Daten
Kommune
Bedburg
Größe
286 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
04.11.15, 18:02
Aktualisiert
04.11.15, 18:02
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Drucksache: WP9202/2015
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
17.11.2015
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften
der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte
Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt
Bedburg für das Haushaltsjahr 2016 zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt in Bedburg-Kaster, KurtSchumacher-Straße 1 genutzt.
Für die Unterbringung von Wohnungslosen stehen in dem o.g. Objekt insgesamt 568
Quadratmeter zur Verfügung.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraums
innerhalb
der
nächsten
vier
Jahre
auszugleichen;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.
Zwei Wohnungen mit rd. 20% der Gesamtfläche dienen als Sammelunterkünfte.
Somit verteilen sich rd. 80% der Fläche (473 m²) auf 9 Wohnungen.
Die gemäß § 6 Abs. 2 KAG ansatzfähigen Kosten sind:
2016
Kalkulation
4.900 €
2015
Kalkulation
4.800 €
2014
Ist-Wert
5.095 €
2013
Ist-Wert
4.610 €
2012
Ist-Wert
4.154 €
9.160 €
12.400 €
9.062 €
2.452 €
33.000 €
33.100 €
33.110 €
30.663 €
4.313 €
29.492 €
Umlagen
7.530 €
8.193 €
10.891 €
6.209 €
5.279 €
Summe
54.590 €
58.493 €
49.826 €
43.934 €
43.238 €
Personalkosten
Unterhaltungskosten
Gebäudekosten
Wie an o.g. Tabelle erkennbar sinken die Gesamtkosten gegenüber den angesetzten
Beträgen des Vorjahres um rd. 4 T€. Gegenüber den Ist-Werten der Jahre 2012 bis 2014
steigt der Wert allerdings an. Dies resultiert u.a. aus der vermehrten Notwendigkeit von
Fremdreinigungen.
1) Sammelunterkünfte
Gebäudekosten Sammelunterkünfte (20%)
Übrige Kosten Sammelunterkünfte (60%)
Durchschnittliche Belegungszahl (Personen)
Jahresbetrag pro Person
Gebühr je Person und Monat
6.600,00 €
12.620,00 €
8
2.440,00 €
203 €
Die monatliche Gebühr steigt somit im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um monatlich
2 €.
Beschlussvorlage WP9-202/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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2) Wohnungen
Gebäudekosten Wohnungen (80%)
Übrige Kosten Wohnungen (40%)
Fläche der Wohnungen in m²
Jahresgebühr pro m²
Monatsgebühr pro m²
26.400,00 €
8.640,00 €
473
74,00 €
6,10 €
Die monatliche Gebühr für die Wohnungen sinkt somit um 0,50 € gegenüber 2015
(- 7,6%).
Als Vergleichswert für die mietähnliche Gebühr kann der Mietspiegel für vergleichbare
Objekte dienen, der einen Wert zwischen 4,30 € und 5,30 € ausweist. Mit der Zuweisung
in eine Obdachlosenunterkunft sind über das reine „Mietverhältnis“ hinausgehende
Leistungen verbunden. Daher erscheint dieser Gebührensatz durchaus angebracht zu
sein.
Im den Jahren 2013 und 2014 entstanden jeweils Fehlbeträge in Höhe von 26.266 € bzw.
17.154 €. Eine Berücksichtigung der Beträge bzw. von Teilbeträgen würde zu einer
Erhöhung der Gebühren führen. Da die Fehlbeträge u.a. aus der Dimensionierung des
Gebäudes resultieren, wird verwaltungsseitig von einer Berücksichtigung der Fehlbeträge
abgesehen.
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 28.10.2015
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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