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Mitteilungsvorlage (Zuwendung aus Bundes- und ESF-Mitteln zur Förderung von Bürgerarbeitsplätzen)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
51 kB
Datum
15.09.2011
Erstellt
22.09.11, 22:55
Aktualisiert
22.09.11, 22:55
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Gemeinde Merzenich Der Bürgermeister Merzenich, den 24.08.2011 Abteilung: 1 Mitteilungsvorlage Gemeinderat Zuwendung aus Bundes- und ESF-Mitteln zur Förderung von Bürgerarbeitsplätzen In der Arbeitsmarktpolitik wurde ein neues Instrument, das Modellprojekt Bürgerarbeit, geschaffen. Mit diesem Modell wurde ein Förderprogramm entwickelt, mit dem arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Die Finanzierung von Lohnkosten und Sozialversicherungsabgaben der Bürgerarbeit erfolgt durch Zuwendungen des Bundes und des Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF). Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze (ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung). Bei einer Beschäftigung von 30 Wochenstunden, beträgt die Zuwendung monatlich 1.080,- €. Der Förderzeitraum der Bürgerarbeit beträgt bis zu 36 Monate. Die Arbeitsplätze im Rahmen der Bürgerarbeit müssen für „zusätzliche“ und im „öffentlichen Interesse“ liegende Arbeiten bereitgestellt werden. Seitens der Verwaltung wurden über den Kreis Düren, job-com, zwei Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Bürgerarbeitsplätzen gestellt. Hierbei handelt es sich zum einen um eine „Präsenz in einer Seniorenbegegnungsstätte“ (Umfang 30 Wochenstunden) sowie um eine „Präsenzkraft in den Schulen“ (Umfang 20 Wochenstunden). In der Seniorenbegegnungsstätte soll durch den Bürgerarbeiter u.a. ein erhöhtes Maß an Öffnungszeit garantiert werden. Der organisatorische Ablauf, wie z.B. die Vorbereitung der Räume oder die Unterstützung von Gestaltungsaktionen, wird ebenfalls durch den Bürgerarbeiter mit begleitet. Mit Bescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 11.08.2011 wurde dem Antrag der Gemeinde entsprochen und eine nicht rückzahlbare Zuwendung für die Bürgerarbeit in der Seniorenbegegnungsstätte in Höhe von bis zu 38.880,- € für einen Zeitraum von 36 Monaten bewilligt. Dies entspricht dem förderfähigen Höchstbetrag von monatlich 1.080,- €. Für die Gemeinde Merzenich verbleibt ein Eigenanteil an Lohn- und Lohnnebenkosten von monatlich ca. 240,- €. Der Bürgerarbeitsplatz in den Schulen soll den Schließ- und Kontrolldienst in den Sporthallen der Gesamt- und Grundschule Merzenich während der Abendstunden umfassen. Drucksache M1/2011 Seite - 2 - Den Vereinen würden somit mehr Freizeitaktivitäten ermöglicht. Der gestellte Antrag auf Bezuschussung einer „Präsenzkraft in den Schulen“ wurde bisher allerdings noch nicht beschieden. Eine positive Entscheidung wurde jedoch in Aussicht gestellt. Harzheim Weingartz