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Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW bzgl. des Rettungsdienstbedarfsplanes (Vorhaltung eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort Bedburg))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
19.11.15, 18:01
Aktualisiert
19.11.15, 18:01
Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW bzgl. des Rettungsdienstbedarfsplanes (Vorhaltung eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort Bedburg)) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW bzgl. des Rettungsdienstbedarfsplanes (Vorhaltung eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort Bedburg)) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW bzgl. des Rettungsdienstbedarfsplanes (Vorhaltung eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort Bedburg))

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9105/2015 1. Ergänzung Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 09.06.2015 Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 03.12.2015 Abstimmungsergebnis: einstimmig Betreff: Bürgerantrag nach § 24 GO NRW bzgl. des Rettungsdienstbedarfsplanes (Vorhaltung eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort Bedburg) Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss den Bürgerantrag als „erledigt“ zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadt Bedburg liegt ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 20.04.2015 vor, hier eingegangen am 23.04.2015. Der Antragsteller begehrt eine Dringlichkeitsentscheidung zu der Vorhaltung eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort des Krankenhauses St.Hubertus-Stift GmbH Bedburg. Die Einzelheiten hierzu können dem als Anlage beigefügten Antrag entnommen werden. Zu der Thematik haben im letzten Jahr und auch in den letzten Monaten verschiedene Schriftwechsel und Gespräche zwischen dem Antragsteller und sowohl der Stadt Bedburg als auch dem Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes stattgefunden. Hierbei ging es insbesondere um eine belastbare Aussage zum Rettungsdienstbedarfsplan, der in 2015 fortgeschrieben werden muss. Der Rhein-Erft-Kreis hatte sich bislang mit einer Aussage hierzu bedeckt gehalten, da die Grundlage für eine Fortschreibung des Plans, das Rettungsgesetz NRW (RettG NRW), in seiner Novellierung nicht vorgelegen hatte. Mit der Verabschiedung am 19.03.2015 im Landtag NRW ist dieses Gesetz nun zum 19.05.2015 in Kraft getreten. Daher hat am 21.05.2015 ein erneutes Gespräch mit dem Rhein-Erft-Kreis und Vertretern des Krankenhauses und der Städte stattgefunden, in dem das weitere Vorgehen erörtert wurde. Zwischenzeitlich liegt auch die schriftliche Zusage des Rhein-Erft-Kreises vor, die nachfolgenden Festlegungen in den neuen Entwurf aufzunehmen. Hiernach ist vorgesehen, dass der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes für die konkrete und abschließende Erarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplans im Entwurf desselben nun unter Berücksichtigung der Einsatzzahlen und des ermittelten Dimensionierungsergebnisses für den Einsatzbereich 1 Bedburg (NEF Bedburg) eine 24-Stunden Vorhaltung an 7 Tagen in der Woche mit 168 Rettungsmittelwochenstunden vorsehen wird. Dieser Entwurf wird nun allen zu beteiligenden Stellen zur Stellungnahme zugeleitet. Da in diesem Beteiligungsverfahren auch mit den kreisangehörigen Gemeinden, die Träger der Rettungswachen sind, Einvernehmen zu erzielen ist, werden mit diesen im nächsten Monat weitere Gespräche geführt. Aktualisierung (Stand 17.11.15): Am 02.11.2015 wurde durch den Rhein-Erft-Kreis mit der Stadt Bedburg ein Gespräch geführt, in welchem weitere Informationen zum Sachstand mitgeteilt wurden. Demnach ist es Ziel des RheinErft-Kreises auf Grund der Einsatzzahlen, das in Bedburg stationierte Notarzteinsatzfahrzeug sowie auch den Rettungswagen an 7 Tagen 24 Stunden mit jeweils 168 Rettungsmittelwochenstunden vorzuhalten. Das Einvernehmen mit der Stadt Bergheim, welche die im Rahmen der ÖRV festgelegte Trägerschaft übernommen hat, wurde bereits erzielt, der Bedarf wird im Entwurf der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans so eingebracht. Es besteht Konsens, dass ein Mehrbedarf in der Notfallrettung besteht. Die zur Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans notwendigen Vorgespräche mit den Krankenkassenverbänden sind seitens des Rhein-Erft-Kreises für den Monat Dezember 2015 geplant. Die Einbringung der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans zur Beschlussfassung im Kreistag ist für Januar 2016 vorgesehen. Mit den mittlerweile durch den Träger des Rettungsdienstes festgestellten erhöhten Bedarfen und den geplanten Umsetzungen wird insgesamt eine erhebliche Verbesserung der notärztlichen wie auch der allgemeinen rettungsdienstlichen Versorgung der Bedburger Bürgerinnen und Bürger zu erwarten sein. Beschlussvorlage WP9-105/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Garbe ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Leiter der Feuerwehr Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-105/2015 1. Ergänzung Seite 3