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Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zur Gestaltung der Mittelinsel einer Kreisverkehrsanlage vom 03.08.2015 sowie Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 16.10.2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
217 kB
Datum
03.11.2015
Erstellt
21.10.15, 18:02
Aktualisiert
28.10.15, 06:55
Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zur Gestaltung der Mittelinsel einer Kreisverkehrsanlage vom 03.08.2015 sowie Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 16.10.2015) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zur Gestaltung der Mittelinsel einer Kreisverkehrsanlage vom 03.08.2015 sowie Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 16.10.2015) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zur Gestaltung der Mittelinsel einer Kreisverkehrsanlage vom 03.08.2015 sowie Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 16.10.2015) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zur Gestaltung der Mittelinsel einer Kreisverkehrsanlage vom 03.08.2015 sowie Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 16.10.2015)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9196/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: 11 öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 03.11.2015 Betreff: Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zur Gestaltung der Mittelinsel einer Kreisverkehrsanlage vom 03.08.2015 sowie Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 16.10.2015 Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Maßnahmen zur Gestaltung der Mittelinseln in Kreisverkehrsanlagen mit dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast abzustimmen sind und eine grundsätzliche Zustimmung hierzu seitens der Fachbehörden erwartet werden kann. Hierbei schließen die Straßenbaulastträger eine Vereinbarung mit der Stadt Bedburg ab. Mit dieser Vereinbarung wird die Unterhaltung und Pflege dauerhaft der Stadt Bedburg übertragen. Der Stadt Bedburg wird die Möglichkeit zur Übertragung der Pflege und Unterhaltung auf Dritte eingeräumt. Der Ausschuss stellt fest, dass für die neu errichtete Kreisverkehrsanlage am Industriepark Mühlenerft bereits eine Planung eingeleitet wurde und stimmt dieser zu. Ferner beschließt der Ausschuss, für die Planung der Kreisverkehre - L361 n / Wanderparkplatz Peringssee und Sany-Kreisel konkrete Gespräche mit dem Träger der Straßenbaulast mit dem Ziel aufzunehmen, den Schriftzug „Willkommen in Bedburg“ auf diesen Kreisverkehren gestalterisch zu realisieren. Hierzu sollen Kooperationen mit ortsansässigen Fachunternehmen zur Kostenreduzierung und kostenneutralen Abwicklung gesucht und gebildet werden. Die städtischen Kreisverkehre gem. Aufstellung zu dieser Vorlage sollen aktiv zur Gestaltung angeboten werden. Die Entscheidung hierüber behält sich der Fachausschuss vor. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 03.08.2015 beantragt die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. die Gestaltung einer Mittelinsel einer Kreisverkehrsanlage in Bedburg. Auf das in der Anlage beigefügte Schreiben wird verwiesen. Mit Schreiben vom 16.10.2015 stellt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg den Antrag, viel befahrene Kreisverkehre mit einer „Willkommen in Bedburg“ Begrüßung zu versehen. Der Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg wird ausdrücklich begrüßt (siehe Anlage). Zum Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg: Im Antrag werden die Kreisverkehrsplätze unmittelbar am Industriepark Mühlenerft angrenzend (Anschluss KVP „Sany“ sowie Zufahrt Industriepark) aufgeführt. Der neu eingerichtete Kreisverkehrsplatz an der Zufahrt Industriepark wurde vor kurzem fertiggestellt und die baurechtliche Abnahme dieser neuen Anlage ist am 07.10.2015 erfolgt. Die Fa. Hammer GmbH und Co. KG hat sich bereits sehr frühzeitig um die Pflege und Unterhaltung dieser Anlage beworben und die Absicht einer langfristigen Unterhaltung vorgesehen. Zur Planung und Gestaltung hat sich die Firma eines ortsansässigen Landschaftsbauers bedient. Eine Detailplanung liegt vor (siehe Anlage). Diese wird, sofern der Bauausschuss keine Bedenken äußert, dem Landesbetrieb Straßenbau zur Abstimmung und Genehmigung vorgelegt. Zum Kreisverkehrsplatz „Sany“ am Industriepark Mühlenerft gibt es bislang keine konkreten Vereinbarungen zu einer „Patenschaft“ oder Übergabevereinbarungen, die mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Träger der Straßenbaulast im Vorfeld abzustimmen sind. Eine event. Abstimmung müsste, da der Kreisel auf dem Gebiet der Stadt Grevenbroich liegt, mit dem Landesbetrieb Straßen, Niederlassung Mönchengladbach, erfolgen. Im Zuge von unternehmenspolitischen Maßnahmen der Fa. Sany Germany GmbH wurde der Kreisverkehrsplatz seinerzeit lediglich temporär zu Einzelmaßnahmen genutzt, eine langfristige Pflege und Unterhaltung dieses Platzes wurde jedoch nicht angestrebt. Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg Auf den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion wird ebenfalls verwiesen. Der Antrag unterstützt den Antrag der FWG-Fraktion, bittet jedoch ergänzend, - Kreisverkehre zu benennen, die für eine Gestaltung mit dem Schriftzug „Willkommen in Bedburg“ in Frage kommen und - um eine entsprechende Kostenermittlung. Seitens der Verwaltung wird auf die nachfolgende Aufstellung zu Kreisverkehrsanlagen im Stadtgebiet Bedburg verwiesen. In dieser Aufstellung sind sowohl der Standort, bereits vorhandene Patenschaften als auch der Träger der Straßenbaulast aufgeführt. Der Träger der Straßenbaulast ist hier von besonderer Bedeutung, da hier entsprechend jeweils die Zustimmung zur Gestaltung der jeweiligen Fachbehörden einzuholen ist. Hierbei ist von dort aus im Zuge der Gestaltung die Beeinträchtigung des Verkehrs und die Größe der geplanten Werbemaßnahmen und Hinweisschilder von besonderer und entscheidender Bedeutung. Es wird darauf hingewiesen, dass reine Werbeanlagen außerhalb der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrten vom Straßenbaulastträger generell nicht genehmigt werden. Asphaltierte „Mini-Kreisverkehre“ sind in dieser Aufstellung nicht enthalten. Beschlussvorlage WP9-196/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Standort Sany Kreisel Industriepark Mühlenerft Kreisverkehr Kaster Monte Mare Kreisverkehr FriedrichWilhelm-Straße (an Bedburger Mühle) Kreisverkehr Bahnhof am Bedburg Kreisverkehr rückwärtig am REAL Kreisverkehr Querspange zum Schloßparkplatz Kreisverkehr Wanderparkplatz Peringssee Kreisverkehr Lipp/ Erkelenzer Straße / Harffer Schlossallee Kreisverkehr Abfahrt A 61 Kreisverkehr Unterführung Blerichen Sitzungsvorlage Bereits in Pflege / Patenschaft Wird von Sany temporär genutzt Pflege und Unterhaltung beantragt und geplant durch die Fa. Hammer GmbH und Co. KG Wird von Monte Mare gepflegt Pflege durch St.SebastianusSchützenbruderschaft Interesse der Fa. BJZ Bedburg - Konkretisierung noch erforderlich Seite: 3 Straßenbaulast Landesbetrieb Straßenbau NRW (L279 / L213 / L116) Landesbetrieb Straßenbau NRW – Abstimmung mit der Verwaltung erfolgt derzeit (L279) Landesbetrieb Straßenbau NRW (L279 / K 36) Stadt Bedburg Rhein-Erft-Kreis (K37) Rhein-Erft-Kreis (K37) Rhein-Erft-Kreis (K37) Landesbetrieb (L361n / K37) Stadt Bedburg Wird von Monte Mare gepflegt Pflege durch Dorfgemeinschaft Blerichen Kreisverkehr Kirchtroisdorf Landesbetrieb Straßenbau NRW (L279 / A61) Stadt Bedburg Landesbetrieb Straßenbau NRW (L277 / K37) Für die Gemäß Antrag der SPD-Fraktion beantragte Gestaltung kommen hier nunmehr folgende KVP, da noch keine Patenschaft vorliegt, in Frage: - Kreisverkehr Sany Kreisverkehr Wanderparkplatz Peringssee / L361 n Zur Gestaltung und Erstbepflanzung liegen der Verwaltung aufgrund einer seinerzeitigen Anfrage und der aktuellen Planung für den KVP am Industriepark Mühlenerft Angebote städtischer Landeschafts- und Gartenbaubetriebe vor, die jew. bei rund 12.000 € netto liegen. Sofern das Unternehmen mit Zustimmung durch den Träger der Straßenbaulast auf dieser Anlage eine gewisse Eigenwerbung betreiben darf, könnte das Angebot ggf. noch angepasst werden. Eine aktuell vorliegende Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, sieht den Passus vor, dass Werbetafeln nicht größer als 0,5 qm sein dürfen. Ergänzend hierzu sei beispielhaft angemerkt, dass der Rhein-Erft-Kreis bei eigener Zuständigkeit für einen zur Gestaltung anstehenden KVP Werbeschilder in einer Größe von mehr als 1 m² nicht zustimmt. Über einen städtischen Zuschuss zur Gestaltung mit der Intention, den Kreisverkehrsplatz mit dem Schriftzug „Willkommen in Bedburg“ zu versehen, wäre bei der entsprechenden Größe der Anlage zu entscheiden. Haushaltsmittel sind hierfür im Haushalt 2016 nicht eingeplant. Beschlussvorlage WP9-196/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Über einen Zuschuss seitens der Stadt zur Gestaltung wäre bei der entsprechenden Größe der Anlage zu entscheiden. Hierfür sind derzeit jedoch aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Bedburg keine Mittel im Haushalt vorgesehen. . Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Maßnahmen können zur Verbesserung des Standortmarketings beitragen . Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 26.10.2015 ----------------------------------(U. Schmitz) ----------------------------------(R. Köster) ----------------------------------(S. Solbach) Stellv. Fachdienstleiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-196/2015 Seite 4