Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
07.11.12, 12:02
Aktualisiert
07.11.12, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 168/2012
24.10.2012
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2012
Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen
hier: Fortschreibung für das Jahr 2011
Wie bereits in den Vorjahren erfolgt auch für das Jahr 2011 die Fortschreibung der Sozialraumanalyse. Die Fortschreibung ermöglicht es, Entwicklungen/Fallzahlen über einen längeren Zeitraum zu
vergleichen, um evtl. negative Entwicklungen im Vorfeld zu erkennen.
Im ersten Teil der Sozialraumanalyse werden Informationen zur Bevölkerungs- und Sozialstruktur auf
Kreisebene wie auch auf Ebene der Städte und Gemeinden dargestellt.
Im zweiten Teil werden die Angebote der Jugendhilfe, bezogen auf die einzelnen Städte und Gemeinden, dargestellt.
Die verarbeiteten Daten stammen ausschließlich aus dem Jahre 2011.
Als Datenquellen dienten die Agentur für Arbeit, die ARGE des Kreises Euskirchen, die kommunale
Datenverarbeitungszentrale und in Teilbereichen die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen
sowie interne Statistiken.
1. Strukturdaten/Bevölkerungsentwicklung
Die Bevölkerung des Kreises Euskirchen betrug am 31.12.2011 190.398 Einwohner/innen.
Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang der Bevölkerung um 370 Personen bzw. 0,2 %. Im
Vorjahr betrug der Rückgang 0,6 %.
Betrachtet man die einzelnen Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen, haben die Kommunen
Weilerswist (+146 Personen, 0,9 %), Euskirchen (+ 42 Personen, 0,1 %) sowie Dahlem (+11 Personen, 0,3 %) eine Steigerung der Einwohnerzahl zu verzeichnen.
Altersstruktur
Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen ist in den meisten Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen rückläufig (größte Ausnahme: Weilerswist). In der Altersgruppe der 0 bis 6-Jährigen
beträgt der Rückgang im Kreisdurchschnitt 1,8 %. In den vergangenen 5 Jahren betrug der Rückgang
in der Altersgruppe der 0 bis 6-Jährigen 907 Kinder (ca. 9 %). Auch in der Altersgruppe der 6- bis 10Jährigen ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang zu verzeichnen (-7,9 %), ebenso wie in der Gruppe der 10 bis 14-jährigen (-4,9 %).
-2-
Junge Arbeitslose im Kreis Euskirchen:
Die Zahl der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren ist gegenüber dem Vorjahr rückläufig, wenngleich
auch nicht mehr so stark wie im Vorjahr.
Familienstrukturen in den Städten und Gemeinden:
Statistisch werden in der Sozialraumanalyse Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten
erfasst. Unter Haushalten wird eine Gemeinschaft von Personen, die zusammen wohnen und eine
wirtschaftliche Einheit bilden, oder eine Einzelperson, die alleine lebt und wirtschaftet, verstanden.
Im Kreis Euskirchen lebten zum 31.12.2011 33444 Kinder in 20210 Haushalten. Die prozentuale Verteilung z. B. der Haushalte mit einem Kind ist gegenüber dem Vorjahr wiederum leicht steigend und
liegt bei ca. 50,8 %.
Alleinerziehende:
Der Anteil der Alleinerziehenden Haushalte mit minderjährigen Kindern im Kreis Euskirchen ist gegenüber dem Vorjahr leicht sinkend. Ca. 90 % der Alleinerziehenden sind Frauen. Gravierende Unterschiede zwischen ländlich strukturiertem Raum und städtischem Bereich sind nicht erkennbar.
Der Anteil der Alleinerziehenden im Kreis Euskirchen liegt derzeit bei 21,2 % (Vorjahr: 22,1).
Ausländer:
Der Anteil ausländischer Mitbewohner im Kreis Euskirchen zeigt mit ca. 4,8 % in 2011 in den vergangenen 5 Jahren eine kontinuierlich leicht steigende Tendenz. Die Verteilung in den einzelnen Altersgruppen zeigt kein ausgewogenes Verhältnis. Die Altersgruppe der 18 bis 21-Jährigen zeigt den
höchsten Anteil (4,7 %) an ausländischen jungen Volljährigen, in der Gruppe der 0 - 6-jährigen zeigt
sich eine Zunahme (von 2,0 auf 2,5 % = 36 Kinder). Der Ausländeranteil im Stadtgebiet Euskirchen
ist mit Abstand am höchsten (7,2 %).
2. Hilfen zur Erziehung:
Das Jugendamt ist als Jugendhilfeträger nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) gesetzlich verpflichtet, eine Reihe individueller Hilfen zu gewähren. Sie umfassen die Hilfen zur Erziehung
für Minderjährige und junge Volljährige sowie die Hilfen, die das SGB VIII als andere Aufgaben definiert.
Hilfen zur Erziehung sollen dann angeboten werden, wenn eine dem Wohl eines Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht ausreichend gewährleistet werden kann und die Hilfe für seine
Erziehung geeignet und notwendig ist.
Bei der Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung ist seit dem Jahr 2006 bundesweit - so auch im
Kreis Euskirchen - ein stetiger Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen.
Nachfolgend wird kurz auf die zur Intervention zur Verfügung stehenden Hilfen gem. §§ 30 - 41 SGB
VIII eingegangen.
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII):
Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt als ambulante Maßnahme Kinder und Jugendliche bei der
Bewältigung von Entwicklungsproblemen und fördert unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie
ihre Verselbstständigung. Im Kreis Euskirchen sind in dieser Hilfeart (Betreuung eines Kindes) an-
-3steigende Fallzahlen von ca. 16 % zu verzeichnen. Im Vorjahr wurden hier ebenfalls steigende Fallzahlen verzeichnet (ca. 3 %).
Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 31 SGB VIII):
Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren
Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie der Lösung von Konflikten und
Krisen Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Sicht angelegt und erfordert die
Mithilfe der Familie. Sozialpädagogische Familienhilfe kann, sofern sie frühzeitig eingesetzt wird, mit
dazu beitragen, außerfamiliäre Unterbringung von Kindern zu verhindern.
Im Kreis Euskirchen haben 340 Familien Sozialpädagogische Familienhilfe in Anspruch genommen.
Damit haben sich die Fallzahlen innerhalb von 5 Jahren um ca. 61 % erhöht (210 Fälle in 2007 / 340
in 2010).
Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII):
Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen
durch soziales Lernen in der Gruppe unterstützen. Sie kann für mehrere Stunden tagsüber in einer
Gruppe in Form von flexiblen und therapeutischen Angeboten vorgehalten werden. Der Bedarf an
Tagesgruppe hat sich in den letzten Jahren durch weitere außerschulische Betreuungsangebote
(OGS) leicht rückläufig entwickelt, in 2011 hielt sich die Fallzahl gegenüber dem Vorjahr stabil.
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII):
Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie. Sie ersetzt die Erziehung durch
die Eltern und kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Zielgruppen sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern auch mit fachlicher Unterstützung die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder
nicht gewährleisten können. Im Jahresverlauf 2011 befanden sich 262 Kinder aus dem Kreis Euskirchen in Vollzeitpflege. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um ca. 3 % (8 Kinder).
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII):
Heimerziehung ist angezeigt, wenn die Erziehungskraft der Herkunftsfamilie durch andere Leistungen
der Jugendhilfe nicht so gestärkt werden kann, dass eine tragfähige Erziehungssituation gewährleistet ist. Im Jahre 2011 erhielten 189 Kinder diese Hilfe zur Erziehung. Gegenüber dem Vorjahr ist dies
eine Senkung um 6 %.
Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII):
Hilfen für junge Volljährige sind zu gewähren, wenn sie zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer
eigenverantwortlichen Lebensführung notwendig sind. Es handelt sich in der Regel um eine Weiterführung von Hilfen, die für Minderjährige gewährt wurden.
Im Jahre 2011 benötigten 93 junge Volljährige diese Hilfe. Die Fallzahlen sind gegenüber dem Vorjahr um ca. 11,5 % zurück gegangen.
3. Andere Aufgaben der Jugendhilfe:
Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII:
Eine Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen bei einer
geeigneten Person, in einer Einrichtung oder einer sonstigen betreuten Wohnform. Im Jahre 2011
wurden im Kreis Euskirchen 96 minderjährige Kinder in Obhut genommen. Dies ist gegenüber dem
Vorjahr ein Rückgang um ca. 11 % bzw. 12 Kindern.
-4Trennungs- und Scheidungsberatung (§ 17 SGB VIII):
Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung für scheidungs- und trennungswillige Eltern an mit
dem Ziel, die Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu mildern. Im Jahre 2011 wurde
Trennungs- und Scheidungsberatung in 472 Fällen in Anspruch genommen. Dies ist gegenüber dem
Vorjahr eine starke Senkung um ca. 31 %, die vermutlich mit der Umstrukturierung im ASD im Zusammenhang steht (spezialisierte Aufgabenwahrnehmung).
Erziehungsberatung:
Seit Jahren bewegt sich die Gesamtzahl der in der Erziehungsberatungsstelle bearbeiteten Fälle auf
annähernd gleichbleibend hohem Niveau. In diesem Jahr ist eine leichte Senkung der Fallzahlen
festzustellen.
Im Durchschnitt erhalten die Ratsuchenden 13 Wochentage nach der ersten Kontaktaufnahme einen
Termin für ein Erstgespräch. In Notfällen erfolgt die Terminvergabe innerhalb von 2 Tagen.
Thematischer Schwerpunkt der von den Klienten vorgetragenen Probleme liegt im Themenkreis
Trennung/Scheidung. 77 % aller bearbeiteten Fälle hatten mit Problemen vor/während und nach
Trennung/Scheidung zu tun. Der Anteil der ratsuchenden Alleinerziehenden lag bei über 55 %.
Entgegen dem gängigen Vorurteil, dass sich Erziehungsberatung nur an die Mittelschicht wendet, ist
es gelungen, das Angebot Erziehungsberatung in allen Bevölkerungsschichten zu verankern. 17 %
der ratsuchenden Familien stammten aus dem Personenkreis derjenigen, die vorwiegend von Sozialleistungen leben.
Ebenso ist es erfreulich, dass die Erziehungsberatung weiterhin kreisweit in Anspruch genommen
wird. Die prozentuale Verteilung der Fallzahlen auf die einzelnen Städte und Gemeinden entspricht
ungefähr dem Verteilungsschlüssel der Gesamtkreisbevölkerung. Hierbei ist es für die Ratsuchenden
des Südkreises sicherlich hilfreich, dass regelmässige Sprechzeiten in der Nebenstelle in Schleiden
angeboten werden.
Jugendgerichtshilfe:
Das Sozialgesetzbuch VIII sieht die Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) vor.
Für das Jahr 2011 ist im Bereich der Jugendgerichtshilfe in der Altersgruppe der 14- bis 18-Jährigen
ein Rückgang von 15 % zu verzeichnen, bei der Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen ein Rückgang
um 4,3 % (allerdings nach einem starken Anstieg zu 2010 von 24 %). Betrachtet man den Bereich der
14- bis 21-Jährigen, so beträgt die Reduzierung der Fallzahlen 11 %. Damit liegt die Fallzahl wieder
beim Wert von 2009.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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