Daten
Kommune
Wesseling
Größe
152 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
29.11.11, 07:04
Aktualisiert
30.11.11, 07:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
209/2011 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag des TuS Wesseling e.V.: Kostenpflichtige Nutzung des Kraftraums im Gartenhallenbad zu Tagesrandzeiten für Wesselinger Sportvereine
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
17.11.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 209/2011 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Astrid Mühle
17.11.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Antrag des TuS Wesseling e.V.: Kostenpflichtige Nutzung des Kraftraums im Gartenhallenbad zu Tagesrandzeiten für Wesselinger Sportvereine
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat in der 10. Sitzung am Donnerstag, dem 22.09.2011 beschlossen,
den Antrag des TuS Wesseling e.V.: „Kostenpflichtige Nutzung des Kraftraums im Gartenhallenbad zu Tagesrandzeiten für Wesselinger Sportvereine“ zu vertagen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Daten hinsichtlich der Auslastung des Kraftraumes über einen längeren Zeitraum zu erheben und Gespräche mit dem TuS
Wesseling zu führen.
2. Lösung
Erhebungen der Verwaltung über die Nutzungszeiten des Kraftraumes im Gartenhallenbad.
Beginnend mit dem 3.10.2011 hat die Verwaltung Aufzeichnungen über die Nutzer des Kraftraumes im Gartenhallenbad vornehmen lassen (siehe Anlage). Diese Aufzeichnungen sollten noch über einen längeren
Zeitraum fortgeführt werden, um ein genaueres Bild aufzuzeigen. Bislang zeigt sich eine an allen Tagen und
zu allen Uhrzeiten relativ gleichmäßige, wenngleich geringe Auslastung des Kraftraumes.
Nach Befragung des Badpersonals besuchen ca. 30 -25 Gäste ausschließlich den Kraftraum (ohne
Schwimmen oder Sauna). Von diesem Personenkreis besitzen ca. 12 Gäste eine Halbjahreskarte.
Gespräch mit Herrn Henning Eberhardt, sportlicher Leiter des TuS Wesseling e.V., über das angedachte Nutzungskonzept des TuS Wesseling e.V.
Der TuS beabsichtigt in einer Startphase zunächst nur einen Gerätetraining-Kurs im Gartenhallenbad anzubieten: Donnerstags, vorzugsweise 18.00 – 19.30 Uhr. In diesem Zeitraum soll der Kraftraum ausschließlich
den Kursteilnehmern vorbehalten sein. Bei entsprechender Nachfrage sei eine Ausweitung der Kursangebote im Kraftraum beabsichtigt.
Die Nutzung des Kraftraumes durch Badegäste während eines TuS Gerätetraining-Kurses soll nach den
Vorstellungen des TuS auch im Falle einer Ausweitung der Kursangebote grundsätzlich ausgeschlossen
bleiben.
Der TuS ist bereit, für die Überlassung des Kraftraumes pro Nutzungseinheit (1 ½- Stunden) um die 15 € zu
zahlen. Dies entspräche dem Preis, den der TuS für ein gleiches Angebot in der Sportoase zahle. Als Eintrittspreis sollen die Kursteilnehmer – analog wie für Schwimm-Kursangebote – den reguläre Eintrittspreis
minus 15 % (= 4,25 €) an die Stadt Wesseling zahlen. Die jetzige Regelung für Badbesucher: Eintrittsgebühr
zzgl. der Nutzungsgebühr für Sauna/Kraftraum (5 € Eintritt + 5 € Kraftraum = 10 €) sei deutlich zu hoch und
könne von den Kursteilnehmern (zusätzlich zu den Kursgebühren des TuS) nicht abverlangt werden. Auch
ein Rabatt von 15 % (10 € ./. 15 % = 8,50 €) erscheint dem TuS für seine Kursteilnehmer als zu hoch. Der
TuS schlägt feste Kraftraum-Öffnungszeiten vor, in denen Badegäste ausgeschlossen sind, aber Vereine
den Raum für ihre Trainingsangebote mieten können.
3. Alternativen
Die Verwaltung favorisiert eine „öffentliche“ Lösung, in der der Geräteraum weiterhin während der gesamten
Öffnungszeiten für jedermann zugängig ist. Bei einer exklusiven „Sperrung“ des Raumes während der Vereinsnutzung erwartet die Verwaltung mangelnde Akzeptanz seitens der „normalen“ Kraftraum-Nutzer, welche gleichzeitig (bei Umsetzung des vom TuS gewünschten Eintrittskonzeptes) im Vergleich zu den Kursteilnehmern ein mehr als doppelt so hohes Eintrittsgeld zahlen. Weil bislang nie mehr als fünf Nutzer den Kraftraum gleichzeitig nutzen ist auch nicht schlüssig, wieso die Badgäste während eines TuS Gerätetrainings
dort stören sollen.
Auch kann die Verwaltung in dem vom TuS vorgeschlagenen Preisangebot (15 € pro 1 ½ Std. Raummiete,
max. 4,25 € pro Nutzer) kein attraktive „neue Einnahmequelle“ für das Gartenhallenbad erkennen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind unter 2. und 3. dargestellt.
Durchschnittliche Besucherzahlen im Sportraum
03.10 - 20.11.2011
Mo
Mi
2
Do
2
Fr
1
Sa
2
7.30 Uhr bis 8.29 Uhr
4
5
2
3
2
2
4
5
3
4
4
3
3
4
3
4
4
4
10.30 Uhr bis 11.29 Uhr
3
4
3
4
5
4
11.30 Uhr bis 12.29 Uhr
4
4
2
3
3
4
8.30 Uhr bis 9.29 Uhr
9.30 Uhr bis 10.29 Uhr
Geschlossen
Di
2
So
6.30 Uhr bis 7.29 Uhr
12.30 Uhr bis 13.29 Uhr
4
3
3
3
3
3
4
13.30 Uhr bis 14.29 Uhr
4
4
4
2
3
5
4
14.30 Uhr bis 15.29 Uhr
2
4
4
3
3
3
4
15.30 Uhr bis 16.29 Uhr
3
4
3
5
4
4
3
16.30 Uhr bis 17.29 Uhr
4
3
2
5
3
3
3
17.30 Uhr bis 18.29 Uhr
4
4
3
5
4
3
3
18.30 Uhr bis 19.29 Uhr
3
3
3
5
3
2
2
19.30 Uhr bis 20,29 Uhr
3
5
1
4
3
20.29 Uhr bi 21.45 Uhr
3
2
1
2
2
Gesamt: 194 Pers.
30
32
24
34
28
23
23