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Beschlussvorlage (Baumschutzsatzung hier: Genehmigung zur Fällung von Bäumen auf gemeindeeigenen Grundstücken)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
100 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Baumschutzsatzung
hier: Genehmigung zur Fällung von Bäumen auf gemeindeeigenen Grundstücken)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 63/2005 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Friedhöfe und Abfallwirtschaft Auskunft erteilt: Frau Dr. Thiele der Gemeinde Leopoldshöhe Telefon: 05208/991-271 Datum: 29. Januar 2008 Baumschutzsatzung hier: Genehmigung zur Fällung von Bäumen auf gemeindeeigenen Grundstücken Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 19. Oktober 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Verwaltung beantragt Ausnahmen von den Verboten der Baumschutzsatzung, damit die unten näher beschriebenen geschützten Bäume gefällt werden können. 1. Schulgelände Grundschule Süd Aus Sicherheitsgründen soll ein Silberahorn gefällt werden, der am Stammfuß eine große Faulstelle hat. Dort war vor Jahren ein Teilstamm entfernt worden. Es muss von einer Beeinträchtigung der Standsicherheit ausgegangen werden, da sich die Faulstelle auf der Wetterseite befindet. Der Baum steht zudem kaum 1 m von der Hauswand des Altbaues entfernt. (siehe Anlage 1) 2. Gelände des Kindergartens am Starenweg Auf dem Gelände der Grundschule Süd soll zwischen dem Sportplatz und dem Zaun an der Grenze zum Kindergarten Asemissen ein Spielgerät aufgebaut werden. Zu diesem Zweck muss die in Anspruch genommene Fläche ca. 30 cm tief ausgehoben werden. Dieser Bereich befindet sich im Traufenbereich von zwei Birken, von denen eine geschützt ist. Da Birken Flachwurzler sind, wird mit dem Auskoffern ein beträchtlicher Teil der Wurzeln auf der Wetterseite entfernt. Da dies möglicherweise die Standsicherheit der Bäume gefährdet, sollen sie gefällt werden. (siehe Anlage 1) 3. Gelände des Kindergartens Greste Auf der Grünfläche des Kindergartens Greste befindet sich eine alte Trauerweide, deren Krone vor Jahren aus Sicherheitsgründen stark zurückgeschnitten wurde, nachdem ein großer Ast abgebrochen war. Neben Faulstellen im unteren Stammbereich, gibt es Anzeichen, dass die verbliebenen Starkäste durch den Neuaustrieb sehr belastet sind und aus Sicherheitsgründen ein Entlastungsschnitt erforderlich ist. Es kann sogar ein noch radikalerer Rückschnitt notwendig sein, wenn der Stamm innen weitgehend hohl oder durchgefault ist. (siehe Anlage 2) Beschlussvorschlag: Der Ausschuss genehmigt die beantragten Fällungen für a) den Silberahorn an der Grundschule Süd, b) die Birke am Kindergarten Asemissen und c) die Weide am Kindergarten Greste. Schemmel Anlagen