Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Konzept zur Parkscheibenregelung im Innenstadtbereich)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
280 kB
Datum
06.12.2011
Erstellt
22.11.11, 07:00
Aktualisiert
29.11.11, 07:04

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 266/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen - 66 - - 80 - Vorlage für Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Konzept zur Parkscheibenregelung im Innenstadtbereich Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 66 - - 80 - 15.11.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 266/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meschede/ Herr Feuersänger 15.11.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Betreff: Konzept zur Parkscheibenregelung im Innenstadtbereich Beschlussentwurf: Dem in der Vorlage Nr. 266/2011 dargestellten Konzept zur Parkscheibenregelung im Innenstadtbereich wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 7. Juni 2011 die Einführung von Gebühren für die Nutzung öffentlichen Verkehrsraums durch Parken abgelehnt (Vorlage 67/2011) und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Parkscheibenregelung zu erarbeiten bzw. die derzeitige Regelung auf Anpassungsmöglichkeiten hin zu prüfen. Ziel ist es, die innerstädtische Mobilität zu stärken und das „Zentrum“ als Standort zu fördern. 2. Lösung Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen haben ihre Grundlage im Straßenverkehrsrecht. Die Voraussetzungen für bewirtschaftende Maßnahmen sind hoher Parkdruck und die Konkurrenz verschiedener Nutzergruppen um die knappen Parkflächen (z.B. Bewohner, Kunden, Beschäftigte). Beides ist im Bereich der Innenstadt gegeben. Vor diesem Hintergrund wird der Fokus der Betrachtung gezielt auf den Bereich der Innenstadt und das nähere Umfeld gerichtet. Die in der Sitzungsvorlage 67/2011 aufgezeigten Verkehrsflächen sind Grundlage der Betrachtung. Für jede der benannten Verkehrsflächen hat die Verwaltung geprüft, ob eine Parkscheibenpflicht im Sinne der o.g. Zielsetzung förderlich ist. Weiterhin ist die Parkdauerbeschränkung (eine Stunde bzw. drei Stunden) unter Berücksichtigung der gebietsspezifischen Besonderheiten auf ihre Angemessenheit überprüft worden. Aber auch die Gewährleistung eines ausreichenden Parkangebotes für alle Nutzergruppen ist in die Prüfung mit eingeflossen. Ebenso wird eine leicht verständliche, transparente und nach Möglichkeit einheitliche Regelung verfolgt, die letztlich auch zur allgemeinen Akzeptanz durch alle Nutzergruppen beiträgt. Grundsätzlich ist entlang von Hauptverkehrsstraßen die Parkzeitdauer auf eine Stunde, an den sonstigen Standorten auf drei Stunden beschränkt. Denkbar wäre auch eine flächendeckende einheitliche Parkdauerbeschränkung von zwei Stunden. Eine solche Parkdauerregelung würde nach langjährigen und umfänglich vorliegenden Erkenntnissen der Ordnungsbehörde den tatsächlichen Bedarf an den unterschiedlich geprägten Standorten jedoch verkennen und das Ziel einer verträglichen Lösung verfehlen. Das Prüfungsergebnis ist nachfolgend tabellarisch dargestellt. Eine Planübersicht ist als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Nr. Verkehrsfläche Aktuelle Parkscheibenzonenregelung (werktags) Änderung/Anpassung Begründung 1. Am Neuen Garten Keine unverändert keine Gewerbebetriebe; nur Anwohner und KitaMitarbeiter 2. Auf dem Sonnenberg Keine 9 bis 19 Uhr (3 Stunden) Notwendigkeit für die Einrichtung einer Parkzeitenbeschränkung im Einmündungsbereich Bonner Straße / Auf dem Sonnenberg wird gesehen. 3. Bahnhofstraße vom Windrad bis Kölner Straße 4. Bonner Straße zwischen Germanusstraße und L300 7 bis 20 Uhr (1 Stunde) unverändert Die Bahnhofstraße wird von Kurzzeitparkern (mit Zielstandort Fußgängerzone) genutzt. Die Besucher, die länger als eine Stunde (bis zu drei Stunden) parken müssen, haben die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe auf der Pontivystraße, Germanusstraße, Kreuzstraße oder dem Parkplatz Dreilindenstraße zu parken. Keine unverändert Bedingt durch den Neubau des Parkhauses des DreifaltigkeitsKrankenhauses und der geplanten Erweiterung des Kindergartens Bonner Straße kann derzeit noch nicht abgesehen werden, inwieweit sich die derzeitige Parksituation noch verändern wird. Sobald die Erweiterung des Kindergartens Bonner Straße und der damit verbundene Wegfall einer großen Anzahl an Parkplätzen abgeschlossen ist, wird eine neue Betrachtung der Parksituation erfolgen. 9 bis 19 Uhr (1 Stunde) unverändert außer Bonner Straße Hs-Nr. 54-58 und Hs-Nr. 74-76 (siehe unten) 4.1 4.2 Bonner Straße Hs-Nr. 74-76 Bonner Straße Hs-Nr. 54-58 Keine 9 bis 19 Uhr (1 Stunde) Die vorhandene Parkscheibenregelung wurde u.a. für die Kunden des dortigen Einzelhandels (Blumenladen, Kiosk) eingerichtet da der öffentliche Parkraum im nahen Umfeld der Ladenlokale überwiegend von Dauerparkern belegt wurde. Gründe für eine Veränderung sind nicht erkennbar. Einrichtung einer Parkbeschränkung im Sinne der dortigen Betriebe (Änderungsschneiderei, IBD Immobilien GmbH, OBJEKT + RAUM GmbH, Mefra GmbH, Dachdeckerunternehmen, Waschsalon) erscheint sinnvoll, da der öffentliche Parkraum im nahen Um- feld überwiegend von Dauerparkern belegt wird. 4.3 Bonner Straße zwischen Kölner Straße und Germanusstraße 5. Beibehaltung, da diese Parkplätze für Kurzzeitbesuche (z.B. Cafe/Bäckerei, Photo-, Friseurgeschäft) genutzt werden. 9 bis 19 Uhr (1 Stunde) unverändert Parkplatz Dreilindenstraße Keine unverändert Der Parkplatz Dreilindenstraße wird zum Großteil von Berufspendlern genutzt, da der P+RParkplatz an der KonradAdenauer-Straße (L300) ausgelastet ist. 6. Elsässer Straße und Parkflächen Birkenstraße 9 bis 19 Uhr (3 Stunden) unverändert Die Parkregelung von drei Stunden bietet ausreichend Zeit für einen Einkauf in der „Geschäftsmeile“, aber auch für einen Arztbesuch in einer der vielen umliegenden Praxen. 7. Flach-Fengler-Straße zwischen Kreisel Westring und Kreisel Hubertus- / Jahnstraße 9 bis 19 Uhr (1 Stunde) unverändert Die Parkflächen liegen an der Hauptverkehrsachse und dienen der kurzzeitigen Nutzung (Einkauf in den diversen Einzelhandelsgeschäften). 8. Germanusstraße 9 bis 19 Uhr (3 Stunden) unverändert Gründe für eine Verkürzung der Parkzeit nicht erkennbar. 9. Keltenstraße Keine unverändert Aufgrund der Neubauten und der vorhandenen Haltverbotsregelungen existieren kaum noch Parkflächen. Die noch bestehenden dienen den Anwohnern zum Parken. 10. Kölner Straße zwischen Nordstraße und Bonner Straße (beidseitig von Kölner Straße 11 bis 25 einschl. Parkplatz „Kulisse“) 9 bis 19 Uhr (3 Stunden) unverändert Die Parkflächen dienen überwiegend den Gästen der umliegenden Gaststätten. Die Parkdauer von bis zu 3 Stunden ist angemessen. 10.1 Kölner Straße vor der Metzgerei 8 bis 18 Uhr (1 Stunde) unverändert Die vorhandene Parkscheibenregelung wurde u.a. für die Kunden der Metzgerei eingerichtet, da der öffentliche Parkraum im nahen Umfeld des Ladenlokals überwiegend von Dauerparkern belegt wird. 11. Konrad-AdenauerStraße zwischen Gartenstraße und Flach-FenglerStraße 9 bis 19 Uhr (3 Stunden) unverändert Bei der bestehenden Parkregelung von drei Stunden besteht die Möglichkeit, die Geschäftslokale im Umfeld aufzusuchen. Die Parkdauer ist angemessen. 12. Kreuzstraße auf dem Parkplatz hinter der Polizeiwache 9 bis 19 Uhr (3 Stunden) unverändert Beibehaltung, da diese Parkplätze für Arzt-, Rechtsanwalts-, Notarbesuche und längere Einkäufe genutzt werden. 12.1 restliche Kreuzstraße Keine unverändert 13. Pontivystraße von Pontivystraße 1 bis zur Zufahrt Bahnhofstraße 9 bis 19 Uhr (3 Stunden) unverändert Beibehaltung, da diese Parkplätze für Arztbesuche, längere Einkäufe, dem Besuch im Altenheim oder der anliegenden Gaststättenbetriebe genutzt werden. 14. Poststraße – Parkplatz 9 bis 19 Uhr (1 Stunde) unverändert Auf dem Postparkplatz findet eine starke Fluktuation statt. Der Parkplatz wird von Kunden der Post und sonstigen „Kurzeinkäufern“ genutzt. 15. Raiffeisenstraße im Einmündungsbereich 9 bis 19 Uhr (3 Stunden) unverändert Beibehaltung, Regelung ermöglicht auch längere Arztbesuche. 16. Römerstraße zwischen Balderichstraße und Rathaus Keine unverändert Gründe für eine Einschränkung der Parkzeit nicht erkennbar. Anlassbezogene Aufzeichnungen der Verwaltung haben ergeben, dass zu jeder Zeit mehrere Parklücken zur Verfügung stehen. 16.1 Römerstraße neben und hinter dem Alten Rathaus 9 bis 19 Uhr (3 Stunden) 9 bis 19 Uhr (1 Stunde) keine Gewerbebetriebe, nur Anwohner Umstellung auf eine Stunde, da eine hohe Fluktuation zu beobachten ist. 17. Saarlandstraße 9 bis 19 Uhr (1 Stunde) unverändert Der Parkplatz Saarlandstraße wird überwiegend von Besuchern des Schwimmbades genutzt. Die Schwimmbadbesucher, die länger als eine Stunde parken müssen, erhalten im Schwimmbad eine kostenlose Parkkarte. Eine Anhebung auf 3 Stunden würde dazu führen, dass der Parkplatz überwiegend von Nichtbesuchern genutzt werden würde. 18. Uferstraße Keine unverändert keine Gewerbebetriebe; Gäste der umliegenden Gaststätten können die Parkflächen auf der Kölner Straße und der Pontivystraße nutzen. 19. Westring zwischen Raiffeisenstraße und HGK Keine unverändert Die Einführung einer Parkzeitbeschränkung würde nicht zur Stärkung der Innenstadt beitragen, sondern lediglich zu einer erheblichen Verschlechterung für die Anwohner führen. Diese müssten auf andere Nebenstraßen ausweichen. 20. Wilhelm-RieländerStraße 9 bis 19 Uhr (3 Stunden) unverändert Besucher des Ärztehochhauses sowie Nutzer der Fußgängerzone können hier ausreichend lange parken. Im Ergebnis kommen nur vereinzelte Anpassungen – wie oben dargestellt und in beiliegender Planübersicht in roter Schriftfarbe aufgeführt – in Frage. Ursächlich hierfür ist eine in der Vergangenheit stets mit großer Sorgfalt geführte Prüfung von Parkbegrenzungsanordnungen. Zudem bleiben durch die tägliche Überwachung des ruhenden Verkehrs alle Standorte „unter Beobachtung“, so dass geänderte Bedarfe und Anforderungen an einzelnen Standorten frühzeitig erkannt und auf diese lösungsorientiert reagiert werden kann. Vor diesem Hintergrund können bei der nun vorgelegten Konzeptvorstellung nur wenige Standorte für die Optimierung der Parkscheibenregelung identifiziert werden. Weiterhin ist auch die Erforderlichkeit der Einführung von Bewohnerparkrechten geprüft worden. Zu betrachten ist hierbei, dass eine Bewohnerparkregelung nicht die Zahl der verfügbaren Plätze erhöhen kann, sondern lediglich ein Vorrecht für Anwohner schaffen würde. Denkbarerweise würde eine solche Regelung dazu führen, dass die Anwohner in jedem Fall mit der damit verbundenen Verwaltungsgebühr (Jahresgebühr 30,70 EUR) belastet werden müssen und trotzdem – insbesondere – abends keinen Parkplatz fänden. Weiterhin würde an den oben aufgeführten Standorten eine Verschiebung von Kurz- zu Dauerparkern ausgelöst werden, was die Parksituation aus Sicht des Einzelhandels verschärfen und zudem eine Verdrängung des Parksuchverkehrs in die Wohnstraßen bedeuten würde. Letztlich ist im gesamten Innenstadtbereich an keiner Stelle ein so erheblicher Parkdruck zu verzeichnen, dass mit der Einführung von Bewohnerparken reagiert werden muss. Bei Würdigung der Gesamtsituation wird hiervon kein Gebrauch gemacht. 3. Alternativen Die in der vorstehenden Übersicht aufgeführten Verkehrsflächen liegen alle im Innenstadtbereich. Denkbar ist auch eine Ausweitung der Parkscheibenregelung in den Stadtteilen Keldenich, Berzdorf und Urfeld. Mangels eines tatsächlichen Parkdrucks ist der Bedarf für eine flächendeckende Anordnung von Parkzeitbeschränkungen in den Stadtteilen nicht erkennbar. 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Aufstellung eines Pfostens (einschließlich Schild und Personalaufwand) entstehen Kosten in Höhe von ca. 100 EUR.