Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
103/2004
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt,
Friedhöfe und Abfallwirtschaft
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
60 Bauamt
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Thiele
Telefon:
05208/991-271
Datum:
18.11.2004
Baumbestand auf dem Spielplatz der Weststraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
Termin
02.12.2004
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Herr Kuhn, Kuckucksweg 1, verlangt die Fällung von Bäumen auf dem Spielplatz an der Weststraße (siehe
Anlage). Sein Grundstück grenzt unmittelbar an den Spielplatz. Er hat sich schon mehrmals wegen der
Entfernung und Beschneidung von Gehölzen, die auf dem Spielplatzgelände stehen, an die Verwaltung
gewandt. Sie ist jeweils so weit wie möglich auf seine Wünsche eingegangen, besonders, was die
Bepflanzung unmittelbar an seiner Grundstücksgrenze anging. So wurden 1992 die dort stehenden Bäume
entfernt und die Hecke, die jetzt an der Grundstücksgrenze steht, wird jeweils in der Höhe gehalten, die
Herrn Kuhn vorgibt.
Er beruft sich dabei auf die Bürgerversammlung am 9. November 1981 (stattgefunden gemäß
Ratsbeschluss vom 1. Oktober 81). Damals sei vereinbart worden, auf dem Spielplatz nur Sträucher
anzupflanzen. Diese Aussage wird von zwei Bürgern schriftlich bestätigt (siehe Anlage).
Andererseits wurde in der Ausschreibung für die gärtnerischen Arbeiten auf dem Spielplatz im Januar 1982
die Anpflanzung von Bäumen uns Sträuchern vorgesehen. Bei den Bäumen handelt es sich um Ebereschen,
Silberahorne, Hainbuchen und Birken. Bei den Hainbuchen kann die Anlage einer Hecke geplant gewesen
sind, ganz sicher aber nicht für die restlichen genannten Baumarten. Auch die jetzt von Herrn Kuhn
beanstandeten Bäume wurden damals gepflanzt.
Leider wurde im Rathaus kein Protokoll der Bürgerversammlung gefunden, sondern nur ein kurzer Auszug
aus der Niederschrift. Dieser besagt, dass der damalige Ausschussvorsitzende des Kultur- und
Umweltausschusses, Herr Dr. Herbarth, den Ausschuss über das Ergebnis der Bürgerversammlung
unterrichtet hat. Des Weiteren geht es in dem Ausschnitt nur noch um die Bereitschaft einiger Anlieger, beim
Aufbau der Spielgeräte mitzuwirken und um die Ausschreibung für die Herstellung des Spielplatzes.
In den beiden Erschließungsverträgen für die VDK-Siedlung war lediglich vereinbart worden, dass die
Gemeinde die Kosten für den Ausbau des Kinderspielplatzes trägt.
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass bei der Ausschreibung der Begrünung des Spielplatzes eine in der
Bürgerversammlung getroffene Vereinbarung übergangen wurde. Da der zuständige Mitarbeiter damals
Bäume mit ausschrieb, kann ich nur davon ausgehen, dass keine eindeutige Festlegung auf den Verzicht
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von Bäumen vorlag, oder sie bezog sich nur auf die unmittelbar an der Privatgrundstücke angrenzenden
Flächen.
Aus Sicht der Verwaltung ist durch die Bäume auf der gegenüberliegenden Spielplatzseite keine
unzumutbare Beeinträchtigung des Grundstücks von Herrn Kuhn gegeben. Die Bäume stehen wenigstens
25 m davon entfernt. Deshalb wurden dort bisher keine Bäume gefällt. Allerdings hat der Bauhof im
vergangenen Jahr die durchgewachsenen Hainbuchen heruntergeschnitten und so den Gehölzbestand an
der Seite stark ausgelichtet. Als einzige Beeinträchtigung, die Herrn Kuhns Grundstücks betrifft, kann die
eingeschränkte Fernsicht auf den Wald betrachtet werden.
Die Verwaltung sieht zurzeit keine Veranlassung, auf dem Spielplatz Bäume zu fällen, zumal der
Baumbestand eine Beschattung des Spielplatzes bedeutet, die den dort spielenden Kindern vor allem im
Sommer zugute kommt. Auf einem Spielplatz ohne Bäume haben die spielenden Kinder kaum Gelegenheit
der Sonne auszuweichen.
Beschlussvorschlag:
Einer Fällung der Bäume auf dem Spielplatz wird nicht zugestimmt.
Schemmel