Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
100 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
63/2005
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt,
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Friedhöfe und Abfallwirtschaft
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Thiele
der Gemeinde Leopoldshöhe
Telefon:
05208/991-271
Datum:
29. Januar 2008
Baumschutzsatzung
hier: Genehmigung zur Fällung von Bäumen auf gemeindeeigenen Grundstücken
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
Termin
19. Oktober 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Verwaltung beantragt Ausnahmen von den Verboten der Baumschutzsatzung, damit die unten näher
beschriebenen geschützten Bäume gefällt werden können.
1. Schulgelände Grundschule Süd
Aus Sicherheitsgründen soll ein Silberahorn gefällt werden, der am Stammfuß eine große Faulstelle hat.
Dort war vor Jahren ein Teilstamm entfernt worden. Es muss von einer Beeinträchtigung der Standsicherheit
ausgegangen werden, da sich die Faulstelle auf der Wetterseite befindet. Der Baum steht zudem kaum 1 m
von der Hauswand des Altbaues entfernt. (siehe Anlage 1)
2. Gelände des Kindergartens am Starenweg
Auf dem Gelände der Grundschule Süd soll zwischen dem Sportplatz und dem Zaun an der Grenze zum
Kindergarten Asemissen ein Spielgerät aufgebaut werden. Zu diesem Zweck muss die in Anspruch
genommene Fläche ca. 30 cm tief ausgehoben werden. Dieser Bereich befindet sich im Traufenbereich von
zwei Birken, von denen eine geschützt ist. Da Birken Flachwurzler sind, wird mit dem Auskoffern ein
beträchtlicher Teil der Wurzeln auf der Wetterseite entfernt. Da dies möglicherweise die Standsicherheit der
Bäume gefährdet, sollen sie gefällt werden. (siehe Anlage 1)
3. Gelände des Kindergartens Greste
Auf der Grünfläche des Kindergartens Greste befindet sich eine alte Trauerweide, deren Krone vor Jahren
aus Sicherheitsgründen stark zurückgeschnitten wurde, nachdem ein großer Ast abgebrochen war.
Neben Faulstellen im unteren Stammbereich, gibt es Anzeichen, dass die verbliebenen Starkäste durch den
Neuaustrieb sehr belastet sind und aus Sicherheitsgründen ein Entlastungsschnitt erforderlich ist. Es kann
sogar ein noch radikalerer Rückschnitt notwendig sein, wenn der Stamm innen weitgehend hohl oder
durchgefault ist. (siehe Anlage 2)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss genehmigt die beantragten Fällungen für
a) den Silberahorn an der Grundschule Süd,
b) die Birke am Kindergarten Asemissen und
c) die Weide am Kindergarten Greste.
Schemmel
Anlagen