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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 110/2005)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,4 MB
Erstellt
30.01.08, 02:26
Aktualisiert
30.01.08, 02:26

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe DerBürgermeister Vorlage zur'13.öffentlichen SitzungdesAusschusses für Jugend,SozialesundGleichstellung der Gemeinde Leopoldshöhe E|gänzung: F€u Hokamp 05208-991104 13.'11.2003 Berichtüber die Umsetzungder Maßnahmendes Frauenförderplanes 25,11,2003 Au6schussfür Jugend,Sozialesund cleichslellung GemäßPunktVl. 12.4des Frauenföderplanes jähdichübefdie Umsetberichtetdie Dienststelte zungder vereinbarten Zielvorgabenund Maßnahmendes Frauenförderplänes. Ausnahmsweise umfasstder Benchtszeiiraum in diesemFall die Zeit vom 01.05.2001(die Datenerhebung und Entwicklung der Maßnahmen zum Frauenfördeelan erfolgtezum 30.04.2001) bis zum 3l.Oktober 2003. Einekonkretedifferenzierte Zielvorgabezur Veüesserungdes Frauenanteils war aufgrundeingeschränkl-Ar Rahmenbedingungen bei Verabschiedung des Frauenförderplanes am 02.10.200.1 durchden Ratdef GemeindeLeopoldshöhe nichtmögtich,so dasshiezu keinBerichterfolgt. Die Umsetzung der unter PunktVI Nr. 1 - '12des Frauenföderplanes aufgef0hrten Maßnahmen hat zwischenzeitlich gefohrt,wenn auch noch nichtsämtlicheMaßbefeitszu Verbesserungen nahmenund Vorgabenbis ins Detailabgearbeitet werdenkonnten.lm Folgendenist daherdie Umselzung derwesentlichen Maßnahmen dargestellt. Vl, 1 Maßnahmenauf der Leitunqsebeneund überqreifendeMaßnahmen lm Rahmender lJrnsetzung def lvlaßnahmen auf Leitungsebene wurdedie Förderung von Frauen bei der Peßonalentwicklung und Personalplanung berücksichtigt. Bürgermeister und Amtsleitungen habenin ihren Fachämternauf die Enb,vicklung familiengerechter Arbeitsstrukturen hingewirkt. Desweiterenkonnteein gerjngfügiges Beschäftigungsverhältnis in ein (z!nächstfür 2 Jahrebefrisietes)sozialversicheru ngspflichtiges Beschäftigu ngsverhältn is umgewandelt wed en Vl. 2 Stellenäusschreibunqen Die im Berichtszeihaum durchgefühaten Stellenausschreibungen wurdengrundsätzlich in weiblichefundmännlicher Formabgefasst. DerZusatz,dassdie GemeindeLeopoldshöhe die cleichstellung von Frauund Mannfördert,Bewerbungenvon Fmuendeshalbausdrücklich erwitnschisind,wurdein die Stellenausschrcibun- gen eingearbeitet. EbensoderTeilzeitvemerk, soweitTeiEeitbeschäftigung auf der zu besetzenden Stellemöglichwar.Ausnahmen jedochschrjftlich wurdenzunächstnündlich,zwischenzeitlich begriindet.Beschäftigte in Elternzeit und Beurlaubung habenstetsein Exemplafder Stellenausschreibungefialten. Freigewordene StellenwurdengrundsäElich zumindestintem ausgeschieben.In einigendringenden FäJlen wurdehiervonabgesehen, es erfolgtejedocheineausführliche mündlicheErörterung der Grllnde. In der Vergangenheit ist nichtfür alleStellenausschreibungen ein entsprechendes Anforderungsprofilersielltworden.Das hausinterne Verfahrenwurdezwischenzeitlich angepasst,so dassdie Stellenausschreibungen sichkihftigamAnfoderungsprofil der Stelleorientieren werden. Vl.3 BeseEunq von Stellen Die Gleichstellungsbeauftragte wurdefrilhzeitigübefbeabsichtigte Stellenbesezungen oder Umsetzungeninformiert. DerGleichstellungsbeauftragten gegeben;Einsicht wuadestetsGelegenheit in die Bewe.bungsunterlagen zu nehmen. jeweilszur Hälftemit Frauenbesetzt.War dieDieAuswahlkommissionen warennachMöglichkeit ses nichtmöglichodersinnvoll(Gründe: z.B. unnötigeAufblähung derAuswEhlkommission um die Paritätzu errcichen)wurdendie Gründemtlndlichbekanntgegeben.Da hier die Schriftformgefordedist,sollkünftigein Formblatt veMendetwerdenVl.4 Vorstellunqsqespräche Zum Vorstellungsgespräch wurdenin der Regelebensoviele F€uen wie IVIänner bzw. alle Bewerberlnnen eingeladen, wennsie die geforderteQualifikation fitr die Besetzungder Stellebesaßen.Fragennacheinerbestehenden Schwangerschaft sowieder Betreuung von Kindernwurden nichtgestellt.EbensowenigwurdenTeilzeitbeschäftigungen, Elternzeiten, Zeiteneiner Beudaubung,Familienstand oderEinkommensverhältnisse des Pärtnersnachteilig beritcksichtigt. Ein Grundkatalog an Fragenim Rahmendes Vorstellungsgespdchs wurdebishernichtschriftlich ausformuliert. In letzterZeit hatjedochvoaden Vorstellungsgesprächen eine Abstimmungzwischenden teilnehmenden Personen stattgefunden. An einerweitefenOptimierung des Verfahrcns wirdzurZeitnochgearbeitel Vl.5 Ausbildunq Bisauf eineAusnahme(schwerbehinderter Auszubildender) wurdenalleAusbiidungsptäEe öffentlich ausgeschrieben. Der Zusatz,dass Bewerbungen von Frauenausdritcklicherwllnschtsind, wurdeauchhieraufgenommen(l\4itarbeiterin EineAusbildungsbetreuerin des Haupt-und personalamtes)ist benanntworden.EineexpliziteWerbLlng(Schreiben an Schulenund Informationen an das zuständige Arbeitsamt usw.)f|r Ausbildungsgänge in denenF|auenwenigoder gar nicht vertretensind,ist bishernichtdurchgefithrt worden. Vl.6 Fort- und Weiterbildunq (2.8. der Studieninstitute, Fortbildungsangebote des Volksheimstättenwerks, des Kommunalen Rechenzentrums) weden per Umlaufallen l\4itarbeiterlnnen bekanntgegeben. Sämiichenl\,,titarbeiterlnnensteht,unabhängig vom Beschäftigungsumfang, die leilnahmean Fortbildungsveranstaltungen-im Rahmender zur VerfügungstehendenHaushaltsmittelnnach Rücksprache mit dem entsprechenden Fachamtsleitef frei. ln der Vergangenheit wurdeeine Foftbildungmit integierter Kinderbeheuung für beu aubtelvlitaüeiterinnen angeboten. Aufgrundder ge ngen Resonanz (1 Person)und des hohenArbeitsaufwandes wurdevon weiterenAngebotenabgesehen. Obwohlleilzeitbeschäftigte derGemeindeLeopoldshöhe regelmäßig an Fortbitdungsmaßnahmen teilnehrnen,wurdenbisherkeineKinderbetreuungskosten geltendgemacht.Bei Teitnahmean ganzkigigenFo(bildungsveränstaltungen habenTeiizeitkräfte eineentsprechende Zeitgutschriften erlralten. Durchdie Foftbildungsangebote der Studieninstitute usw. sind auchdie ThemenGleichsteung von FraLrund Mann,Personalenh,vicklung und F|auenförderung, Vereinbarkeit von Berufund Familie,KommunikationsundSelbstsicherheitst.aining usw.abgedeckt. Zusätzliche Argebotezur beruflichen Förder!ngvon Frauenwarcndahefaus Ve|waltungssicht nichterforderlich.lm Be(Ftlhrungskräfte, richtszeit|aum wurdenEuchFortbildungen zum ThemaKommunikationstraining (Beschäftigte Angebotder Dienststeile) und Selbstsichefieitstraining Frauen,Angebotder cleichstellungs6telle) besucht. (Amiersortierung) Einestatistische Erfassungder Fortbildungen erfolgtebereitsvor Verabschiedungdes Frauenfördeplanes, blsherjedoch nochnichtspeziellgeschlechterspezifisch Vl.7 Beförderunqund Höherqruppierunq 8ei Beförderungen, Höhefgruppierungen und Eingruppierungen weden Zeitender Kinderbetreuung,unterBeachtung des geltenden Tarifrechts, nichtzum Nachteilder Beweüerlnnengewertet. Die Berücksichtigung dieserVorgabewird insbesondere dadurchdeutlich,dass im Berichtszeitraumdreiteilzeitbeschäftigte lvlitarbeiterinnen, die Eziehungsudaub/Beurlaubung in Anspruchgenommenhaben,auf höheMedigeStellenumgesetztund entsprechend eingruppiertbzw. befördertwuden- Zur Fördeau|lg der an Führungspositionen und beruflicher Entwicktung interessierter Frauenwird auf dieAusführungen zu PunktV! 6 ve.wiesen. Auchfüf diesenBereichwerdenseitensdesStudieninstitutes Fortbildungen angeboten. Vl.8Abordnunqen undUmsetzunqen lJmseEungen Erforderliche wurdenunterBedcksichtigung des S 7 LGG durchgeführt. Waf eine bevozugteBefilcksichtigung von Frauenni6htmöglich,so wurdendie Grundehierfüredrtert. Vl.9 Vereinbarkeit von Beruf und Familie Die GemeindeLeopoldshöhe hat ihreBeschäftigten bei der Vereinbarkeit von beruflichen und iamiliärenPflichtenunterstout. So wurdenim Bereichdes Rathauses allenTeilzeitw0nschen sowohlim Hinblickauf den Umfang der Arbeitszeit, Dauerder täglichenArbeitszeit, als auchauf dercnVedeilungauf die Wochentage, sowiedemWunschauf Befristung der Teilzeitarbeit entsprochen. In den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen wurdeein peßonellerAusgleichfilr lllitarbeiterinnen in Mutteßchutz, Elternzeit odef Beurlaubung bereitsab Beginnder Mutteßchutzfrist der Kolleginvo.genommen. Für das Rathauserfolgteeine Wiederbesetzung erst nach Ende der 14wöchigen[4utterschutzf iist. Teilzeitbeschäfligte, Beschäftigte in l\Iutterschufz, ElienzeitoderBeu aubunghabenjedezeit die [/öglichkeit, sich im Haup! und Personalamt entsprechend beratenzu lassen.Desweite|enwurde speziellfor werdendel\4tltterein entsprechendes lnformationsschrciben entwickelt,aus dem sie allewichtigenBelangeentnehmen können,verbundenmit demAngebotweitererHilfestellung. Anderungen von Dienstvereinbarungen, Stellenausschreibungen, Einladungen zu Gemeinschaftsveranstaltungen wurdenBeschäftigten in Nlutterschutz, Elternzeitund Beurlaubungrcgelmäßig (aus ElternzeiyBeurlaubung) übersandt.Gesprächemit Rückkehrerinnen wuden entsprechend gef0hrt.Da hier in der Vefgangenheit (EinnochRegelungsbedarf bezüglichder Zuständigkeiten ladungzu demGespdch)und desTeilnehmerlnnenkreises bestand,solldies künftigvom Hauptund Personalamt llberwachtwerden.Die Außenstellen. insbesondere die KITASwerdenhier wie bishereigenverantwortlich tätig. V|,10 Vermeidunq von sexueller Belästiqunq und Mobbinq am Arbeitsplatz lm Berichtszeitraum sind keinesexuellenBelästigungen und Fällevon Mobbingam Arbeitsplaa bekanntgeworden.Def Besucl]von Fortbildungsveranstaltungen zu den o.g-Themenstehtden l/itarbeiterlnnen frei, s- hiezu die Ausftlhrungen zu PunktVl 6. lm Berjchtszeikaum wurdenzu denThemenl\,4obbing undsexuelieBelästigung am Arbeitsplatz keineFortbildungen besucht. - 4 - Vl.1I GeschlechterqerechteSprache Die Amtssprache der GemeindeLeopoldshöhe trägt grundsätzlich der cleichstellungvon Frau und MannRechnung. lm dienstlichen Schriftvefkehr sowiebei Vodrucken,Formularenusw.wurden in der Regelgeschlechtsneutrale Peßonenbezeichnungen veMendet.Auf die sprachliche Gleichbehandlung von F€uen undMännernwurdegeachtet.Um unnötigeAufblähungen von Textenzu vermeiden wurde,wennmögl,ch, dasgaoßeI eingeseEt. DieUmseZungdieserMaßnahme befindetsichnochimmerin einemständigen Verbesserungsprozessundsollauchin Zukunftkontinuiedich fortgesetzt werden. 7"7 a4{ Schemmel il/" GemeindeLeopoldshöhe Fortschreibung desFrauenförderplans der GemeindeLeopoldshöhe 2004-2006 Fortschreibungdes Frauenförderplans 2004- 2006 l. Berichtüberdie Personalentwicklung Bestandsaufnahme, änderungundAnalyseder Beschäftigtenstruktur - nachPersonenA. l\,4itarbeiterlnnen der Gemeindeverwaltung - nachStellenB. Mitarbeiterlnnen der Gemeindeverwaltung - Allgemein - Ausbildung - Leitungsfunktionen - Beamtlnnen - Angestellte - Arbeiterlnnen - Teilzeitbeschäftigung - LGG gemäßS 7 Landesgleichstellungsgesetz C. Ermittlung derUnterrepräsentanz, - Beamtlnnen - Angestellte - Arbeiterlnnen ll. Prognose lll. Zielvereinbarungen lV. Maßnahmen 'L l\,4aßnahmen aufdef Leitungsebene undübergreifende Maßnahmen 2. GeschlechtergerechteSprache 3. Vergabe vonAusbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen undübertragung höherwertiger Tätigkeiten 4. Ausschreibung 5. Vorstellungsgespräch 6. Auswahlkriterien 7. Fortbildung B. Vereinbarkeit vonBerufundFamilie 8.1 ArbeitszeitundTeilzeit 8.2 Beurlaubung 9. Vermeidung vonsexueller Belästigung undl\4obbing am Arbeitsplatz 10. lvlitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten 'l1. lnkrafttreten undKontrolle l- Berichl über die Personalentwicklunq Bestandsaufnahme.-änderuncund Analvseder BeschäfliqtenstruKur Stichtaq31.12.2003 A. Mitarbeiterlnnender cemeindeverwaltung- nach Peßonen (ohnegensfüslsBeschänigle, Auszubildond€ undl',lltarbeile nrenln EllemzeivBeu aubuns) Allqemein Bei der GemeindeLeopoldshöhe warenzum Stichtag31.12.2003insgesämt 160 Personenbeschäftigt;davong0 Frauenund 70 lvlänner.Das entspricht einerFrauenquote von 56,25oÄ. DieZahlder Beschäftigten hat sichseitdem 30.04.2001 um 13 Personen, 5 l\y'änner und 8 Frauenerhöht.Dabeiist die Zahlder Teilzeitbeschäftioten um 5 gestiegen. Personen - Von insgesamt47 Teilzeitbeschäftlgten waren erstmals2 Männerteilzeitbeschäftigt,es handeltesichjedochum befrisleteArbeitsverhältnisse. Die 6 geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse werdennach wie vor von Frauenausgeübt. EbensowurdeauchElternzeit und Beurlaubung weiterhinnur von Frauenin genommen. Anspruch - nach StellenB. Mitarbeiterlnnender Gemeindeverwaltung (ohnegeringfÜgig B€schäfligte, Auszublldende und[,lilärbe terlnnenin EltemzeivB6urlaubunq) Allqemein gab es zum Stichtag31.12.2003 Bei der GemeindeLeopoldshöhe 139,42 Vollzeit-Arbeitsplätze, davon waren 69,86 Stellen von Frauen besetzt und 69,56Stellenvon lvlännern. Dasheißt,bei einerVollzeitverrechnung sinktdie o/o, Frauenquote auf 50,11 bedingtdadurch,dassbjs auf 2 Stellensämtliche Teilzeitstellen von Frauenbesetztwerden. DieZahlderVollzeit-Arbeitsplätze ist seitdem30.04.2003 um 9,85Stellengestiegen.DerFrauenanteil stiegum 5,29Stellenundder Männeranteil um 4,56 Stellen. Ausbildunq BeiallenAusbildungsberufen handeltes sichumVollzeitausbildunger DieAnzahlder Auszubildenden ist von 17 auf 14 gesunken, die der männlichen Auszubildenden ist von 7 auf 2 gesunken.Die Frauenquote beträgt 74,57'/o. DerhoheFrauenanteil liegtdarinbegründet, dasssichdie Mehrzahl der Ausbildungsstellen im sozialenBereich(Vor-undAne*ennungspraktikanten) befindetunddiesnochimmerein klassischer weiblicher Bereichist. - 1 - Leitunqsfunktionen (13)bei der Gemeinde Die Anzahlder Leitungsfunktionen Leopoldshöhe hat sichzumStichtag nichtgeändert. Nachwievor handeltes sichumVollzeitstellen. Anderungen weiterhin erfolgtenin der Besoldungsgruppe einerAmtsleitung, wurdedie Stelledes Bauhofleiters in eine Beamtenstelle umgewandelt. Die Besetzung erfolgte durcheinenmännlichen Beamten. Beamllnnen Die Gesamtzahl der Beamtenstellen betdgt 11,65,wobei7 Stellenvon l\,4ännernbesetztwerden.lm Vergleich zum Stichtag 30.04.2001 ist hierlediglich in Höhevon0,18Stellenfestzustellen. DieFrauenquote eineVeränderung beträgt39,91%. Auffällig ist nachwievor,dassder Frauenanteil mitder Höheder Besoldungsgruppeabnimmt,und die Frauenquote lediglich im mittleren Dienstmit 80 % erfülltist.lm oehobenen Dienstbeträgtdie Frauenquote nur 20 % und im blü herenDienst0 %. Anqestellte DieGesamtzahl der Angestelltenstellen beträgt83,80wobeilediglich 26 Stellen von Männernbesetztwerden.lm Vergleich zum Stichtag30.04.2001 ist hierein mehran Stellenvon6,11 festzustellen, wovon5,11Stellenauf Frauen entfallen.Die Frauenquote beltägt67,78 o/o. Wie im Beamtenbereich so gilt auchfür den Angestelltenbereich, dassder Frauenanteil mit der Höheder Vergütungsgruppe abnimmt.Beträgtdie Frauenquoteim mittleren Dienst(Vergütungsgruppe Vlll - V c BAT)noch88,81%, qehobenen Dienst(Vergütungsgruppe V b - ll a BAT)ledigso erreichtsie im lich 35,387o,im höherenDienst(ab Vergütungsgruppe ll a BAT)ist keine Fraubeschäftigt. Auffällige Veränderungen habensich im Angestelltenbereich im gehobenen jedoch Dienstin den Vergütungsgruppen Vb/ lvb BAT ergeben,was auf Bewährungsaufstiege zurückzuführen ist, Ebenfalls ist der Stellenzuwachs im Bereichdes mittleren Dienstes in auffällig der Vergütungsgruppe Vlb BAT.Hierhandeltes sichübeMiegend um Ezieherlnnenstellen, die aufgrundder Freistellung der Leiterinnen der Kindertagesstättenneu einzurichten waren. Arbeiterlnnen DieGesamtzahl derArbeiterstellen beträgt43,97,wobeihier35,56Stellenvon Männernbesetztsind. lm Vergleich zum Stichtag ist ein mehran 30.04.2001 Stellenvon3,51festzustellen. DieFrauenquote beträgtnur 19,13%. Auch hier ist festzustellen,dass Frauenüberwiegendin den unterenLohngruppen, insbesondere im Reinigungsbereich, beschäftigt sind. (Lohngruppe lm einfachenDienst 1 3 a BMT-G)beträgtdie Frauenquote 60 %, im mittleren Dienst(Lohngruppe 4 - I BMT-G)beträgtdie Frauenquote 5,84%. Die Erhöhungder Stellenanteile ist im wesentlichen auf die Einstellung von zwei Friedhofsgärtnern von zwei teilsowieauf die (befristete)Beschäftigung zeitbeschäftiqten Hilfskräften zurückzuführen. - 2 Teilzeitbeschäftiqunq- Beamtlnnen-Anqestellte - Arbeiterlnnen Nachwie vor ist festzustellen, dass Teilzeitbeschäftigung bei der Gemeinde Leopoldshöhe immernocheineBeschäftigungsform ist,diefastausschließlich von Frauenausgeübt wirdund die insbesondere in den unterenBesoldungs-, VergütungsundLohngruppen realisiert wird. gemäßS 7 LGG C. Ermittlungder Unterrepräsentanz, (ohneAuszubidende,mitgedngrügig Beschilftigten undBeschäftiglen in Ellemzeil/Beuiaubuns) Beamllnnen ZumStichtag 31.12.2003 bestandUnterrepräsentanz ab Besoldungsgruppe '13 -BBesG-. g.D. A Bundesbesoldungsgesetz Anqestellte Zum Stichtag31.12.2OO3 bestandim AllqemeinenVerwaltunasdienst/Rathaus mit einerFrauenquote von65,71% aufden erstenBlickkeineUnterrepräsenlanz. Bei der separatenBetrachtung nachLaufbahnenist festzustellen, dassfür den Bereichdes mittlerenDienstes(Vergütungsgruppe Vlll V c BAT) ebenfalls keine Unterrepräsentanz besteht,Besondersin den niedrigenVergütungsgruppenVll undVl b BATsindFrauenüberproportional starkvertreten. Die Frauenquote im mittlerenDienstist mit 76,97% deutlicherfüllt.Anders stelltsichderoehobene Dienst(Vergütungsgruppe V b - ll a BAT)dar,hierist die Frauenquote mit34,72% nichtmehrerfüllt. ln den BereichenBüchereisowie Schulsekretäinnen und Etzieherlnnenbesteht keine Unterrepräsentanz, sämtlichedod angesiedelten Stellensind zu 100 % mit Frauenbesetzt. lm Beteichdet Sozialpädaaoaischen Fachkräfteist die Frauenquote mit 67,21 % ettülll.Wie im AllgemeinenVeMaltungsdienst ergibtsich auch hier bei separalerBetrachtung der Laufbahnen ein anderesBild.lm Bereichdes einfachen und mittleren Dienstes behägtdie Frauenquote 100%. lm qehobenenDienstsindes nurnoch25 %. lm Bercichdet technischen Anqestellten ist die Frauenquote mit 36,36% nicht erfüllt.Umsoerfreulicherist festzustellen, dasszwei der vier Mitarbeiterinnen (lVa BAT)eingruppiert in vergleichsweise hoch dotiertenVergütungsgruppen sindundam Bewährungsaufstieg nachVergütungsgruppe lll BATteilnehmen. Ein Vergleich der Laufbahnen ist in diesemBereichnichtergiebig, da bis auf (höherer die Amtsleitung Dienst)alleStellenim gehobenen Dienstangesiedelt sind.Stellendes einfachen Dienstesgibtes bei der Gemeinde und mittleren Leopoldshöhe im technischen Bereichnicht. Arbeiterlnnen Zum Stichtag31.12.2003bestandUnterrepräsentanz im mittlerenDienstin fastallenLohngruppen in allenArbeitsbereichen. lm Bauhofund im Wasserwe*sindkeineFrauenbeschäftigt.Lediglichim Bercich det Hausmeisterlnnen wird die Frauenquotemit 40 % fast erreicht.lm Abwasserwerksind zwei weiblicheMitarbeiterlnnen beschäftigt,die Frauenquotebeträgthier25 %. Besondersauffälligist die Überrepräsentanz von Frauen im Bereich der hauswirtschaftlichen Dienste: von 17 beschäftigten Frauensind13 Frauenim einfachenDienstals Reinigungsund Küchenkräfte tätig. 3 - ll. Proqnosefür die Jahre2004- 2006 Durch Rentenbeginnund Beginn der Freiatellungsphasevon Altercteilzeit voraussichtlichfreiwerdendeStellen: Beamtlnnen: KeinefreiwerdendenStellen Anqestellte: 2durchAltersteilzeitfreiwerdendeStellen a) Schulsekretärln, Vergütungsgruppe Vll BAT,15,33Std. b) Sachbearbeiterln, Vergütungsgruppe lV a BAT,Vollzeit AIbg!&d!Ig!: 1 durchAltersteilzeit freiwerdende Stelleim Hausmeisterbereich, Lohngruppe 5 BMT-G,Vollzeit Rückkehrerinnen: - -. BeiderGemeinde Leopoldshöhe befanden sichzumStichtag 31.12.2003 siebenweibliche lVitarbeiterinnen in EltezeivBeurlaubung. Die Rückkehrerfolgtbei allen 7 Mitarbeiterinnen vo|-aussichtlich im oben genannten Zeitlaum. Beamtinnen: 1 Rückkehrerin, Besoldungsgruppe A 10,18 Stunden wöchentlich 1 Rückkehrerin, Besoldungsgruppe A 10,15 Stunden wöchentlich Anqestellte: 5 Rückkehrerinnen a) Ezieherin, Vergütungsgruppe Vll BAT,19,25Std.wöchentlich b) Ezieherin,(2 Pers.),Vergütungsgruppe V c BAT,Vollzeit c) Sachbearbeiterin, Vergütungsgruppe V bilv b BAT,19,25Std. wöchentlich d) Sachbearbeiterin, Vergütungsgruppe lV ailll BAT,17,5Std.wöchentlich Arbeiterinnen: Keinel\.4itarbeiterinneninElternzeivBeurlaubung ll!. Zielvereinbarunqen Langfristiges Ziel der GemeindeLeopoldshöhe ist, den Frauenanteil in den Bereichen,in denensie unterrepräsentiert sindauf50 vomHundert zu erhöhen. Die durchAltersfluktuation / Beginnder Freistellungsphase von Altersteilzeitin den nächsten3 Jahrenfreiwerdenden Stellenwerden,soweiteineWiederbesetzung erfolgt - bei gleicherEignung,Befähigung und fachlicherLeistung solangedurch Frauenwiederbesetä,bis 50 % aller Stellenin den jeweiligenTätigkeitsbereichen, Besoldungs-, VergütungsundLohngruppen mitFrauenbesetztsind. DasGleichegiltfür durchsonstige Fluktuation freiwerdende Stellen. Fürden Bereichder Ausbildungsplätze ist daraufhinzuwirken, dassFrauenin allen Ausbildungsgängen zu 50 % vertreten sind" - Zur Verwirklichung dieserZieleverpflichtet sichder Dienststellenleiter in Zusammenarbeitmit den Amtsleitungen und der Gleichstellungsbeauftragten die im Frauenförderplanfestgeschriebenen Maßnahmen durchzuführen: 1. l\y'aßnahmen aufderLeitungsebene undübergreifende Maßnahmen 2. GeschlechtergerechteSprache 3. VergabevonAusbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten 4. Ausschreibung 5. Vorstellungsgespräch 6. Auswahlkriterien 7. Fortbildung 8. Vereinbarkeit vonBerufund Familie 8.1 Arbeitszeit undTeilzeit 8.2 Beurlaubung 9. Vermeidung vonsexueller Belästigung undMobbing am Arbeitsplatz 10. Mitwirkungder Gleichstellungsbeauftragten 11. Inkraftreten undKontrolle lV. Maßnahmen Alle Tätigkeitsbereiche bei der GemeindeLeopoldshöhe sind für Männerund für Frauenoffen,sofernkeinerechtlichen Bestimmungen entgegenstehen. lV. 1 Maßnahmenauf der Leitunqsebeneund überqreifendeMaßnahmen 1.1 Die Förderung von Frauenist integraler Bestandteil von Personalenh,vicklung Beundgemeinsame Aufgabealleran der Personalplanung und-entwicklung teiligter. 1.2 Der Bürgermeister unddie Amtsleitungen tragenSorgedafür,dassdas Kriteriumder Geschlechtergerechtigkeit im Rahmenvon Personalentwicklung, Ausund Fortbildung und bei der Entwicklung von Arbeitszeitmodellen Berücksichtigungfindetundfrauengerechte Maßnahmen umgesetzt werden.Beider Entwicklungentsprechender KonzeptesollenMitarbeiterlnnen in Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung beteiligtwerden. 1.3 Der Bürgermeister und die Amtsleitungen wirkenin ihrenFachämtern auf die Entwicklung frauenfördernder Maßnahmen und familiengeund Umsetzung rechterArbeitsstrukturen hin,mit Hilfederer in denensie bisherunterrepräsentiert a) der Anteilder Frauenin Bereichen, sinderhöhtwerdenkannund b) dieVereinbarkeit vonBerufundFamilie für FrauenundMännerverbessert werdensoll. Die Gleichstellungsbeauftragte berät die Fachämterauf Wunschhinsichtlich geeigneter bzw.ergänzender l\,4aßnahmen zur Zielerreichung. Darüberhinaus sind die regelmäßig zu führendenMitarbeiterlnnengespräche ein geeigneter Rahmen, um dievorstehenden Zielezu kommunizieren. 1.4 lm Rahmenvon Haushaltssicherungskonzepten, Haushaltskonsolidierung und anderenPersonalmaßnahmen ist daraufzu achten,daßdiesenichtzu Lasten der Beschäftigung von Frauengehen. 1.5 Datenerhebungen und -analysen in der Personalverwaltung und gegebenengeschlechtsspezifisch fallsauchin einzelnen Fachämtern sind durchzuführen. 1.6 Die GemeindeLeopoldshöhe wird geringfügige Beschäftigungsverhältnisse -SGB nachS I Sozialgesetzbuch lV-weitestgehend Es sollenkeine abbauen. geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse eingegangen werden,es sei denn, die besondereNaturder Arbeitsleistung läßt ausnahmsweise keineandere Gestaltungzu (2.8.Honoralkräfte). lV.2 Geschlechterqerechte Sprache.S 4 LGG 2.1 von lm dienstlichen Schriftverkehr ist auf die sprachliche Gleichbehandlung Frauenund Männern zu achten.In Vordrucken Persindgeschlechtsneutrale zu verwenden. werdenkönsonenbezeichnungen Soferndiesenichtgefunden 6 - nen, sind die weiblicheund die männlicheSprachform zu verwenden, S4 2.2 Um unnötigeAufblähungen von Textenzu vermeiden, kann- sofernes sich nichtum die direkteAnsprache bestimmter Personenhandelt- das großeI eingesetzt werden,alsobeispielsweise die Mitarbeiterlnnen an Stellevon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2 . 3 Allegemeindeeigenen Vordrucke und Formulare sowiedas Ortsrecht und die Ausschussvorlagen werdenentsprechend auf die geschlechtsneutrale Anrede umgestellt. Zuständigkeit Haupt-und Peßonalamt 3.1 3.2 Beamtlnnen Bei gleicherEignung, Befähigung undfachlicher Leistung sindFrauenbei BegründungeinesBeamtenverhältnisses nachlvaßgabevon S 8 Abs.4, S 199 (LBG)bevorzugt Abs.2 desLandesbeamtengesetzes zurberücksichtigen. Für giltS 25 Abs.6 desLBG,S 7 Abs.1 LGG. Beförderungen lm Beamtenbereich ist der Frauenanteilin der angestrebtenLaufbahnmaßgeblicheBezugsgröße für die Feststellung der Unterrepräsentanz. Arbeitnehmerlnnen BeigleicherEignung, Befähigung Leistung undfachlicher sindFrauenbei BegründungeinesArbeitsverhältnisses bevozugteinzustellen, soweitin der jeweiligenGruppeder Arbeitnehmerlnnen wen:gerFrauenals lV1änner sind,sofern nicht in der Personeines lvitbewerbersliegendeGründe überwiegen. Satz 1 gilt auch für die Ubertragunghöherwertiger Tätigkeiten,soweitin der damitverbundenen VergütungsoderLohngruppe der jeweiligen Gruppeder Arbeitnehmerlnnen wenigerFrauenals l\.4änner beschäftigt sind,S 7 Abs.2 Die Punkte3.2 und 3.3 geltenentsprechend für Umsetzungen, soweitdamit die Ubertragung eineshöherbewerteten Dienstpostens verbunden ist,undfür die Zulassung zumAufstieg, und UmS 7 Abs.7 LGG,d.h.,beiAbordnungen setzungen, die dazudienen,Qualifikationen zu erlangenund ggf. späterzu Beförderungen bzw. Höhergruppierungen führen,sind Frauen- bei gleicher ' solangezu bevozugen,bissie Eignung, Befähigung Leistung undfachlicher paritätisch in denjeweiligen Besoldungs-, VergütungsveroderLohngruppen tretensind. 3.4 DieAbgrenzung derGruppenerfolgtgemäßS 7 Abs.3 LGG.Zusätzlich erfolgt eine differenzierte AufstellungnachArbeitsbereichen. Zuständigkeit Ob Unterrepräsentanzvon Frauen in einer Gruppe besteht, ist vom Haupt-und PersonalamtfesLustellen. - 7 q8 LGG lV.4 Ausschreibuno. 4.1 In Bereichen,in denenFrauennachl\.4aßgabe des S 7 LGGunterrepräsentiert sind,sindzu besetzende Stellenin allenDienststellen des Dienstherrn oder Arbeitgebers auszuschreiben, 8 Abs. 1 LGG. S 4.2 LiegennacheinerAusschreibung in allenDienststellen des Dienstherrn oder ArbeitgeberskeineBewerbungen von Frauenvor, die die geforderteQualifikationerfüllen, und istdurchhaushaltsrechtliche Bestimmungen eineinterneBesetzungnichtzwingend vorgeschrieben, solldie Ausschreibung öffentlich einmalwiederholt werden.lm Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten kannvon eineröffentlichen Ausschreibung abgesehen werden,S I Abs. 2 LGG. 4.3 Es ist sicherzustellen, dassalleBeschäftigten der Gemeindeverwaltung, auch Beschäftigtein Elternzeit,Beurlaubte,geringfügigBeschäftigteund langfristig (über6 Wochen)Erkrankte ein Exemplar derStellenausschreibung erhalten. Zuständigkeit Haupt-und PeEonalamt 4.4 Ausbildungsplätze sindöffentlich auszuschreiben, S 8 Abs.3 Satz1 LGG. 4.5 Beträgtder Frauenanteil in einemAusbildungsgang wenigerals 20 yo,lslzusätzlichöffentlichmit dem Ziel zu werben,den Frauenanteil zu erhöhen,S I Abs.3Satz2LGG. 4.6 Die Werbungfür dieseAusbildungsgänge soll FrauendurchgezielteMaßnahmenansprechen, wie z.B.Hospitation, Schulpraktika iür Frauenund l\4ädchen,Informationen an die Bundesagentur für Arbeit,dassdie Bewerbung von Frauenbesonderserwünschtist. Zuständigkeit Haupt- und Personalamtsowie Fachamtin Zuaammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten. 4.7 Es sind die notwendigen sachlichen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für dieAusbildung vonFrauenzu schatfen. 4.8 Als Ansprechpartnerin für die Auszubildenden der GemeindeLeopoldshöhe wirdnebendemAusbildungsleiter eineAusbildungsbetreuerin benannt. 4.9 ln der Ausschreibung istsowohldie männliche als auchdie weibliche Formzu verwenden,es sei denn, ein bestimmtesGeschlechtist unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit.In der Ausschreibung ist daraufhinzuweisen, dassBewerbungen vonFrauenausdrücklich erwünscht sind. 4.10 Bei der Gemeinde Leopoldshöhe erhaltenStellenausschreibungen für Stellen in denBereichen, in denenFrauenunterrepräsentiert sind,folgenden Zusatz: Die Gemeinde Leopoldshöhe fördert die Gleichstellung von Frau und Mann.Bewerbungenvon Frauensind deshalbausdrücklicherwünscht. 4.11 DieAusschreibung hat sichausschließlich an den Anforderungen des zu besetzendenArbeitsplatzes oderdes zu übertragenden Amteszu orientieren, S8Abs.5LGG. 4.12 OasStellenprofil wirdvom Fachamtin Zusammenarbeit mit dem Haupf und Personalamtsowie der Gleichstellungsbeauftragten erstelltund umfasstdas Aufgabengebiet, das fachlicheAnforderungsprofil und das persönlicheAnforderungsprofil. 4.13 Soweitzwingende dienstliche Belangenichtentgegenstehen, sinddie Stellen einschließlich der Funktionen mit Vorgesetztenund Leitungsaufgaben zur Besetzung auchin Teilzeit auszuschreiben, S I Abs.6 LGG. 4.'14 Stellenausschreibungen der cemeindeLeopoldshöhe erhaltendaherin der RegeldenZusatz: Teilzeitbeschäftigungist möglich. 4.15 Für den Fall,dass Teilzeitbeschäftigung auf der auszuschreibenden Stelle nichtmöglichseinsollte,sind die Gründehierfürvom Fachamtsleiter in Zusammenarbeit mit dem Haupt-und Personalamt zu benennen schriftlich und der Gleichstellungsbeauftragten 1 Wochevor Veröffentlichung der Stellenausschreibung schriftlich mitzuteilen. lV.5 Vorstellunosqesoräch.S 9 LGG 5.1 In Bereichen, in denenFrauenunterrepräsentiert sind,sindmindestens ebenso viele Frauenwie l\y'änner oder alle Bewerberinnen zum Vorstellungsgesprächeinzuladen, wennsiediegefoderteQualifikation für die Besetzung des Arbeitsplatzes oderdes zu übertragenden Amteserfüllen,S I Abs. 1 LGG. 5.2 Gemäß$ 18 Abs.1 LGGerhältdie Gleichstellungsbeauftragte Einsicht in alle Akten,die Maßnahmen betreffen, an denensiezu beteiligen ist,BeiPersonalgilt dies auchfür Bewerbungsunterlagen, entscheidungen einschließlich der von Bewerberlnnen, die nichtin die engereAuswahleinbezogen werden,sowiefür Personalakten nachMaßgabe derGrundsätze desS 102Abs.3 LBG. 5.3 Die Gleichstellungsbeauftragte ist unvezüglichüberden Vorstellungstermin zu informieren. Sie nimmtnacheigenemErmessen an denGesprächen teil. 5.4 Nimmtsie nichtteil,kannsie sichüberdas Verfahren informieren. Die Informationist vom Dienststellenleiter auf Anfrageumfassend und vollständig zu erteilen. Zuständigkeit Haupt-und Personalamt 5.5 Auswahlkommissionen sollenzur Hälftemit Frauenbesetztwerden.lst dies aus zwingenden Gründennichtmöglich, sinddie cründeaktenkundig zu machen,S9Abs.2LGG. - 9 5.6 Fragennach einer bestehendenoder geplantenSchwangerschaft sowie der Betreuung von Kindernnebender Berufstätigkeit sindunzulässig, S I Abs.3 LGG. lV.6 Auswahlkriterien(Stellenbesetzunql. S 10 LGG 6.1 Fürdie Beurteilung von Eignung, Befähigung undfachlicher Leistung sindausschließlich dieAnforderungen deszu besetzenden Arbeitsplatzes oderdeszu vergebenden Amtesmaßgeblich, 10 Abs. 1 1 LGG. S. S 6.2 Bei der Qualifikationsbeurteilung sollenErfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von KindernundPflegebedürftigen einbezogen werden,soweitdiese für die zu übertragenden Aufgaben von Bedeutung sind,S '10Abs.1 S. 2 LGG. 6.2 DieQualifikationsbeurteilung orientiert sichan demim Ausschreibungstext formuliertemAnforderungsprofil. 6.3 Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei der Stellenbesetzung zu beteiligen. 6.4 GemäßS 18 Abs.2 LGGist die cleichstellungsbeauftragte frühzeitig überbeabsichtigte l\,4aßnahmen zu unterrichten undanzuhören. lhr ist innerhalb einer angemessenen Frist,die in der RegeleineWochenichtunterschreiten darf, Gelegenheit zurStellungnahme zu geben. 6.5 Frühzeitig bedeutet, dassdie Gleichstellungsbeauftragte Gelegenheit hat,sich am Entscheidungsprozess der Dienststelle zu beteiligen und das Ergebnis zu beeinflussen. Die AbstimmungzwischenGleichstellungsbeauftragter und Dienststellenleitung ist ein Elementder Willensbildung der Dienststelle. DeshalbtrittdasRechtaufAbgabeeinerStellungnahme derGleichstellungsbeauftragtenzeitlichvor das personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren. Zuständigkeit Haupt-und Peronalamt lV.7 Fortbildunq.S tl LGG 7.1 In der Regelbietetdie Dienststelle keineeigenenFortbildungen an, so dass die Angeboteeinschlägiger (Studieninstitut Institute für kommunale Verwaltung,Volksheimstättenwerk, Kommunales Rechenzentrum etc.)durchUmlauf so bekanntgegeben werden,dass alle Mitarbeiterlnnen rechtzeitiginformiert stno. Zuständigkeit Haupt-und Pe6onalamt 7.2 Bei der Vergabevon Plätzenfür Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere für Weiterqualifikation, sind - soweit die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind - weiblicheBeschäftigtemindestensentsprechendihremAnteil an den Bewerbungen zu der Fortbildungsmaßnahme zuzulassen, S 11 Abs.1 LGG. Zuständigkeit Haupt-und Personalamt. - 10 - 7.3 l\4itarbeiterlnnen in Elternzeit und beurlaubte Mitarbeiterlnnen sind6 Monare vor Wiederaufnahme der TätigkeitüberFortbildungsangebote zu informieren, damitggf. eine rechueitigePlanungerfordedicher Fortbildungsmaßnahmen gemeinsam mitder Dienststelle erfolgen kann. 7.4 Auch währendeiner längerfristigen Abwesenheitvon der Dienststellehaben Mitarbeiterlnnen auf Wunschdie Möglichkeit, Fortbildungen zum Erhaltund zur Förderung der beruflichen sowiezur Erleichterung Qualifikation der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zu besuchen. Kostenhierfürwerdenvon der Dienststelle getragen,eineZeitgutschrift erfolgt nicht. Zuständigkeit: Haupt- und Personatamt 7.5 Entstehen durchdie Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen notwendige Kostenfür die Betreuung von KindernunterzwölfJahren,so sinddiesezu erstaf ten,S '11Abs.3 S. 2 LGG. 7.6 Nebenden fachspezifischen Angeboten sinddabeiauchThemender allge(Frauenförderung, meinenPersonalentwicklung Kommunikationstraining etc.) undderSchutzvorsexueller Belästigung am Arbeitsplatz aufzunehmen. 7.7 Dieerforderlichen Haushaltsmittel sindbereitzustellen. Zuständigkeit Haupt-und Personalamt lV. 8 Vereinbarkeitvon Beruf und Familie 8.'l Die GemeindeLeopoldshöhe unterstütztihre Beschäftigten bei der Vereinbarkeitvon Berufund Familie. 8.2 Teilzeitarbeit undflexibleFormender Arbeitsorganisation werdengefördert. 8.1 Arbeitszeitund Teilzeit.S l3 LGG 8.1.1 Auf Wunschwird den Beschäftigten der GemeindeLeopoldshöhe im Rahmender gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen Teilzeitbeschäftigung ermöglicht. Zuständigkeit Haupt-und Personalamt 8.1.2 Unter Beachlungder dienstlichen Belangesoll Beschäftigten mit betreuungsbedürftigen Kindernbzw.pflegebedürftigen Angehörigen eine Einteilung der Arbeitszeit ermöglicht werden,die ihnendie Vereinbarkeitvon Berufund Familieerleichtert. 8.1.3 Darüberhinaussoll Alleineziehenden und Teilzeitbeschäftigten mit schulpflichtigen Kinderndie Möglichkeit eingeräumt werden,ihre ArbeitszeitmittelseinesJahresarbeitszeitkontos an die Schulfeienanzupassen. - auchder 8.1.4 Abweichungen von den bestehenden Arbeitszeitregelungen Kernarbeitszeitwerdenin Absprachezugelassen,um die Arbeitszeiten z.B.auf die Öffnungszeiten der Kjnderbetreuungseinrichtungen abzustimmen. Zuständigkeit:Amtsleitungen 8.1.5 Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung beantragen, sind äuf die Folgender ermäßigten Arbeitszeit, insbesondere auf die beamten-, arbeits-,versorgungsund rentenrechtlichen Folgenhinzuweisen, S13 Abs.5 LGG. Zuständigkei* Haupt-und Personalamt 8.1.6 BeiTeilzeitbeschäftigung ausfamiliären Gründenist unterAusschöpfen aller haushaltsrechtlichen N,4öglichkeiten ein personeller, sonstein organisatorischer Ausgleich vorzunehmen, 13 Abs. LGG. 6 S 8.1.7 Wennden Beschättigten die Teilzeitbeschäftigung im bisherigen Umfang nichtmehrzugemutet werdenkannund dienstliche Belangenicht entgegenstehen, solleineAnderung des Umfangsder Teilzeitbeschäftigungoderder Ubergang zur Vollzeitbeschäftigung vorrangig zugelassenwerden,S l3 LGG. 8.2 Beurlaubunq. S 14 LGG 8.2.1 Auf Wunschwird den Beschäftigten der GemeindeLeopoldshöhe im Rahmender gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen eine Beurlaubung ermöglicht. Zuständigkeit Haupt-und PeBonalamt 8.2.2 Beschäftigte, die eine Beurlaubung beantragen, sind auf die Folgen, insbesondere auf die beamten-,arbeits-,versorgungsund rentenrechtg lichenFolgenhinzuweisen, 14 Abs. 3 i.V.m. 15 Abs. 5 LGG. S 8.2.3 Mitden Beschäftigten sindrechtzeitig vorAblaufeinerBeurlaubung und der ElternzeitBeratungsgespräche zu führen,in denensie über die Möglichkeiten ihrer Beschäftigung nach der Beurlaubung informiert werden,$ 14Abs.6 LGG. 8.2.4 Vom Haupf und Personalamt wird6 Monatevor Ablaufder Elternzeit bzw.Beurlaubung zu einementsprechenden Gespräch eingeladen, an dem der Haupt-und Personalamtsleiter, der Fachamtsleiter und die Gleichstellungsbeauft ragteteilnehmen. 8.2.5 ln diesemcesprächsind die gegenseitigen Vorstellungen bezüglich des Arbeitszeitmodells, des Tätigkeitsbereiches, des Fortbildungsbedarfesu.ä.zu klären. 8.2.6 Beschäftigte in Elternzeit und Beurlaubung werdenüberdas aktuelle Geschehen in der Verwaltung, z.B. Personalratsinfos, Gemeinschaftsaktionen,Anderungen von Dienstanweisungen usw.informiert. Zuständigkeit Haupt-und Personalamt,Pe6onalrat lV.9 Vermeidunqvon sexuellerBelästiqunqund Mobbinoam Arbeitsplaa 9.1 9.2 SexuelleBelästigung am Arbeitsplatz ist jedessexuellbestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigtenverletzt.Es ist ein einseitiges und unerwünschtes Verhalten, das gegendenWillenund ohneEinverständnis der Betroffenengeschieht. SexuelleBelästigung am Arbeitsplatz richtetsichin allerRegelgegenFrauen, nurseltensindMännerbetroffen. Hierzuqehörenbeispielsweise: - körperlicheBerührungen und Ubergriffe - Bemerkungen mit sexuellem InhaltoderWitzeüberdas Außerevon Beschäftigten - Aufforderungen zu sexuellen Handlungen - Zeigen pornografischer Darstellungensowie das AufhängenpornografischerDarstellungen in den Diensträumen - Kopieren,Anwendenoder Nutzen pornografischer und/odersexistischer Computerprogramme aufdienstlichen Anlagen 9.3 Die GemeindeLeopoldshöhe ist verpflichtet, entsprechend dem Gesetzzum Schutzder Beschäftigten vor sexuellerBelästigung am Arbeitsplatz(Beschäftigtenschutzgesetz), Hinweisenauf sexuelleBelästigung nachzugehen und durchgeeigneteMaßnahmenein belästigungsfreies Arbeitsklimazu schaffen und daraufhinzuwirken,dass sexuelleBelästigungen am Arbeitsplatzunterbleiben. 9.4 InsbesondereDienstkräftemit Leitungsaufgaben und Beschäftigteim PersonalwesenhabensexuellenBelästigungen entgegenzu wirken,für ein belästigungsfreies KlimaSorgezu tragen,bekanntgewordenen Fällennachzugehen und sicherzu stellen,dassdie arbeits-und dienstrechtlichen Folgenvom Täter bzw.der Täterinzu tragensind. 9.5 SexuelleBelästigung und Mobbingam Arbeitsplatz sind ein Verstoßgegen das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Die Betroffenen - habendas Recht,sich direktan PersonenihresVertrauenszu wenden,wie z.B.den Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragle, die Jugendvertretung, sozialeDiensteoderdie Führungskräfte bzw.den Bürgermeister - dürfenkeinepersönlichen oderberuflichenNachteileerfahren - habeneinenRechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, dassentsprechendeSchutzmaßnahmen ergriffenwerden. BeideThemenwerdenin Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere für Führungskräfte, Personalräte usw.einbezogen. 9.6 DarüberhinaussindalleMitarbeiterlnnen ihrenpersönlichen aufgefordert, Beitragzu einemArbeitsklima zu leisten,das l\.4obbing und sexuelleBelästigung verhindert. lV.'10 Mitwirkunqder Gleichstellunqsbeauftraqten 10.1 DieGleichstellungsbeauftragte nimmtihreRechteim Rahmendergeltenden (LGG,Hauptsatzung Rechtsgrundlagen derGemelnde Leopoldshöhe) wahr. 10.2 DieMitwirkung beider Durchführung der l\4aßnahmen des Frauenförderplans erfolgtauf der Grundlageder gesetzlichen Vorschriften. lV. ll lnkrafüreGn und Kontrolle 11.1 DieDienststelle erstellt den Frauenförderplan ieweilsfür denZeitraum vondrei J a h r e n , g S a A b1sL. G G . 11.2 Det Frauenförderplan ist durchden Rat der cemeindeLeopoldshöhe zu beschließen, 5a Abs.4 LGG. $ 11.3 NachAblaufdes Frauenförderplans hat die Dienststelle. die den Frauenförderplanaufstellt, einenBerichtüberdie Personalentwicklung unddie durchgeführtenl\,4aßnahmen zu erarbeiten und demRat der Gemeinde Leopoldshöhe gemeinsam mit der Fortschreibung des Frauenförderplans vorzulegen, $ 5 a, Abs.6 LGG. 11.4 Wird währendder Geltungsdauer des Frauenförderplans erkennbar,dass dessenZielenichterreichtwerden,sindergänzende Maßnahmen zu ergreifen,S6Abs.5LGG. 11.5 Der Frauenförderplan, der Berichtüberdie Personalentwicklung und die nach Maßgabedes Frauenförderplans durchgeführten Maßnahmen sind in den Dienststellen, derenPersonalsie betreffen, und in den Schulenbekanntzu machen,S 5a Abs.8 LGG. 14 GemeindeLeopoldshöhe Täbellen zutmFrauenförderplan der GemeindeLeopoldshohe 2004-2006 TABELLEN ZUMFRAUENFÖNOTNPNru STAND:31.12.2003 A Erfassung der Mitarbeiterlnnen nach PERSONEN !R s {l sN 6)_ N N .'t _{l s N d a, F o) * :F s o ID: o) co '6 ,F (o FN t- ss F. -d;:, d c\l o E . tt c (D u o :.' ^g t: F- c\l F- N o x < o .) - o a-.t o ! r(!. o (o N l c{ !G. E::', trl , < i --6) o) sd E h ll, .= (\ü x .tl II ..1 ! t D : E = - E t .,:,' a, GI I ol z ä ü E TABELLEN ZUMFRAUENFÖROTRPTRI\ STAND:31.12.2003 B Erfassung der Mitarbeiterlnnen nach STELLEN c o) c') -o 3 € o m 'd o L! .E ^ o '.9X < o E 5 olN 2 = olg gö Eo Pö -E c)l 9 l tO) t(l c- l . i l ; bor ö h9 öl irl EI = .C z o .ijl o l o o o o o c) J q) c) c) (, r O l . - cl q, I 6) .9 o c .E (5 '= o E € ; E E I 6 F'I ol ol t= c) In o) t= c ql q) ,(5 = :l ."1 c (\l o ol o c o .q o) o * ! x (! c) s g I(D 6 q) E o :o o, o c', (! (s LL (! o |- c o .c LL (E s, o c o E c c o o = Ec o I o 6 .a F L! E J c 0) c x o ct o E o E c) 0) = N N (s o Aufstellung clerMitarbeiterlnnennach Besoldungs-,Vergütungs-und Lohnggruppen sowie nach Laufbahnen,ohne geringfügig Beschäftigte,Auszubildende,Beschättigte in EltemzeiuBeurlaubungen "nachstellen' Stand:31.12.2003 Beamthnennach Besoldungsg.uppen 419 In 0,00 100 1,00 I,qs g,q! 0,50 : , ,xrr':|.& qaq4 q00L 000 200 1.00 100 1,00 1.00 100 t 0,00% 40.00% 0.0q 2,00 0,00 200 A't5 B3 0.65 2.50 '"iJil:' I 100.0070 1qq,o!% 100,0070 100.00% t00 . r l r 1oqqq% 60.00% 0 00% 0 0070 100,00% 0.0070 0.00v. Qpq% 0.00% 0,00./" @ AngestelltenachVergütungsgruppen q,sq 18,34 9.50 1.00 !.4! 165 6.00 l 3.00 1.00 "ßpq"' ,n*'*t"',it o-o tfll" 0iqti 3,00 400 13,O7% ?,0o 000 30! 800 300 21,O5'/. 300 100 21.810Ä 0.00% 6q,00% 4434% 50.00% !q00% qw9L l9l9% 7p,95% 100.00% 40.00% 51j1L 50 00% 1 0 00 0 % 10000% 0.00% ,oü4* l ArbeiterlnnennachLohngruppen _aurbahüILxrueel '| 2 078 194 1,56 ! L!s 069 000 L ?Iq ?,0q 5 5a 5,00 Lqq 3.00 q.ql 1,00 6 3-!q qpq 7 2p 7,00 10,00 0,00 0,00 1,56 100 1,00 700 2.40 9.00 qJtr' t !.qs% 0,00% 1SSISZ" 0,00% 0.00% 100,00% 100.00% 80 00% 100,00% 43.33% 100.00% 100,00% 100v. 9,OO% 0 00"/, 1 0 000% 0.00"/, 0 00% 20,oo% q.eq2l EElt 0.000/o 0,00./" 1 00 0 % Differenzierte AufstellungderAngestellten nachArbeitsbercichen und nachVergütungsgfuppen sowienach Laufbahnen, ohnege ngfügigBeschäftigte Auszubildende, Beschäftigte in EllernzeiuBeuf laubung S t a n d3 : 1,12,2003 TechnischeAngestetlte 2 l 2 1 2 2 100.00% 100,00'/" 25 00'Ä 100,00% 100,000/0 0 00% 0,00% 75,00% 0 00% 0,00% ' z l)ftxll&;rri,@t TABELLEN ZUMFRAUENFÖROTNPMru STAND:31j2.2003 C Erfassung gemäß derMitarbeiterlnnen derUnterrepräS 7 LGGzurErmittlung sentanz in denBeschäftigungsgruppen Gemäßden VerualtungsvoFchriftensow:e den Handlungsompfehlungen zum Landesgleichstellungsgesek ist boi Einstellungen im Egglqlg&glql$ der Freuenanteil in der angeslrebten Laufbahn maßgebliche Bezugsgöße für die Festste ung der Unterepräsenti|nz. Fü.den &d&glggD sind die cruppen in gleicherWeisoabzugrenzen. Bei der Bercchnungder Unterepdsentanz sind alle Boschäfrigteneinzubeziehen,die sich in einemDienst-oder A6eitsverhältnis befinden.Beurtaubteund Teitseitbeschäftigte sind bei dieserBerechnungieweils nach PoFonenzahleinzubeziehen. Difterenzierte AufstellungALLERBeamteund Beamtinnennach Besoldungsgruppen sowie nach Laufbahnen,gemäßS 7 LGG st nd:3r.12.2003 änner Männer in% A9 m.D. A9 g.D. 410 412 413 414 0 0,00% 33,33% l 100.00% l5 66,67yo 0.00% 0 0.00% 100,00% 0 0 0,00% 0,00% 100,00% 0,00% 2 1 1 100.00% 0.00% 0,00% 0 00% 100,00% 100,00% 'I B3 100,00% 7 10000% 0 00% 6.67% 53.33% Differcnzierle AufstellungAttEB Arbeitealnnen nachArbeilsbereichen und nach Lohngruppensowie nach Laufbahnen,gemäßS 7 LGG "nächPeMnen' Ständ:31.12.2003 2 e.D. 2 m.Dj 5 5a T j 2 100.00% 1 100.00% 100,00% i Hausmeisrer lnn€n 2 2 6 6 0 2 0 2 23 23 e-D. m.D. 0 1 0 5 I 1 5 m.D. Arbeiierlnnen m.D. 7 6 T 3 3 1 2 1 2 7 t3 '100,00% 100,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 0,00% 100,00% ,tIXI(X|% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0.00% 0,00% 100,00% 100,00% 0 , 0 0 % 100.00% 0 00% 10000% 0,00% 10000% 0 00% 60.00% 100% r00% 1(x|% 0% L 0% 0% 50% 50% 80% 75% 20% 25% 0 0 oya 0% 100% 100% 0 0 o% 100% 100% '100v, 5 8 e.D 0,00% 0 00% 100.00% 6 6a 7 0.00% 0.00% o% Differenzierte AufstellungAIIEB AngestelltennachArbeitsbereichen und nach Vergütungsgruppen sowie nachLaufbahnen,gemäßS 7 LGG *nach peßonen' stand:3t.l2.2003 Vergittungs- I Allgemein€.veMaltungsdienst m.D. g.D. Mitarbeiaednnen Bücherci m-D- VI llänner I 7 3 m-D. m.O. 1 6 0 2 66,67v, 33,33% 0,00% 100,00% 33,33% 66.67% 5 62,50% Va 8 1 vtl 2 vtl vtl g.D, g.D. Sdialoädaooolscfie Fach- m.D- 65Jt% 0,00% 0,00% 0 00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0 Q a% 100% 100% 0 0% 1@% 2 3 100y. oya 100% o% 'r00% 0% 2 5 1 100% '| 100% 0% 100,00% 0.00% tvb 2 t 5 2 2 100,0002 0 , 0 0 % 20,00% 80,00% 1 0 0 , 0 0 % 0,00% 100,00% 0,00% 1 ll 7 63,64% 36,36% 1 15 o oyo 100% VI 0 0% '100v, vtb I 0 070 '100% 10 0 0 0v, 100yo 0% 1000/, 3E. 0 vÄ 2 0 1 2 0 0 0 0% 0% 100% 100% 100% 50% 50v, o% 67,2't% v l tvb Vl vtb g.D. 11,29% 2 1 2 h-D. m.D- 0 37.50% 100,00% 0,000/. 2 5 g.D. 2 0 0 0 3 K ndertaqessläis ' 1 1 , 1 1 % 8 88 9 % 14,29% 85,71% Vb m.D. VbgD. lvb Schulsekretärlmen lf,änner in./, Vb 'I 100% 32,7