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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 102/2005)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Datum
15.12.2005
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 102/2005)

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Inhalt der Datei

15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Juli 1981 in der Fassung der Änderung vom 15.12.2005 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land NRW (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKF NRW) vom 16. November 2004 (GV NW S. 644), der §§ 18 und 35 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750) in der zur Zeit geltenden Fassung und der §§ 2, 4,.6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712 / SGV NRW 610 ) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung vom 17. Dezember 1981 Wasserversorgungssatzung - (KrBl. Lippe vom 28. Dezember 1981, S. 988 - 992) in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 15.12.2005 folgende 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe beschlossen: I. § 8 Abs. 4 erhält folgende Fassung: (3) Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm 1,284 EURO brutto (1,20 EURO zzgl. 7 % MwSt.). II. Diese 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Juli 1981 tritt am 01.01.2006 in Kraft.