Daten
Kommune
Bedburg
Größe
217 kB
Datum
03.11.2015
Erstellt
21.10.15, 18:02
Aktualisiert
28.10.15, 06:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9196/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: 11
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
03.11.2015
Betreff:
Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zur Gestaltung der Mittelinsel einer
Kreisverkehrsanlage vom 03.08.2015 sowie Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg
vom 16.10.2015
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Maßnahmen zur Gestaltung der Mittelinseln in
Kreisverkehrsanlagen mit dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast abzustimmen sind und eine
grundsätzliche Zustimmung hierzu seitens der Fachbehörden erwartet werden kann.
Hierbei schließen die Straßenbaulastträger eine Vereinbarung mit der Stadt Bedburg ab. Mit
dieser Vereinbarung wird die Unterhaltung und Pflege dauerhaft der Stadt Bedburg übertragen.
Der Stadt Bedburg wird die Möglichkeit zur Übertragung der Pflege und Unterhaltung auf Dritte
eingeräumt.
Der Ausschuss stellt fest, dass für die neu errichtete Kreisverkehrsanlage am Industriepark
Mühlenerft bereits eine Planung eingeleitet wurde und stimmt dieser zu.
Ferner beschließt der Ausschuss, für die Planung der Kreisverkehre
-
L361 n / Wanderparkplatz Peringssee
und Sany-Kreisel
konkrete Gespräche mit dem Träger der Straßenbaulast mit dem Ziel aufzunehmen, den
Schriftzug „Willkommen in Bedburg“ auf diesen Kreisverkehren gestalterisch zu realisieren. Hierzu
sollen Kooperationen mit ortsansässigen Fachunternehmen zur Kostenreduzierung und
kostenneutralen Abwicklung gesucht und gebildet werden.
Die städtischen Kreisverkehre gem. Aufstellung zu dieser Vorlage sollen aktiv zur Gestaltung
angeboten werden. Die Entscheidung hierüber behält sich der Fachausschuss vor.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 03.08.2015 beantragt die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Bedburg
e.V. die Gestaltung einer Mittelinsel einer Kreisverkehrsanlage in Bedburg. Auf das in der Anlage
beigefügte Schreiben wird verwiesen.
Mit Schreiben vom 16.10.2015 stellt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg den Antrag, viel
befahrene Kreisverkehre mit einer „Willkommen in Bedburg“ Begrüßung zu versehen. Der Antrag
der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg wird ausdrücklich begrüßt (siehe Anlage).
Zum Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg:
Im Antrag werden die Kreisverkehrsplätze unmittelbar am Industriepark Mühlenerft angrenzend
(Anschluss KVP „Sany“ sowie Zufahrt Industriepark) aufgeführt.
Der neu eingerichtete Kreisverkehrsplatz an der Zufahrt Industriepark wurde vor kurzem
fertiggestellt und die baurechtliche Abnahme dieser neuen Anlage ist am 07.10.2015 erfolgt.
Die Fa. Hammer GmbH und Co. KG hat sich bereits sehr frühzeitig um die Pflege und
Unterhaltung dieser Anlage beworben und die Absicht einer langfristigen Unterhaltung
vorgesehen. Zur Planung und Gestaltung hat sich die Firma eines ortsansässigen
Landschaftsbauers bedient. Eine Detailplanung liegt vor (siehe Anlage).
Diese wird, sofern der Bauausschuss keine Bedenken äußert, dem Landesbetrieb Straßenbau zur
Abstimmung und Genehmigung vorgelegt.
Zum Kreisverkehrsplatz „Sany“ am Industriepark Mühlenerft gibt es bislang keine konkreten
Vereinbarungen zu einer „Patenschaft“ oder Übergabevereinbarungen, die mit dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW als Träger der Straßenbaulast im Vorfeld abzustimmen sind. Eine event.
Abstimmung müsste, da der Kreisel auf dem Gebiet der Stadt Grevenbroich liegt, mit dem
Landesbetrieb Straßen, Niederlassung Mönchengladbach, erfolgen.
Im Zuge von unternehmenspolitischen Maßnahmen der Fa. Sany Germany GmbH wurde der
Kreisverkehrsplatz seinerzeit lediglich temporär zu Einzelmaßnahmen genutzt, eine langfristige
Pflege und Unterhaltung dieses Platzes wurde jedoch nicht angestrebt.
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg
Auf den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion wird ebenfalls verwiesen. Der Antrag unterstützt
den Antrag der FWG-Fraktion, bittet jedoch ergänzend,
- Kreisverkehre zu benennen, die für eine Gestaltung mit dem Schriftzug „Willkommen in
Bedburg“ in Frage kommen und
- um eine entsprechende Kostenermittlung.
Seitens der Verwaltung wird auf die nachfolgende Aufstellung zu Kreisverkehrsanlagen im
Stadtgebiet Bedburg verwiesen. In dieser Aufstellung sind sowohl der Standort, bereits
vorhandene Patenschaften als auch der Träger der Straßenbaulast aufgeführt. Der Träger der
Straßenbaulast ist hier von besonderer Bedeutung, da hier entsprechend jeweils die Zustimmung
zur Gestaltung der jeweiligen Fachbehörden einzuholen ist. Hierbei ist von dort aus im Zuge der
Gestaltung die Beeinträchtigung des Verkehrs und die Größe der geplanten Werbemaßnahmen
und Hinweisschilder von besonderer und entscheidender Bedeutung. Es wird darauf hingewiesen,
dass reine Werbeanlagen außerhalb der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrten vom
Straßenbaulastträger generell nicht genehmigt werden. Asphaltierte „Mini-Kreisverkehre“ sind in
dieser Aufstellung nicht enthalten.
Beschlussvorlage WP9-196/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Standort
Sany Kreisel
Industriepark Mühlenerft
Kreisverkehr Kaster Monte
Mare
Kreisverkehr FriedrichWilhelm-Straße
(an Bedburger Mühle)
Kreisverkehr Bahnhof am
Bedburg
Kreisverkehr rückwärtig am
REAL
Kreisverkehr Querspange zum
Schloßparkplatz
Kreisverkehr Wanderparkplatz
Peringssee
Kreisverkehr Lipp/ Erkelenzer
Straße / Harffer Schlossallee
Kreisverkehr Abfahrt A 61
Kreisverkehr Unterführung
Blerichen
Sitzungsvorlage
Bereits in Pflege /
Patenschaft
Wird von Sany temporär
genutzt
Pflege und Unterhaltung
beantragt und geplant
durch die Fa. Hammer
GmbH und Co. KG
Wird von Monte Mare
gepflegt
Pflege durch St.SebastianusSchützenbruderschaft
Interesse der Fa. BJZ
Bedburg - Konkretisierung
noch erforderlich
Seite: 3
Straßenbaulast
Landesbetrieb Straßenbau
NRW (L279 / L213 / L116)
Landesbetrieb Straßenbau
NRW – Abstimmung mit der
Verwaltung erfolgt derzeit
(L279)
Landesbetrieb Straßenbau
NRW (L279 / K 36)
Stadt Bedburg
Rhein-Erft-Kreis (K37)
Rhein-Erft-Kreis (K37)
Rhein-Erft-Kreis (K37)
Landesbetrieb (L361n / K37)
Stadt Bedburg
Wird von Monte Mare
gepflegt
Pflege durch
Dorfgemeinschaft
Blerichen
Kreisverkehr Kirchtroisdorf
Landesbetrieb Straßenbau
NRW (L279 / A61)
Stadt Bedburg
Landesbetrieb Straßenbau
NRW (L277 / K37)
Für die Gemäß Antrag der SPD-Fraktion beantragte Gestaltung kommen hier nunmehr folgende
KVP, da noch keine Patenschaft vorliegt, in Frage:
-
Kreisverkehr Sany
Kreisverkehr Wanderparkplatz Peringssee / L361 n
Zur Gestaltung und Erstbepflanzung liegen der Verwaltung aufgrund einer seinerzeitigen Anfrage
und der aktuellen Planung für den KVP am Industriepark Mühlenerft Angebote städtischer
Landeschafts- und Gartenbaubetriebe vor, die jew. bei rund 12.000 € netto liegen. Sofern das
Unternehmen mit Zustimmung durch den Träger der Straßenbaulast auf dieser Anlage eine
gewisse Eigenwerbung betreiben darf, könnte das Angebot ggf. noch angepasst werden.
Eine aktuell vorliegende Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen,
Regionalniederlassung Ville-Eifel, sieht den Passus vor, dass Werbetafeln nicht größer als 0,5 qm
sein dürfen.
Ergänzend hierzu sei beispielhaft angemerkt, dass der Rhein-Erft-Kreis bei eigener Zuständigkeit
für einen zur Gestaltung anstehenden KVP Werbeschilder in einer Größe von mehr als 1 m² nicht
zustimmt.
Über einen städtischen Zuschuss zur Gestaltung mit der Intention, den Kreisverkehrsplatz mit dem
Schriftzug „Willkommen in Bedburg“ zu versehen, wäre bei der entsprechenden Größe der Anlage
zu entscheiden. Haushaltsmittel sind hierfür im Haushalt 2016 nicht eingeplant.
Beschlussvorlage WP9-196/2015
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Über einen Zuschuss seitens der Stadt zur Gestaltung wäre bei der entsprechenden Größe der
Anlage zu entscheiden. Hierfür sind derzeit jedoch aufgrund der finanziellen Situation der Stadt
Bedburg keine Mittel im Haushalt vorgesehen.
.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Maßnahmen können zur Verbesserung des Standortmarketings beitragen .
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 26.10.2015
----------------------------------(U. Schmitz)
----------------------------------(R. Köster)
----------------------------------(S. Solbach)
Stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-196/2015
Seite 4