Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung hier: Regenrückhaltebecken Kirchtroisdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
03.11.2015
Erstellt
21.10.15, 18:02
Aktualisiert
21.10.15, 18:02
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung
hier: Regenrückhaltebecken Kirchtroisdorf) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung
hier: Regenrückhaltebecken Kirchtroisdorf) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung
hier: Regenrückhaltebecken Kirchtroisdorf)

öffnen download melden Dateigröße: 194 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-57/2015 1. Ergänzung Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 14.04.2015 Bauausschuss 03.11.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Abwasserbeseitigung hier: Regenrückhaltebecken Kirchtroisdorf Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zum Bau eines Regenrückhaltebeckens zur Kenntnis und beschließt, unter der Voraussetzung dass die Grundstückverhandlungen positiv verlaufen, den Bau eines Regenrückhaltebeckens in einer Größe von 600 m³ mit Gesamtkosten von ca. 800.000,- € für einen 20-jährigen Überflutungsschutz alternativ 1.000 m³ mit Gesamtkosten von ca. 920.000,- € für einen 30 jährigen Überflutungsschutz. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2015 wurde vom Ing-Büro Fischer die Maßnahme zum Bau eines Regenrückhaltebeckens in Kirchtroisdorf vorgestellt. Hierzu wird auf die Vorlage WP 9-57/2015 verwiesen. Der Bauausschuss hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, Kontakt mit dem Erftverband aufzunehmen um zu eruieren, inwieweit der Hochwasserschutz des neben dem geplanten Becken verlaufenden „Kalrather Fließ“ gegeben ist bzw. welche Berechnungsmodelle vorliegen. Weiterhin sollen weitere Berechnungsmodelle einer höheren Regenhäufigkeit für ein entsprechend größer dimensioniertes Becken erstellt werden. Im Hinblick auf den Prüfauftrag an den Erftverband wird auf das beigefügte Schreiben vom 12. Oktober 2015 verwiesen. Das Ing.-Büro Fischer hat eine Vorplanung und einen Variantenvergleich mit verschiedenen Beckengrößen und Bauweisen erstellt. Dieser ist als Anlage der Vorlage beigefügt. Im Ergebnis wird seitens des Ing.-Büros der Bau einer Regenrückhaltung in Form eines Rundbeckens in Fertigelementbauweise empfohlen. Dies unabhängig, ob in einer Größe von 600 cbm oder 1.000 cbm gebaut werden soll. Auf eine Notentlastung aus dem Becken in das Kalrather Fließ wird aufgrund einer möglichen Verschlechterung der Situation des Fließes verzichtet. Entsprechend den zurzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben ist ein Becken in einer Größe von 600 cbm Fassungsvermögen als ausreichend anzusehen. Auf Grund der immer stärkeren Regenereignisse kann der Bau eines größeren Beckens sicherlich sinnvoll sein, da nach den hier durchgeführten Berechnungen ein Starkregen mit einer Jährlichkeit von 30 (anstelle 20 Jahre bei 600 cbm) Jahren abgedeckt wird. Verwaltungsseitig wird allerdings hier nochmals auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage vom 14.04.15 verwiesen, wonach auch der Bau eines größeren Beckens an Grenzen stößt. Extreme Starkregen mit Jährlichkeiten von 50 Jahren und mehr, wie sie zuletzt z. B. in Dortmund und Münster aufgetreten sind, können auch mit einer solchen Maßnahme nicht vollständig abgeleitet werden. Nach den nunmehr vorliegenden Kostenschätzungen muss für den Bau des Rundbeckens in einer Größe von 600 cbm mit Gesamtkosten von rund 800.000,00 € gerechnet werden. Die in der beigefügten Vorplanung enthaltene Kostenschätzung des Ingenieurbüros beinhaltet die reinen Baukosten des Regenrückhaltebeckens. Nicht enthalten sind die Kosten für - den Austausch einer oberhalb liegenden Haltung, - die Ingenieurleistungen, - die Fachplanung Mess + Regeltechnik, - die Wasserhaltung sowie das Bodengutachten etc. Die Mehrkosten für das Becken in einer Größe von 1.000 cbm werden ca. 120.000,00 € betragen. Es ist, unter der Voraussetzung, dass der Grunderwerb getätigt wird, darüber zu entscheiden, in welcher Größe das Becken gebaut werden soll. Ein Vertreter des Ing.-Büros Fischer wird in der Sitzung die Vorplanung den Variantenvergleich nochmals kurz erläutern und steht für Fragen zur Verfügung. Beschlussvorlage WP9-57/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Schorn ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-57/2015 1. Ergänzung Seite 3