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Beschlussvorlage (Beratung und Neufassung der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Beschlussvorlage (Beratung und Neufassung der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen) Beschlussvorlage (Beratung und Neufassung der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen) Beschlussvorlage (Beratung und Neufassung der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9183/2015 1. Ergänzung Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 03.11.2015 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2015 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Beratung und Neufassung der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, die im Entwurf vorgelegte Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen. Dem Antrag des Ortsbürgermeisters Horn vom 21.11.2015 auf Verzicht zur Beitragserhebung für öffentlich zugängliche Grundstücke auf denen Kapellen oder Gedenkstätten errichtet sind und die im Eigentum eingetragener Vereine stehen und von diesen gepflegt und unterhalten werden, wird zugestimmt alternativ nicht zugestimmt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 05.09.1980 wurde am 02.12.1983 zuletzt geändert. Der Bauausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 03.11.2015 einstimmig der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für städtebauliche Maßnahmen – unter Berücksichtigung einer Vergünstigung für Eckgrundstücke (2/3 Veranlagung) und - unter Beibehaltung des bisherigen Anteils der Beitragspflichtigen am Aufwand zugestimmt. Einzelheiten können der Sitzungsvorlage unter WP 9-183/2015 entnommen werden. Der Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG ist als Anlage beigefügt. Mit Datum vom 21.11.2015 stellte Ortsbürgermeister Horn den Antrag, § 7 der beigefügten Satzung dahingehend zu erweitern, eingetragene Vereine, die Grundstücke mit öffentlichen Gedenkstätten, Kapellen etc. pflegen, von den Beiträgen nach § 8 KAG freizustellen, sofern Sie Eigentümer des betreffenden Grundstücks sind. Der entsprechende Antrag ist als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Stroben ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-183/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Beschlussvorlage WP9-183/2015 1. Ergänzung Seite: 3 Seite 3