Daten
Kommune
Wesseling
Größe
161 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
29.11.11, 07:04
Aktualisiert
29.11.11, 07:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
272/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Weiterentwicklung des Schulstandortes Bornheim-Merten
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
18.11.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 272/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
18.11.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Weiterentwicklung des Schulstandortes Bornheim-Merten
Beschlussentwurf:
Gegen die Errichtung einer Sekundarschule in Bornheim-Merten bestehen seitens der Stadt Wesseling keine
Bedenken.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Rahmen des schulpolitischen Konsenses der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Land NRW wurde das bisherige Schulangebot um die Sekundarschule erweitert.
Der Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel der Stadt Bornheim, hat den Bürgermeister in seiner Sitzung am 20.09.2011 beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen für die Weiterentwicklung des
Schulstandortes Merten zu einer Sekundarschule einzuleiten, damit diese Schulform zum Schuljahr
2012/2013 eingerichtet werden kann, eine Elternbefragung bei den Schülerinnen und Schülern der dritten
und vierten Schuljahre im Stadtgebiet Bornheim durchzuführen, und die bisherige Franziskus-Hauptschule in
Merten bei der Weiterentwicklung des Schulprogramms durch den Schulträger zu unterstützen.
Zwischenzeitlich sind die schulischen und organisatorischen Maßnahmen zur Errichtung einer Sekundarschule am Schulstandort Merten angelaufen. Der Aufbau und die Errichtung der neuen Schule soll dreizügig
ab dem 5. Schuljahr mit insgesamt 75 Schülerinnen und Schülern erfolgen. Gleichzeitig ist beabsichtigt, die
bestehende Hauptschule „Franziskusschule“ sukzessive aufzulösen und demzufolge zum Schuljahr
2016/2017 auslaufen zu lassen.
In der Sekundarschule Bornheim soll in den Jahrgängen 5 bis 8 unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Förderung gemeinsam gelernt werden. Die zweite Fremdsprache (Französisch) kann ab Klasse 6
gewählt werden. Ab Klasse 8 gibt es ein weiteres Fremdsprachenangebot (Französisch, Spanisch), das als
zweite oder dritte Fremdsprache gewählt werden kann. Ab Klasse 9 werden in den Hauptfächern Deutsch,
Mathematik und Englisch Leistungsprofile gebildet. Der Unterricht orientiert sich an den Lehrplänen der Gesamt- und Realschule.
Folgende Abschlüsse sind möglich:
- Hauptschulabschluss (auch mit Qualifikationsvermerk),
- Realschulabschluss (Fachoberschulreife),
- Fachoberschulabschluss (Fachabitur in Kooperation mit Berufskollegs),
- Abitur (Allgemeine Hochschulreife in Kooperation mit dem Alexander-von-Humboldt-Gymnasium und der
Europaschule in Bornheim).
Die Sekundarschule ist eine Ganztagsschule mit Mensa. Der Unterschied zur Gesamtschule liegt darin, dass
die Sekundarschule kleiner, und auch die Klassen kleiner sind, und die weiterführenden Abschlüsse der
Sekundarstufe II nur in Kooperation mit Gymnasium, Gesamtschule und Berufskollegs erreicht werden können.
Eine Abstimmung mit den Nachbarkommunen ist im Rahmen der regionalen Schulentwicklungsplanung
erforderlich und sinnvoll. Daher erwartet die Stadt Bornheim eine schriftliche Stellungnahme der Stadt Wesseling zu diesem Vorhaben.
2. Lösung
Am 16.11.2011 gab es ein konstruktives und informatives Gespräch in Wesseling mit Herrn Beigeordneten
Schnapka und dem Geschäftsbereichsleiter Schulen, Herrn Harder, aus Bornheim. Dabei war auch Herr
Hubertus Schober von der Projektgruppe Bildung und Region, der die Schulentwicklungspläne seit Jahrzehnten in Wesseling erstellt, anwesend.
In dem Gespräch wurde deutlich, dass aufgrund der Elternbefragung in Bornheim mit ca. 100 Interessenten
für die Sekundarschule zu rechnen ist, aber nur 75 Plätze zur Verfügung stehen. Daher ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Wesselinger aufgenommen werden können. Im übrigen ist die Verkehrsanbindung von
Wesseling nach Merten äußerst schwierig. Die Kapazitätsgrenze der neuen Sekundarschule in Merten liegt
bei 75. Eine vierte Klasse ist vom dortigen Gebäude her nicht machbar. Auch das beengte Grundstück lässt
keinen Anbau oder eine Erweiterung zu.
Die bereits in der letzten Sitzung des Schulausschusses vorgelegte Aufstellung über das Abgangsverhalten
der Viertklässler in Wesseling auf weiterführende Schulen sagt aus, dass 49 % der Viertklässler aus Wes-
seling auf ein externes Gymnasium, 27 % auf eine externe Realschule und 13 % auf eine externe Hauptschule gehen.
Bornheim spielt dabei aber eine unbedeutende Rolle, denn von den 403 Viertklässlern in Wesseling zum
Ende des Schuljahres 2010/2011 sind nur 34 (=8,4 %) auf eine Schule in Bornheim gegangen, davon allein
29 (7,2 %) auf eine Gesamtschule, eine Schulform, die Wesseling gar nicht anbietet, nämlich auf die „Europaschule“. Nur 3 (= 0,7 %) sind auf das „Alexander-von-Humboldt-Gymnasium“ in Bornheim und nur 2
(=0,5 % ) auf die Franziskus-Hauptschule in Merten abgewandert.
Herr Schober hat zum Vorhaben der Bornheimer folgende Stellungnahme abgegeben:
Aus der Sicht der Schulentwicklungsplanung der Stadt Wesseling kann ein Sekundarschulangebot in der
Stadt Bornheim mitgetragen werden. Die Gefahr einer zusätzlichen Pendlerwanderung aus Wesseling zu
einer Sekundarschule in Bornheim dürfte als sehr gering einzustufen sein, zumal dann – wie zu erwarten
sein wird und die Stadt Bornheim auch glaubhaft versichert hat – die begrenzten vorhandenen Raumkapazitäten am vorgesehenen Standort Merten die Aufnahmen der Sekundarschule auf die Bornheimer Kinder
beschränken muss, und somit auswärtige Interessenten ohnehin abgewiesen werden müssten.“
Die Stadt schlägt demnach vor, in der Stellungnahme an die Stadt Bornheim zum Ausdruck zu bringen, dass
aus Wesselinger Sicht keine Bedenken gegen die Errichtung der Sekundarschule in Merten bestehen.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.