Daten
Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
03.11.2015
Erstellt
21.10.15, 18:02
Aktualisiert
21.10.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-57/2015
1. Ergänzung
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
14.04.2015
Bauausschuss
03.11.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Abwasserbeseitigung
hier: Regenrückhaltebecken Kirchtroisdorf
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zum Bau eines
Regenrückhaltebeckens zur Kenntnis und beschließt, unter der Voraussetzung dass die
Grundstückverhandlungen positiv verlaufen, den Bau eines Regenrückhaltebeckens in
einer Größe von
600 m³ mit Gesamtkosten von ca. 800.000,- € für einen 20-jährigen Überflutungsschutz
alternativ
1.000 m³ mit Gesamtkosten von ca. 920.000,- € für einen 30 jährigen Überflutungsschutz.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2015 wurde vom Ing-Büro Fischer die Maßnahme
zum Bau eines Regenrückhaltebeckens in Kirchtroisdorf vorgestellt.
Hierzu wird auf die Vorlage WP 9-57/2015 verwiesen.
Der Bauausschuss hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt,
Kontakt mit dem Erftverband aufzunehmen um zu eruieren, inwieweit der Hochwasserschutz des
neben dem geplanten Becken verlaufenden „Kalrather Fließ“ gegeben ist bzw. welche
Berechnungsmodelle vorliegen. Weiterhin sollen weitere Berechnungsmodelle einer höheren
Regenhäufigkeit für ein entsprechend größer dimensioniertes Becken erstellt werden.
Im Hinblick auf den Prüfauftrag an den Erftverband wird auf das beigefügte Schreiben vom 12.
Oktober 2015 verwiesen.
Das Ing.-Büro Fischer hat eine Vorplanung und einen Variantenvergleich mit verschiedenen
Beckengrößen und Bauweisen erstellt. Dieser ist als Anlage der Vorlage beigefügt.
Im Ergebnis wird seitens des Ing.-Büros der Bau einer Regenrückhaltung in Form eines
Rundbeckens in Fertigelementbauweise empfohlen. Dies unabhängig, ob in einer Größe von 600
cbm oder 1.000 cbm gebaut werden soll. Auf eine Notentlastung aus dem Becken in das Kalrather
Fließ wird aufgrund einer möglichen Verschlechterung der Situation des Fließes verzichtet.
Entsprechend den zurzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben ist ein Becken in einer Größe von 600
cbm Fassungsvermögen als ausreichend anzusehen. Auf Grund der immer stärkeren
Regenereignisse kann der Bau eines größeren Beckens sicherlich sinnvoll sein, da nach den hier
durchgeführten Berechnungen ein Starkregen mit einer Jährlichkeit von 30 (anstelle 20 Jahre bei
600 cbm) Jahren abgedeckt wird.
Verwaltungsseitig wird allerdings hier nochmals auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage vom
14.04.15 verwiesen, wonach auch der Bau eines größeren Beckens an Grenzen stößt. Extreme
Starkregen mit Jährlichkeiten von 50 Jahren und mehr, wie sie zuletzt z. B. in Dortmund und
Münster aufgetreten sind, können auch mit einer solchen Maßnahme nicht vollständig abgeleitet
werden.
Nach den nunmehr vorliegenden Kostenschätzungen muss für den Bau des Rundbeckens in einer
Größe von 600 cbm mit Gesamtkosten von rund 800.000,00 € gerechnet werden. Die in der
beigefügten Vorplanung enthaltene Kostenschätzung des Ingenieurbüros beinhaltet die reinen
Baukosten des Regenrückhaltebeckens.
Nicht enthalten sind die Kosten für
- den Austausch einer oberhalb liegenden Haltung,
- die Ingenieurleistungen,
- die Fachplanung Mess + Regeltechnik,
- die Wasserhaltung sowie das Bodengutachten etc.
Die Mehrkosten für das Becken in einer Größe von 1.000 cbm werden ca. 120.000,00 €
betragen.
Es ist, unter der Voraussetzung, dass der Grunderwerb getätigt wird, darüber zu entscheiden, in
welcher Größe das Becken gebaut werden soll.
Ein Vertreter des Ing.-Büros Fischer wird in der Sitzung die Vorplanung den Variantenvergleich
nochmals kurz erläutern und steht für Fragen zur Verfügung.
Beschlussvorlage WP9-57/2015 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Schorn
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-57/2015 1. Ergänzung
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