Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
55/2005
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB V Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Herr Heidemann
Telefon:
05208/991-150
Datum:
24. November 2009
Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk
Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Rat
Termin
22. September 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Aufgrund der Modernisierung der Verwaltungsorganisation mit der Abschaffung der Ämterstruktur und
Einführung von 5 Fachbereichen ist auch eine Veränderung in der Betriebsleitung des Abwasserwerkes
erfolgt.
Die Besetzung der Betriebsleitung ist in § 3 Abs. 2 der Betriebssatzung geregelt, der dementsprechend wie
folgt zu ändern ist:
alte Fassung
Die Betriebsleitung besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister, seinem allgemeinen Vertreter und dem
Leiter des Bauamtes. Bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Betriebsleitung entscheidet auf der
Grundlage des § 2 Abs. 2 S. 3 EigVO der Bürgermeister, der gleichzeitig Erster Betriebsleiter ist.
Die Zuständigkeit seines allgemeinen Vertreters erstreckt sich auf die kaufmännische Leitung, des
Bauamtsleiters auf die technische Leitung der Einrichtung. In Abwesenheit (Krankheit, Urlaub, etc.) vertreten
sich die Betriebsleiter gegenseitig.
neue Fassung
Betriebsleiterin/Betriebsleiter ist die Fachbereichsleitung V; Stellvertreterin/Stellvertreter und gleichzeitig
technische Betriebsleiterin/technischer Betriebsleiter ist die Fachbereichsleitung IV.
Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, die folgende Änderungssatzung zu beschließen:
1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für Abwasserwerk
Leopoldshöhe vom
Aufgrund der §§ 7, 107 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz über ein
-2-
Neues
Kommunales
Finanzmanagement
für
Gemeinden
im
Land
NRW
(Kommunales
Finanzmanagementgesetz NRW – NKF NRW) vom 16. November 2004 (GV NW S. 644), in Verbindung mit
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der zur Zeit geltenden Fassung,
hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 22.09.05 beschlossen, die Betriebssatzung
der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 13.05.05 wie folgt zu ändern:
I.
§ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung
(3) Betriebsleiterin/Betriebsleiter ist die Fachbereichsleitung V; Stellvertreterin/Stellvertreter und gleichzeitig
technische Betriebsleiterin/technischer Betriebsleiter ist die Fachbereichsleitung IV.
II.
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Leopoldshöhe, den 06.09.2005
Schemmel