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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/10 "Brunsheide-Süd" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/10 "Brunsheide-Süd"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/10 "Brunsheide-Süd"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 45/2004 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Amt: Bauamt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 14.03.2005 Bebauungsplan Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 7. April 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Zur Deckung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und zur städtebaulichen Entwicklung im Siedlungsschwerpunkt Leopoldshöhe-Schuckenbaum soll mit der Auffüllung der innerörtlichen Bauflächenreserven zwischen der Schuckenhofstraße und dem Weg „Auf der Helle“ begonnen werden. Seit 1971 sind sie Bestandteil des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes. Festsetzungen für Allgemeine Wohngebiete, Erschließungsanlagen, Regenrückhaltebecken, Flächen für den Gemeinbedarf und Öffentliches Grün orientieren sich am „Städtebaulichen Rahmenplan für den Bereich Schuckenhof-Gerstkamp-Brunsheide-Hellbusch-Plaßwiese/ Wächterheide-Twelenkamp“. Er sieht eine ebenso offene wie flächensparende Bauweise für das ruhige Wohnen in reizvoller Landschaft vor. Die Baukörper sollen sich in die vorhandene Umgebung einfügen und einen ortsrandprägenden Übergang zur freien Landschaft vermitteln. Mit der auf den natürlichen Geländeverlauf ausgerichteten Bebauung und Erschließung können bestehende Versorgungs- und Entsorgungsnetze wirtschaftlich verknüpft werden. Mit seiner bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche von rund 5,5 ha bildet der Bebauungsplan Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“ einen ersten Abschnitt der angestrebten städtebaulichen Entwicklung. Vorteilhaft sind die Nachbarschaft von Kindergärten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Kirchen, Läden, Sportanlagen und Haltestellen des ÖPNV. Die Abgrenzung des Plangebietes berücksichtigt Eigentümerinteressen der Wohngrundstücke und deren erklärten Willen auf erweiterte Nutzungsmöglichkeiten. Die künftige Bebauung ist auf den gebotenen Abstand zum landwirtschaftlichen Betrieb Fuhrmann aus Immissionsschutzgründen ausgerichtet. Neu entstehende Wohnhäuser sollen im rückwärtigen Bereich der Schuckenhofstraße nicht näher am Hof als bereits seit Jahrzehnten vorhandene Wohnhäuser entstehen. -2- Weder der geltende Anspruch auf Ausübung bisheriger landwirtschaftlicher Tätigkeiten noch der Anspruch auf Fortbestand der vorhandenen Wohnqualitäten sollen auf diese Weise geschmälert werden. Maßnahmen im Planungsgebiet dienen im Sinne des § 1 des Baugesetzbuches auch der „Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung“ und sollen eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschluß beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“. Der Geltungsbereich ist aus den Anlagen ersichtlich. Die Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuß nimmt die Ausführungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt gem. § 3 BauGB die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuß beauftragt die Verwaltung gem. § 4 BauGB Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Äußerung über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. aufzufordern. Danach wird von der Gemeinde gem. § 2 Abs. 4 BauGB festgelegt, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die bauleitplanerische Abwägung erforderlich ist. Der rechtsgültige Landschaftsplan wird für Bestandsaufnahme und Bewertung in der Umweltprüfung herangezogen. Schemmel Anlagen: Auszug Deutsche Grundkarte 1 : 5.000 und Auszug Flurkarte mit Plangebietsgrenzen