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Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - 135 c BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
15.12.2005
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - 135 c BauGB)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 96/2005 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Frau Dr. Thiele Telefon: 05208/991-271 Datum: 24. November 2009 Neufassung der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträger nach §§ 135a - 135c BauGB Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 24. November 2005 Haupt- und Finanzausschuss 8. Dezember 2005 Rat 15. Dezember 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Mai 1995 wurde nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) beschlossen und muss an die zur Zeit geltende Rechtslage angepasst werden. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen. Aufgrund der Vielzahl der zu ändernden Gesetzesgrundlagen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, eine Neufassung der Satzung (s. Anlage) zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat die als Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a – 135c BauGB zur Beschlussfassung vorzulegen. Schemmel Anlage