Daten
Kommune
Bedburg
Größe
122 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9228/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: 36
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
01.12.2015
Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2015
hier: Prüfung von verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich der Kurve AlbertSchweitzer-Straße/St.-Rochus-Straße
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Abstimmungsgespräche mit dem
Straßenbaulastträger des Rhein-Erft-Kreises aufzunehmen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 09.11.2015 beantragt die CDU-Fraktion die Prüfung von verkehrssichernden
Maßnahmen im Bereich der Kurve Albert-Schweitzer-Straße/St.-Rochus-Straße vor Einmündung
nach Alt-Kaster.
Hier kommt es zu Problemen, wenn Autofahrer oder Radfahrer von der Hauptstraße aus AltKaster kommend, nach rechts oder links abbiegen wollen, oder wenn Auto- oder Radfahrer von
der Albert-Schweitzer-Straße oder der St.-Rochus-Straße nach Alt-Kaster einbiegen wollen.
Der Bereich Albert-Schweitzer-Straße und in Verlängerung die Hauptstraße und die St.-RochusStraße liegen in der Straßenbaulast des Rhein-Erft-Kreises. Daher sind hier entsprechende
Absprachen mit dem Rhein-Erft-Kreis zu tätigen.
Hinsichtlich der Verlegung der Messstelle werden noch entsprechende Gespräche mit dem RheinErft-Kreis. Hierzu ist zunächst jedoch ein Verfahren nach § 48 OBG durchzuführen. Dafür ist eine
einwöchige Messung mit dem Seitenradarmessgerät erforderlich, sowie eine Bewertung und
Beurteilung der Messstelle vorzunehmen. Die Messung mit dem Seitenradarmessgerät kann
allerdings frühestens Mitte Dezember durchgeführt werden. Ob dann über den Rhein-Erft-Kreis
die Einrichtung der Messstelle erfolgt, bleibt abzuwarten und liegt allein in der Entscheidung beim
Rhein-Erft-Kreis.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 12.11.2015
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-228/2015
Seite 2