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Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe - Friedhofsgebührensatzung -)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe - Friedhofsgebührensatzung -) Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe - Friedhofsgebührensatzung -)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 97/2004 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: 32 Ordnungsamt Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-301 Datum: 11.11.2004 Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe - Friedhofsgebührensatzung Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 02.12.2004 Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2004 Gemeinderat 16.12.2004 Bemerkungen Sachdarstellung: Für die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe und deren Einrichtungen sowie für die Inanspruchnahme von Leistungen der Friedhofsverwaltung erhebt die Gemeinde Leopoldshöhe Gebühren nach Maßgabe der Gebührensatzung vom 19. Dezember 2003. Aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation ist eine Anpassung der Friedhofsgebühren im Jahre 2005 unumgänglich. Maßgeblich hierfür ist neben den allgemeinen Kostensteigerungen insbesondere die bereits in den letzten Jahren zu beobachtende Veränderung im Bestattungsverhalten. Die Zahl der Erdbestattungen sinkt, wogegen die Zahl der Urnenbestattungen deutlich zugenommen hat. Der Anteil der Urnenbeisetzungen ist im Jahr 2003 auf 35 % angestiegen. Diese Entwicklung hat sich auch im Jahr 2004 fortgesetzt. Bislang liegt die Quote bereits bei ca. 45 %. In Zukunft wird sich der Anteil der Urnenbeisetzungen sicherlich noch weiter erhöhen. Die geringeren Gebühren für Urnenbeisetzungen bewirken, dass die Gesamteinnahmen im Gebührenhaushalt Friedhofswesen rückläufig sind. Vor dem Hintergrund dieser Situation ist eine Anhebung der Nutzungsgebühren aus Sicht der Verwaltung unvermeidlich. Nach aktueller Kostenkalkulation ist eine Anhebung um ca. 9 % vorgesehen. Die Gebühren für die Grabbereitung bleiben unverändert. Für das Jahr 2005 ist unter Berücksichtigung der aktuellen Gebührenbedarfsberechnung ein Kostendeckungsgrad von 72,1 % zu erwarten. -2- Beschlussvorschlag: Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen: a) Die vom Bürgermeister erstellte und vom Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe wird gebilligt. b) Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft wird die im Entwurf vorliegende Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen. Schemmel