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Beschlussvorlage (Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserwerk)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserwerk) Beschlussvorlage (Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserwerk) Beschlussvorlage (Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserwerk)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 98/2005 zur Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser Fachbereich: FB V Gemeindebetriebe der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 24. November 2009 Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserwerk Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Termin 5. Dezember 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Im August 2005 wurde von Städte- und Gemeindebund eine neue Mustersatzung aufgestellt. Zudem wurde bei einem laufenden Klageverfahren von der Richterin signalisiert, es sei nicht zulässig, für die Schmutzwassereinleitung aus Zisternennutzung lediglich Regenwassergebühren zu veranlagen. Sie empfiehlt, die Satzung rückwirkend dementsprechend zu ändern. Bevor ein Satzungsentwurf erarbeitet wird, sollten nach Auffassung der Betriebsleitung die Eckpunkte beraten werden. -Einführung einer Grundgebühr ? Für den Bereich des Schmutzwassers rät der Städte- und Gemeindebund von einer Grundgebühr ab. Anders sieht es aber beim Regenwasser aus. Bislang wurden häufig Ausnahmen vom Benutzungszwang geduldet. So wurden ca. 140 Grundstücke vollständig und mehr als 500 Grundstücke zu einem Gutteil vom Kanal abgeklemmt. Dies führt natürlich zu einer Gebührenschieflage, denn ca. 80 % der Kosten sind Fixkosten, also unabhängig davon, ob eingeleitet wird (Beispiel: Die Reinigung, Abschreibung und Verzinsung eines Kanals fällt an, auch wenn einige Anlieger nicht einleiten). Grundgebühren gibt es in fast allen Bereichen wie z.B. beim Wasser, Gas, Strom etc. Andererseits führt eine Grundgebühr natürlich dazu, dass das "kleine Einfamilienhäuschen" etwas stärker belastet wird. -2Beispielsberechnung mit etwas vereinfachten Zahlen: Basis: Kosten 1100000 Fläche 1000000 Gebühr: 1,1 €/m² Häuser: Grundgebühr: =€/Haus =€/m² z.B. bei m² 0 50 100 200 300 4000 10,00% 27,50 0,99 20,00% 55,00 0,88 30,00% 82,50 0,77 27,50 77,00 126,50 225,50 324,50 55,00 99,00 143,00 231,00 319,00 82,50 121,00 159,50 236,50 313,50 40,00% der Gesamt 110,00 kosten 0,66 bislang: 110,00 0 143,00 55,00 176,00 110,00 242,00 220,00 308,00 330,00 Eine Alternative zur Grundgebühr wäre auch eine größere erste Einheit, z.B. 100 m². Hieraus würden in etwa folgende Zahlen resultieren: Neu Bislang 0 m² 100,00 € 0,00 € 50 m² 100,00 € 55,00 € 100 m² 100,00 € 110,00 € 200 m² 200,00 € 220,00 € 300 m² 300,00 € 330,00 € In der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes wird als eine Alternative vorgeschlagen, pro angefangene 100 m² bebaute und/oder befestigte Grundstücksfläche eine Grundgebühr für Vorhalteleistungen und –sofern hiervon Regenwasser abgeleitet wird- eine Benutzungsgebühr zu erheben. Diese Version ist natürlich mit einem erheblich höheren Aufwand verbunden, da die Flächen neu erfasst werden müssten. -Schmutzwassergebühren bei Regenwassernutzungsanlagen Bislang werden lediglich die Regenwassergebühren fällig. Dies ist aber (wg. unzulässiger Belastung der übrigen Anschlussnehmer) nicht länger zulässig. Zu entscheiden ist der Berechnungsmodus. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten: - zusätzliche Wasseruhr - nutzungsspezifische Berechnung (Personenzahl x 12 m³/Jahr für WC und/oder 7 m³ für Waschmaschine) - grundsätzliche Berechnung des Mindestwasserverbrauchs (z.Zt. 42 cbm/Person/Jahr) Die letzte Möglichkeit scheidet nach Auffassung der Betriebsleitung aus, da sie sehr ungerecht ist. Die ersten beiden Möglichkeiten sind schon jetzt ähnlich in der Satzung verankert. Allerdings verursachen zusätzliche Wasseruhren gerade bei Brauchwasserzisternen erhebliche Probleme und Kosten. Beispielsweise muss ein Feinfilter vorgeschaltet sein, um zu vermeiden, dass Schwebstoffe das Zählwerk blockieren. Hierdurch würde eine erheblich geringere Abwassermenge angezeigt werden. Weiterhin wäre zu entscheiden: Verplombung? Geeichte Zähler? Ggfls. Rhythmus der Eichung? Einbau durch Privat oder Gemeinde? Zählerablesung wie? Grundgebühr/Mindestberechnungsmenge (Zählerablesung, Eingabe, Kontrolle etc. sind mit einem gewissen Mehraufwand verbunden. Fraglich ist, ob und ggfls. wie dieser Aufwand umgelegt werden soll). Sowohl bei der Schmutz- wie auch insbesondere bei der Regenwassergebühr ist zu entscheiden, wie die "Altfälle" behandelt werden sollten; ob hier –trotz möglicher rechtlicher Bedenken- eine Art von Bestandsschutz gelten soll. Beschlussvorschlag: Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt zunächst zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen. -3Heidemann