Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
98/2005
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser
Fachbereich:
FB V Gemeindebetriebe
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
24. November 2009
Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserwerk
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Wasser/Abwasser
Termin
5. Dezember 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im August 2005 wurde von Städte- und Gemeindebund eine neue Mustersatzung aufgestellt.
Zudem wurde bei einem laufenden Klageverfahren von der Richterin signalisiert, es sei nicht zulässig, für die
Schmutzwassereinleitung aus Zisternennutzung lediglich Regenwassergebühren zu veranlagen. Sie empfiehlt, die Satzung rückwirkend dementsprechend zu ändern.
Bevor ein Satzungsentwurf erarbeitet wird, sollten nach Auffassung der Betriebsleitung die Eckpunkte beraten werden.
-Einführung einer Grundgebühr ?
Für den Bereich des Schmutzwassers rät der Städte- und Gemeindebund von einer Grundgebühr ab. Anders sieht es aber beim Regenwasser aus. Bislang wurden häufig Ausnahmen vom Benutzungszwang geduldet. So wurden ca. 140 Grundstücke vollständig und mehr als 500 Grundstücke zu einem Gutteil vom
Kanal abgeklemmt. Dies führt natürlich zu einer Gebührenschieflage, denn ca. 80 % der Kosten sind Fixkosten, also unabhängig davon, ob eingeleitet wird (Beispiel: Die Reinigung, Abschreibung und Verzinsung
eines Kanals fällt an, auch wenn einige Anlieger nicht einleiten). Grundgebühren gibt es in fast allen Bereichen wie z.B. beim Wasser, Gas, Strom etc.
Andererseits führt eine Grundgebühr natürlich dazu, dass das "kleine Einfamilienhäuschen" etwas stärker
belastet wird.
-2Beispielsberechnung mit etwas vereinfachten Zahlen:
Basis:
Kosten
1100000
Fläche
1000000
Gebühr:
1,1 €/m²
Häuser:
Grundgebühr:
=€/Haus
=€/m²
z.B. bei m²
0
50
100
200
300
4000
10,00%
27,50
0,99
20,00%
55,00
0,88
30,00%
82,50
0,77
27,50
77,00
126,50
225,50
324,50
55,00
99,00
143,00
231,00
319,00
82,50
121,00
159,50
236,50
313,50
40,00% der Gesamt
110,00 kosten
0,66
bislang:
110,00
0
143,00
55,00
176,00
110,00
242,00
220,00
308,00
330,00
Eine Alternative zur Grundgebühr wäre auch eine größere erste Einheit, z.B. 100 m². Hieraus würden in
etwa folgende Zahlen resultieren:
Neu
Bislang
0 m²
100,00 €
0,00 €
50 m²
100,00 €
55,00 €
100 m²
100,00 €
110,00 €
200 m²
200,00 €
220,00 €
300 m²
300,00 €
330,00 €
In der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes wird als eine Alternative vorgeschlagen, pro angefangene 100 m² bebaute und/oder befestigte Grundstücksfläche eine Grundgebühr für Vorhalteleistungen
und –sofern hiervon Regenwasser abgeleitet wird- eine Benutzungsgebühr zu erheben. Diese Version ist
natürlich mit einem erheblich höheren Aufwand verbunden, da die Flächen neu erfasst werden müssten.
-Schmutzwassergebühren bei Regenwassernutzungsanlagen
Bislang werden lediglich die Regenwassergebühren fällig. Dies ist aber (wg. unzulässiger Belastung der
übrigen Anschlussnehmer) nicht länger zulässig.
Zu entscheiden ist der Berechnungsmodus. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten:
- zusätzliche Wasseruhr
- nutzungsspezifische Berechnung (Personenzahl x 12 m³/Jahr für WC und/oder 7 m³ für Waschmaschine)
- grundsätzliche Berechnung des Mindestwasserverbrauchs (z.Zt. 42 cbm/Person/Jahr)
Die letzte Möglichkeit scheidet nach Auffassung der Betriebsleitung aus, da sie sehr ungerecht ist.
Die ersten beiden Möglichkeiten sind schon jetzt ähnlich in der Satzung verankert. Allerdings verursachen
zusätzliche Wasseruhren gerade bei Brauchwasserzisternen erhebliche Probleme und Kosten. Beispielsweise muss ein Feinfilter vorgeschaltet sein, um zu vermeiden, dass Schwebstoffe das Zählwerk blockieren.
Hierdurch würde eine erheblich geringere Abwassermenge angezeigt werden.
Weiterhin wäre zu entscheiden:
Verplombung?
Geeichte Zähler? Ggfls. Rhythmus der Eichung?
Einbau durch Privat oder Gemeinde?
Zählerablesung wie?
Grundgebühr/Mindestberechnungsmenge (Zählerablesung, Eingabe, Kontrolle etc. sind mit einem gewissen
Mehraufwand verbunden. Fraglich ist, ob und ggfls. wie dieser Aufwand umgelegt werden soll).
Sowohl bei der Schmutz- wie auch insbesondere bei der Regenwassergebühr ist zu entscheiden, wie die
"Altfälle" behandelt werden sollten; ob hier –trotz möglicher rechtlicher Bedenken- eine Art von Bestandsschutz gelten soll.
Beschlussvorschlag:
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt zunächst zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.
-3Heidemann