Daten
Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9183/2015 1. Ergänzung
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
03.11.2015
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2015
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Beratung und Neufassung der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, die im
Entwurf vorgelegte Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
KAG für straßenbauliche Maßnahmen.
Dem Antrag des Ortsbürgermeisters Horn vom 21.11.2015 auf Verzicht zur Beitragserhebung für öffentlich zugängliche Grundstücke auf denen Kapellen oder Gedenkstätten
errichtet sind und die im Eigentum eingetragener Vereine stehen und von diesen gepflegt
und unterhalten werden,
wird zugestimmt
alternativ
nicht zugestimmt.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für
straßenbauliche Maßnahmen vom 05.09.1980 wurde am 02.12.1983 zuletzt geändert.
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 03.11.2015 einstimmig der
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für städtebauliche
Maßnahmen
– unter Berücksichtigung einer Vergünstigung für Eckgrundstücke (2/3 Veranlagung) und
- unter Beibehaltung des bisherigen Anteils der Beitragspflichtigen am Aufwand
zugestimmt.
Einzelheiten können der Sitzungsvorlage unter WP 9-183/2015 entnommen werden.
Der Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG ist als
Anlage beigefügt.
Mit Datum vom 21.11.2015 stellte Ortsbürgermeister Horn den Antrag, § 7 der beigefügten
Satzung dahingehend zu erweitern, eingetragene Vereine, die Grundstücke mit öffentlichen
Gedenkstätten, Kapellen etc. pflegen, von den Beiträgen nach § 8 KAG freizustellen, sofern Sie
Eigentümer des betreffenden Grundstücks sind.
Der entsprechende Antrag ist als Anlage beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Stroben
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-183/2015 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Beschlussvorlage WP9-183/2015 1. Ergänzung
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