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Beschlussvorlage (Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 55/2005 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB V Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Herr Heidemann Telefon: 05208/991-150 Datum: 24. November 2009 Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe Beratungsfolge Rat Termin 22. September 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Aufgrund der Modernisierung der Verwaltungsorganisation mit der Abschaffung der Ämterstruktur und Einführung von 5 Fachbereichen ist auch eine Veränderung in der Betriebsleitung des Abwasserwerkes erfolgt. Die Besetzung der Betriebsleitung ist in § 3 Abs. 2 der Betriebssatzung geregelt, der dementsprechend wie folgt zu ändern ist: alte Fassung Die Betriebsleitung besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister, seinem allgemeinen Vertreter und dem Leiter des Bauamtes. Bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Betriebsleitung entscheidet auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 S. 3 EigVO der Bürgermeister, der gleichzeitig Erster Betriebsleiter ist. Die Zuständigkeit seines allgemeinen Vertreters erstreckt sich auf die kaufmännische Leitung, des Bauamtsleiters auf die technische Leitung der Einrichtung. In Abwesenheit (Krankheit, Urlaub, etc.) vertreten sich die Betriebsleiter gegenseitig. neue Fassung Betriebsleiterin/Betriebsleiter ist die Fachbereichsleitung V; Stellvertreterin/Stellvertreter und gleichzeitig technische Betriebsleiterin/technischer Betriebsleiter ist die Fachbereichsleitung IV. Beschlussvorschlag: Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, die folgende Änderungssatzung zu beschließen: 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für Abwasserwerk Leopoldshöhe vom Aufgrund der §§ 7, 107 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz über ein -2- Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land NRW (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKF NRW) vom 16. November 2004 (GV NW S. 644), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 22.09.05 beschlossen, die Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 13.05.05 wie folgt zu ändern: I. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung (3) Betriebsleiterin/Betriebsleiter ist die Fachbereichsleitung V; Stellvertreterin/Stellvertreter und gleichzeitig technische Betriebsleiterin/technischer Betriebsleiter ist die Fachbereichsleitung IV. II. Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Leopoldshöhe, den 06.09.2005 Schemmel