Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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23 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
97/2004
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt,
Friedhöfe und Abfallwirtschaft
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
32 Ordnungsamt
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
11.11.2004
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für
Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe - Friedhofsgebührensatzung Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
Termin
02.12.2004
Haupt- und Finanzausschuss
09.12.2004
Gemeinderat
16.12.2004
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Für die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe und deren Einrichtungen sowie für die Inanspruchnahme
von Leistungen der Friedhofsverwaltung erhebt die Gemeinde Leopoldshöhe Gebühren nach Maßgabe der
Gebührensatzung vom 19. Dezember 2003. Aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation ist eine Anpassung
der Friedhofsgebühren im Jahre 2005 unumgänglich. Maßgeblich hierfür ist neben den allgemeinen
Kostensteigerungen insbesondere die bereits in den letzten Jahren zu beobachtende Veränderung im
Bestattungsverhalten.
Die Zahl der Erdbestattungen sinkt, wogegen die Zahl der Urnenbestattungen deutlich zugenommen hat.
Der Anteil der Urnenbeisetzungen ist im Jahr 2003 auf 35 % angestiegen. Diese Entwicklung hat sich auch
im Jahr 2004 fortgesetzt. Bislang liegt die Quote bereits bei ca. 45 %. In Zukunft wird sich der Anteil der
Urnenbeisetzungen sicherlich noch weiter erhöhen.
Die geringeren Gebühren für Urnenbeisetzungen bewirken, dass die Gesamteinnahmen im
Gebührenhaushalt Friedhofswesen rückläufig sind. Vor dem Hintergrund dieser Situation ist eine Anhebung
der Nutzungsgebühren aus Sicht der Verwaltung unvermeidlich. Nach aktueller Kostenkalkulation ist eine
Anhebung um ca. 9 % vorgesehen. Die Gebühren für die Grabbereitung bleiben unverändert. Für das Jahr
2005 ist unter Berücksichtigung der aktuellen Gebührenbedarfsberechnung ein Kostendeckungsgrad von
72,1 % zu erwarten.
-2-
Beschlussvorschlag:
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
a) Die vom Bürgermeister erstellte und vom Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft erörterte
Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe wird
gebilligt.
b) Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft wird die im Entwurf
vorliegende Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu
beschließen.
Schemmel