Daten
Kommune
Wesseling
Größe
280 kB
Datum
06.12.2011
Erstellt
22.11.11, 07:00
Aktualisiert
29.11.11, 07:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
266/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen
- 66 -
- 80 -
Vorlage für
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Konzept zur Parkscheibenregelung im Innenstadtbereich
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
- 80 -
15.11.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 266/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meschede/
Herr Feuersänger
15.11.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Betreff:
Konzept zur Parkscheibenregelung im Innenstadtbereich
Beschlussentwurf:
Dem in der Vorlage Nr. 266/2011 dargestellten Konzept zur Parkscheibenregelung im Innenstadtbereich
wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 7. Juni 2011 die Einführung von Gebühren für die Nutzung
öffentlichen Verkehrsraums durch Parken abgelehnt (Vorlage 67/2011) und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Parkscheibenregelung zu erarbeiten bzw. die derzeitige Regelung auf Anpassungsmöglichkeiten hin zu prüfen.
Ziel ist es, die innerstädtische Mobilität zu stärken und das „Zentrum“ als Standort zu fördern.
2. Lösung
Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen haben ihre Grundlage im Straßenverkehrsrecht. Die Voraussetzungen für bewirtschaftende Maßnahmen sind hoher Parkdruck und die Konkurrenz verschiedener Nutzergruppen um die knappen Parkflächen (z.B. Bewohner, Kunden, Beschäftigte). Beides ist im Bereich der Innenstadt gegeben.
Vor diesem Hintergrund wird der Fokus der Betrachtung gezielt auf den Bereich der Innenstadt und das nähere Umfeld gerichtet. Die in der Sitzungsvorlage 67/2011 aufgezeigten Verkehrsflächen sind Grundlage der
Betrachtung.
Für jede der benannten Verkehrsflächen hat die Verwaltung geprüft, ob eine Parkscheibenpflicht im Sinne
der o.g. Zielsetzung förderlich ist. Weiterhin ist die Parkdauerbeschränkung (eine Stunde bzw. drei Stunden)
unter Berücksichtigung der gebietsspezifischen Besonderheiten auf ihre Angemessenheit überprüft worden.
Aber auch die Gewährleistung eines ausreichenden Parkangebotes für alle Nutzergruppen ist in die Prüfung
mit eingeflossen.
Ebenso wird eine leicht verständliche, transparente und nach Möglichkeit einheitliche Regelung verfolgt, die
letztlich auch zur allgemeinen Akzeptanz durch alle Nutzergruppen beiträgt. Grundsätzlich ist entlang von
Hauptverkehrsstraßen die Parkzeitdauer auf eine Stunde, an den sonstigen Standorten auf drei Stunden
beschränkt.
Denkbar wäre auch eine flächendeckende einheitliche Parkdauerbeschränkung von zwei Stunden. Eine
solche Parkdauerregelung würde nach langjährigen und umfänglich vorliegenden Erkenntnissen der Ordnungsbehörde den tatsächlichen Bedarf an den unterschiedlich geprägten Standorten jedoch verkennen und
das Ziel einer verträglichen Lösung verfehlen.
Das Prüfungsergebnis ist nachfolgend tabellarisch dargestellt. Eine Planübersicht ist als Anlage zu dieser
Sitzungsvorlage beigefügt.
Nr.
Verkehrsfläche
Aktuelle
Parkscheibenzonenregelung
(werktags)
Änderung/Anpassung
Begründung
1.
Am Neuen Garten
Keine
unverändert
keine Gewerbebetriebe;
nur Anwohner und KitaMitarbeiter
2.
Auf dem Sonnenberg
Keine
9 bis 19 Uhr (3 Stunden)
Notwendigkeit für die
Einrichtung einer Parkzeitenbeschränkung im
Einmündungsbereich
Bonner Straße / Auf dem
Sonnenberg wird
gesehen.
3.
Bahnhofstraße
vom Windrad bis
Kölner Straße
4.
Bonner Straße
zwischen Germanusstraße und L300
7 bis 20 Uhr (1 Stunde)
unverändert
Die Bahnhofstraße wird
von Kurzzeitparkern (mit
Zielstandort Fußgängerzone) genutzt. Die Besucher, die länger als eine
Stunde (bis zu drei Stunden) parken müssen,
haben die Möglichkeit, in
unmittelbarer Nähe auf
der Pontivystraße,
Germanusstraße, Kreuzstraße oder dem Parkplatz Dreilindenstraße zu
parken.
Keine
unverändert
Bedingt durch den Neubau des Parkhauses des
DreifaltigkeitsKrankenhauses und der
geplanten Erweiterung
des Kindergartens Bonner
Straße kann derzeit noch
nicht abgesehen werden,
inwieweit sich die derzeitige Parksituation noch
verändern wird. Sobald
die Erweiterung des Kindergartens Bonner Straße
und der damit verbundene
Wegfall einer großen Anzahl an Parkplätzen abgeschlossen ist, wird eine
neue Betrachtung der
Parksituation erfolgen.
9 bis 19 Uhr (1 Stunde)
unverändert
außer
Bonner Straße
Hs-Nr. 54-58 und
Hs-Nr. 74-76
(siehe unten)
4.1
4.2
Bonner Straße
Hs-Nr. 74-76
Bonner Straße
Hs-Nr. 54-58
Keine
9 bis 19 Uhr (1 Stunde)
Die vorhandene Parkscheibenregelung wurde
u.a. für die Kunden des
dortigen Einzelhandels
(Blumenladen, Kiosk)
eingerichtet da der öffentliche Parkraum im nahen
Umfeld der Ladenlokale
überwiegend von Dauerparkern belegt wurde.
Gründe für eine Veränderung sind nicht erkennbar.
Einrichtung einer Parkbeschränkung im Sinne der
dortigen Betriebe (Änderungsschneiderei, IBD
Immobilien GmbH,
OBJEKT + RAUM GmbH,
Mefra GmbH, Dachdeckerunternehmen,
Waschsalon) erscheint
sinnvoll, da der öffentliche
Parkraum im nahen Um-
feld überwiegend von
Dauerparkern belegt wird.
4.3
Bonner Straße
zwischen Kölner Straße
und Germanusstraße
5.
Beibehaltung, da diese
Parkplätze für Kurzzeitbesuche (z.B. Cafe/Bäckerei, Photo-, Friseurgeschäft) genutzt
werden.
9 bis 19 Uhr (1 Stunde)
unverändert
Parkplatz Dreilindenstraße
Keine
unverändert
Der Parkplatz Dreilindenstraße wird zum Großteil
von Berufspendlern genutzt, da der P+RParkplatz an der KonradAdenauer-Straße (L300)
ausgelastet ist.
6.
Elsässer Straße und
Parkflächen
Birkenstraße
9 bis 19 Uhr (3 Stunden)
unverändert
Die Parkregelung von drei
Stunden bietet ausreichend Zeit für einen Einkauf in der „Geschäftsmeile“, aber auch für einen
Arztbesuch in einer der
vielen umliegenden Praxen.
7.
Flach-Fengler-Straße
zwischen Kreisel Westring und Kreisel Hubertus- / Jahnstraße
9 bis 19 Uhr (1 Stunde)
unverändert
Die Parkflächen liegen an
der Hauptverkehrsachse
und dienen der kurzzeitigen Nutzung (Einkauf in
den diversen Einzelhandelsgeschäften).
8.
Germanusstraße
9 bis 19 Uhr (3 Stunden)
unverändert
Gründe für eine Verkürzung der Parkzeit nicht
erkennbar.
9.
Keltenstraße
Keine
unverändert
Aufgrund der Neubauten
und der vorhandenen
Haltverbotsregelungen
existieren kaum noch
Parkflächen. Die noch
bestehenden dienen den
Anwohnern zum Parken.
10.
Kölner Straße
zwischen Nordstraße
und Bonner Straße
(beidseitig von Kölner
Straße 11 bis 25 einschl.
Parkplatz „Kulisse“)
9 bis 19 Uhr (3 Stunden)
unverändert
Die Parkflächen dienen
überwiegend den Gästen
der umliegenden Gaststätten. Die Parkdauer
von bis zu 3 Stunden ist
angemessen.
10.1
Kölner Straße
vor der Metzgerei
8 bis 18 Uhr (1 Stunde)
unverändert
Die vorhandene Parkscheibenregelung wurde
u.a. für die Kunden der
Metzgerei eingerichtet, da
der öffentliche Parkraum
im nahen Umfeld des
Ladenlokals überwiegend
von Dauerparkern belegt
wird.
11.
Konrad-AdenauerStraße
zwischen Gartenstraße
und Flach-FenglerStraße
9 bis 19 Uhr (3 Stunden)
unverändert
Bei der bestehenden
Parkregelung von drei
Stunden besteht die Möglichkeit, die Geschäftslokale im Umfeld aufzusuchen. Die Parkdauer ist
angemessen.
12.
Kreuzstraße
auf dem Parkplatz hinter
der Polizeiwache
9 bis 19 Uhr (3 Stunden)
unverändert
Beibehaltung, da diese
Parkplätze für Arzt-,
Rechtsanwalts-, Notarbesuche und längere Einkäufe genutzt werden.
12.1
restliche Kreuzstraße
Keine
unverändert
13.
Pontivystraße
von Pontivystraße 1 bis
zur Zufahrt Bahnhofstraße
9 bis 19 Uhr (3 Stunden)
unverändert
Beibehaltung, da diese
Parkplätze für Arztbesuche, längere Einkäufe,
dem Besuch im Altenheim
oder der anliegenden
Gaststättenbetriebe genutzt werden.
14.
Poststraße – Parkplatz
9 bis 19 Uhr (1 Stunde)
unverändert
Auf dem Postparkplatz
findet eine starke Fluktuation statt. Der Parkplatz
wird von Kunden der Post
und sonstigen „Kurzeinkäufern“ genutzt.
15.
Raiffeisenstraße
im Einmündungsbereich
9 bis 19 Uhr (3 Stunden)
unverändert
Beibehaltung, Regelung
ermöglicht auch längere
Arztbesuche.
16.
Römerstraße
zwischen Balderichstraße und Rathaus
Keine
unverändert
Gründe für eine Einschränkung der Parkzeit
nicht erkennbar. Anlassbezogene Aufzeichnungen der Verwaltung haben ergeben, dass zu
jeder Zeit mehrere Parklücken zur Verfügung
stehen.
16.1
Römerstraße
neben und hinter dem
Alten Rathaus
9 bis 19 Uhr (3 Stunden)
9 bis 19 Uhr (1 Stunde)
keine Gewerbebetriebe,
nur Anwohner
Umstellung auf eine Stunde, da eine hohe Fluktuation zu beobachten ist.
17.
Saarlandstraße
9 bis 19 Uhr (1 Stunde)
unverändert
Der Parkplatz Saarlandstraße wird überwiegend
von Besuchern des
Schwimmbades genutzt.
Die Schwimmbadbesucher, die länger als eine
Stunde parken müssen,
erhalten im Schwimmbad
eine kostenlose Parkkarte. Eine Anhebung auf 3
Stunden würde dazu führen, dass der Parkplatz
überwiegend von Nichtbesuchern genutzt werden würde.
18.
Uferstraße
Keine
unverändert
keine Gewerbebetriebe;
Gäste der umliegenden
Gaststätten können die
Parkflächen auf der Kölner Straße und der Pontivystraße nutzen.
19.
Westring
zwischen Raiffeisenstraße und HGK
Keine
unverändert
Die Einführung einer
Parkzeitbeschränkung
würde nicht zur Stärkung
der Innenstadt beitragen,
sondern lediglich zu einer
erheblichen Verschlechterung für die Anwohner
führen. Diese müssten auf
andere Nebenstraßen
ausweichen.
20.
Wilhelm-RieländerStraße
9 bis 19 Uhr (3 Stunden)
unverändert
Besucher des Ärztehochhauses sowie Nutzer der
Fußgängerzone können
hier ausreichend lange
parken.
Im Ergebnis kommen nur vereinzelte Anpassungen – wie oben dargestellt und in beiliegender Planübersicht
in roter Schriftfarbe aufgeführt – in Frage. Ursächlich hierfür ist eine in der Vergangenheit stets mit großer
Sorgfalt geführte Prüfung von Parkbegrenzungsanordnungen. Zudem bleiben durch die tägliche Überwachung des ruhenden Verkehrs alle Standorte „unter Beobachtung“, so dass geänderte Bedarfe und Anforderungen an einzelnen Standorten frühzeitig erkannt und auf diese lösungsorientiert reagiert werden kann. Vor
diesem Hintergrund können bei der nun vorgelegten Konzeptvorstellung nur wenige Standorte für die Optimierung der Parkscheibenregelung identifiziert werden.
Weiterhin ist auch die Erforderlichkeit der Einführung von Bewohnerparkrechten geprüft worden. Zu betrachten ist hierbei, dass eine Bewohnerparkregelung nicht die Zahl der verfügbaren Plätze erhöhen kann, sondern lediglich ein Vorrecht für Anwohner schaffen würde. Denkbarerweise würde eine solche Regelung dazu
führen, dass die Anwohner in jedem Fall mit der damit verbundenen Verwaltungsgebühr (Jahresgebühr
30,70 EUR) belastet werden müssen und trotzdem – insbesondere – abends keinen Parkplatz fänden. Weiterhin würde an den oben aufgeführten Standorten eine Verschiebung von Kurz- zu Dauerparkern ausgelöst
werden, was die Parksituation aus Sicht des Einzelhandels verschärfen und zudem eine Verdrängung des
Parksuchverkehrs in die Wohnstraßen bedeuten würde. Letztlich ist im gesamten Innenstadtbereich an keiner Stelle ein so erheblicher Parkdruck zu verzeichnen, dass mit der Einführung von Bewohnerparken reagiert werden muss. Bei Würdigung der Gesamtsituation wird hiervon kein Gebrauch gemacht.
3. Alternativen
Die in der vorstehenden Übersicht aufgeführten Verkehrsflächen liegen alle im Innenstadtbereich. Denkbar
ist auch eine Ausweitung der Parkscheibenregelung in den Stadtteilen Keldenich, Berzdorf und Urfeld. Mangels eines tatsächlichen Parkdrucks ist der Bedarf für eine flächendeckende Anordnung von Parkzeitbeschränkungen in den Stadtteilen nicht erkennbar.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die Aufstellung eines Pfostens (einschließlich Schild und Personalaufwand) entstehen Kosten in Höhe
von ca. 100 EUR.