nachgebildet. August 2012 13 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 Tabelle 3-2: Kenndaten Regenbecken (ohne RÜ, PW) im Mischsystem Typ Volumen (in m³) Gewässer Eichholzer Strasse RRK 4.290 --- Fuchsweg RRK 35 --- Hauptstrasse RRB 4.485 --- Im Blauen Garn I RRK 180 --- Im Blauen Garn II RRK 150 --- Im Dich RRB 4.750 --- Kronenweg I RRK 1.695 --- Kronenweg II RRK 2.150 --- Lindenstrasse RRK 680 --- Rheinbogen RRK 970 --- Rodderweg RÜB-FB 8.215 Rhein Röntgenstrasse RRK 165 --- Traunsteiner Str. RRK 490 --- Auf der Trift RRK 2.420 --- Domhüllenweg RRB 570 --- Domhüllenweg RRK 2.320 --- Gewerbegebiet Urfeld RRK 1.570 --- RÜB-FB 1.050 Rhein Bezeichnung Einzugsgebiet ARA Rodderweg Einzugsgebiet ARA Weidenweg Weidenweg Summe Tabelle 3-3: 18 Kenndaten Regenüberläufe (Mischsystem) Bezeichnung Typ Gewässer RÜ Dickopsbach Rheinstraße (RÜ Weidenweg) RÜ Rhein Burgstrasse RÜ Rhein Einzugsgebiet ARA Rodderweg Entenfang Einzugsgebiet ARA Weidenweg Summe August 2012 3 14 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 Tabelle 3-4: Auflistung der Pumpwerke (alle im Mischsystem) Bezeichnung Hochwasserpumpwerk ? J/N Einzugsgebiet ARA Rodderweg Rodderweg (ARA) J Rodderweg (RÜB an ARA) J Lindenstrasse N Hauptstrasse (TW- bzw. Normalzulauf) N Hauptstrasse (Regenrückhaltebecken) N Brühler Straße (Stadtwerke) N Brühler Straße (HGK) N Mühlenweg N Eichholzer Strasse N Kronenweg (Unterführung) N Kronenweg (Regenrückhaltekanal) N Oberwesselinger Strasse N Im Dich N Röntgenstrasse N Rheinbogen N Moselstrasse N Bornheimer Weg N Staffelsweg N Einzugsgebiet ARA Weidenweg August 2012 Weidenweg (ARA) J Weidenweg (RÜB an ARA) J Domhüllenweg N Summe 21 15 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 3.7.2 Niederschlagwasserbehandlung und –Rückhaltung (Trennsystem) Im Stadtgebiet Wesseling gibt es keine öffentliche Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem, außer Versickerungsbecken. 3.8 EINLEITUNGSSTELLEN Die Einleitungsstellen der beiden Abwasserbehandlungsanlagen (siehe Abschnitt 3.11) in den Rhein sind durch das (damalige) Landesamt für Wasser und Abfall erfasst worden und sind durch eine Einleitungsnummer wie folgt gekennzeichnet: 1. Einleitungsstelle ARA Rodderweg: Einleitungs-Nr. 20603200101 bei Stromkm 668,8, linkes Ufer 2. Einleitungsstelle ARA Weidenweg: Einleitungs-Nr. 20603200201 bei Stromkm 665,7, linkes Ufer Das Gesamtsystem des Kanalnetzes der Stadt Wesseling mit den beiden Einleitungsstellen ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (Plan Nr. 1) ersichtlich. Darüber hinaus leiten die Sonderbauwerke der Regenwasserbehandlung (Regenüberlaufbecken und Regenüberläufe) in die nachfolgend genannten Einleitungsstellen ein: Tabelle 3-5: Kenndaten Einleitungsstellen der Regenwasserbehandlung (Mischsystem) Bezeichnung Typ Einleitungs-Nr. Gewässer Einzugsgebiet ARA Rodderweg Entenfang Dickopsbach RÜ nicht bekannt RÜB-FB 20603200101 Rhein Rheinstraße (RÜ Weidenweg) RÜ nicht bekannt Rhein Burgstrasse RÜ nicht bekannt Rhein RÜB-FB 20603200201 Rhein Rodderweg (zusammen mit ARA Rodderweg) (Rheinvorflutkanal) Einzugsgebiet ARA Weidenweg Weidenweg (zusammen mit ARA Weidenweg) Summe August 2012 5 16 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 Innerhalb des Stadtgebietes sind keine weiteren stadteigenen Schmutzwassereinleitungen in Gewässer vorhanden. 3.9 ABWASSERÜBERNAHMEN Im Stadtgebiet Wesseling gibt es keine Abwasserübernahmen von anderen Abwasserbeseitigungspflichtigen. 3.10 ABWASSERÜBERGABEN Im Stadtgebiet Wesseling gibt es keine Abwasserübergaben an andere Abwasserbeseitigungspflichtige. 3.11 ABWASSERREINIGUNG Die Entsorgungsbetriebe Wesseling betreiben, wie bereits erwähnt, derzeit zwei räumlich getrennte Abwasserreinigungsanlagen (ARA): 1. ARA Rodderweg für das Teilnetz Wesseling 2. ARA Weidenweg für das Teilnetz Wesseling-Urfeld Die ARA Rodderweg ist ausgebaut auf 40.000 EW. Die derzeitige Belastung beträgt rd. 31.306 Einwohner (Hauptwohnsitz) zzgl. gewerblicher- und industrieller Zuflüsse. An der ARA Rodderweg wurden seit 1982 umfangreiche Modernisierungen und Erweiterungen vorgenommen. Das Regenüberlaufbecken wurde mit 8.200 m³ Nutzinhalt erstellt. Es ist seit 1988 in Betrieb. Seit dem ABK 2006 wurden auf der Abwasserreinigungsanlage Rodderweg die folgenden Maßnahmen durchgeführt: Betonsanierung des Vorklärbeckens und der Faultürmköpfe (innen/außen) sowie die Erneuerung der Online Messtechnik für die Belebungsbecken. Die Dach– und Betonsanierung der Einlaufhalle wurde abgeschlossen. Die kostenintensivste Maßnahme war die der EMSR- und Prozessleittechnik sowie die EMSR- und Prozessleittechnik der Sonderbauwerke im Netz (siehe Abschnitt 4). Die Abwasserreinigungsanlage erfüllt somit die heutigen Anforderungen. Die ARA Weidenweg ist im Jahre 1987 auf insgesamt 6.400 EW erweitert worden. Sie ist in dieser Betriebsform seit Mai 1987 in Betrieb. Das entsprechend vorgelagerte Regenüberlaufbecken weist einen Nutzinhalt von 1.050 m³ auf und ist ebenfalls in Betrieb. Die August 2012 17 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 derzeitige Belastung der ARA Weidenweg beträgt 3.930 Einwohner (Hauptwohnsitz) zzgl. gewerblicher- und industrieller Zuflüsse. Seit dem ABK 2006 wurden auf der Abwasserreinigungsanlage Weidenweg die EMSR- und Prozessleittechnik neu errichtet sowie die EMSR- und Prozessleittechnik der Sonderbauwerke im Netz. 3.12 ABWASSERENTSORGUNG IM AUßENBEREICH Im Einzugsgebiet der ARA Rodderweg sind insgesamt 30 der 32.266 hier gemeldeten Einwohner nicht an das Kanalnetz angeschlossen. Es handelt sich hierbei um Einzelgrundstücke, welche sich außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile befinden. Die Abwasserentsorgung dieser Einzelgrundstücke erfolgt über Verrieselungsanlagen oder abflusslose Gruben, welche regelmäßig von den Entsorgungsbetrieben Wesseling geleert werden. Eine Einzelaufstellung dieser Anlagen enthalten Tabelle 3-6 und Tabelle 3-7. Die Entsorgungsbetriebe Wesseling beabsichtigen, keinen Kanalanschluss für diese Einzelgrundstücke im Außenbereich herzustellen. Die abflusslosen Gruben und Verrieselungsanlagen sollen gemäß dem. Rd.Erl. des MURL v. 06.12.1994 (SMBl. NW 770) als Dauerlösung betrieben werden, so lange die in dem Runderlass genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind:  Die Übernahme des Abwassers durch die Gemeinde darf wegen technischer Probleme oder wegen eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht in Betracht kommen und dem Wohl der Allgemeinheit der gesonderten Abwasserbeseitigung nicht entgegen stellen.  Die entsprechenden Grundstücke müssen außerhalb beplanter bzw. im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Außenbereich) liegen.  Die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht gem. § 53 Abs. 4 LWG NW auf den Grundstückseigentümer muss gegeben sein.  Im Abwasserbeseitigungskonzept muss eine Festlegung getroffen werden, in welchen Gebieten des Außenbereichs die Abwasserbeseitigung als Dauerlösung erfolgen soll. Die Überwachung dieser Anlagen erfolgt durch die Untere Wasserbehörde des Rhein-ErftKreises. Nicht den Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 4261) entsprechende Anlagen werden in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde in angemessenen Zeiträumen saniert. Im Einzugsgebiet der ARA Weidenweg sind heute alle Einwohner (3.930) an das Kanalnetz angeschlossen. August 2012 18 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 3.13 KLEINKLÄRANLAGEN Im Einzugsgebiet der ARA Weidenweg sind heute alle Einwohner an das Kanalnetz angeschlossen. Im Einzugsgebiet der ARA Rodderweg gibt es folgende Kleinkläranlagen, die in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde in angemessenen Zeiträumen saniert werden. Tabelle 3-6: vorh. Kleinkläranlagen im Einzugsgebiet der ARA Straße Name F/ P *) EW Inhalt m³ EntleerungsTurnus Grube Verrieselung Hessenweg 150/Bahnüberg. Bergen P 9 5 2 x jährlich Klobbotzstr. 151 Nesseler P 2 5,5 2 x jährlich Zehntfreihof Krings P 5 7 2 x jährlich Zehntfreihof Krings P 0 7 2 x jährlich Summe Verrieselung Verrieselung Verrieselung Bemerkungen Kleinkläranlage (SBR-Anlage Juli 2006) Dreikammergrube Dreikammergrube neue Dreikammergrube 16 *) F = Firma; P = Privat 3.14 ABFLUSSLOSE GRUBEN Im Einzugsgebiet der ARA Weidenweg sind heute alle Einwohner an das Kanalnetz angeschlossen. Die abflusslose Gruben befinden sich bis auf 2 (Urfelder Str.) alle im Einzugsgebiet der ARA Rodderweg: Tabelle 3-7: vorh. Abflusslose Gruben Straße F/ P *) EW Inhalt m³ EntleerungsTurnus Grube Bemerkungen Lorenzhof (Berzdorf) Kieswerke Lorenzhof F 0 5 Abruf abflusslos --- Bollenacker RWE F 0 19 Abruf abflusslos --- Brühler Rheinkies Horst F 0 12 alle 6 Wochen abflusslos --- Brühler Str. 330 EVA F 0 13 alle 3 Monate abflusslos --- Hagenstr. 48 Dasenbrock P 2 2 alle 4 Wochen abflusslos Grube neu abgedichtet (Ende 2003) Industriestraße 171 Beton Union F 0 10 alle 6 Wochen abflusslos --- P 3 2 alle 6 Wochen abflusslos --- P 0 1 2 x jährlich abflusslos --- 10 Abruf abflusslos 2 Gruben abflusslos --- Klobbotzstr. 120 Klobbotzstr. 120 August 2012 Name Krämer Konrad Krämer Bernhard Maarweg 1 Lingen P 3 Marie-Curie-Straße Karl Schmidt Spedition F 0 19 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 Straße Name F/ P *) EW Inhalt m³ EntleerungsTurnus Grube Bemerkungen Rodenkirchener Str. 400 Basell F 0 25 2 x jährlich abflusslos --- Urfelder Str. 54-56 Lunkowski F 0 8 Abruf abflusslos 2 Gruben a´ 4 m³ P 2 3 jeden Freitag abflusslos --- P 1 3 jeden Freitag abflusslos --- Willy-Brandt-Str. 305 Willy-Brandt-Str. 309 Simon/ Bahrudin DEA/ Schiroke Willy-Brandt-Str. 313 Kratz P 2 4 Abruf abflusslos --- Willy-Brandt-Str. 317 Frenzer P 1 4 Abruf abflusslos --- F 0 3,5 Abruf abflusslos --- 0 9 Abruf abflusslos --- 0 12 Abruf abflusslos --- Grofer Weg Urfelder Str. 63 Hessenweg RWE/ SAGmbH Verein für Deutsche Schäferhunde Hessenweg/ SV Brühl und Umgebung Summe 14 *) F = Firma; P = Privat 3.15 ERSCHLIEßUNGSGEBIETE Die im ABK 2012 ausgewiesenen Erschließungsgebiete wurden im Rahmen der Neuaufstellung des GEP entsprechend berücksichtigt. Seit der Erstellung des ABK 2006 ist davon kein Neubaugebiet vollständig und lediglich 1 Neubaugebiet teilweise erschlossen worden. Der Bebauungsplan „Am Wiesenweg" (Ordnungsnummer 1.02.03) wurde inzwischen aufgehoben. In Tabelle 3-8 sind die Prognoseflächen aufgeführt. Das bereits teilerschlossene Baugebiete Traunsteiner Straße“ (Ordnungsnr. 1.01.41) wurde in einen 1. und 2. BA unterteilt. Der 2. BA (nicht erschlossener Teil) erhält als „neue Maßnahme“ eine neue Ordnungsnummer. Das erschlossene Teilgebiet wird nicht weiter aufgeführt. Die Ordnungsnummern entsprechen der in Ziffer 4.3 der Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 festgelegten Vorgaben sowie der im ABK 2006 verwendeten Nummerierung der einzelnen Baumaßnahmen. Erschließung von Neubaugebieten zählen ebenfalls dazu. Die neuen Maßnahmen des ABK 2012 werden auf der Grundlage des ABK 2006 fortlaufend nummeriert. August 2012 20 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 Tabelle 3-8: Ordnungsnummer Zusammenstellung der Erschließungsgebiete im Stadtgebiet Wesseling Bezeichnung Fläche*) [ha] fertiggestellt Teilentwässerungsgebiet Berzdorf 1.01.01 Baugebiet „An der Lindenstraße" 3,89 1.01.02 Gewerbegebiet Berzdorf 11,19 1.01.03 Baugebiet „An der Fuldastraße" 0,74 1.01.33 Baugebiet „Hitzeler Straße“ 2. BA (BPL 3/40, Teil 2) - Restfläche (Gewerbe) 1,98 1.01.36 Erweiterungsgebiet „RWE Süd“ 3,68 1.01.37 Erweiterungsgebiet „RWE Nord“ 1,48 1.01.41 Baugebiet „Traunsteiner Straße“ 2. BA 5,00 Teilentwässerungsgebiet Keldenich 1.02.03 Baugebiet „Am Wiesenweg" 0,53 1.02.23 Baugebiet am „Amselweg“ 0,95 1.02.27 Baugebiet „An der Elsmaar“ 2,44 1.02.35 Erschließungsgebiet „Eichholz“ 22,50 1.02.49 Verdichtung Bebauung südlich Wiesenweg (E) 0,45 Bebauungsplan aufgehoben Teilentwässerungsgebiet Stadtmitte 1.03.03 Baugebiet „Stadtquartier Am Westring" 3,50 1.03.05 Baugebiet „An der Moselstraße" (Wohn-/Gewerbegebiet) 5,90 *) geplante, kanalisierte Gebiete ohne Grünflächen August 2012 21 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 Fort. Tabelle 3-8: Ordnungsnummer Bezeichnung Fläche*) [ha] fertiggestellt Teilentwässerungsgebiet Urfeld-Waldsiedlung 2.01.04 Baugebiet „An der Urfelder Straße" 2,84 2.01.05 Gewerbegebiet Urfeld 15,32 2.01.11 Baugebiet „Auf dem Radacker" 2. BA - Restfläche 1,82 Teilentwässerungsgebiet Urfeld- Ortsmitte 2.02.02 Baugebiet „Am Domskuhlenweg" 2,92 2.02.03 Baugebiet Frankenstraße / Eburonenweg (E) 1,91 Gesamt 89,04 *) geplante, kanalisierte Gebiete ohne Grünflächen Gemäß § 53 (1b) des Landeswassergesetzes soll das ABK auch Aussagen über die zukünftige Entwässerung von Erschließungsgebieten unter Berücksichtigung des § 51a LWG NW sowie mögliche Auswirkungen auf bestehende Grundwasserverhältnisse und oberirdische Gewässer enthalten. Die Stadt Wesseling hat bei ihren bisherigen Erschließungen den Leitgedanken des § 51a LWG NW, das Niederschlagswasser zu versickern oder ortsnah in ein Fließgewässer einzuleiten, stets beachtet. Alle Neubaugebiete wurden nach Möglichkeit im Trennsystem oder modifizierten Mischsystem erschlossen. Dort, wo es aus hydrogeologischer Sicht möglich ist, wird das Niederschlagswasser versickert. Die Stadt Wesseling wird auch weiterhin alle Erschließungsgebiete nach den Grundsätzen des § 51 a LWG NW entwickeln und die Entwässerungsanlagen jeweils in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden planen. Aufgrund guter geologischer Verhältnisse kann man im Stadtgebiet Wesseling von günstigen Voraussetzungen für die Verwirklichung der Niederschlagsentwässerung entsprechend dem § 51a LWG NW in Form von Versickerungsanlagen ausgehen. Generell wird festgehalten, dass alle zukünftigen Neubaugebiete im Trennsystem oder modifizierten Mischsystem entwässert werden. Ist eine Versickerung aufgrund der örtlichen Verhältnisse und ohne Beeinträchtigung des Grundwassers möglich, wird diese auch umgesetzt. Ebenfalls werden die Bürger ermuntert, das unverschmutzte Niederschlagswasser ihrer Grundstücke zu versickern oder ortsnah einzuleiten. Im Zuge der Bauleitplanung werden grundsätzlich Möglichkeiten der Niederschlagsbeseitigung nach § 51a LWG NRW jeweils in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden verfolgt. August 2012 22 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 4 KOSTENÜBERSICHT ALLER NOTWENDIGEN MAßNAHMEN Alle derzeit bekannten erforderlichen Einzelmaßnahmen sind in Anlage 1 vollständig, in Anlage 2 nach Zuordnung zu den Teilentwässerungsgebieten (Liste II) und nach ihrer zeitlichen Abfolge (Liste III) aufgeführt. Aus diesen Maßnahmen sowie den bereits durchgeführten Maßnahmen (Anlage 3, Tabelle 12-1 bis 12-5) lassen sich die getätigten und zukünftig erforderlichen Investitionskosten ermitteln. Somit ergibt sich für die unterschiedlichen Maßnahmenarten (ARA, Netz-Sanierung und Netz-Erweiterung) die in Tabelle 4-1 aufgeführte Kostenübersicht der durchgeführten und geplanten Maßnahmen nach ihrer zeitlichen Einteilung. Tabelle 4-1: Kostenübersicht der durchgeführten und geplanten Maßnahmen nach zeitlicher Einteilung (in Mio. €) fertiggestellt bis 2011 2012 - 2017 2018 - 2023 ARA 3,715 1,677 0,0 Netz-Sanierung 4,183 6,507 14,641 Summe Sanierung 7,898 8,184 14,641 Netz-Erweiterung 0,025 0,0 20,460 Summe Zeitraum 7,923 8,184 35,101 Maßnahmen Gesamtinvestition ABK 2012 43,285 Bei den Gesamtinvestitionskosten des ABK 2012 bis zum Jahr 2023 beträgt der Anteil der Bau- und Erschließungsgebiete (Netzerweiterung) knapp 50%. Es ist davon auszugehen, dass lediglich ein Anteil der hier berücksichtigten Bau- und Erschließungsgebiete in dem Zeitraum umgesetzt werden. Für die ARA Rodderweg und ARA Weidenweg entstanden in den letzten Jahren bei den Sanierungsmaßnahmen für die EMSR- und Prozessleittechnik (Ordnungsnummern 1.00.103, 1.00.106, 2.00.101 und 2.00.102) alleine Kosten in Höhe von 2,02 Mio. €. Die Maßnahmen umfassen auch die EMSR- und Prozessleittechnik der Sonderbauwerke. Diese Maßnahmen waren im ABK 2006 nicht enthalten. Insgesamt wurden 3,715 Mio. € (anstatt ursprünglich geplant 1,320 Mio. €) von 2006 bis 2011 im Bereich der Abwasserreinigungsanlagen aufgewendet. Bei den geplanten Sanierungsmaßnahmen sonstiger Entwässerungsanlagen handelt es sich überwiegend um hydraulisch bedingte Baumaßnahmen. Ein kleinerer Teil der genannten Kosten entfällt auf zustandsbedingte, grabenlose Sanierungsmaßnahmen. Sie besitzen die August 2012 23 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 Ordnungsnummern 1.00.1002 (Einzugsgebiet ARA Rodderweg) und 2.00.1002 (Einzugsgebiet ARA Weidenweg). Für zukünftig geplante bauliche Sanierungsmaßnahmen, die sich aus der Zustandserfassung gemäß SüwVKan ergeben, werden die erforderlichen Mittel von den Entsorgungsbetrieben Wesseling ab 2013 auf jährlich 200.000 € geschätzt. Sie ergeben sich durch den hohen Umsetzungsgrad baulicher Sanierungen der vergangenen Jahre. August 2012 24 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 5 ZEITLICHE UND INHALTLICHE ÄNDERUNG DES ABK Gem. § 53 Abs. 1 Satz 4 LWG NW ist das ABK von den Entsorgungsbetrieben Wesseling im Abstand von 6 (früher 5) Jahren fortzuschreiben. Die zu benennenden zeitlichen und inhaltlichen Änderungen des ABK werden in Ziffer 5.1.2 der Verwaltungsvorschrift genannt. Danach sind folgende Maßnahmen zu berichten:  Maßnahmen, die bereits durchgeführt sind  Maßnahmen, die im Bau / in der Realisierung sind,  Maßnahmen, deren Realisierung sich zeitlich verschiebt und die Gründe dafür  Maßnahmen, die nicht mehr notwendig sind, mit Angabe der Gründe für den Wegfall  Maßnahmen, die neu hinzugekommen sind Die Fortschreibung des Konzeptes erfolgt in den nachstehenden Abschnitten sowie in Anlage 2 und Anlage 3. Die Anlagen besitzen eine analoge Darstellungsform wie das ABK 2006. 5.1 BEREITS DURCHGEFÜHRTE MAßNAHMEN Von 2006 bis einschließlich 2011 wurden von den Entsorgungsbetrieben Wesseling insgesamt 16 Bau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen am Kanalnetz und den Abwasserreinigungsanlagen mit einem Investitionsvolumen von 7,923 Mio. € durchgeführt. Davon entfallen rd. 3,715 Mio. € auf die Abwasserreinigungsanlagen. Der durchschnittliche Investitionsaufwand betrug für die Jahre 2006 bis 2011 rd. 1,32 Mio. €/Jahr. Die durchgeführten Maßnahmen sind in den Tabellen 12-1 bis 12-5 der Anlage 3 (siehe Abschnitt 12) zusammengefasst. Zustandsbedingte Sanierungsmaßnahmen Aufbauend auf der Ersterfassung der Kanalzustandsuntersuchung gemäß SüwVKan (Fertigstellung 2005) wurde ab 2006 die Folgeuntersuchung für das Kanalnetz der Stadt Wesseling fortgesetzt (siehe Abschnitt 7). Inzwischen ist daher ein Teil untersucht. Die bereits zum größten Teil durchgeführte bauliche Sanierung der Erstuntersuchung wurde fortgesetzt. Inzwischen sind 36,64 km Haltungen saniert. Dabei handelt es sich um die Sanierung von vordringlichen Maßnahmen der Zustandsklassen 0 bis 2. Für die Jahre 2006 bis 2011 wurden folgende Aufwendungen für Inliner-Maßnahmen und partielle Sanierungen bei den Entsorgungsbetrieben Wesseling ausgegeben:  2006: 190 T€ August 2012 25 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012  2007: 206 T€  2008: 346 T€  2009: 508 T€  2010: 834 T€  2011: 89 T€  Gesamt: 2.173 T€ Im Jahr 2011 wurden Untersuchung und Sanierung unterbrochen. Ursache war die geplante Kopplung , mit den Untersuchungen und Maßnahmen, die sich aus der Umsetzung der Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG NW ergeben hätten (siehe weitere Erläuterungen des Abschnittes 6). Die Entsorgungsbetriebe Wesseling werden auch zukünftig regelmäßige Sanierungsarbeiten am Kanalnetz durchführen. Der Umstieg auf ein anderes Kanalinformationssystem (Kanal++) und das webbasierende GIS Mapbender ist bei den Entsorgungsbetrieben Wesseling mittlerweile abgeschlossen. Die optische Inspektion der Kanalisation wird jetzt in diesen Systemen verwaltet, unter Berücksichtigung der DIN EN 13508-2. Soweit erforderlich werden alte analoge Datenbestände sukzessive in das neue System übernommen. Ebenfalls wird neben der rechnerischen Überflutung aus den Kanalnetzberechnungen eine Überflutungsdatenbank gepflegt, die die tatsächlichen Überflutungen speichert. Hydraulische und bauliche Sanierungserfordernis werden für die Sanierungsmaßnahmen des ABK aufeinander abgestimmt. 5.2 IM BAU / IN DER REALISIERUNG BEFINDLICHE MAßNAHMEN Die Kanalzustandsuntersuchung für das Kanalnetz der Stadt Wesseling gemäß SüwVKan (Fertigstellung Ersterfassung 2005) wurde ab 2006 mit der Folgeuntersuchung fortgesetzt (siehe Abschnitt 7). Inzwischen ist daher ein Teil zweifach untersucht. Festgestellte Schäden wurden größtenteils behoben. Die Entsorgungsbetriebe Wesseling werden für die im Rahmen der Kanalzustandsuntersuchung gemäß SüwVKan festgestellten Schäden auch zukünftig regelmäßige Sanierungsarbeiten am Kanalnetz durchführen. Für diese noch auszuführenden Maßnahmen werden die erforderlichen Mittel auf jährlich 200.000 € ab 2013 geschätzt. Aufgrund der Umstellung infolge der Umsetzung der Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG NW ergeben sich im Jahr 2012 Sanierungskosten in Höhe von 150.000 €. Wegen der zunehmend punktuellen Maßnahmen, die sich aus der Erst- und Folgeuntersuchung ergeben, wird von der Zuweisung von Ordnungsnummern für einzelne Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Fortschreibung des ABK abgesehen. Diese Maßnahmen werden in den Ordnungsnummern 1.00.1002 (Netz Rodderweg) und 2.00.1002 (Netz Weidenweg) zusammengefasst. August 2012 26 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 Alle geplanten Maßnahmen sowie die zurzeit im Bau bzw. in der Realisierung befindlichen Maßnahmen sind in ihrer zeitlichen Abfolge in Anlage 2, Liste III, Tabelle 11-10 aufgeführt. 5.3 ZEITLICHE VERSCHIEBUNG VON MAßNAHMEN Bei den zeitlich verschobenen Maßnahmen handelt es sich überwiegend um geplante Erschließungsmaßnahmen, deren Realisierung derzeit noch nicht konkret benannt werden kann. Die im Rahmen der Aktualisierung des GEP durchgeführte Kanalnetzberechnungen in Verbindung mit den bisherigen Betriebserfahrungen (Starkregenereignisse vom Juli 2008 und Juni 2012 - Überflutungsdatenbank) ergeben veränderte Schwerpunkte bei den hydraulischen Sanierungsnotwendigkeiten. Zum Teil wird die Dringlichkeit auf Grund der bisherigen Betriebserfahrungen als gering bewertet und deswegen werden die Maßnahmen zeitlich entsprechend spät eingeordnet. Zum Teil ergeben sich deutliche Erweiterungen von Maßnahmen die wegen ihres Umfanges zeitlich neu eingestuft werden müssen (Ordnungsnummern 1.02.17, 1.03.47, 2.02.16). Insgesamt müssen viele Maßnahmen durch eine Kalibrierung des hydraulischen Modells in Ihrem Umfang bestätigt werden und müssen daher später umgesetzt werden. Die für die Kalibrierung des hydraulischen Modells erforderlichen Abflussmessungen werden durch vier Maßnahmen zur permanenten Abflussmessung in den Jahren 2013 und 2014 ermöglicht. Alle Maßnahmen mit zeitlicher Verschiebung sind in der Anlage 3 in Tabelle 12-6 zusammengefasst. 5.4 ENTFALLENDE MAßNAHMEN Mit der Erstellung des GEP im Jahr 2012 zeigte sich, dass für zwei Maßnahmen aus hydraulischer Sicht keine Notwendigkeit besteht. Diese Berechnungsergebnisse können durch die bisherigen Betriebserfahrungen (Überflutungsdatenbank) bestätigt werden. Diese Maßnahmen werden daher im ABK 2012 als „entfallende Maßnahmen“ aufgeführt. Ebenfalls entfallen 6 Maßnahmen infolge neu hinzugekommener Maßnahmen. Eine Maßnahme (1.03.60) entfällt, weil die vorhandene Bebauung abgerissen werden soll (zu nah am DEA-Werk). Ein Baugebiet entfällt, weil der Bebauungsplan aufgehoben wurde. Die entfallenden Maßnahmen sind in der Anlage 3 (Tabelle 12-7) mit Angabe der Begründung zusammengefasst. August 2012 27 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 5.5 NEU HINZUGEKOMMENE MAßNAHMEN In der Anlage 3 (Tabelle 12-8) sind die gegenüber dem ABK 2006 neu hinzugekommenen Baumaßnahmen für Abwasseranlagen ohne die Abwasserreinigungsanlagen aufgeführt. Bei den 33 Maßnahmen handelt es sich im Wesentlichen um Sanierungsmaßnahmen, für die im Rahmen des im Jahr 2012 aktualisierten GEPs eine hydraulische Notwendigkeit festgestellt wurde. Die zeitliche Abfolge geht bis in den Zeitraum III mit einem Baubeginn ab 2024 hinein. Insbesondere Maßnahmen, die ab dem Ende des Zeitraumes I liegen, können sich durch die Kalibrierung des hydraulischen Modells verändern. Für den Bereich der Abwasserreinigungsanlagen wurden folgende Maßnahmen, die in dem Abwasserbeseitigungskonzept 2006 nicht aufgeführt waren, aufgenommen. Dazu gehören folgende Ordnungsnummern (verwendete Abkürzungen: RW = ARA Rodderweg, WW = ARA Weidenweg):  1.00.101 Neuausstattung Analytikraum, ARA RW (in Ausschreibungsphase)  1.00.102 Dachsanierung/ Betonsanierung Einlaufhalle, ARA RW  1.00.103 EMSR- und Prozessleittechnik, ARA RW  1.00.104 BHKW, ARA RW  1.00.105 Gebläse, ARA RW  2.00.101 EMSR- und Prozessleittechnik, ARA WW  1.00.106 EMSR- und Prozessleittechnik, diverse Bauwerke im Netz ARA RW  2.00.102 EMSR- und Prozessleittechnik, diverse Bauwerke im Netz ARA WW Von diesen Maßnahmen wurden bis Ende 2011 folgende abgeschlossen:  1.00.102 Dachsanierung/ Betonsanierung Einlaufhalle, ARA RW  1.00.103 EMSR- und Prozessleittechnik, ARA RW  2.00.101 EMSR- und Prozessleittechnik, ARA WW  1.00.106 EMSR- und Prozessleittechnik, diverse Bauwerke im Netz ARA RW  2.00.102 EMSR- und Prozessleittechnik, diverse Bauwerke im Netz ARA WW Zudem wurden für 2012 kurzfristig noch weitere Maßnahmen (ohne Ordnungsnummern) aufgenommen, die als dringlich eingestuft wurden. Diese werden lediglich hier nachfolgend aufgeführt, da sie bereits bis zur Vorlage bei der Oberen Wasserbehörde abgeschlossen sind. Daher wurde auf eine Vergabe einer Ordnungsnummer sowie die Aufnahmen in die Liste der Anlage 1 verzichtet.  Fassadensanierung Einlaufgebäude ARA RW (50.000 €)  Sanierung der Kalkmilchansetzstation ARA RW (50.000 €)  Sanierung der VAwS-Anlage Eisen-II-Chlorid ARA RW (100.000 €) August 2012 28 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 6 UMSETZUNG DICHTHEITSPRÜFUNG NACH § 61a LWG NW Mit der Änderung des Landeswassergesetzes und der Übernahme der Regelung zur Dichtheitsprüfung aus der Landesbauordnung in das Wasserrecht ist eine wesentliche, neue Aufgabe für den Abwasserbeseitigungspflichtigen hinzugekommen. Im Rahmen der Abwasserbeseitigungspflicht muss die Stadt bzw. Gemeinde die ordnungsgemäße Entwässerung im gesamten Stadt- bzw. Gemeindegebiet und damit auch die Umsetzung der im neuen § 61a verankerten Dichtheitsprüfung sicherstellen. Gleichzeitig verpflichtet der § 61a die Städte und Gemeinden zur Beratung der Grundstückseigentümer. Letzteres wurde zusammen mit der Beratung zur Sicherung von Gebäuden gegen Rückstau im Rahmen der Initiative „w.u.tsch“ intensiv betrieben. Mit dem 1. Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen (MKULNV NRW) vom 5. Okt. 2010 wurden Angaben zum Vollzug der neuen Vorschrift gemacht. Es wird darin die optische Prüfung mit Kanalfernauge zur Prüfung der Dichtheit zugelassen und es werden Aussagen zur Möglichkeit der Staffelung von Prüffristen gegeben. Mit dem 2. Erlass des MKULNV NRW vom 17.Juni 2011 werden Sanierungsfristen konkretisiert und es wird ein Schadenskatalog veröffentlicht, der die Einteilung in Schadensklassen und Sanierungsfristen vorgibt. Auf Basis dieser gesetzlichen Vorgaben haben die Entsorgungsbetrieben Wesseling im Frühjahr 2011 ein Konzept zur Durchführung der Dichtheitsprüfung mit Fristengebieten in Anlehnung an die optische Inspektion des öffentlichen Kanalnetzes gemäß SüwVKan eine Satzung gemäß § 61 a LWG NW erarbeitet. Dieses Konzept wurde auf dem Wege durch den Betriebsausschuss und den Rat der Stadt Wesseling, begleitet durch die kontroverse Diskussion der Landesverwaltung, auf politischer Ebene angehalten. Zu einem Beschluss für diese Fristensatzung ist es daher nicht gekommen. Die weitere Vorgehensweise der Entsorgungsbetriebe Wesseling wird sich nach den noch ausstehenden Beschlüssen der landespolitischen Gremien richten. August 2012 29 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 7 BAULICHER UND BETRIEBLICHER ZUSTAND Das öffentliche Kanalnetz der Stadt Wesseling umfasst die öffentlichen Kanäle, ohne Anschlussleitungen von Grundstücken oder Straßeneinläufen sowie deren Anschlussstutzen. Die Grundstücksanschlussleitungen umfassen demnach den Anschlussstutzen, die Hausanschlussleitung, sowie die Leitungen unterhalb der Bodenplatte. Deren Unterhalt und Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Gleiches gilt für die Anschlussleitungen von Straßeneinläufen. Mit Inkrafttreten der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) im Januar 1996 waren die Kanalnetzbetreiber verpflichtet, die Erstinspektion ihrer Netze innerhalb von zehn Jahren abzuschließen. Die Erstuntersuchung wurde in Wesseling im Jahr 1996 begonnen und bis Ende 2005 abgeschlossen. Nach Abschluss der Erstuntersuchung ist die Untersuchung alle 15 Jahre zu wiederholen. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in den ersten Jahren in Akten abgelegt, später automatisiert erfasst und in einer Datenbank gespeichert, wobei die Bezirksregierung Köln jährlich einen Bericht über den Zustand und über die Sanierung des Wesselinger Kanalnetzes erhält. Die Bewertung des Kanalzustandes erfolgte in sechs Zustandsklassen, wobei Haltungen mit gravierenden Schäden die Zustandsklasse ZK 0 und Haltungen ohne Schäden die Zustandsklasse ZK 4 erhalten. In den Jahren 2006 – 2011 wurde das Wesselinger Kanalnetz in Teilen schon zum zweiten Mal befahren und untersucht. In den Jahren 2012 bis 2017 ist für die bauliche Sanierung im Einzugsgebiet der ARA Rodderweg 1,00 Mio. € und im Netz der ARA Weidenweg 0,15 Mio. € veranschlagt. Die nachfolgende Tabelle 7-1 zeigt den Kanalzustand der durch die optische Inspektion untersuchten Haltungen auf Grundlage der EDV-technischen und ingenieurmäßigen Bewertung mit Stand vom 31.12.2005 bzw. bis 31.12.2011. Da eine EDV-technische Bewertung aufgrund unterschiedlicher Ablagearten - früher in Akten und heute im Kanalinformationssystem – erfolgte, konnten die unterschiedlichen Datenbestände aus Erst- und Folgeerfassung des Zustandes nicht vollständig d. h. flächendeckend abgeglichen werden. Teilweise unterschiedliche Bezeichnungen erfordern eine manuelle Überprüfung. Daher erfolgt eine Darstellung für die jeweiligen Zeiträume. August 2012 30 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 Tabelle 7-1: Baulicher Zustand des Kanalnetzes in 2005 und 2011 Baulicher Zustand zum 31.12.2005 Zustandsklasse Länge in km % Sanierungszeitraum ZK 0 14,55 12,85% sofort ZK 1 12,93 11,42% kurzfristig ZK 2 9,69 8,56% mittelfristig ZK 3 15,35 13,56% langfristig ZK 4 60,72 53,62% kein Handlungsbedarf Baulicher Zustand zum 31.12.2011 (Anteil der Folgeuntersuchung ab 1.1.2006) Zustandsklasse Länge in km % Sanierungszeitraum ZK 0 0,622 0,54% sofort ZK 1 4,905 4,23% kurzfristig ZK 2 8,897 7,66% mittelfristig ZK 3 3,221 2,77% langfristig ZK 4 13,971 12,03% kein Handlungsbedarf Summe untersuchte Haltungen 31,616 Gesamtlänge 116,09 Die Daten zum baulichen Zustand des Kanalnetzes bis Ende 2005 aus Tabelle 7-1 sind in nachfolgender Abbildung noch einmal aufbereitet. August 2012 31 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 Verteilung der Zustandklassen 2005 ZK 0 13% ZK 1 11% ZK4 53% ZK 2 9% ZK 3 14% ZK 0 Abb. 7-1 : ZK 1 ZK 2 ZK 3 ZK4 Verteilung der Zustandsklassen der Erstuntersuchung bis 31.12.2005 Mit Stand 31.12.2011 wurden auf einer Länge von insgesamt 36,64 km Haltungen saniert, davon über 21 km durch Inlinersanierung. Dabei handelt es sich um die fast vollständige Sanierung der Zustandsklassen 0 und 1 (fast 33,0 km) sowie Haltungen der Zustandsklasse 2 mit einer Länge von rund 4 km. August 2012 32 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 8 NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT Im novellierten Landeswassergesetz (LWG) NRW §53, Punkt 1b, ist festgelegt, dass das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Aussagen enthalten muss, wie zukünftig in den Entwässerungsgebieten unter Beachtung des § 51a LWG NW (Maßgabe zur Versickerung) und der städtebaulichen Entwicklung das Niederschlagswasser beseitigt werden kann. Neben dem novellierten Landeswassergesetz gibt auch die „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ vom 08.08.2008 die Anforderungen die für Abwasserbeseitigungskonzepte gelten vor. In dieser Verwaltungsvorschrift ist unter Punkt 2.2 festgelegt, dass das Abwasserbeseitigungskonzept auch ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept enthalten muss. Aufgrund der Übernahme des Erschließungsgebietes „An der Bach“ sowie dem Bauvorhaben „Erschließung Eichholz“, welche im Trennsystem entwässert werden, wird im Rahmen des ABK erstmalig ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept seitens der Entsorgungsbetriebe Wesseling erstellt. Mit der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts der Stadt Wesseling wird hiermit auch das erste Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes 2012 – 2017 vorgelegt. Die beiden vorgenannten Erschließungsgebiete sowie das Baugebiet „Hitzeler Straße“ sind die einzigen im Trennsystem entwässernden Gebiete. Im Falle des Baugebietes „Hitzeler Straße“ handelt es sich vollständig um privates Eigentum mit einer privaten Niederschlagswasserbeseitigung (privaten Kanälen und 2 privaten Versickerungsbecken - Einzugsgebietsgrößen ca. 0,6 und 0,9 ha). Die Erlaubnis zur Versickerung des Niederschlagswassers wurde am 27.5.1997 der RI Wohnungsbau Schröer GmbH erteilt. Somit wird hier nicht weiter auf dieses Gebiet eingegangen. Für das in den Jahren 1995-2006 erstellte Erschließungsgebiet „An der Bach“, das im Jahr 2010 von der Stadt Wesseling übernommen wurde, wurde seinerzeit eine entsprechende Einleitgenehmigung für die Versickerung des Niederschlagswassers erteilt. Das Bauvorhaben „Erschließung Eichholz“ wird nach Fertigstellung von der Stadt Wesseling übernommen. Für beide Gebiete liegt zurzeit aus Sichtweise der Entsorgungsbetriebe Wesseling kein Handlungsbedarf vor und es erfolgt daher hier keine weitere Erläuterung. Als integraler Bestandteil des ABKs, sind Maßnahmen des NBK anzugeben. Da bei den vorgenannten Gebieten keine weiteren Maßnahmen geplant bzw. erforderlich sind, wird hier auf eine weitere Erläuterung verzichtet. Für künftige Erschließungen gibt es bislang keine konkretisierten Planungen. Die Stadt Wesseling wird auch weiterhin alle Erschließungsgebiete nach den Grundsätzen des § 51 a LWG NW in Verbindung mit dem novellierten WHG entwickeln und die Entwässerungsanlagen jeweils in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden planen. Es ist zu ver- August 2012 33 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 muten, dass sich im Rahmen zukünftiger Planungen entsprechende Maßnahmen entwickeln. Diese werden im Rahmen der jährlichen Berichtserstattung gemeldet, sind heute jedoch unbekannt. August 2012 34 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 9 SCHLUSSBEMERKUNG Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept 2012 der Entsorgungsbetriebe Wesseling enthält alle zurzeit bekannten Planungsdaten zur Abwasserableitung, Abwasserbehandlung und Abwasserreinigung. Das vorliegende Konzept ist eine Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes von 2006 und baut auf diesem auf. Die Priorität der einzelnen Maßnahmen und die daraus resultierende zeitliche Abfolge wurden nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten festgelegt. Wesseling, im August 2012 i. A. Martin Kosub Technischer Leiter i. A. Gregor Bergrath Entsorgungsbetriebe Wesseling Bearbeitung: Dipl.-Ing. Gregor Bergrath Dipl. Ing. Dieter Birk August 2012 35 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 10 ANLAGE 1 Gesamtzusammenstellung aller notwendigen Maßnahmen gemäß Ziffer 5.2 der Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 – Anlage 1 (Ausdruck der Liste, die der Oberen Wasserbehörde elektronisch übermittelt wird) August 2012 36