Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
08.11.12, 04:07
Aktualisiert
08.11.12, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 288/2012
10.07.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2012
Antrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Euskirchen e. V., auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53919 Weilerswist-Metternich,
Drei-Eichen-Straße 28 B
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Euskirchen e. V.,
zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53919 Weilerswist-Metternich, Drei-Eichen-Straße 28 B, einen Zuschuss in
Höhe von 120.000,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Euskirchen e. V., bittet mit Antrag vom 28.03.2012 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Typs I für Kinder unter
drei Jahren an der Kindertageseinrichtung in Weilerswist-Metternich, Drei-Eichen-Straße 28 B.
Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag des DRK, Kreisverband Euskirchen e. V. auf 220.880,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 120.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag
2. Bundesmittel zum U3 Ausbauprogramm
gem. Bescheid vom 08.06.2012
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
120.000,00 €
108.000,00 €
18.000,00 €
100.880,00 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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