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Beschlussvorlage (Subventionierung von Familien mit Windelkindern und Inkontinenzpatienten)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Subventionierung von Familien mit Windelkindern und Inkontinenzpatienten) Beschlussvorlage (Subventionierung von Familien mit Windelkindern und Inkontinenzpatienten)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 94/2004 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: 20 Kämmereiamt Auskunft erteilt: Frau Beckmann Telefon: 05208/991-203 Datum: 02.12.2004 Subventionierung von Familien mit Windelkindern und Inkontinenzpatienten Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 02.12.2004 Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2004 Rat 16.12.2004 Bemerkungen Sachdarstellung: Bedingt durch die Abfallverwiegung fallen für Familien mit Windelkindern und Inkontinenzpatienten aufgrund der Einwegwindeln erhöhte Abfallentsorgungsgebühren an. In den vorherigen Jahren wurde Familien mit Windelkindern unter 2 Jahren und Inkontinenzpatienten ein Festbetragszuschuss in Höhe von 4,00 €/Kind/Patient im Monat gewährt. Dabei wurde, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, der Zuschuss jeweils anhand der bereits im Vorjahr gestellten Anträge ausgezahlt, so dass lediglich für Neugeborene, Zuzüge und neu erkrankte Inkontinenzpatienten ein Antrag zu stellen war. Im Jahr 2004 wurde dieser Zuschuss nur für Privatpersonen, die in der Familie leben, gewährt. Nach sorgfältigen Schätzungen ist damit zu rechnen, dass für das Jahr 2005 bei erneuter Bewilligung wie 2004 ein Mittelbedarf von ca. 20.000,00 € erforderlich sein wird. Grundlage sind folgende Zahlen: Anzahl der Kinder bis 2 Jahre Anzahl der Inkontinenzpatienten : : ca. 350 ca. 80 Der Windelzuschuss wurde ursprünglich aufgrund der Zusatzkosten i.H.v. 4,53 €/Leerung für die 14-tägige Abholung der Restmülltonne beschlossen. Im Jahr 2005 fallen für die 14-tägige Leerung der Restmülltonne jedoch nur 9,78/Jahr an. Vor diesem Hintergrund würde die Beschlussgrundlage aus dem Jahr 1998 nahezu entfallen. Sollte der Ausschuss aber dennoch der Beschlusslage 2004 folgen, (d.h. Gewährung eines Festbetragszuschusses i.H.v. 4 €/Monat an Privatpersonen, die in der Familie leben), müssten im Haushaltsplanentwurf 2005 die oben erwähnten 20.000 € bereitgestellt werden. -2- Beschlussvorschlag: Dem Rat ist eine Beschlussempfehlung Subventionierung zu unterbreiten. Schemmel hinsichtlich Weiterführung oder Aufhebung der