Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen hier: Fortschreibung für das Jahr 2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
07.11.12, 12:02
Aktualisiert
07.11.12, 12:02
Info GB (Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen
hier: Fortschreibung für das Jahr 2011) Info GB (Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen
hier: Fortschreibung für das Jahr 2011) Info GB (Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen
hier: Fortschreibung für das Jahr 2011) Info GB (Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen
hier: Fortschreibung für das Jahr 2011)

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 168/2012 24.10.2012 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 15.11.2012 Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen hier: Fortschreibung für das Jahr 2011 Wie bereits in den Vorjahren erfolgt auch für das Jahr 2011 die Fortschreibung der Sozialraumanalyse. Die Fortschreibung ermöglicht es, Entwicklungen/Fallzahlen über einen längeren Zeitraum zu vergleichen, um evtl. negative Entwicklungen im Vorfeld zu erkennen. Im ersten Teil der Sozialraumanalyse werden Informationen zur Bevölkerungs- und Sozialstruktur auf Kreisebene wie auch auf Ebene der Städte und Gemeinden dargestellt. Im zweiten Teil werden die Angebote der Jugendhilfe, bezogen auf die einzelnen Städte und Gemeinden, dargestellt. Die verarbeiteten Daten stammen ausschließlich aus dem Jahre 2011. Als Datenquellen dienten die Agentur für Arbeit, die ARGE des Kreises Euskirchen, die kommunale Datenverarbeitungszentrale und in Teilbereichen die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen sowie interne Statistiken. 1. Strukturdaten/Bevölkerungsentwicklung Die Bevölkerung des Kreises Euskirchen betrug am 31.12.2011 190.398 Einwohner/innen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang der Bevölkerung um 370 Personen bzw. 0,2 %. Im Vorjahr betrug der Rückgang 0,6 %. Betrachtet man die einzelnen Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen, haben die Kommunen Weilerswist (+146 Personen, 0,9 %), Euskirchen (+ 42 Personen, 0,1 %) sowie Dahlem (+11 Personen, 0,3 %) eine Steigerung der Einwohnerzahl zu verzeichnen. Altersstruktur Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen ist in den meisten Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen rückläufig (größte Ausnahme: Weilerswist). In der Altersgruppe der 0 bis 6-Jährigen beträgt der Rückgang im Kreisdurchschnitt 1,8 %. In den vergangenen 5 Jahren betrug der Rückgang in der Altersgruppe der 0 bis 6-Jährigen 907 Kinder (ca. 9 %). Auch in der Altersgruppe der 6- bis 10Jährigen ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang zu verzeichnen (-7,9 %), ebenso wie in der Gruppe der 10 bis 14-jährigen (-4,9 %). -2- Junge Arbeitslose im Kreis Euskirchen: Die Zahl der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren ist gegenüber dem Vorjahr rückläufig, wenngleich auch nicht mehr so stark wie im Vorjahr. Familienstrukturen in den Städten und Gemeinden: Statistisch werden in der Sozialraumanalyse Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten erfasst. Unter Haushalten wird eine Gemeinschaft von Personen, die zusammen wohnen und eine wirtschaftliche Einheit bilden, oder eine Einzelperson, die alleine lebt und wirtschaftet, verstanden. Im Kreis Euskirchen lebten zum 31.12.2011 33444 Kinder in 20210 Haushalten. Die prozentuale Verteilung z. B. der Haushalte mit einem Kind ist gegenüber dem Vorjahr wiederum leicht steigend und liegt bei ca. 50,8 %. Alleinerziehende: Der Anteil der Alleinerziehenden Haushalte mit minderjährigen Kindern im Kreis Euskirchen ist gegenüber dem Vorjahr leicht sinkend. Ca. 90 % der Alleinerziehenden sind Frauen. Gravierende Unterschiede zwischen ländlich strukturiertem Raum und städtischem Bereich sind nicht erkennbar. Der Anteil der Alleinerziehenden im Kreis Euskirchen liegt derzeit bei 21,2 % (Vorjahr: 22,1). Ausländer: Der Anteil ausländischer Mitbewohner im Kreis Euskirchen zeigt mit ca. 4,8 % in 2011 in den vergangenen 5 Jahren eine kontinuierlich leicht steigende Tendenz. Die Verteilung in den einzelnen Altersgruppen zeigt kein ausgewogenes Verhältnis. Die Altersgruppe der 18 bis 21-Jährigen zeigt den höchsten Anteil (4,7 %) an ausländischen jungen Volljährigen, in der Gruppe der 0 - 6-jährigen zeigt sich eine Zunahme (von 2,0 auf 2,5 % = 36 Kinder). Der Ausländeranteil im Stadtgebiet Euskirchen ist mit Abstand am höchsten (7,2 %). 2. Hilfen zur Erziehung: Das Jugendamt ist als Jugendhilfeträger nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) gesetzlich verpflichtet, eine Reihe individueller Hilfen zu gewähren. Sie umfassen die Hilfen zur Erziehung für Minderjährige und junge Volljährige sowie die Hilfen, die das SGB VIII als andere Aufgaben definiert. Hilfen zur Erziehung sollen dann angeboten werden, wenn eine dem Wohl eines Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht ausreichend gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine Erziehung geeignet und notwendig ist. Bei der Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung ist seit dem Jahr 2006 bundesweit - so auch im Kreis Euskirchen - ein stetiger Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Nachfolgend wird kurz auf die zur Intervention zur Verfügung stehenden Hilfen gem. §§ 30 - 41 SGB VIII eingegangen. Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII): Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt als ambulante Maßnahme Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und fördert unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie ihre Verselbstständigung. Im Kreis Euskirchen sind in dieser Hilfeart (Betreuung eines Kindes) an- -3steigende Fallzahlen von ca. 16 % zu verzeichnen. Im Vorjahr wurden hier ebenfalls steigende Fallzahlen verzeichnet (ca. 3 %). Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 31 SGB VIII): Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie der Lösung von Konflikten und Krisen Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Sicht angelegt und erfordert die Mithilfe der Familie. Sozialpädagogische Familienhilfe kann, sofern sie frühzeitig eingesetzt wird, mit dazu beitragen, außerfamiliäre Unterbringung von Kindern zu verhindern. Im Kreis Euskirchen haben 340 Familien Sozialpädagogische Familienhilfe in Anspruch genommen. Damit haben sich die Fallzahlen innerhalb von 5 Jahren um ca. 61 % erhöht (210 Fälle in 2007 / 340 in 2010). Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII): Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe unterstützen. Sie kann für mehrere Stunden tagsüber in einer Gruppe in Form von flexiblen und therapeutischen Angeboten vorgehalten werden. Der Bedarf an Tagesgruppe hat sich in den letzten Jahren durch weitere außerschulische Betreuungsangebote (OGS) leicht rückläufig entwickelt, in 2011 hielt sich die Fallzahl gegenüber dem Vorjahr stabil. Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII): Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie. Sie ersetzt die Erziehung durch die Eltern und kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Zielgruppen sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern auch mit fachlicher Unterstützung die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder nicht gewährleisten können. Im Jahresverlauf 2011 befanden sich 262 Kinder aus dem Kreis Euskirchen in Vollzeitpflege. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um ca. 3 % (8 Kinder). Heimerziehung (§ 34 SGB VIII): Heimerziehung ist angezeigt, wenn die Erziehungskraft der Herkunftsfamilie durch andere Leistungen der Jugendhilfe nicht so gestärkt werden kann, dass eine tragfähige Erziehungssituation gewährleistet ist. Im Jahre 2011 erhielten 189 Kinder diese Hilfe zur Erziehung. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Senkung um 6 %. Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII): Hilfen für junge Volljährige sind zu gewähren, wenn sie zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung notwendig sind. Es handelt sich in der Regel um eine Weiterführung von Hilfen, die für Minderjährige gewährt wurden. Im Jahre 2011 benötigten 93 junge Volljährige diese Hilfe. Die Fallzahlen sind gegenüber dem Vorjahr um ca. 11,5 % zurück gegangen. 3. Andere Aufgaben der Jugendhilfe: Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII: Eine Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder einer sonstigen betreuten Wohnform. Im Jahre 2011 wurden im Kreis Euskirchen 96 minderjährige Kinder in Obhut genommen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um ca. 11 % bzw. 12 Kindern. -4Trennungs- und Scheidungsberatung (§ 17 SGB VIII): Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung für scheidungs- und trennungswillige Eltern an mit dem Ziel, die Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu mildern. Im Jahre 2011 wurde Trennungs- und Scheidungsberatung in 472 Fällen in Anspruch genommen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr eine starke Senkung um ca. 31 %, die vermutlich mit der Umstrukturierung im ASD im Zusammenhang steht (spezialisierte Aufgabenwahrnehmung). Erziehungsberatung: Seit Jahren bewegt sich die Gesamtzahl der in der Erziehungsberatungsstelle bearbeiteten Fälle auf annähernd gleichbleibend hohem Niveau. In diesem Jahr ist eine leichte Senkung der Fallzahlen festzustellen. Im Durchschnitt erhalten die Ratsuchenden 13 Wochentage nach der ersten Kontaktaufnahme einen Termin für ein Erstgespräch. In Notfällen erfolgt die Terminvergabe innerhalb von 2 Tagen. Thematischer Schwerpunkt der von den Klienten vorgetragenen Probleme liegt im Themenkreis Trennung/Scheidung. 77 % aller bearbeiteten Fälle hatten mit Problemen vor/während und nach Trennung/Scheidung zu tun. Der Anteil der ratsuchenden Alleinerziehenden lag bei über 55 %. Entgegen dem gängigen Vorurteil, dass sich Erziehungsberatung nur an die Mittelschicht wendet, ist es gelungen, das Angebot Erziehungsberatung in allen Bevölkerungsschichten zu verankern. 17 % der ratsuchenden Familien stammten aus dem Personenkreis derjenigen, die vorwiegend von Sozialleistungen leben. Ebenso ist es erfreulich, dass die Erziehungsberatung weiterhin kreisweit in Anspruch genommen wird. Die prozentuale Verteilung der Fallzahlen auf die einzelnen Städte und Gemeinden entspricht ungefähr dem Verteilungsschlüssel der Gesamtkreisbevölkerung. Hierbei ist es für die Ratsuchenden des Südkreises sicherlich hilfreich, dass regelmässige Sprechzeiten in der Nebenstelle in Schleiden angeboten werden. Jugendgerichtshilfe: Das Sozialgesetzbuch VIII sieht die Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) vor. Für das Jahr 2011 ist im Bereich der Jugendgerichtshilfe in der Altersgruppe der 14- bis 18-Jährigen ein Rückgang von 15 % zu verzeichnen, bei der Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen ein Rückgang um 4,3 % (allerdings nach einem starken Anstieg zu 2010 von 24 %). Betrachtet man den Bereich der 14- bis 21-Jährigen, so beträgt die Reduzierung der Fallzahlen 11 %. Damit liegt die Fallzahl wieder beim Wert von 2009. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)