Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
35 kB
Datum
08.12.2005
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
104/2005
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BM Bürgermeister
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-401
Datum:
24. November 2009
Raumproblematik Rathaus
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
8. Dezember 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die bauliche und räumliche Situation des Rathauses ist zuletzt umfassend in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 20.10.2005 erörtert worden.
Auf der Grundlage der Mitteilungsvorlage 64/2005 wurde in der zurückliegenden Diskussion mehrheitlich die
Auffassung vertreten, bei den anstehenden Planungen weiterhin ausreichend große Raumressourcen für
den Rat und die Ausschüsse im Rathaus vorzusehen. Außerdem sollte das Gesamtkonzept im Sinne einer
mittel- bis langfristigen Planung auch den gegenwärtigen Sanierungsstau und den Renovierungsbedarf des
Rathauses berücksichtigen. Bei den Planungsvarianten sollte alternativ auch eine Auslagerung der ARGE
geprüft werden.
Auf der Grundlage der vorgenannten „Rahmenvorgaben“ geht die Verwaltung mittel-/ langfristig davon aus,
dass zukünftig im Rathaus rd. 60 Arbeitsplätze (Vollzeit-/Teilzeit-/ Ausbildungsplätze) vorgehalten werden
müssen. Wenngleich auch in den zurückliegenden Jahren im Rahmen natürlicher Fluktuation wiederholt
Arbeitsplätze abgebaut und letztendlich die Aufgaben verdichtet wurden, so ist an dieser Stelle festzustellen,
dass ein weiterer Abbau von Arbeitsplätzen ohne eine gleichzeitige Aufgabenreduzierung bzw. -verlagerung
nicht mehr möglich ist. Inwieweit im Rahmen einer anstehenden Verwaltungsstrukturreform ggf. neue und
zusätzliche Aufgaben auf die untere Ebene übertragen werden, kann unter den gegenwärtigen Bedingungen
nicht zur Grundlage einer seriösen Bedarfsermittlung gemacht werden.
Im Wesentlichen sind es deshalb weiterhin die bekannten Gründe, die es aus Sicht der Verwaltung
erforderlich machen, über räumliche Erweiterungen des Rathauses nachzudenken. Dabei handelt es sich im
Einzelnen um folgende Punkte:
1) Verlagerung des nach Arbeitsstättenrichtlinien nicht genehmigten Büros (Hochbau: Prasse/Schmidt) in
der 4. Etage.
2) Die aus Datenschutzgründen unbefriedigende Situation im Bürgerbüro, wo es aufgrund der offenen
Gestaltung zwischen den Beratungsplätzen und der Wartezone immer wieder zu einer Verletzung der
eigentlich zu schützenden Daten der Kunden kommt.
3) Der Platz-/Raumbedarf insbesondere für die zahlreichen Gäste anlässlich standesamtlicher Trauungen.
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4) Der zusätzliche Raumbedarf für die ARGE „Lippe pro Arbeit GmbH“
Die vg. Punkte wurden in der Mitteilungsvorlage 64/2005 bereits differenziert erläutert, so dass sich eine
Wiederholung dieser Erläuterungen an dieser Stelle erübrigt. Den in der Sitzung besonders zu Punkt 3 und 4
formulierten Anregungen und Hinweisen ist die Verwaltung jedoch nachgegangen und gibt dazu die
nachfolgende Stellungnahme ab.
Gegenwärtig werden im Jahresdurchschnitt in Leopoldshöhe ca. 90 standesamtliche Trauungen
durchgeführt. Die Gemeinde ist verpflichtet, für diese standesamtlichen Trauungen geeignete
Diensträume im würdigen Rahmen vorzuhalten. Wie bereits dargestellt, hat die Anzahl der
Gäste an der Trauungszeremonie erheblich zugenommen. Trauungen mit 30 - 40 Personen
sind keine Seltenheit mehr.
Auch wenn die Kommune nicht allen Entwicklungen und Trends im vollen Umfang folgen kann,
so ist es aus Sicht der Verwaltung auch ein Ausdruck von Bürgerfreundlichkeit, diese
besonderen Anforderungen bei den anstehenden räumlichen Veränderungen zu
berücksichtigen. Als eine junge und moderne Gemeinde sollte sich Leopoldshöhe diesen
geänderten Anforderungen nicht entziehen.
Die Möglichkeit der standesamtlichen Trauung auf Gut Eckendorf stellt in diesem
Zusammenhang auch nur eine begrenzte Alternative dar. Gegenwärtig nutzen im
Jahresdurchschnitt in den Sommermonaten ca. 20 Paare diese besondere Möglichkeit. Wegen
des höheren Aufwands wird dafür von dem Eigentümer ein Betrag i.H. von 150,00 € verlangt. Es
wird gegenwärtig überlegt, das Angebot auch in den Wintermonaten vorzuhalten, dann
allerdings zu dem doppelten Kostensatz.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen wird nunmehr vorgeschlagen,
den Zuschauerbereich des Sitzungssaales multifunktional, sowohl für größere Sitzungen mit
starker Publikumsresonanz, als auch für standesamtliche Trauungen zu nutzen. Dieses
Lösungsmodell geht davon aus, dass anstelle der vorhandenen, allerdings altersbedingt nicht
mehr funktionsfähigen Trennwand, eine neue mobile Trennwand eingebaut wird. Der jetzige
Zuschauerbereich würde entsprechend renoviert und möbliert. Der Kostenaufwand für den
Umbau und die Möblierung wird auf ca. 60.000 € geschätzt.
Der zusätzliche Raumbedarf für die ARGE vor dem Hintergrund gestiegener Fallzahlen wurde
bereits erläutert. Auch wenn es sich bei den Aufgaben der ARGE nicht um kommunale
Dienstleistungen handelt, so waren sich alle Beteiligten bei der Planung und Konzeptionierung
dieser Dienstleistung einig, dass die sogenannte HARTZ IV-Reform nur mit nachhaltiger
kommunaler Unterstützung gelingen kann. Die Einbindung kommunaler MitarbeiterInnen in
dieses Aufgabengebiet und die enge Anbindung dieser Dienste an die jeweiligen Rathäuser
verdeutlicht dieses Konzept. Auch in der täglichen Praxis hat sich die Nähe zum Rathaus
bewährt, da es bei den jeweiligen Fallkonstellationen eine große Schnittmenge zwischen den
Aufgaben des SGB XII (Rathaus) und SGB II (ARGE) gibt. Beide Hilfesysteme benötigen bei der
Fallbearbeitung darüber hinaus vielfach Auskünfte aus dem jeweils anderen System, so dass im
Sinne einer effektiven Aufgabenerledigung eine intensive Zusammenarbeit beider Institutionen
notwendig ist. Eine Ausgliederung der ARGE aus dem Rathaus würde dieser
Organisationsstruktur zuwiderlaufen und würde zudem die zuvor beschriebenen Arbeitsabläufe
nicht nur für die Kunden, sondern auch für die MitarbeiterInnen deutlich erschweren.
Wie bereits im interfraktionellen Gespräch berichtet, hat es, offensichtlich initiiert durch
Presseberichte aus der letzten HFA Sitzung, zwischenzeitlich ein konkretes Mietangebot
gegeben, welches auch mit der Geschäftsführung der ARGE erörtert
wurde. Im Ergebnis wurde dazu mitgeteilt, dass es der ARGE gegenwärtig nicht möglich ist,
eigenständig Büroräume anzumieten. Seitens der Geschäftsführung wurde diese Erklärung
verbunden mit der deutlich formulierten Bitte, auch unter Berücksichtigung der seitens der
ARGE erst vor wenigen Monaten vorgenommenen Investitionen, an der gegenwärtigen
Unterbringungsform festzuhalten.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die ARGE gegenwärtig im Rahmen der Erstattung
der Personalkosten auch einen Sachkostenanteil u.a. für die Nutzung der zur Verfügung
gestellten Räumlichkeiten i.H. von 400,- € pro Mitarbeiter/Monat zahlt.
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Die Lösung der unter Punkt 1 und 2 vorgestellten Problembereiche wird seitens der Verwaltung
jetzt durch eine bauliche Erweiterung (Aufstockung eines „Würfels“) empfohlen. Die reinen
Baukosten für diese Aufstockung betragen 130.000,- €. Einschließlich der Umbaukosten im
Sitzungssaal und der Einrichtungskosten für 4 neue Büros zzgl. der Möblierung im Trauzimmer
ist bei dieser Variante von Gesamtkosten i.H. von 215.000,00 € auszugehen.
Bezugnehmend auf die Diskussion im HFA am 20.10.05 liegen zwischenzeitlich auch weitergehende
Kostenschätzungen für den umfassenden Sanierungs-/Renovierungsaufwand des gesamten Rathauses vor.
Die ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 1,8 Mio. € teilen sich dabei auf in einen Betrag i.H. von 1,3 Mio. €
für die Sanierung der Fenster und der Fassaden, sowie für einen zeitgemäßen Vollwärmeschutz der
Flachdächer. Weitere 500.000,-- € müssen nach dieser Berechnung bereitgestellt werden für die Sanierung
der Toiletten/Abflüsse, Sanierung der Kanäle, Einbau von Brandschutztüren, Brandschutz der
Verkabelungen im Deckenbereich, Sanierung des Fahrstuhls etc.
Nachdem in mehreren Wortbeiträgen seitens der Politik die Bereitschaft signalisiert wurde, sich auch dieser
kostenträchtigen Herausforderung grundsätzlich anzunehmen, wird seitens der Verwaltung nicht nur unter
architektonischen, sondern maßgeblich auch unter energetischen Gesichtspunkten die Durchführung eines
Architektenwettbewerbs empfohlen. Dabei sollten bei der Erstellung der Auslobungsunterlagen die
besonderen Anforderungen im Hinblick auf die Energiebilanz zum Ausdruck gebracht werden. Von den
Teilnehmern des Wettbewerbes sollten darüber hinaus sinnvolle Bauabschnitte gebildet werden, da die
Gesamtmaßnahme unter Berücksichtigung der finanziellen Begrenzungen der Kommune nur
abschnittsweise realisiert werden kann.
Zwischenzeitlich wurden auch die Kosten für die Durchführung eines Wettbewerbes ermittelt. Dabei ergeben
sich auf der Grundlage von 1,3 Mio. € Baukosten (Fenster/Fassade) bei 5 Teilnehmerbüros insgesamt
Wettbewerbskosten i.H. von 21.000,00 €. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich diese Kosten durch
entsprechend optimierte Planungen schon bald amortisieren könnten.
Noch einmal klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich die Finanzierung des vg. Projektes nicht als
sogenannte PPP-Maßnahme empfiehlt. Nach übereinstimmender Auffassung von Fachleuten (u.a. PPP-task
force d. Finanzministeriums NW) setzen PPP-Projekte ein Mindestinvestitionsvolumen von ca. 10 Mio. €
voraus. Unabhängig hiervon müssen weitere alternative Finanzierungsmöglichkeiten mit den nach wie vor
günstigen Kommunalkrediten, zu denen es trotz leicht gestiegener Zinssätze keine Alternative gibt,
konkurrieren (erst vor wenigen Tagen hat die Verwaltung im Rahmen der Haushaltssatzung 2005 einen
langfristigen Kommunalkredit zu 3.8 % p. a. – Laufzeit = 15 Jahre – aufgenommen). Auch das immer wieder
in das Gespräch gebrachte „Contracting“, nach dem ein Investitionsprojekt von einem privaten
Auftragnehmer (Contractor) projektspezifisch vorfinanziert und dann über die Vertragslaufzeit partiell
amortisiert wird, ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für das Projekt „Rathaus“ aus Sicht der
Verwaltung kein geeignetes Finanzierungsmodell; der private Investor hat nicht die Möglichkeit, auch nur
annähernd die Konditionen, welcher der Kreditmarkt den Kommunen einräumt, zu erreichen. Die Vewaltung
empfiehlt daher, die erforderlichen Umbau- und Sanierungsarbeiten des Rathauses mit den eigenen zur
Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln durchzuführen und dabei alle Möglichkeiten, die das Schuldenund Zinsmanagement bietet, auszuschöpfen. Am Rande sei noch erwähnt, dass private
Finanzierungsmodelle in jedem Falle den unerwünschten Nebeneffekt haben, den Verwaltungs- also lfd.
Haushalt zusätzlich zu belasten, umsomehr sogar noch vor dem Hintergrund der neuen
Haushaltssystematik, die bekanntermaßen am 1. Januar 2008 in der Gemeinde Leopoldshöhe eingeführt
werden soll.
Beschlussvorschlag:
Mit dem Ziel einer umfassenden Sanierung der Fassade und der Fensterflächen des Rathauses empfiehlt
der Haupt- und Finanzausschuss eine möglichst zeitnahe Durchführung eines Architektenwettbewerbs. Die
Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, zur Finanzierung der ersten Bauabschnitte im Entwurf des
Haushaltes 2006 entsprechende Mittel einzuplanen.
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Schemmel