Daten
Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
19.11.15, 18:01
Aktualisiert
19.11.15, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP9105/2015 1. Ergänzung
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
09.06.2015
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
03.12.2015
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Betreff:
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW bzgl. des Rettungsdienstbedarfsplanes (Vorhaltung
eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort Bedburg)
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und
empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss den Bürgerantrag als „erledigt“ zu
beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegt ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 20.04.2015 vor, hier
eingegangen am 23.04.2015.
Der Antragsteller begehrt eine Dringlichkeitsentscheidung zu der Vorhaltung eines
Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort des Krankenhauses St.Hubertus-Stift GmbH Bedburg. Die
Einzelheiten hierzu können dem als Anlage beigefügten Antrag entnommen werden.
Zu der Thematik haben im letzten Jahr und auch in den letzten Monaten verschiedene
Schriftwechsel und Gespräche zwischen dem Antragsteller und sowohl der Stadt Bedburg als
auch dem Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes stattgefunden.
Hierbei ging es insbesondere um eine belastbare Aussage zum Rettungsdienstbedarfsplan, der in
2015 fortgeschrieben werden muss. Der Rhein-Erft-Kreis hatte sich bislang mit einer Aussage
hierzu bedeckt gehalten, da die Grundlage für eine Fortschreibung des Plans, das Rettungsgesetz
NRW (RettG NRW), in seiner Novellierung nicht vorgelegen hatte. Mit der Verabschiedung am
19.03.2015 im Landtag NRW ist dieses Gesetz nun zum 19.05.2015 in Kraft getreten.
Daher hat am 21.05.2015 ein erneutes Gespräch mit dem Rhein-Erft-Kreis und Vertretern des
Krankenhauses und der Städte stattgefunden, in dem das weitere Vorgehen erörtert wurde.
Zwischenzeitlich liegt auch die schriftliche Zusage des Rhein-Erft-Kreises vor, die nachfolgenden
Festlegungen in den neuen Entwurf aufzunehmen.
Hiernach ist vorgesehen, dass der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes für die
konkrete und abschließende Erarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplans im Entwurf desselben
nun unter Berücksichtigung der Einsatzzahlen und des ermittelten Dimensionierungsergebnisses
für den Einsatzbereich 1 Bedburg (NEF Bedburg) eine 24-Stunden Vorhaltung an 7 Tagen in der
Woche mit 168 Rettungsmittelwochenstunden vorsehen wird. Dieser Entwurf wird nun allen zu
beteiligenden Stellen zur Stellungnahme zugeleitet. Da in diesem Beteiligungsverfahren auch mit
den kreisangehörigen Gemeinden, die Träger der Rettungswachen sind, Einvernehmen zu
erzielen ist, werden mit diesen im nächsten Monat weitere Gespräche geführt.
Aktualisierung (Stand 17.11.15):
Am 02.11.2015 wurde durch den Rhein-Erft-Kreis mit der Stadt Bedburg ein Gespräch geführt, in
welchem weitere Informationen zum Sachstand mitgeteilt wurden. Demnach ist es Ziel des RheinErft-Kreises auf Grund der Einsatzzahlen, das in Bedburg stationierte Notarzteinsatzfahrzeug
sowie auch den Rettungswagen an 7 Tagen 24 Stunden mit jeweils 168
Rettungsmittelwochenstunden vorzuhalten. Das Einvernehmen mit der Stadt Bergheim, welche die
im Rahmen der ÖRV festgelegte Trägerschaft übernommen hat, wurde bereits erzielt, der Bedarf
wird im Entwurf der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans so eingebracht.
Es besteht Konsens, dass ein Mehrbedarf in der Notfallrettung besteht.
Die zur Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans notwendigen Vorgespräche mit den
Krankenkassenverbänden sind seitens des Rhein-Erft-Kreises für den Monat Dezember 2015
geplant. Die Einbringung der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans zur
Beschlussfassung im Kreistag ist für Januar 2016 vorgesehen.
Mit den mittlerweile durch den Träger des Rettungsdienstes festgestellten erhöhten Bedarfen und
den geplanten Umsetzungen wird insgesamt eine erhebliche Verbesserung der notärztlichen wie
auch der allgemeinen rettungsdienstlichen Versorgung der Bedburger Bürgerinnen und Bürger zu
erwarten sein.
Beschlussvorlage WP9-105/2015 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Garbe
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Leiter der Feuerwehr
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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