Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
15.12.2005
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
79/2005
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt,
Fachbereich:
FB III Bürgerservice
Friedhöfe und Abfallwirtschaft
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
24. November 2009
der Gemeinde Leopoldshöhe
Friedhofsangelegenheiten
hier: Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe (Friedhofssatzung) und der Gebührensatzung zur Satzung über
das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Leopoldshöhe (Friedhofsgebührensatzung)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
Termin
24. November 2005
Haupt- und Finanzausschuss
08. Dezember 2005
Rat
15. Dezember 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der letzten Ausschusssitzung am 19.10.2005 wurde die von der Verwaltung beim Institut für kommunale
Haushaltswirtschaft Helsa in Auftrag gegebene Gebührenbedarfsberechnung mit Kostenrechnung für die
gemeindlichen Friedhöfe vorgestellt.
Das Gutachten bestätigt dabei im wesentlichen auch die allgemeine Entwicklung im Bereich des
Bestattungswesens. Hier ist insbesondere zu nennen, dass aufgrund eines geänderten
Bestattungsverhaltens (mehr Urnenbeisetzungen, weniger Erdbestattungen) ein Rückgang der
Gebühreneinnahmen zu verzeichnen ist. Dies trifft auch für die Gemeinde Leopoldshöhe zu, im Jahr 2005 ist
z.B. ein Urnenanteil von ca. 50 % an allen Bestattungen zu erwarten.
Dieser Entwicklung ist bei der Festsetzung der Gebühren Rechnung zu tragen. Zu berücksichtigen sind
dabei auch allgemeine Kostensteigerungen, die sich insbesondere z.B. bei Energie- und Kraftstoffkosten
bemerkbar machen. Eine Anhebung der Gebühren ist daher aus Sicht der Verwaltung unumgänglich. In
einigen Bereichen ergeben sich auch Gebührensenkungen, z.B. bei der Abgabe von Nutzungsrechten an
anonymen Urnengrabstätten oder auch bei den Gebühren für die Grabbereitung eines Urnengrabes.
Entsprechend der im Gutachten ermittelten Werte hat die Verwaltung die folgenden Gebührensätze
erarbeitet. Aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage in Form der Gebührenbedarfsrechnung ist bei den
gebührenneutralen Leistungen ein Betrag in Höhe von 43.506,00 € in Abzug zu bringen. Dadurch ergibt sich
ein Kostendeckungsgrad von ca. 80 %. Aufgeführt sind neben den neuen Gebührensätzen auch die
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bisherigen Sätze. Informationshalber sind noch zwei Vergleichswerte aufgeführt (voller kameraler
Gebührensatz nach Gutachten und Mittelwert im Bundesdurchschnitt):
Erwerb von Nutzungsrechten
Abgabe von Reihengräbern
für Erwachsene
für Kinder bis zu 5 Jahren
für Urnen
für anonyme Urnen
Rasengrab
bisher
neu
(Gebühr
lt. Gutachten)
650,00 €
280,00 €
280,00 €
440,00 €
980,00 €
800,00 €
400,00 €
400,00 €
130,00 €
980,00 €
(1.404,65 €)
(693,45 €)
(575,31 €)
(136,00 €)
(1.045,60 €)
Abgabe von Wahlgräbern
pro Grabstelle
für Urnen (bis zu 4 Urnen)
940,00 €
600,00 €
1.160,00 €
800,00 €
(1.658,64 €)
(1.103,64 €)
(Mittelwert)
(1.366,00 €)
(817,00 €)
(717,00 €)
(260,00 €)
(1.726,00 €)
(1.655,00 €)
(1.066,00 €)
Benutzungsgebühren
bisher
Für die Benutzung
der Trauerhalle
der Leichenhalle
130,00 €
55,00 €
(Gebühr
lt. Gutachten)
(Mittelwert)
(374,40 €)
(28,00 €/pro Tag)
(303,00 €)
(38,00 €/pro Tag)
neu
180,00 €
28,00 €/pro Tag
Sonstige Gebühren
Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, Überführung und Begleitung des Sarges von der
Trauer- bzw. Leichenhalle zum Grab sowie für das Ausschmücken des Grabes und Abtragen des
Grabhügels
(Gebühr
bisher
neu
lt. Gutachten)
(Mittelwert)
Reihengräber für Erwachsene
Reihengräber für Kinder bis 5 Jahre
Urnenbeisetzungen
Wahlgräber für Erwachsene
Umbettung Sarg
Umbettung Urne
Räumung Sarggrab
Räumung Urnengrab
Grabmalgenehmigung
Sondergenehmigungen
395,00 €
185,00 €
130,00 €
395,00 €
1.185,00 €
390,00 €
40,00 €
40,00 €
20,00 €
0,00 €
385,00 €
185,00 €
75,00 €
385,00 €
550,00 €
250,00 €
80,00 €
40,00 €
25,00 €
50,00 €
(378,60 €)
(225,90 €)
(73,60 €)
(378,60 €)
(531,30 €)
(244,90 €)
(125,30 €)
(45,70 €)
(25,65 €)
(102,00 €)
(338,00 €)
(207,00 €)
(117,00 €)
(338,00 €)
(67,00 €)
(125,00 €)
Der Entwurf für die Änderung der Friedhofsgebührensatzung ist der Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
a) Die vom Bürgermeister erstellte und vom Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft
erörterte Gebührenbedarfsberechnung für Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde
Leopoldshöhe wird gebilligt.
b) Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft wird die im
Entwurf vorliegende Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den
Rat, entsprechend zu beschließen.
Leopoldshöhe, 10.11.2005
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Schemmel