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Beschlussvorlage (Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für die Verwaltung gemeindlicher Immobilien und Grundstücke)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 53/2005 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB V Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Herr Heidemann Telefon: 05208/991-150 Datum: 24. November 2009 Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde gemeindlicher Immobilien und Grundstücke Beratungsfolge Rat Termin 22. September 2005 Leopoldshöhe für die Verwaltung Bemerkungen Sachdarstellung: Aufgrund der Modernisierung der Verwaltungsorganisation mit der Abschaffung der Ämterstruktur und Einführung von 5 Fachbereichen ist auch eine Veränderung in der Betriebsleitung der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) erfolgt. Die Besetzung der Betriebsleitung ist in § 3 Abs. 3 der Betriebssatzung geregelt, der dementsprechend wie folgt zu ändern ist: alte Fassung Betriebsleiter ist der Hauptamtliche Bürgermeister, die Stellvertretung obliegt dem Allgemeinen Vertreter. neue Fassung Betriebsleiterin/Betriebsleiter Fachbereichsleitung IV. ist die Fachbereichsleitung V; Stellvertreterin/Stellvertreter ist die Beschlussvorschlag: Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, die folgende Änderungssatzung zu beschließen: 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für die Verwaltung gemeindlicher Immobilien und Grundstücke vom Aufgrund der §§ 7, 107 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land NRW (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKF NRW) vom 16. November 2004 (GV NW S. 644), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 22.09.05 beschlossen, die Betriebssatzung -2- der Gemeinde Leopoldshöhe für die Verwaltung gemeindlicher Immobilien und Grundstücke vom 13.05.05 wie folgt zu ändern: I. § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung (3) Betriebsleiterin/Betriebsleiter Fachbereichsleitung IV. ist die Fachbereichsleitung V; Stellvertreterin/Stellvertreter ist die II. Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Leopoldshöhe, den 06.09.2005 Schemmel