Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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24 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
45/2004
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Amt:
Bauamt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
14.03.2005
Bebauungsplan Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
7. April 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Zur Deckung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und zur städtebaulichen Entwicklung im
Siedlungsschwerpunkt Leopoldshöhe-Schuckenbaum soll mit der Auffüllung der innerörtlichen
Bauflächenreserven zwischen der Schuckenhofstraße und dem Weg „Auf der Helle“ begonnen werden. Seit
1971 sind sie Bestandteil des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes.
Festsetzungen für Allgemeine Wohngebiete, Erschließungsanlagen, Regenrückhaltebecken, Flächen für
den Gemeinbedarf und Öffentliches Grün orientieren sich am „Städtebaulichen Rahmenplan für den Bereich
Schuckenhof-Gerstkamp-Brunsheide-Hellbusch-Plaßwiese/ Wächterheide-Twelenkamp“. Er sieht eine
ebenso offene wie flächensparende Bauweise für das ruhige Wohnen in reizvoller Landschaft vor. Die
Baukörper sollen sich in die vorhandene Umgebung einfügen und einen ortsrandprägenden Übergang zur
freien Landschaft vermitteln. Mit der auf den natürlichen Geländeverlauf ausgerichteten Bebauung und
Erschließung können bestehende Versorgungs- und Entsorgungsnetze wirtschaftlich verknüpft werden.
Mit seiner bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche von rund 5,5 ha bildet der Bebauungsplan
Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“ einen ersten Abschnitt der angestrebten städtebaulichen Entwicklung.
Vorteilhaft sind die Nachbarschaft von Kindergärten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Kirchen, Läden,
Sportanlagen und Haltestellen des ÖPNV.
Die Abgrenzung des Plangebietes berücksichtigt Eigentümerinteressen der Wohngrundstücke und deren
erklärten Willen auf erweiterte Nutzungsmöglichkeiten. Die künftige Bebauung ist auf den gebotenen
Abstand zum landwirtschaftlichen Betrieb Fuhrmann aus Immissionsschutzgründen ausgerichtet. Neu
entstehende Wohnhäuser sollen im rückwärtigen Bereich der Schuckenhofstraße nicht näher am Hof als
bereits seit Jahrzehnten vorhandene Wohnhäuser entstehen.
-2-
Weder der geltende Anspruch auf Ausübung bisheriger landwirtschaftlicher Tätigkeiten noch der Anspruch
auf Fortbestand der vorhandenen Wohnqualitäten sollen auf diese Weise geschmälert werden.
Maßnahmen im Planungsgebiet dienen im Sinne des § 1 des Baugesetzbuches auch der „Eigentumsbildung
weiter Kreise der Bevölkerung“ und sollen eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte
Bodennutzung gewährleisten.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschluß beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“. Der Geltungsbereich ist aus den Anlagen ersichtlich. Die
Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuß nimmt die Ausführungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt gem. § 3 BauGB die Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuß beauftragt die Verwaltung gem. § 4 BauGB Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann,
zur Äußerung über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB. aufzufordern. Danach wird von der Gemeinde gem. § 2 Abs. 4 BauGB festgelegt, in welchem
Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die bauleitplanerische Abwägung
erforderlich ist. Der rechtsgültige Landschaftsplan wird für Bestandsaufnahme und Bewertung in der
Umweltprüfung herangezogen.
Schemmel
Anlagen: Auszug Deutsche Grundkarte 1 : 5.000 und Auszug Flurkarte mit Plangebietsgrenzen