Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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23 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
53/2005
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB V Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Herr Heidemann
Telefon:
05208/991-150
Datum:
24. November 2009
Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde
gemeindlicher Immobilien und Grundstücke
Beratungsfolge
Rat
Termin
22. September 2005
Leopoldshöhe
für
die
Verwaltung
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Aufgrund der Modernisierung der Verwaltungsorganisation mit der Abschaffung der Ämterstruktur und
Einführung von 5 Fachbereichen ist auch eine Veränderung in der Betriebsleitung der Leopoldshöher
Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) erfolgt.
Die Besetzung der Betriebsleitung ist in § 3 Abs. 3 der Betriebssatzung geregelt, der dementsprechend wie
folgt zu ändern ist:
alte Fassung
Betriebsleiter ist der Hauptamtliche Bürgermeister, die Stellvertretung obliegt dem Allgemeinen Vertreter.
neue Fassung
Betriebsleiterin/Betriebsleiter
Fachbereichsleitung IV.
ist
die
Fachbereichsleitung
V;
Stellvertreterin/Stellvertreter
ist
die
Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, die folgende Änderungssatzung zu beschließen:
1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für die Verwaltung
gemeindlicher Immobilien und Grundstücke vom
Aufgrund der §§ 7, 107 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz über ein
Neues
Kommunales
Finanzmanagement
für
Gemeinden
im
Land
NRW
(Kommunales
Finanzmanagementgesetz NRW – NKF NRW) vom 16. November 2004 (GV NW S. 644), in Verbindung mit
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der zur Zeit geltenden Fassung,
hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 22.09.05 beschlossen, die Betriebssatzung
-2-
der Gemeinde Leopoldshöhe für die Verwaltung gemeindlicher Immobilien und Grundstücke vom 13.05.05
wie folgt zu ändern:
I.
§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung
(3) Betriebsleiterin/Betriebsleiter
Fachbereichsleitung IV.
ist
die
Fachbereichsleitung V; Stellvertreterin/Stellvertreter ist die
II.
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Leopoldshöhe, den 06.09.2005
Schemmel