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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 20/Kaster - Gebiet zwischen Burgstraße/ Erkelenzer Straße, L 279 und Steifensandstraße- hier: a) Aufhebungsbeschluss b) Beschluss zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW c) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3a/Lipp)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
215 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 20/Kaster
- Gebiet zwischen Burgstraße/ Erkelenzer Straße, L 279 und  Steifensandstraße-
hier: a) Aufhebungsbeschluss 
        b) Beschluss zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW
        c) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3a/Lipp) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 20/Kaster
- Gebiet zwischen Burgstraße/ Erkelenzer Straße, L 279 und  Steifensandstraße-
hier: a) Aufhebungsbeschluss 
        b) Beschluss zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW
        c) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3a/Lipp) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 20/Kaster
- Gebiet zwischen Burgstraße/ Erkelenzer Straße, L 279 und  Steifensandstraße-
hier: a) Aufhebungsbeschluss 
        b) Beschluss zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW
        c) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3a/Lipp) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 20/Kaster
- Gebiet zwischen Burgstraße/ Erkelenzer Straße, L 279 und  Steifensandstraße-
hier: a) Aufhebungsbeschluss 
        b) Beschluss zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW
        c) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3a/Lipp)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9224/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 01.12.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 20/Kaster - Gebiet zwischen Burgstraße/ Erkelenzer Straße, L 279 und Steifensandstraßehier: a) Aufhebungsbeschluss b) Beschluss zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW c) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3a/Lipp Beschlussvorschlag: a) Für den Bebauungsplan Nr. 20 / Kaster, wird der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans inkl. seiner Änderungen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 1722) gefasst. b) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für die den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20/Kaster die Aufstellung einer Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW, in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 1722). Die Satzung soll parallel zum Aufhebungsverfahren des Bebauungsplanes 20/Kaster geführt werden. c) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3a/Lipp gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 1722). Der Plangeltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Auf die Sitzungsvorlage im Bauausschuss der Stadt Bedburg vom 03.11.2015 (WP9-193/2015) wird zunächst verwiesen. Hinsichtlich der bauleitplanerischen Belange hat der Bauausschuss die Thematik zunächst an den Stadtentwicklungsausschuss als zuständiges Gremium mit folgenden Inhalten verwiesen:   Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 20/Kaster, 1. Änderung für das Gebiet zwischen Burgstraße und L 279 Aufstellung eines Bebauungsplanes entlang der Burgstraße in Bedburg-Lipp mit einer städtebaulich angepassten Konzeption Anpassung des Planungsrechtes für die Planbereiche, die noch nicht bebaut sind Der für das Gebiet zwischen L 279 und der Burgstraße rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 20 / Kaster, in der Fassung der 1. Änderung vom 31.12.1982 setzt für den Plangeltungsbereich Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Dabei wurden aus dem Ursprungsplan Nr. 20 / Kaster aus dem Jahre 1979 sowie der 1. Änderung von 1982 lediglich die Bebauungen für den Bereich an der Heinrich-Lübke-Straße, der nördliche Bereich entlang der Harffer Schloßallee, der KardinalFrings-Straße sowie der Friedlandstraße / Steifensandstraße umgesetzt. Diese realisierten Maßnahmen sind aus dem beigefügten Übersichtsplan (in Rot dargestellt) ersichtlich. Die Bebauung entlang der Burgstraße erfolgte teilweise im Rahmen der Beurteilung nach § 34 des Baugesetzbuches und teilwiese im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/Lipp (insbesondere die innere Erschließung zwischen Burgstraße und dem Pützbach). Die „Restflächen“ aus dem Bebauungsplan Nr. 20/Kaster, 1. Änderung für den Bereich zwischen der Burgstraße und L 279 wurden auch nach nunmehr 33 Jahren der Rechtskraft der Plansatzung der 1. Änderung und gar 36 Jahren nach Rechtskraft des Ursprungsplanes nicht einer Bebauung zugeführt. Entsprechend wurde auch der Straßenendausbau der Burgstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20/Kaster nicht abschließend umgesetzt. Die derzeitige städtebauliche Konzeption sieht für den Bereich zwischen der Straße am Pützbach und der L 279 entsprechend der Gebietsausweisung eine Wohnbebauung mit einer inneren Erschließung vor. Hierbei soll die Erschließung einerseits über die Heinrich-Lübke-Straße und als geplante künftige Haupterschließungsachse über die Burgstraße erfolgen. . Das Plankonzept für diesen Bereich ist von der städtebaulichen Struktur zwischenzeitlich mehr als überholt und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen zukunftsorientierten Städtebau. Die innerhalb des Plangebietes liegende und das Baugebiet durchtrennende L 279 ist heute aufgrund der erhöhten Frequentierung und der darüber hinaus zukünftig zu erwartenden Verkehre nicht mehr zeitgemäß hinsichtlich der Lärmentwicklung in der Planung berücksichtigt. Aus dieser Sicht ergibt sich ein Planungserfordernis zur Anpassung des aktuellen Planungsrechtes. Ferner bindet diese nicht umgesetzte Bauleitplanung im Rahmen der Siedlungsflächenuntersuchungen wertvolle Flächenpotentiale, die möglicherweise an anderer Stelle gebündelt und zeitnah umsetzbar eingebracht werden könnten. Dennoch bietet sich für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 20/Kaster entlang der Burgstraße aus städtebaulicher Sicht eine bauliche Entwicklung an, da eine einseitige Bebauung der Burgstraße bereits erfolgt ist und die mögliche Ausbaubreite vorhandene Verkehrsströme künftige verkehrliche Entwicklungsmaßnahmen darstellen lässt. Daher ist es angezeigt, zunächst die Bebauung des Ackers zwischen der Burgstraße und der L279 auf ein geringeres Maß zurückzunehmen. Beschlussvorlage WP9-224/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mittelfristig ist die Neuüberplanung der gesamten Ackerparzelle mit einer zeitgemäßen städtebaulichen Planung möglich. Die Fläche bleibt dann soweit weiterhin als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg dargestellt. Es sei verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes, analog auch die Aufhebung Kosten verursacht, die in die Gesamtbetrachtung mit einfließen sollten Flexibilisierung des Planungsrechtes im Gebäudebestand Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 05.05.2015 (TOP 11) beauftragt, Baugebiete zu identifizieren, für die die Aufhebung eines Bebauungsplanes sinnvoll ist. Diesem Auftrag folgend kann ausgeführt werden, dass der Bebauungsplan Nr. 20/Kaster in seiner Gänze mit Ausnahme des bereits beschriebenen Bereiches zwischen Burgstraße und L 279 bebaut ist. Die planerischen Festsetzungen entsprechen an vielen Stellen nicht mehr aktuellen Wohnwünschen. Auch die sich fortentwickelnde Rechtsprechung im öffentlichen Baurecht führt zu weiteren Einschränkungen aktueller Wohnwünsche in den bereits bebauten Gebiete im Geltungsbereich des Bebauungsplans.. Deutlich wird dies insbesondere bei der Frage über die Errichtung von Zäunen in Vor- oder Hausgartenbereichen, bei der Errichtung von Anbauten oder Dachgauben sowie bei der Beantragung von Terrassenüberdachungen. Auch die Ausnutzung möglicher Baulücken, die jedoch nicht mit einer überbaubaren Grundstücksfläche überplant sind, ist derzeit nicht möglich, es sei denn, man leitet aufwendige und für den Antragsteller kostenintensive Änderungsverfahren ein. Zur Regelung eines Mindestmaßes an gestalterischen Vorgaben bietet sich hier die Aufstellung bzw. Erarbeitung einer Gestaltungssatzung bei Anwendung der Landesbauordnung an (siehe auch den entsprechenden Tagesordnungspunkt zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung für die Bereiche der Bebauungspläne Nr. 19 und 27 / Kaster. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Fazit: Durch die Beschlussvorschläge a) – c) wird mittelfristig die Anpassung eines zwischenzeitlich überholten Planungsrechtes und eine Flexibilisierung der Bebauungsmöglichkeiten im Gebäudebestand erreicht. Hierbei wird nach wie vor ein geordneter Städtebau gewährleistet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Planung kann als Anstoßfunktion für Baumaßnahmen innerhalb des Plangebietes dienen und innerörtliche Freiflächen zur Wohnnutzung zuführen. Beschlussvorlage WP9-224/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 13.11.2015 ----------------------------------(Udo Schmitz) ----------------------------------(Rainer Köster) ----------------------------------(Sascha Solbach) Stellv. Fachdienstleiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-224/2015 Seite 4