Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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30.01.08, 02:26
Aktualisiert
30.01.08, 02:26
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Inhalt der Datei
Gemeinde
Leopoldshöhe
DerBürgermeister
Vorlage
zur'13.öffentlichen
SitzungdesAusschusses
für Jugend,SozialesundGleichstellung
der
Gemeinde
Leopoldshöhe
E|gänzung:
F€u Hokamp
05208-991104
13.'11.2003
Berichtüber die Umsetzungder Maßnahmendes Frauenförderplanes
25,11,2003 Au6schussfür Jugend,Sozialesund cleichslellung
GemäßPunktVl. 12.4des Frauenföderplanes
jähdichübefdie Umsetberichtetdie Dienststelte
zungder vereinbarten
Zielvorgabenund Maßnahmendes Frauenförderplänes.
Ausnahmsweise
umfasstder Benchtszeiiraum
in diesemFall die Zeit vom 01.05.2001(die Datenerhebung
und
Entwicklung
der Maßnahmen
zum Frauenfördeelan
erfolgtezum 30.04.2001)
bis zum 3l.Oktober
2003.
Einekonkretedifferenzierte
Zielvorgabezur Veüesserungdes Frauenanteils
war aufgrundeingeschränkl-Ar
Rahmenbedingungen
bei Verabschiedung
des Frauenförderplanes
am 02.10.200.1
durchden Ratdef GemeindeLeopoldshöhe
nichtmögtich,so dasshiezu keinBerichterfolgt.
Die Umsetzung
der unter PunktVI Nr. 1 - '12des Frauenföderplanes
aufgef0hrten
Maßnahmen
hat zwischenzeitlich
gefohrt,wenn auch noch nichtsämtlicheMaßbefeitszu Verbesserungen
nahmenund Vorgabenbis ins Detailabgearbeitet
werdenkonnten.lm Folgendenist daherdie
Umselzung
derwesentlichen
Maßnahmen
dargestellt.
Vl, 1 Maßnahmenauf der Leitunqsebeneund überqreifendeMaßnahmen
lm Rahmender lJrnsetzung
def lvlaßnahmen
auf Leitungsebene
wurdedie Förderung
von Frauen
bei der Peßonalentwicklung
und Personalplanung
berücksichtigt.
Bürgermeister
und Amtsleitungen habenin ihren Fachämternauf die Enb,vicklung
familiengerechter
Arbeitsstrukturen
hingewirkt.
Desweiterenkonnteein gerjngfügiges
Beschäftigungsverhältnis
in ein (z!nächstfür 2 Jahrebefrisietes)sozialversicheru
ngspflichtiges
Beschäftigu
ngsverhältn
is umgewandelt wed en
Vl. 2 Stellenäusschreibunqen
Die im Berichtszeihaum
durchgefühaten
Stellenausschreibungen
wurdengrundsätzlich
in weiblichefundmännlicher
Formabgefasst.
DerZusatz,dassdie GemeindeLeopoldshöhe
die cleichstellung
von Frauund Mannfördert,Bewerbungenvon Fmuendeshalbausdrücklich
erwitnschisind,wurdein die Stellenausschrcibun-
gen eingearbeitet.
EbensoderTeilzeitvemerk,
soweitTeiEeitbeschäftigung
auf der zu besetzenden Stellemöglichwar.Ausnahmen
jedochschrjftlich
wurdenzunächstnündlich,zwischenzeitlich
begriindet.Beschäftigte
in Elternzeit
und Beurlaubung
habenstetsein Exemplafder Stellenausschreibungefialten. Freigewordene
StellenwurdengrundsäElich
zumindestintem ausgeschieben.In einigendringenden
FäJlen
wurdehiervonabgesehen,
es erfolgtejedocheineausführliche
mündlicheErörterung
der Grllnde.
In der Vergangenheit
ist nichtfür alleStellenausschreibungen
ein entsprechendes
Anforderungsprofilersielltworden.Das hausinterne
Verfahrenwurdezwischenzeitlich
angepasst,so dassdie
Stellenausschreibungen
sichkihftigamAnfoderungsprofil
der Stelleorientieren
werden.
Vl.3 BeseEunq von Stellen
Die Gleichstellungsbeauftragte
wurdefrilhzeitigübefbeabsichtigte
Stellenbesezungen
oder Umsetzungeninformiert.
DerGleichstellungsbeauftragten
gegeben;Einsicht
wuadestetsGelegenheit
in die Bewe.bungsunterlagen
zu nehmen.
jeweilszur Hälftemit Frauenbesetzt.War dieDieAuswahlkommissionen
warennachMöglichkeit
ses nichtmöglichodersinnvoll(Gründe:
z.B. unnötigeAufblähung
derAuswEhlkommission
um die
Paritätzu errcichen)wurdendie Gründemtlndlichbekanntgegeben.Da hier die Schriftformgefordedist,sollkünftigein Formblatt
veMendetwerdenVl.4 Vorstellunqsqespräche
Zum Vorstellungsgespräch
wurdenin der Regelebensoviele F€uen wie IVIänner
bzw. alle Bewerberlnnen
eingeladen,
wennsie die geforderteQualifikation
fitr die Besetzungder Stellebesaßen.Fragennacheinerbestehenden
Schwangerschaft
sowieder Betreuung
von Kindernwurden
nichtgestellt.EbensowenigwurdenTeilzeitbeschäftigungen,
Elternzeiten,
Zeiteneiner Beudaubung,Familienstand
oderEinkommensverhältnisse
des Pärtnersnachteilig
beritcksichtigt.
Ein Grundkatalog
an Fragenim Rahmendes Vorstellungsgespdchs
wurdebishernichtschriftlich
ausformuliert.
In letzterZeit hatjedochvoaden Vorstellungsgesprächen
eine Abstimmungzwischenden teilnehmenden
Personen
stattgefunden.
An einerweitefenOptimierung
des Verfahrcns
wirdzurZeitnochgearbeitel
Vl.5 Ausbildunq
Bisauf eineAusnahme(schwerbehinderter
Auszubildender)
wurdenalleAusbiidungsptäEe
öffentlich ausgeschrieben.
Der Zusatz,dass Bewerbungen
von Frauenausdritcklicherwllnschtsind,
wurdeauchhieraufgenommen(l\4itarbeiterin
EineAusbildungsbetreuerin
des Haupt-und personalamtes)ist benanntworden.EineexpliziteWerbLlng(Schreiben
an Schulenund Informationen
an das zuständige
Arbeitsamt
usw.)f|r Ausbildungsgänge
in denenF|auenwenigoder gar nicht
vertretensind,ist bishernichtdurchgefithrt
worden.
Vl.6 Fort- und Weiterbildunq
(2.8. der Studieninstitute,
Fortbildungsangebote
des Volksheimstättenwerks,
des Kommunalen
Rechenzentrums)
weden per Umlaufallen l\4itarbeiterlnnen
bekanntgegeben.
Sämiichenl\,,titarbeiterlnnensteht,unabhängig
vom Beschäftigungsumfang,
die leilnahmean Fortbildungsveranstaltungen-im Rahmender zur VerfügungstehendenHaushaltsmittelnnach Rücksprache
mit
dem entsprechenden
Fachamtsleitef
frei. ln der Vergangenheit
wurdeeine Foftbildungmit integierter Kinderbeheuung
für beu aubtelvlitaüeiterinnen
angeboten.
Aufgrundder ge ngen Resonanz (1 Person)und des hohenArbeitsaufwandes
wurdevon weiterenAngebotenabgesehen.
Obwohlleilzeitbeschäftigte
derGemeindeLeopoldshöhe
regelmäßig
an Fortbitdungsmaßnahmen
teilnehrnen,wurdenbisherkeineKinderbetreuungskosten
geltendgemacht.Bei Teitnahmean
ganzkigigenFo(bildungsveränstaltungen
habenTeiizeitkräfte
eineentsprechende
Zeitgutschriften
erlralten.
Durchdie Foftbildungsangebote
der Studieninstitute
usw. sind auchdie ThemenGleichsteung
von FraLrund Mann,Personalenh,vicklung
und F|auenförderung,
Vereinbarkeit
von Berufund Familie,KommunikationsundSelbstsicherheitst.aining
usw.abgedeckt.
Zusätzliche
Argebotezur
beruflichen
Förder!ngvon Frauenwarcndahefaus Ve|waltungssicht
nichterforderlich.lm Be(Ftlhrungskräfte,
richtszeit|aum
wurdenEuchFortbildungen
zum ThemaKommunikationstraining
(Beschäftigte
Angebotder Dienststeile)
und Selbstsichefieitstraining
Frauen,Angebotder cleichstellungs6telle)
besucht.
(Amiersortierung)
Einestatistische
Erfassungder Fortbildungen
erfolgtebereitsvor Verabschiedungdes Frauenfördeplanes,
blsherjedoch
nochnichtspeziellgeschlechterspezifisch
Vl.7 Beförderunqund Höherqruppierunq
8ei Beförderungen,
Höhefgruppierungen
und Eingruppierungen
weden Zeitender Kinderbetreuung,unterBeachtung
des geltenden
Tarifrechts,
nichtzum Nachteilder Beweüerlnnengewertet.
Die Berücksichtigung
dieserVorgabewird insbesondere
dadurchdeutlich,dass im Berichtszeitraumdreiteilzeitbeschäftigte
lvlitarbeiterinnen,
die Eziehungsudaub/Beurlaubung
in Anspruchgenommenhaben,auf höheMedigeStellenumgesetztund entsprechend
eingruppiertbzw. befördertwuden- Zur Fördeau|lg
der an Führungspositionen
und beruflicher
Entwicktung
interessierter
Frauenwird auf dieAusführungen
zu PunktV! 6 ve.wiesen.
Auchfüf diesenBereichwerdenseitensdesStudieninstitutes
Fortbildungen
angeboten.
Vl.8Abordnunqen
undUmsetzunqen
lJmseEungen
Erforderliche
wurdenunterBedcksichtigung
des S 7 LGG durchgeführt.
Waf eine
bevozugteBefilcksichtigung
von Frauenni6htmöglich,so wurdendie Grundehierfüredrtert.
Vl.9 Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die GemeindeLeopoldshöhe
hat ihreBeschäftigten
bei der Vereinbarkeit
von beruflichen
und iamiliärenPflichtenunterstout.
So wurdenim Bereichdes Rathauses
allenTeilzeitw0nschen
sowohlim Hinblickauf den Umfang
der Arbeitszeit,
Dauerder täglichenArbeitszeit,
als auchauf dercnVedeilungauf die Wochentage, sowiedemWunschauf Befristung
der Teilzeitarbeit
entsprochen.
In den gemeindlichen
Kindertageseinrichtungen
wurdeein peßonellerAusgleichfilr lllitarbeiterinnen in Mutteßchutz,
Elternzeit
odef Beurlaubung
bereitsab Beginnder Mutteßchutzfrist
der Kolleginvo.genommen.
Für das Rathauserfolgteeine Wiederbesetzung
erst nach Ende der 14wöchigen[4utterschutzf
iist.
Teilzeitbeschäfligte,
Beschäftigte
in l\Iutterschufz,
ElienzeitoderBeu aubunghabenjedezeit die
[/öglichkeit,
sich im Haup! und Personalamt
entsprechend
beratenzu lassen.Desweite|enwurde speziellfor werdendel\4tltterein entsprechendes
lnformationsschrciben
entwickelt,aus dem
sie allewichtigenBelangeentnehmen
können,verbundenmit demAngebotweitererHilfestellung.
Anderungen
von Dienstvereinbarungen,
Stellenausschreibungen,
Einladungen
zu Gemeinschaftsveranstaltungen
wurdenBeschäftigten
in Nlutterschutz,
Elternzeitund Beurlaubungrcgelmäßig
(aus ElternzeiyBeurlaubung)
übersandt.Gesprächemit Rückkehrerinnen
wuden entsprechend
gef0hrt.Da hier in der Vefgangenheit
(EinnochRegelungsbedarf
bezüglichder Zuständigkeiten
ladungzu demGespdch)und desTeilnehmerlnnenkreises
bestand,solldies künftigvom Hauptund Personalamt
llberwachtwerden.Die Außenstellen.
insbesondere
die KITASwerdenhier wie
bishereigenverantwortlich
tätig.
V|,10 Vermeidunq von sexueller Belästiqunq und Mobbinq am Arbeitsplatz
lm Berichtszeitraum
sind keinesexuellenBelästigungen
und Fällevon Mobbingam Arbeitsplaa
bekanntgeworden.Def Besucl]von Fortbildungsveranstaltungen
zu den o.g-Themenstehtden
l/itarbeiterlnnen
frei, s- hiezu die Ausftlhrungen
zu PunktVl 6. lm Berjchtszeikaum
wurdenzu
denThemenl\,4obbing
undsexuelieBelästigung
am Arbeitsplatz
keineFortbildungen
besucht.
- 4 -
Vl.1I GeschlechterqerechteSprache
Die Amtssprache
der GemeindeLeopoldshöhe
trägt grundsätzlich
der cleichstellungvon Frau
und MannRechnung.
lm dienstlichen
Schriftvefkehr
sowiebei Vodrucken,Formularenusw.wurden in der Regelgeschlechtsneutrale
Peßonenbezeichnungen
veMendet.Auf die sprachliche
Gleichbehandlung
von F€uen undMännernwurdegeachtet.Um unnötigeAufblähungen
von Textenzu vermeiden
wurde,wennmögl,ch,
dasgaoßeI eingeseEt.
DieUmseZungdieserMaßnahme
befindetsichnochimmerin einemständigen
Verbesserungsprozessundsollauchin Zukunftkontinuiedich
fortgesetzt
werden.
7"7
a4{
Schemmel
il/"
GemeindeLeopoldshöhe
Fortschreibung
desFrauenförderplans
der GemeindeLeopoldshöhe
2004-2006
Fortschreibungdes Frauenförderplans
2004- 2006
l. Berichtüberdie Personalentwicklung
Bestandsaufnahme,
änderungundAnalyseder Beschäftigtenstruktur
- nachPersonenA. l\,4itarbeiterlnnen
der Gemeindeverwaltung
- nachStellenB. Mitarbeiterlnnen
der Gemeindeverwaltung
-
Allgemein
-
Ausbildung
-
Leitungsfunktionen
-
Beamtlnnen
-
Angestellte
-
Arbeiterlnnen
-
Teilzeitbeschäftigung
- LGG
gemäßS 7 Landesgleichstellungsgesetz
C. Ermittlung
derUnterrepräsentanz,
- Beamtlnnen
-
Angestellte
-
Arbeiterlnnen
ll. Prognose
lll. Zielvereinbarungen
lV. Maßnahmen
'L l\,4aßnahmen
aufdef Leitungsebene
undübergreifende
Maßnahmen
2. GeschlechtergerechteSprache
3. Vergabe
vonAusbildungsplätzen,
Einstellungen,
Beförderungen
undübertragung
höherwertiger
Tätigkeiten
4. Ausschreibung
5. Vorstellungsgespräch
6. Auswahlkriterien
7. Fortbildung
B. Vereinbarkeit
vonBerufundFamilie
8.1 ArbeitszeitundTeilzeit
8.2 Beurlaubung
9. Vermeidung
vonsexueller
Belästigung
undl\4obbing
am Arbeitsplatz
10. lvlitwirkung
der Gleichstellungsbeauftragten
'l1. lnkrafttreten
undKontrolle
l- Berichl über die Personalentwicklunq
Bestandsaufnahme.-änderuncund Analvseder BeschäfliqtenstruKur
Stichtaq31.12.2003
A. Mitarbeiterlnnender cemeindeverwaltung- nach Peßonen (ohnegensfüslsBeschänigle,
Auszubildond€
undl',lltarbeile
nrenln EllemzeivBeu
aubuns)
Allqemein
Bei der GemeindeLeopoldshöhe
warenzum Stichtag31.12.2003insgesämt
160 Personenbeschäftigt;davong0 Frauenund 70 lvlänner.Das entspricht
einerFrauenquote
von 56,25oÄ.
DieZahlder Beschäftigten
hat sichseitdem 30.04.2001
um 13 Personen,
5
l\y'änner
und 8 Frauenerhöht.Dabeiist die Zahlder Teilzeitbeschäftioten
um 5
gestiegen.
Personen
-
Von insgesamt47 Teilzeitbeschäftlgten
waren erstmals2 Männerteilzeitbeschäftigt,es handeltesichjedochum befrisleteArbeitsverhältnisse.
Die 6 geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse
werdennach wie vor von
Frauenausgeübt.
EbensowurdeauchElternzeit
und Beurlaubung
weiterhinnur von Frauenin
genommen.
Anspruch
- nach StellenB. Mitarbeiterlnnender Gemeindeverwaltung
(ohnegeringfÜgig
B€schäfligte,
Auszublldende
und[,lilärbe
terlnnenin EltemzeivB6urlaubunq)
Allqemein
gab es zum Stichtag31.12.2003
Bei der GemeindeLeopoldshöhe
139,42
Vollzeit-Arbeitsplätze,
davon waren 69,86 Stellen von Frauen besetzt und
69,56Stellenvon lvlännern.
Dasheißt,bei einerVollzeitverrechnung
sinktdie
o/o,
Frauenquote
auf 50,11 bedingtdadurch,dassbjs auf 2 Stellensämtliche
Teilzeitstellen
von Frauenbesetztwerden.
DieZahlderVollzeit-Arbeitsplätze
ist seitdem30.04.2003
um 9,85Stellengestiegen.DerFrauenanteil
stiegum 5,29Stellenundder Männeranteil
um 4,56
Stellen.
Ausbildunq
BeiallenAusbildungsberufen
handeltes sichumVollzeitausbildunger
DieAnzahlder Auszubildenden
ist von 17 auf 14 gesunken,
die der männlichen Auszubildenden
ist von 7 auf 2 gesunken.Die Frauenquote
beträgt
74,57'/o.
DerhoheFrauenanteil
liegtdarinbegründet,
dasssichdie Mehrzahl
der Ausbildungsstellen
im sozialenBereich(Vor-undAne*ennungspraktikanten)
befindetunddiesnochimmerein klassischer
weiblicher
Bereichist.
- 1 -
Leitunqsfunktionen
(13)bei der Gemeinde
Die Anzahlder Leitungsfunktionen
Leopoldshöhe
hat
sichzumStichtag
nichtgeändert.
Nachwievor handeltes sichumVollzeitstellen.
Anderungen
weiterhin
erfolgtenin der Besoldungsgruppe
einerAmtsleitung,
wurdedie Stelledes Bauhofleiters
in eine Beamtenstelle
umgewandelt.
Die
Besetzung
erfolgte
durcheinenmännlichen
Beamten.
Beamllnnen
Die Gesamtzahl
der Beamtenstellen
betdgt 11,65,wobei7 Stellenvon l\,4ännernbesetztwerden.lm Vergleich
zum Stichtag
30.04.2001
ist hierlediglich
in Höhevon0,18Stellenfestzustellen.
DieFrauenquote
eineVeränderung
beträgt39,91%.
Auffällig
ist nachwievor,dassder Frauenanteil
mitder Höheder Besoldungsgruppeabnimmt,und die Frauenquote
lediglich
im mittleren
Dienstmit 80 %
erfülltist.lm oehobenen
Dienstbeträgtdie Frauenquote
nur 20 % und im blü
herenDienst0 %.
Anqestellte
DieGesamtzahl
der Angestelltenstellen
beträgt83,80wobeilediglich
26 Stellen von Männernbesetztwerden.lm Vergleich
zum Stichtag30.04.2001
ist
hierein mehran Stellenvon6,11 festzustellen,
wovon5,11Stellenauf Frauen
entfallen.Die Frauenquote
beltägt67,78 o/o.
Wie im Beamtenbereich
so gilt auchfür den Angestelltenbereich,
dassder
Frauenanteil
mit der Höheder Vergütungsgruppe
abnimmt.Beträgtdie Frauenquoteim mittleren
Dienst(Vergütungsgruppe
Vlll - V c BAT)noch88,81%,
qehobenen
Dienst(Vergütungsgruppe
V b - ll a BAT)ledigso erreichtsie im
lich 35,387o,im höherenDienst(ab Vergütungsgruppe
ll a BAT)ist keine
Fraubeschäftigt.
Auffällige
Veränderungen
habensich im Angestelltenbereich
im gehobenen
jedoch
Dienstin den Vergütungsgruppen
Vb/ lvb BAT ergeben,was
auf Bewährungsaufstiege
zurückzuführen
ist,
Ebenfalls
ist der Stellenzuwachs
im Bereichdes mittleren
Dienstes
in
auffällig
der Vergütungsgruppe
Vlb BAT.Hierhandeltes sichübeMiegend
um Ezieherlnnenstellen,
die aufgrundder Freistellung
der Leiterinnen
der Kindertagesstättenneu einzurichten
waren.
Arbeiterlnnen
DieGesamtzahl
derArbeiterstellen
beträgt43,97,wobeihier35,56Stellenvon
Männernbesetztsind. lm Vergleich
zum Stichtag
ist ein mehran
30.04.2001
Stellenvon3,51festzustellen.
DieFrauenquote
beträgtnur 19,13%.
Auch hier ist festzustellen,dass Frauenüberwiegendin den unterenLohngruppen,
insbesondere
im Reinigungsbereich,
beschäftigt
sind.
(Lohngruppe
lm einfachenDienst
1 3 a BMT-G)beträgtdie Frauenquote
60 %, im mittleren
Dienst(Lohngruppe
4 - I BMT-G)beträgtdie Frauenquote
5,84%.
Die Erhöhungder Stellenanteile
ist im wesentlichen
auf die Einstellung
von
zwei Friedhofsgärtnern
von zwei teilsowieauf die (befristete)Beschäftigung
zeitbeschäftiqten
Hilfskräften
zurückzuführen.
- 2
Teilzeitbeschäftiqunq- Beamtlnnen-Anqestellte - Arbeiterlnnen
Nachwie vor ist festzustellen,
dass Teilzeitbeschäftigung
bei der Gemeinde
Leopoldshöhe
immernocheineBeschäftigungsform
ist,diefastausschließlich
von Frauenausgeübt
wirdund die insbesondere
in den unterenBesoldungs-,
VergütungsundLohngruppen
realisiert
wird.
gemäßS 7 LGG
C. Ermittlungder Unterrepräsentanz,
(ohneAuszubidende,mitgedngrügig
Beschilftigten
undBeschäftiglen
in Ellemzeil/Beuiaubuns)
Beamllnnen
ZumStichtag
31.12.2003
bestandUnterrepräsentanz
ab Besoldungsgruppe
'13
-BBesG-.
g.D.
A
Bundesbesoldungsgesetz
Anqestellte
Zum Stichtag31.12.2OO3
bestandim AllqemeinenVerwaltunasdienst/Rathaus
mit einerFrauenquote
von65,71% aufden erstenBlickkeineUnterrepräsenlanz.
Bei der separatenBetrachtung
nachLaufbahnenist festzustellen,
dassfür den
Bereichdes mittlerenDienstes(Vergütungsgruppe
Vlll V c BAT) ebenfalls
keine Unterrepräsentanz
besteht,Besondersin den niedrigenVergütungsgruppenVll undVl b BATsindFrauenüberproportional
starkvertreten.
Die Frauenquote
im mittlerenDienstist mit 76,97% deutlicherfüllt.Anders
stelltsichderoehobene
Dienst(Vergütungsgruppe
V b - ll a BAT)dar,hierist
die Frauenquote
mit34,72% nichtmehrerfüllt.
ln den BereichenBüchereisowie Schulsekretäinnen
und Etzieherlnnenbesteht keine Unterrepräsentanz,
sämtlichedod angesiedelten
Stellensind zu
100 % mit Frauenbesetzt.
lm Beteichdet Sozialpädaaoaischen
Fachkräfteist die Frauenquote
mit
67,21 % ettülll.Wie im AllgemeinenVeMaltungsdienst
ergibtsich auch hier
bei separalerBetrachtung
der Laufbahnen
ein anderesBild.lm Bereichdes
einfachen
und mittleren
Dienstes
behägtdie Frauenquote
100%. lm qehobenenDienstsindes nurnoch25 %.
lm Bercichdet technischen
Anqestellten
ist die Frauenquote
mit 36,36% nicht
erfüllt.Umsoerfreulicherist festzustellen,
dasszwei der vier Mitarbeiterinnen
(lVa BAT)eingruppiert
in vergleichsweise
hoch dotiertenVergütungsgruppen
sindundam Bewährungsaufstieg
nachVergütungsgruppe
lll BATteilnehmen.
Ein Vergleich
der Laufbahnen
ist in diesemBereichnichtergiebig,
da bis auf
(höherer
die Amtsleitung
Dienst)alleStellenim gehobenen
Dienstangesiedelt
sind.Stellendes einfachen
Dienstesgibtes bei der Gemeinde
und mittleren
Leopoldshöhe
im technischen
Bereichnicht.
Arbeiterlnnen
Zum Stichtag31.12.2003bestandUnterrepräsentanz
im mittlerenDienstin
fastallenLohngruppen
in allenArbeitsbereichen.
lm Bauhofund im Wasserwe*sindkeineFrauenbeschäftigt.Lediglichim Bercich det Hausmeisterlnnen
wird die Frauenquotemit 40 % fast erreicht.lm
Abwasserwerksind zwei weiblicheMitarbeiterlnnen
beschäftigt,die Frauenquotebeträgthier25 %.
Besondersauffälligist die Überrepräsentanz
von Frauen im Bereich der
hauswirtschaftlichen
Dienste:
von 17 beschäftigten
Frauensind13 Frauenim
einfachenDienstals Reinigungsund Küchenkräfte
tätig.
3 -
ll. Proqnosefür die Jahre2004- 2006
Durch Rentenbeginnund Beginn der Freiatellungsphasevon Altercteilzeit voraussichtlichfreiwerdendeStellen:
Beamtlnnen:
KeinefreiwerdendenStellen
Anqestellte:
2durchAltersteilzeitfreiwerdendeStellen
a)
Schulsekretärln,
Vergütungsgruppe
Vll BAT,15,33Std.
b)
Sachbearbeiterln,
Vergütungsgruppe
lV a BAT,Vollzeit
AIbg!&d!Ig!:
1 durchAltersteilzeit
freiwerdende
Stelleim Hausmeisterbereich,
Lohngruppe
5 BMT-G,Vollzeit
Rückkehrerinnen:
-
-.
BeiderGemeinde
Leopoldshöhe
befanden
sichzumStichtag
31.12.2003
siebenweibliche lVitarbeiterinnen
in EltezeivBeurlaubung.
Die Rückkehrerfolgtbei allen 7 Mitarbeiterinnen
vo|-aussichtlich
im oben genannten
Zeitlaum.
Beamtinnen:
1 Rückkehrerin,
Besoldungsgruppe
A 10,18 Stunden
wöchentlich
1 Rückkehrerin,
Besoldungsgruppe
A 10,15 Stunden
wöchentlich
Anqestellte:
5 Rückkehrerinnen
a) Ezieherin,
Vergütungsgruppe
Vll BAT,19,25Std.wöchentlich
b) Ezieherin,(2 Pers.),Vergütungsgruppe
V c BAT,Vollzeit
c) Sachbearbeiterin,
Vergütungsgruppe
V bilv b BAT,19,25Std.
wöchentlich
d) Sachbearbeiterin,
Vergütungsgruppe
lV ailll BAT,17,5Std.wöchentlich
Arbeiterinnen:
Keinel\.4itarbeiterinneninElternzeivBeurlaubung
ll!. Zielvereinbarunqen
Langfristiges
Ziel der GemeindeLeopoldshöhe
ist, den Frauenanteil
in den Bereichen,in denensie unterrepräsentiert
sindauf50 vomHundert
zu erhöhen.
Die durchAltersfluktuation
/ Beginnder Freistellungsphase
von Altersteilzeitin den
nächsten3 Jahrenfreiwerdenden
Stellenwerden,soweiteineWiederbesetzung
erfolgt - bei gleicherEignung,Befähigung
und fachlicherLeistung solangedurch
Frauenwiederbesetä,bis 50 % aller Stellenin den jeweiligenTätigkeitsbereichen,
Besoldungs-,
VergütungsundLohngruppen
mitFrauenbesetztsind.
DasGleichegiltfür durchsonstige
Fluktuation
freiwerdende
Stellen.
Fürden Bereichder Ausbildungsplätze
ist daraufhinzuwirken,
dassFrauenin allen
Ausbildungsgängen
zu 50 % vertreten
sind"
-
Zur Verwirklichung
dieserZieleverpflichtet
sichder Dienststellenleiter
in Zusammenarbeitmit den Amtsleitungen
und der Gleichstellungsbeauftragten
die im Frauenförderplanfestgeschriebenen
Maßnahmen
durchzuführen:
1.
l\y'aßnahmen
aufderLeitungsebene
undübergreifende
Maßnahmen
2.
GeschlechtergerechteSprache
3.
VergabevonAusbildungsplätzen,
Einstellungen,
Beförderungen
und
Übertragung
höherwertiger
Tätigkeiten
4.
Ausschreibung
5.
Vorstellungsgespräch
6.
Auswahlkriterien
7.
Fortbildung
8.
Vereinbarkeit
vonBerufund Familie
8.1 Arbeitszeit
undTeilzeit
8.2 Beurlaubung
9.
Vermeidung
vonsexueller
Belästigung
undMobbing
am Arbeitsplatz
10. Mitwirkungder Gleichstellungsbeauftragten
11. Inkraftreten
undKontrolle
lV. Maßnahmen
Alle Tätigkeitsbereiche
bei der GemeindeLeopoldshöhe
sind für Männerund für
Frauenoffen,sofernkeinerechtlichen
Bestimmungen
entgegenstehen.
lV. 1 Maßnahmenauf der Leitunqsebeneund überqreifendeMaßnahmen
1.1
Die Förderung
von Frauenist integraler
Bestandteil
von Personalenh,vicklung
Beundgemeinsame
Aufgabealleran der Personalplanung
und-entwicklung
teiligter.
1.2
Der Bürgermeister
unddie Amtsleitungen
tragenSorgedafür,dassdas Kriteriumder Geschlechtergerechtigkeit
im Rahmenvon Personalentwicklung,
Ausund Fortbildung
und bei der Entwicklung
von Arbeitszeitmodellen
Berücksichtigungfindetundfrauengerechte
Maßnahmen
umgesetzt
werden.Beider Entwicklungentsprechender
KonzeptesollenMitarbeiterlnnen
in Elternzeit
und
Teilzeitbeschäftigung
beteiligtwerden.
1.3
Der Bürgermeister
und die Amtsleitungen
wirkenin ihrenFachämtern
auf die
Entwicklung
frauenfördernder
Maßnahmen
und familiengeund Umsetzung
rechterArbeitsstrukturen
hin,mit Hilfederer
in denensie bisherunterrepräsentiert
a) der Anteilder Frauenin Bereichen,
sinderhöhtwerdenkannund
b) dieVereinbarkeit
vonBerufundFamilie
für FrauenundMännerverbessert
werdensoll.
Die Gleichstellungsbeauftragte
berät die Fachämterauf Wunschhinsichtlich
geeigneter
bzw.ergänzender
l\,4aßnahmen
zur Zielerreichung.
Darüberhinaus
sind die regelmäßig
zu führendenMitarbeiterlnnengespräche
ein geeigneter
Rahmen,
um dievorstehenden
Zielezu kommunizieren.
1.4
lm Rahmenvon Haushaltssicherungskonzepten,
Haushaltskonsolidierung
und
anderenPersonalmaßnahmen
ist daraufzu achten,daßdiesenichtzu Lasten
der Beschäftigung
von Frauengehen.
1.5
Datenerhebungen
und -analysen
in der Personalverwaltung
und gegebenengeschlechtsspezifisch
fallsauchin einzelnen
Fachämtern
sind
durchzuführen.
1.6
Die GemeindeLeopoldshöhe
wird geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse
-SGB
nachS I Sozialgesetzbuch lV-weitestgehend
Es sollenkeine
abbauen.
geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse
eingegangen
werden,es sei denn,
die besondereNaturder Arbeitsleistung
läßt ausnahmsweise
keineandere
Gestaltungzu (2.8.Honoralkräfte).
lV.2 Geschlechterqerechte
Sprache.S 4 LGG
2.1
von
lm dienstlichen
Schriftverkehr
ist auf die sprachliche
Gleichbehandlung
Frauenund Männern
zu achten.In Vordrucken
Persindgeschlechtsneutrale
zu verwenden.
werdenkönsonenbezeichnungen
Soferndiesenichtgefunden
6 -
nen, sind die weiblicheund die männlicheSprachform
zu verwenden,
S4
2.2
Um unnötigeAufblähungen
von Textenzu vermeiden,
kann- sofernes sich
nichtum die direkteAnsprache
bestimmter
Personenhandelt- das großeI
eingesetzt
werden,alsobeispielsweise
die Mitarbeiterlnnen
an Stellevon die
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter.
2 . 3 Allegemeindeeigenen
Vordrucke
und Formulare
sowiedas Ortsrecht
und die
Ausschussvorlagen
werdenentsprechend
auf die geschlechtsneutrale
Anrede
umgestellt.
Zuständigkeit Haupt-und Peßonalamt
3.1
3.2
Beamtlnnen
Bei gleicherEignung,
Befähigung
undfachlicher
Leistung
sindFrauenbei BegründungeinesBeamtenverhältnisses
nachlvaßgabevon S 8 Abs.4, S 199
(LBG)bevorzugt
Abs.2 desLandesbeamtengesetzes
zurberücksichtigen.
Für
giltS 25 Abs.6 desLBG,S 7 Abs.1 LGG.
Beförderungen
lm Beamtenbereich
ist der Frauenanteilin der angestrebtenLaufbahnmaßgeblicheBezugsgröße
für die Feststellung
der Unterrepräsentanz.
Arbeitnehmerlnnen
BeigleicherEignung,
Befähigung
Leistung
undfachlicher
sindFrauenbei BegründungeinesArbeitsverhältnisses
bevozugteinzustellen,
soweitin der jeweiligenGruppeder Arbeitnehmerlnnen
wen:gerFrauenals lV1änner
sind,sofern nicht in der Personeines lvitbewerbersliegendeGründe überwiegen.
Satz 1 gilt auch für die Ubertragunghöherwertiger
Tätigkeiten,soweitin der
damitverbundenen
VergütungsoderLohngruppe
der jeweiligen
Gruppeder
Arbeitnehmerlnnen
wenigerFrauenals l\.4änner
beschäftigt
sind,S 7 Abs.2
Die Punkte3.2 und 3.3 geltenentsprechend
für Umsetzungen,
soweitdamit
die Ubertragung
eineshöherbewerteten
Dienstpostens
verbunden
ist,undfür
die Zulassung
zumAufstieg,
und UmS 7 Abs.7 LGG,d.h.,beiAbordnungen
setzungen,
die dazudienen,Qualifikationen
zu erlangenund ggf. späterzu
Beförderungen
bzw. Höhergruppierungen
führen,sind Frauen- bei gleicher
' solangezu bevozugen,bissie
Eignung,
Befähigung
Leistung
undfachlicher
paritätisch
in denjeweiligen
Besoldungs-,
VergütungsveroderLohngruppen
tretensind.
3.4
DieAbgrenzung
derGruppenerfolgtgemäßS 7 Abs.3 LGG.Zusätzlich
erfolgt
eine differenzierte
AufstellungnachArbeitsbereichen.
Zuständigkeit Ob Unterrepräsentanzvon Frauen in einer Gruppe besteht, ist vom Haupt-und PersonalamtfesLustellen.
- 7
q8 LGG
lV.4 Ausschreibuno.
4.1
In Bereichen,in denenFrauennachl\.4aßgabe
des S 7 LGGunterrepräsentiert
sind,sindzu besetzende
Stellenin allenDienststellen
des Dienstherrn
oder
Arbeitgebers
auszuschreiben,
8
Abs.
1
LGG.
S
4.2
LiegennacheinerAusschreibung
in allenDienststellen
des Dienstherrn
oder
ArbeitgeberskeineBewerbungen
von Frauenvor, die die geforderteQualifikationerfüllen,
und istdurchhaushaltsrechtliche
Bestimmungen
eineinterneBesetzungnichtzwingend
vorgeschrieben,
solldie Ausschreibung
öffentlich
einmalwiederholt
werden.lm Einvernehmen
mit der Gleichstellungsbeauftragten
kannvon eineröffentlichen
Ausschreibung
abgesehen
werden,S I Abs. 2
LGG.
4.3
Es ist sicherzustellen,
dassalleBeschäftigten
der Gemeindeverwaltung,
auch
Beschäftigtein Elternzeit,Beurlaubte,geringfügigBeschäftigteund langfristig
(über6 Wochen)Erkrankte
ein Exemplar
derStellenausschreibung
erhalten.
Zuständigkeit Haupt-und PeEonalamt
4.4
Ausbildungsplätze
sindöffentlich
auszuschreiben,
S 8 Abs.3 Satz1 LGG.
4.5
Beträgtder Frauenanteil
in einemAusbildungsgang
wenigerals 20 yo,lslzusätzlichöffentlichmit dem Ziel zu werben,den Frauenanteil
zu erhöhen,S I
Abs.3Satz2LGG.
4.6
Die Werbungfür dieseAusbildungsgänge
soll FrauendurchgezielteMaßnahmenansprechen,
wie z.B.Hospitation,
Schulpraktika
iür Frauenund l\4ädchen,Informationen
an die Bundesagentur
für Arbeit,dassdie Bewerbung
von
Frauenbesonderserwünschtist.
Zuständigkeit Haupt- und Personalamtsowie Fachamtin Zuaammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten.
4.7
Es sind die notwendigen
sachlichen,
räumlichen
und organisatorischen
Voraussetzungen
für dieAusbildung
vonFrauenzu schatfen.
4.8
Als Ansprechpartnerin
für die Auszubildenden
der GemeindeLeopoldshöhe
wirdnebendemAusbildungsleiter
eineAusbildungsbetreuerin
benannt.
4.9
ln der Ausschreibung
istsowohldie männliche
als auchdie weibliche
Formzu
verwenden,es sei denn, ein bestimmtesGeschlechtist unverzichtbare
Voraussetzung
für die Tätigkeit.In der Ausschreibung
ist daraufhinzuweisen,
dassBewerbungen
vonFrauenausdrücklich
erwünscht
sind.
4.10 Bei der Gemeinde
Leopoldshöhe
erhaltenStellenausschreibungen
für Stellen
in denBereichen,
in denenFrauenunterrepräsentiert
sind,folgenden
Zusatz:
Die Gemeinde Leopoldshöhe fördert die Gleichstellung von Frau und
Mann.Bewerbungenvon Frauensind deshalbausdrücklicherwünscht.
4.11 DieAusschreibung
hat sichausschließlich
an den Anforderungen
des zu besetzendenArbeitsplatzes
oderdes zu übertragenden
Amteszu orientieren,
S8Abs.5LGG.
4.12 OasStellenprofil
wirdvom Fachamtin Zusammenarbeit
mit dem Haupf und
Personalamtsowie der Gleichstellungsbeauftragten
erstelltund umfasstdas
Aufgabengebiet,
das fachlicheAnforderungsprofil
und das persönlicheAnforderungsprofil.
4.13 Soweitzwingende
dienstliche
Belangenichtentgegenstehen,
sinddie Stellen
einschließlich
der Funktionen
mit Vorgesetztenund Leitungsaufgaben
zur
Besetzung
auchin Teilzeit
auszuschreiben,
S I Abs.6 LGG.
4.'14 Stellenausschreibungen
der cemeindeLeopoldshöhe
erhaltendaherin der
RegeldenZusatz:
Teilzeitbeschäftigungist möglich.
4.15 Für den Fall,dass Teilzeitbeschäftigung
auf der auszuschreibenden
Stelle
nichtmöglichseinsollte,sind die Gründehierfürvom Fachamtsleiter
in Zusammenarbeit
mit dem Haupt-und Personalamt
zu benennen
schriftlich
und
der Gleichstellungsbeauftragten
1 Wochevor Veröffentlichung
der Stellenausschreibung
schriftlich
mitzuteilen.
lV.5 Vorstellunosqesoräch.S 9 LGG
5.1
In Bereichen,
in denenFrauenunterrepräsentiert
sind,sindmindestens
ebenso viele Frauenwie l\y'änner
oder alle Bewerberinnen
zum Vorstellungsgesprächeinzuladen,
wennsiediegefoderteQualifikation
für die Besetzung
des
Arbeitsplatzes
oderdes zu übertragenden
Amteserfüllen,S I Abs. 1 LGG.
5.2
Gemäß$ 18 Abs.1 LGGerhältdie Gleichstellungsbeauftragte
Einsicht
in alle
Akten,die Maßnahmen
betreffen,
an denensiezu beteiligen
ist,BeiPersonalgilt dies auchfür Bewerbungsunterlagen,
entscheidungen
einschließlich
der
von Bewerberlnnen,
die nichtin die engereAuswahleinbezogen
werden,sowiefür Personalakten
nachMaßgabe
derGrundsätze
desS 102Abs.3 LBG.
5.3
Die Gleichstellungsbeauftragte
ist unvezüglichüberden Vorstellungstermin
zu informieren.
Sie nimmtnacheigenemErmessen
an denGesprächen
teil.
5.4
Nimmtsie nichtteil,kannsie sichüberdas Verfahren
informieren.
Die Informationist vom Dienststellenleiter
auf Anfrageumfassend
und vollständig
zu
erteilen.
Zuständigkeit Haupt-und Personalamt
5.5
Auswahlkommissionen
sollenzur Hälftemit Frauenbesetztwerden.lst dies
aus zwingenden
Gründennichtmöglich,
sinddie cründeaktenkundig
zu machen,S9Abs.2LGG.
- 9
5.6
Fragennach einer bestehendenoder geplantenSchwangerschaft
sowie der
Betreuung
von Kindernnebender Berufstätigkeit
sindunzulässig,
S I Abs.3
LGG.
lV.6 Auswahlkriterien(Stellenbesetzunql.
S 10 LGG
6.1
Fürdie Beurteilung
von Eignung,
Befähigung
undfachlicher
Leistung
sindausschließlich
dieAnforderungen
deszu besetzenden
Arbeitsplatzes
oderdeszu
vergebenden
Amtesmaßgeblich,
10
Abs.
1
1
LGG.
S.
S
6.2
Bei der Qualifikationsbeurteilung
sollenErfahrungen
und Fähigkeiten
aus der
Betreuung
von KindernundPflegebedürftigen
einbezogen
werden,soweitdiese für die zu übertragenden
Aufgaben
von Bedeutung
sind,S '10Abs.1 S. 2
LGG.
6.2
DieQualifikationsbeurteilung
orientiert
sichan demim Ausschreibungstext
formuliertemAnforderungsprofil.
6.3
Die Gleichstellungsbeauftragte
ist bei der Stellenbesetzung
zu beteiligen.
6.4
GemäßS 18 Abs.2 LGGist die cleichstellungsbeauftragte
frühzeitig
überbeabsichtigte
l\,4aßnahmen
zu unterrichten
undanzuhören.
lhr ist innerhalb
einer
angemessenen
Frist,die in der RegeleineWochenichtunterschreiten
darf,
Gelegenheit
zurStellungnahme
zu geben.
6.5
Frühzeitig
bedeutet,
dassdie Gleichstellungsbeauftragte
Gelegenheit
hat,sich
am Entscheidungsprozess
der Dienststelle
zu beteiligen
und das Ergebnis
zu
beeinflussen.
Die AbstimmungzwischenGleichstellungsbeauftragter
und
Dienststellenleitung
ist ein Elementder Willensbildung
der Dienststelle.
DeshalbtrittdasRechtaufAbgabeeinerStellungnahme
derGleichstellungsbeauftragtenzeitlichvor das personalvertretungsrechtliche
Beteiligungsverfahren.
Zuständigkeit Haupt-und Peronalamt
lV.7 Fortbildunq.S tl LGG
7.1
In der Regelbietetdie Dienststelle
keineeigenenFortbildungen
an, so dass
die Angeboteeinschlägiger
(Studieninstitut
Institute
für kommunale
Verwaltung,Volksheimstättenwerk,
Kommunales
Rechenzentrum
etc.)durchUmlauf
so bekanntgegeben
werden,dass alle Mitarbeiterlnnen
rechtzeitiginformiert
stno.
Zuständigkeit Haupt-und Pe6onalamt
7.2
Bei der Vergabevon Plätzenfür Fortbildungsmaßnahmen,
insbesondere
für
Weiterqualifikation,
sind - soweit die erforderlichen
Voraussetzungen
erfüllt
sind - weiblicheBeschäftigtemindestensentsprechendihremAnteil an den
Bewerbungen
zu der Fortbildungsmaßnahme
zuzulassen,
S 11 Abs.1 LGG.
Zuständigkeit Haupt-und Personalamt.
- 10 -
7.3
l\4itarbeiterlnnen
in Elternzeit
und beurlaubte
Mitarbeiterlnnen
sind6 Monare
vor Wiederaufnahme
der TätigkeitüberFortbildungsangebote
zu informieren,
damitggf. eine rechueitigePlanungerfordedicher
Fortbildungsmaßnahmen
gemeinsam
mitder Dienststelle
erfolgen
kann.
7.4
Auch währendeiner längerfristigen
Abwesenheitvon der Dienststellehaben
Mitarbeiterlnnen
auf Wunschdie Möglichkeit,
Fortbildungen
zum Erhaltund
zur Förderung
der beruflichen
sowiezur Erleichterung
Qualifikation
der Wiederaufnahme
der Erwerbstätigkeit
zu besuchen.
Kostenhierfürwerdenvon der Dienststelle
getragen,eineZeitgutschrift
erfolgt
nicht.
Zuständigkeit: Haupt- und Personatamt
7.5
Entstehen
durchdie Teilnahme
an Fortbildungsmaßnahmen
notwendige
Kostenfür die Betreuung
von KindernunterzwölfJahren,so sinddiesezu erstaf
ten,S '11Abs.3 S. 2 LGG.
7.6
Nebenden fachspezifischen
Angeboten
sinddabeiauchThemender allge(Frauenförderung,
meinenPersonalentwicklung
Kommunikationstraining
etc.)
undderSchutzvorsexueller
Belästigung
am Arbeitsplatz
aufzunehmen.
7.7
Dieerforderlichen
Haushaltsmittel
sindbereitzustellen.
Zuständigkeit Haupt-und Personalamt
lV. 8 Vereinbarkeitvon Beruf und Familie
8.'l
Die GemeindeLeopoldshöhe
unterstütztihre Beschäftigten
bei der Vereinbarkeitvon Berufund Familie.
8.2
Teilzeitarbeit
undflexibleFormender Arbeitsorganisation
werdengefördert.
8.1 Arbeitszeitund Teilzeit.S l3 LGG
8.1.1 Auf Wunschwird den Beschäftigten
der GemeindeLeopoldshöhe
im
Rahmender gesetzlichen
und tarifvertraglichen
Bestimmungen
Teilzeitbeschäftigung
ermöglicht.
Zuständigkeit Haupt-und Personalamt
8.1.2 Unter Beachlungder dienstlichen
Belangesoll Beschäftigten
mit
betreuungsbedürftigen
Kindernbzw.pflegebedürftigen
Angehörigen
eine Einteilung
der Arbeitszeit
ermöglicht
werden,die ihnendie Vereinbarkeitvon Berufund Familieerleichtert.
8.1.3 Darüberhinaussoll Alleineziehenden
und Teilzeitbeschäftigten
mit
schulpflichtigen
Kinderndie Möglichkeit
eingeräumt
werden,ihre ArbeitszeitmittelseinesJahresarbeitszeitkontos
an die Schulfeienanzupassen.
- auchder
8.1.4 Abweichungen
von den bestehenden
Arbeitszeitregelungen
Kernarbeitszeitwerdenin Absprachezugelassen,um die Arbeitszeiten z.B.auf die Öffnungszeiten
der Kjnderbetreuungseinrichtungen
abzustimmen.
Zuständigkeit:Amtsleitungen
8.1.5 Beschäftigte,
die eine Teilzeitbeschäftigung
beantragen,
sind äuf die
Folgender ermäßigten
Arbeitszeit,
insbesondere
auf die beamten-,
arbeits-,versorgungsund rentenrechtlichen
Folgenhinzuweisen,
S13
Abs.5 LGG.
Zuständigkei* Haupt-und Personalamt
8.1.6 BeiTeilzeitbeschäftigung
ausfamiliären
Gründenist unterAusschöpfen
aller haushaltsrechtlichen
N,4öglichkeiten
ein personeller,
sonstein organisatorischer
Ausgleich
vorzunehmen,
13
Abs.
LGG.
6
S
8.1.7 Wennden Beschättigten
die Teilzeitbeschäftigung
im bisherigen
Umfang nichtmehrzugemutet
werdenkannund dienstliche
Belangenicht
entgegenstehen,
solleineAnderung
des Umfangsder Teilzeitbeschäftigungoderder Ubergang
zur Vollzeitbeschäftigung
vorrangig
zugelassenwerden,S l3 LGG.
8.2 Beurlaubunq.
S 14 LGG
8.2.1 Auf Wunschwird den Beschäftigten
der GemeindeLeopoldshöhe
im
Rahmender gesetzlichen
und tarifvertraglichen
Bestimmungen
eine
Beurlaubung
ermöglicht.
Zuständigkeit Haupt-und PeBonalamt
8.2.2 Beschäftigte,
die eine Beurlaubung
beantragen,
sind auf die Folgen,
insbesondere
auf die beamten-,arbeits-,versorgungsund rentenrechtg
lichenFolgenhinzuweisen,
14
Abs.
3
i.V.m.
15
Abs.
5 LGG.
S
8.2.3 Mitden Beschäftigten
sindrechtzeitig
vorAblaufeinerBeurlaubung
und
der ElternzeitBeratungsgespräche
zu führen,in denensie über die
Möglichkeiten
ihrer Beschäftigung
nach der Beurlaubung
informiert
werden,$ 14Abs.6 LGG.
8.2.4 Vom Haupf und Personalamt
wird6 Monatevor Ablaufder Elternzeit
bzw.Beurlaubung
zu einementsprechenden
Gespräch
eingeladen,
an
dem der Haupt-und Personalamtsleiter,
der Fachamtsleiter
und die
Gleichstellungsbeauft
ragteteilnehmen.
8.2.5 ln diesemcesprächsind die gegenseitigen
Vorstellungen
bezüglich
des Arbeitszeitmodells,
des Tätigkeitsbereiches,
des Fortbildungsbedarfesu.ä.zu klären.
8.2.6 Beschäftigte
in Elternzeit
und Beurlaubung
werdenüberdas aktuelle
Geschehen
in der Verwaltung,
z.B. Personalratsinfos,
Gemeinschaftsaktionen,Anderungen
von Dienstanweisungen
usw.informiert.
Zuständigkeit Haupt-und Personalamt,Pe6onalrat
lV.9 Vermeidunqvon sexuellerBelästiqunqund Mobbinoam Arbeitsplaa
9.1
9.2
SexuelleBelästigung
am Arbeitsplatz
ist jedessexuellbestimmte
Verhalten,
das die Würde von Beschäftigtenverletzt.Es ist ein einseitiges
und unerwünschtes
Verhalten,
das gegendenWillenund ohneEinverständnis
der Betroffenengeschieht.
SexuelleBelästigung
am Arbeitsplatz
richtetsichin allerRegelgegenFrauen,
nurseltensindMännerbetroffen.
Hierzuqehörenbeispielsweise:
- körperlicheBerührungen
und Ubergriffe
- Bemerkungen
mit sexuellem
InhaltoderWitzeüberdas Außerevon Beschäftigten
- Aufforderungen
zu sexuellen
Handlungen
- Zeigen pornografischer
Darstellungensowie das AufhängenpornografischerDarstellungen
in den Diensträumen
- Kopieren,Anwendenoder Nutzen pornografischer
und/odersexistischer
Computerprogramme
aufdienstlichen
Anlagen
9.3
Die GemeindeLeopoldshöhe
ist verpflichtet,
entsprechend
dem Gesetzzum
Schutzder Beschäftigten
vor sexuellerBelästigung
am Arbeitsplatz(Beschäftigtenschutzgesetz),
Hinweisenauf sexuelleBelästigung
nachzugehen
und
durchgeeigneteMaßnahmenein belästigungsfreies
Arbeitsklimazu schaffen
und daraufhinzuwirken,dass sexuelleBelästigungen
am Arbeitsplatzunterbleiben.
9.4
InsbesondereDienstkräftemit Leitungsaufgaben
und Beschäftigteim PersonalwesenhabensexuellenBelästigungen
entgegenzu wirken,für ein belästigungsfreies
KlimaSorgezu tragen,bekanntgewordenen
Fällennachzugehen
und sicherzu stellen,dassdie arbeits-und dienstrechtlichen
Folgenvom Täter bzw.der Täterinzu tragensind.
9.5
SexuelleBelästigung
und Mobbingam Arbeitsplatz
sind ein Verstoßgegen
das Persönlichkeitsrecht
der Betroffenen.
Die Betroffenen
- habendas Recht,sich direktan PersonenihresVertrauenszu wenden,wie
z.B.den Personalrat,
die Gleichstellungsbeauftragle,
die Jugendvertretung,
sozialeDiensteoderdie Führungskräfte
bzw.den Bürgermeister
- dürfenkeinepersönlichen
oderberuflichenNachteileerfahren
- habeneinenRechtsanspruch
gegenüber
dem Arbeitgeber,
dassentsprechendeSchutzmaßnahmen
ergriffenwerden.
BeideThemenwerdenin Fortbildungsveranstaltungen,
insbesondere
für Führungskräfte,
Personalräte
usw.einbezogen.
9.6
DarüberhinaussindalleMitarbeiterlnnen
ihrenpersönlichen
aufgefordert,
Beitragzu einemArbeitsklima
zu leisten,das l\.4obbing
und sexuelleBelästigung
verhindert.
lV.'10 Mitwirkunqder Gleichstellunqsbeauftraqten
10.1 DieGleichstellungsbeauftragte
nimmtihreRechteim Rahmendergeltenden
(LGG,Hauptsatzung
Rechtsgrundlagen
derGemelnde
Leopoldshöhe)
wahr.
10.2 DieMitwirkung
beider Durchführung
der l\4aßnahmen
des Frauenförderplans
erfolgtauf der Grundlageder gesetzlichen
Vorschriften.
lV. ll lnkrafüreGn und Kontrolle
11.1 DieDienststelle
erstellt
den Frauenförderplan
ieweilsfür denZeitraum
vondrei
J a h r e n , g S a A b1sL. G G .
11.2 Det Frauenförderplan
ist durchden Rat der cemeindeLeopoldshöhe
zu beschließen,
5a
Abs.4
LGG.
$
11.3 NachAblaufdes Frauenförderplans
hat die Dienststelle.
die den Frauenförderplanaufstellt,
einenBerichtüberdie Personalentwicklung
unddie durchgeführtenl\,4aßnahmen
zu erarbeiten
und demRat der Gemeinde
Leopoldshöhe
gemeinsam
mit der Fortschreibung
des Frauenförderplans
vorzulegen,
$ 5 a,
Abs.6 LGG.
11.4 Wird währendder Geltungsdauer
des Frauenförderplans
erkennbar,dass
dessenZielenichterreichtwerden,sindergänzende
Maßnahmen
zu ergreifen,S6Abs.5LGG.
11.5 Der Frauenförderplan,
der Berichtüberdie Personalentwicklung
und die nach
Maßgabedes Frauenförderplans
durchgeführten
Maßnahmen
sind in den
Dienststellen,
derenPersonalsie betreffen,
und in den Schulenbekanntzu
machen,S 5a Abs.8 LGG.
14
GemeindeLeopoldshöhe
Täbellen
zutmFrauenförderplan
der GemeindeLeopoldshohe
2004-2006
TABELLEN
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Aufstellung clerMitarbeiterlnnennach Besoldungs-,Vergütungs-und Lohnggruppen
sowie nach Laufbahnen,ohne geringfügig Beschäftigte,Auszubildende,Beschättigte
in EltemzeiuBeurlaubungen
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AufstellungderAngestellten
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und nachVergütungsgfuppen
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TABELLEN
ZUMFRAUENFÖROTNPMru
STAND:31j2.2003
C Erfassung
gemäß
derMitarbeiterlnnen
derUnterrepräS 7 LGGzurErmittlung
sentanz
in denBeschäftigungsgruppen
Gemäßden VerualtungsvoFchriftensow:e den Handlungsompfehlungen
zum Landesgleichstellungsgesek ist boi Einstellungen im Egglqlg&glql$ der Freuenanteil in der
angeslrebten Laufbahn maßgebliche Bezugsgöße für die Festste ung der Unterepräsenti|nz.
Fü.den &d&glggD sind die cruppen in gleicherWeisoabzugrenzen.
Bei der Bercchnungder Unterepdsentanz sind alle Boschäfrigteneinzubeziehen,die
sich in einemDienst-oder A6eitsverhältnis befinden.Beurtaubteund Teitseitbeschäftigte sind bei dieserBerechnungieweils nach PoFonenzahleinzubeziehen.
Difterenzierte
AufstellungALLERBeamteund Beamtinnennach Besoldungsgruppen
sowie nach Laufbahnen,gemäßS 7 LGG
st nd:3r.12.2003
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und nach Lohngruppensowie nach Laufbahnen,gemäßS 7 LGG
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AufstellungAIIEB AngestelltennachArbeitsbereichen
und nach
Vergütungsgruppen
sowie nachLaufbahnen,gemäßS 7 LGG
*nach peßonen'
stand:3t.l2.2003
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