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Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2015 hier: Prüfung von verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich der Kurve Albert-Schweitzer-Straße/St.-Rochus-Straße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
122 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2015
hier: Prüfung von verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich der Kurve Albert-Schweitzer-Straße/St.-Rochus-Straße) Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2015
hier: Prüfung von verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich der Kurve Albert-Schweitzer-Straße/St.-Rochus-Straße)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9228/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: 36 öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 01.12.2015 Betreff: Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2015 hier: Prüfung von verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich der Kurve AlbertSchweitzer-Straße/St.-Rochus-Straße Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Abstimmungsgespräche mit dem Straßenbaulastträger des Rhein-Erft-Kreises aufzunehmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 09.11.2015 beantragt die CDU-Fraktion die Prüfung von verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich der Kurve Albert-Schweitzer-Straße/St.-Rochus-Straße vor Einmündung nach Alt-Kaster. Hier kommt es zu Problemen, wenn Autofahrer oder Radfahrer von der Hauptstraße aus AltKaster kommend, nach rechts oder links abbiegen wollen, oder wenn Auto- oder Radfahrer von der Albert-Schweitzer-Straße oder der St.-Rochus-Straße nach Alt-Kaster einbiegen wollen. Der Bereich Albert-Schweitzer-Straße und in Verlängerung die Hauptstraße und die St.-RochusStraße liegen in der Straßenbaulast des Rhein-Erft-Kreises. Daher sind hier entsprechende Absprachen mit dem Rhein-Erft-Kreis zu tätigen. Hinsichtlich der Verlegung der Messstelle werden noch entsprechende Gespräche mit dem RheinErft-Kreis. Hierzu ist zunächst jedoch ein Verfahren nach § 48 OBG durchzuführen. Dafür ist eine einwöchige Messung mit dem Seitenradarmessgerät erforderlich, sowie eine Bewertung und Beurteilung der Messstelle vorzunehmen. Die Messung mit dem Seitenradarmessgerät kann allerdings frühestens Mitte Dezember durchgeführt werden. Ob dann über den Rhein-Erft-Kreis die Einrichtung der Messstelle erfolgt, bleibt abzuwarten und liegt allein in der Entscheidung beim Rhein-Erft-Kreis. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 12.11.2015 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-228/2015 Seite 2