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Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
203 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
29.11.11, 07:04
Aktualisiert
13.12.11, 07:35
Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung)) Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung)) Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung)) Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung)) Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 268/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe Vorlage für Betriebsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 16.11.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 268/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Erwin Esser 22.11.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Rat Betreff: 6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV.NRW. S. 270/271), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen - Straßenreinigungsgesetz NW - (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV NW S. 706/SGV NW 2061) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 5 Abs. 5 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) vom 6. Oktober 2010 erhält folgende neue Fassung: (5) Das jährliche Benutzungsentgelt für die Winterwartung (§ 1 Abs. 2) beträgt je Meter der Grundstücksseiten (Absätze 1 - 3) der a) in der Anlage 1 a genannten Straßen 1,14 € b) in der Anlage 1 b genannten Straßen 0,74 € c) in der Anlage 1 c genannten Straßen 2,45 € Artikel 2 In der Anlage 1 a wird folgende Straße bzw. Straßenteilstück aufgenommen: Jagdweg von Waldstraße bis Jägerstraße Artikel 3 In der Anlage 2 wird folgende Änderung vorgenommen: Jagdweg, soweit nicht in der Anlage 1 a genannt Artikel 4 Aus der Anlage 1a wird folgende Straße herausgenommen und in die Anlage 1 c eingefügt: Berzdorfer Straße, soweit nicht in der Anlage 1 b genannt Artikel 5 Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Beschluss des Rates vom 05. Oktober 2010 wurde die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) so verändert, dass für die unterschiedlichen Straßenbereiche innerhalb der Stadt Wesseling, bei der die Reinigungs- und Winterdienstpflicht auf die Stadt übertragen ist, ein nach Straßenreinigung und Winterdienst unterteilter gesplitteter Maßstab gebildet wurde. Zur Erinnerung wird darauf hingewiesen, dass sich die Kosten der Straßenreinigung wie folgt zusammensetzen:          Regelmäßige maschinelle Fahrbahnreinigung incl. Kehricht Kosten für GPS-Aufzeichnungen der Reinigungsleistung Regelmäßige Reinigung von Radwegen incl. Wildkrautbekämpfung Maschineller Winterdienst auf Fahrbahnen incl. Streumaterial Manueller Winterdienst auf öffentlichen Straßen wegen Plätzen, Bushaltestellen, gefährlichen Stellen im öffentlichen Verkehrsraum, Treppenabgängen etc. Reinigung der Fußgängerzone von Flach-Fengler-Straße bis Bonner Straße Winterdienst in der Fußgängerzone von Flach-Fengler-Straße bis Bonner Straße Anteilige Personal- und Overheadkosten Entsorgungsbetriebe Wesseling Eventuell zu berücksichtigende Unter-/Überdeckungen aus Vorjahren Grundsätzliche Kostenträger für diese Kosten sind   die Grundstückseigentümer der durch die Straßenreinigung im Sinne des Straßenreinigungsrechtes bevorteilten Grundstücken als Entgeltpflichtige; die Verpflichtung trifft auch die Stadt für ihre Grundstücke unabhängig von der Nutzung die Stadt Wesseling als Träger der öffentlichen Straßenbaulast. Die Jahresrechnung für die Sparte Straßenreinigung hat für das Haushaltsjahr 2010 ein Defizit in Höhe von 80.876 € ausgewiesen. In der Entgeltkalkulation für 2011 ist die Betriebsleitung bereits von einem Defizit in Höhe von 28.000 € ausgegangen, so dass die Differenz in Höhe von 52.876 € in die Kalkulation für das Haushaltsjahr 2012 eingerechnet werden muss. 2. Lösung a) Die Problematik bei der Kalkulation der Straßenreinigungskosten und der daraus resultierenden Straßenreinigungsentgelte liegt in den nicht abschätzbaren Winterdienstaufwendungen begründet. Die Aufwendungen für die regelmäßige Fahrbahn-, Radwege- und Innenstadtreinigung sind relativ gleichförmig. Personalund Overheadkosten der Entsorgungsbetriebe Wesseling sind geringfügigen Steigerungen unterlegen. Nicht kalkulierbar und somit bei extremen Witterungslagen Ausreißer in der Kostenstruktur sind die Winterdienstkosten. Aus den Festlegungen und Kostenansätzen ergeben sich für die Stadt als Träger der öffentlichen Straßenbaulast und Verantwortliche für den öffentlichen Raum:      Straßenreinigung Radwege/Wildkraut Innenstadtreinigung Winterdienst auf Fahrbahnen Winterdienst Innenstadt Gesamter Anteil Stadt 4.360,00 € 9.040,00 € 58.950,00 € 111.550,00 € (incl. 23.613 € aus dem Defizit 2010) 2.000,00 € (incl. 675,00 € aus dem Defizit 2010) 185.900,00 € Aus den Festlegungen und Kostenansätzen ergeben sich für die Entgeltpflichtigen:      Straßenreinigung Radwege/Wildkraut Innenstadtreinigung Winterdienst auf Fahrbahnen Winterdienst Innenstadt Gesamter Anteil Entgelte 39.200,00 € 13.550,00 € 58.950,00 € 129.500,00 € (incl. 27.413 € aus dem Defizit 2010) 2.000,00 € (incl. 675,00 € aus dem Defizit 2010) 243.200,00 € Die Entgelte für die Straßenreinigung bleiben zum Jahre 2011 auch im kommenden Jahr unverändert. Die Entgelte für die Leistungen im Rahmen des Winterdienstes unterliegen bei dem geringen Gesamtbudget größeren Schwankungen und müssen, bedingt durch die Unterdeckung im vergangenen Jahr und der Erwartung von durchschnittlichen Winterdiensteinsätzen entsprechend kalkuliert werden. Hieraus ergeben sich folgende Entgeltbeträge je Frontmeter für die zu veranlagenden Grundstücke: Anlage 1c der Satzung: Hauptstraßen incl. Anliegerstraßen mit Busverkehr(AStmB) Hauptstraßen incl. AStmB, Winterdienst 0,66 € / Frontmeter (wie Vorjahr ) 2,45 € / Frontmeter (bisher 1,67 €) Anlage 1a der Satzung: Anliegerstraßen Reinigung: Nebenstraßen Winterdienst Stufe 2: 0,66 € / Frontmeter (wie Vorjahr) 1,14 € / Frontmeter (bisher 0,78 €) Anlage 1b der Satzung Fußgängerzone Reinigung: Fußgängerzone Winterdienst: 21,78 € / Frontmeter (wie Vorjahr) 0,74 € / Frontmeter (bisher 0,73 €) b) Durch die Änderung der Buslinie für den Stadtbus im Ortsteil Urfeld über die Waldstraße, den Jagdweg und die Jägerstraße muss das Teilstück Jagdweg zwischen Waldstraße bis Jägerstraße aus der Anlage 1 a in die Anlage 1 c überführt werden. Das heißt, dieses Teilstück wird zukünftig auf die Stadt Wesseling übertragen und somit maschinell gereinigt und im Winter gestreut. Zudem muss das Straßenstück Berzdorfer Straße, soweit nicht in der Anlage 1 b genannt, in die Anlage 1 c verschoben werden, da in diesem Teilstück der Linienbus ebenfalls verkehrt. Daher ist dieser Straßenabschnitt in der Priorität 1 im Winterdienst zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass die durch die zu reinigenden Straßen erschlossenen Grundstücke entsprechend der auf sie entfallenden Leistungen entgeltpflichtig sind. Für diese Grundstücke bedeutet dies gerechter Weise eine Angleichung der Entgelte an die der Haupterschließungsstraßen. Die Betriebsleitung schlägt eine Änderung der Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung, wie im Beschlussentwurf formuliert, vor. 3. Alternativen Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die städtische Straßenreinigung ist eine so genannte kostendeckende Einrichtung – ohne Gewinnerzielungsabsicht –, so dass die in einem kalkulierten Zeitraum anfallenden Kosten gemäß den gesetzlichen Regelungen auch innerhalb dieses Zeitraumes mittels Kostenträgerrechnung durch Entgelte finanziert werden müssen. Kostenträger im Sinne der derzeitigen Satzungsregelungen für die Straßenreinigung incl. Winterdienst sind die Frontmeter der jeweils zu veranlagenden Grundstücke. Über- und Unterdeckungen müssen entweder durch Rücklagen oder spätestens im zweiten Jahr nach dem Veranlagungsjahr ausgeglichen werden.