Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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26 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
65/2005
zur Sitzung
des Hochbau- und
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Planungsausschusses
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
der Gemeinde Leopoldshöhe
Bebauungsplan Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
hier: Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung)
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
27. Oktober 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Auslegung zum o.g. Bebauungsplan hat die
Grundstückseigentümerin des Flurstückes 229, Frau Marie-Luise Kleimann, zum Ausruck gebracht, dass sie
mit der Planung nicht einverstanden ist. Zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung beantragte sie die Schaffung
eines Baurechtes zum Wohnen. Während der Auslegung wurde dazu aufgefordert, die geplante
Festsetzung „Ausgleichsfläche“ zurück zu nehmen.
Die Verwaltung hat diesbezüglich mehrere Gespräche mit dem Kreis Lippe geführt. In der Abwägung zur
frühzeitigen Beteiligung konnte aufgrund bauplanungsrechtlicher Gründe dem Anliegen nach Wohnbauland
nicht gefolgt werden. Die Beantragung, die Festsetzung „Ausgleichsfläche“ zurück zu nehmen hat
gegenüber der Ausweisung von Wohnbaufläche eine andere inhaltliche Qualität. Die hierzu erneut geführten
Gespräche mit dem Kreis Lippe ergaben, dass eine Rücknahme der Ausgleichsfläche in einem gewissen
Umfang unbedenklich ist.
Wie aus der Begründung zum o.g. B-Plan hervorgeht, stellt die Ausgleichsfläche einen Ausgleichsüberhang
dar. Eine Rücknahme würde sich somit nicht negativ auf die Eingriffsbilanzierung auswirken. Auf der zurück
zu nehmenden Fläche bestehen keine zu erhaltenden Biotope, die mit der Festsetzung der Ausgleichsfläche
zu schützen wären. Auch städtebaulich hätte die Rücknahme keine Auswirkungen. Es wird daher
empfohlen, die entsprechende Fläche aus dem Geltungsbereich des B-Planes zu nehmen. Mit dieser
Vorgehensweise wird der Anregung entsprochen, wobei für beide Seiten keine Vor- bzw. Nachteile
entstehen.
Diese Änderung erfordert allerdings eine erneute Auslegung der Unterlagen (hier: beschränkte Auslegung).
Die erneute Auslegung gewährleistet, dass jede Person sich zu den geänderten Teilen äußern kann. Mit
dem Verfahren nach § 13 (2) Nr. 3 BauGB besteht die Möglichkeit, die Frist der beschränkten Auslegung zu
verkürzen. Dieses scheint angezeigt zu sein, da es dem geringen Umfang der Änderung entspricht und das
Gesamtverfahren nicht unnötig verlängert wird.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, der Anregung von Frau
Marie-Luise Kleimann, die Ausgleichsfläche zurückzunehmen, aufgrund der Begründung in der
Sitzungsvolage zu entsprechen.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem geänderten Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ sowie der zugehörigen Begründung zu
und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 3
BauGB mit einer verkürzten Frist.
Schemmel
Anlagen
- Anregungen von Frau Kleimann zur frühzeitigen Beteiligung und zur Auslegung sowie die dazu
erarbeitete Stellungnahme der Verwaltung.
-
-2Unterlagen zum Bebauungsplan, in denen Änderungen aufgrund der erneuten Auslegung vorzunehmen
sind. (Die Unterlagen zur eigentlichen Auslegung sind dem Umdruck zur Hochbau- und
Planungsausschusssitzung am 13. Mai 2004 zu entnehmen !)