Daten
Kommune
Merzenich
Größe
51 kB
Datum
15.09.2011
Erstellt
22.09.11, 22:55
Aktualisiert
22.09.11, 22:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
Der Bürgermeister
Merzenich, den 24.08.2011
Abteilung: 1
Mitteilungsvorlage
Gemeinderat
Zuwendung aus Bundes- und ESF-Mitteln zur Förderung von Bürgerarbeitsplätzen
In der Arbeitsmarktpolitik wurde ein neues Instrument, das Modellprojekt Bürgerarbeit,
geschaffen. Mit diesem Modell wurde ein Förderprogramm entwickelt, mit dem arbeitslose
erwerbsfähige Hilfebedürftige in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden sollen.
Die Finanzierung von Lohnkosten und Sozialversicherungsabgaben der Bürgerarbeit erfolgt durch Zuwendungen des Bundes und des Europäischen Sozialfonds für Deutschland
(ESF). Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in
Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze (ohne Versicherungspflicht in
der Arbeitslosenversicherung). Bei einer Beschäftigung von 30 Wochenstunden, beträgt
die Zuwendung monatlich 1.080,- €. Der Förderzeitraum der Bürgerarbeit beträgt bis zu 36
Monate.
Die Arbeitsplätze im Rahmen der Bürgerarbeit müssen für „zusätzliche“ und im „öffentlichen Interesse“ liegende Arbeiten bereitgestellt werden.
Seitens der Verwaltung wurden über den Kreis Düren, job-com, zwei Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Bürgerarbeitsplätzen gestellt. Hierbei handelt es
sich zum einen um eine „Präsenz in einer Seniorenbegegnungsstätte“ (Umfang 30 Wochenstunden) sowie um eine „Präsenzkraft in den Schulen“ (Umfang 20 Wochenstunden).
In der Seniorenbegegnungsstätte soll durch den Bürgerarbeiter u.a. ein erhöhtes Maß an
Öffnungszeit garantiert werden. Der organisatorische Ablauf, wie z.B. die Vorbereitung der
Räume oder die Unterstützung von Gestaltungsaktionen, wird ebenfalls durch den Bürgerarbeiter mit begleitet.
Mit Bescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 11.08.2011 wurde dem Antrag der Gemeinde entsprochen und eine nicht rückzahlbare Zuwendung für die Bürgerarbeit in der
Seniorenbegegnungsstätte in Höhe von bis zu 38.880,- € für einen Zeitraum von 36 Monaten bewilligt. Dies entspricht dem förderfähigen Höchstbetrag von monatlich 1.080,- €.
Für die Gemeinde Merzenich verbleibt ein Eigenanteil an Lohn- und Lohnnebenkosten
von monatlich ca. 240,- €.
Der Bürgerarbeitsplatz in den Schulen soll den Schließ- und Kontrolldienst in den Sporthallen der Gesamt- und Grundschule Merzenich während der Abendstunden umfassen.
Drucksache M1/2011
Seite - 2 -
Den Vereinen würden somit mehr Freizeitaktivitäten ermöglicht. Der gestellte Antrag auf
Bezuschussung einer „Präsenzkraft in den Schulen“ wurde bisher allerdings noch nicht
beschieden. Eine positive Entscheidung wurde jedoch in Aussicht gestellt.
Harzheim
Weingartz