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Beschlussvorlage (Schreiben Rhein-Erft-Kreis - Anlage 2 zu WP9-105/2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
880 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
19.11.15, 18:01
Aktualisiert
19.11.15, 18:01
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Der Landrat 32.2 Rettungsdienst, Rhetn-Erft-Kreis Der Landrat Brand- und Bevöl- kerungsschutz 32.2 . 50124 Bergheim Stadt Bedburg Datum Der Bürgermeister 22.05.2015 Am Rathaus 1 50181 Bedburg 32.2 Mein Zeichen Auskunft erteilt Herr 5teinert ZimmerNr. Ebene 1 Flur C 2i.32 Telefon Fax 02271 83-3230 -2382 E-Mai! Rettungsbedarfsplan Gespräch vom 21.05.2015 hans-juergen.steinert@rhein-erft- kreis.de Hinweis: Versenden Sie keine vertraulichen. zenswerten Daten per E·Maii Ihre Mail vom 22. Mai 2015 schüt- E-Post Sehr geehrter Herr Bürgermeister sehr geehrter Herr Schmeier, poststelle@rhein-crft-kreis.epost.de Solbach. Hausadresse willy-srandt-Platz 1 50126 Berqheim gerne bin ich bereit, zum Sachstand dere zum Notarzt-Einsatzfahrzeug der Rettungsbedarfsplanung, insbeson- Telefon 0227183-0 Fax 0227183-2300 Bedburg, Stellung zu nehmen. Internet Sowohl die alte Fassung des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Not- fallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) als auch die Neufassung mit Stand vom 19.5.2015 sieht die Verpflichtung der Kreise und kreisfreien Städte vor, Bedarfspläne für den Rettungsdienst aufzustellen, kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände zu überprüfen und, anders als in der bisherigen nach dem geändertem Die letzte Änderung Gesetz spätestens des Bedarfsplanes Gesetzesfassung (vier Jahre), info@rhein-erft-kreis.de Post adresse 50124 Berg heim öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag alle fünf Jahre zu ändern. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist im Jahr 2010 erfolgt, so dass die Änderung 201S im gesetzlich vorgesehenen www.rhein-erft-kreis.de Rahmen liegt. Samstag Kreishaus Zwischenzeitlich mussten die Planungen derungen für das Rettungsdienstpersonal 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr (nur Service- und Zulassungsstelle zur Änderung der Qualitätsanfordurch den Erlass des Notfallsanitä- im Bergheim) Bankverbindungen Postbank Köln (BLZ370100 Konto: 10 85050581(: SO) PBNKDEFF tergesetzes, die Planungen für den Massenanfall von Verletzten und die Etablierung des organisatorischen Leiters Rettungsdienst vorrangig behandelt IBAN: DE45 3701 0050 0010 8505 05 und abgeschlossen Konto: 142 001 200 BI(: (OKSDE33 werden. Kreissparkasse Köln (BLZ370 502 99) IBAN: DE72 370502990142001200 Für die Bedarfsplanungen und die Fahrzeugbemessung für die Rettungsmittelvorhaltung im Rahmen der Rettungsdienstbedarfsplanung habe ich unter Öffentl. Verkehrsmittel Berücksichtigung verschiedener Algorithmen und der Aufbereitung ten vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 eine Analyse durchgeführt. und Kreishaus Für den Bereich der Notfallrettung Hilfsfrist als verbindliche zeitliche der Da- mit Notarzt habe ich die 12-MinutenVorgabe in 90% aller Einsatzfahrten für zum Kreishaus Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestellen: Am Knücheisdamm - Weitere Infos: www.revg.deoder02234 Der Rhein-Erft-Kreis 1806-0 ist jetzt per E-post erreichbar: poststelle@rhein-erft-kreis.epost.de Seite 2 von 2 das Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels, als auch als Maßstab für die Berechnung der planerischen zeitgerechten Abdeckung, gewählt. Die Einsatzanalyse des einsatzbezogenen Ist-Zustand im Rettungsdiemtbereich des Rhein-Erft-Kreises ist, basierend auf den im Einsatzleitrechner der Kreisleitste l1e vorhanden en Daten, erfolgt. Bei der Einsatzanalyse ergibt sich eine Wachstumsrate kreisweit für NEFEinsätze im Zeitraum von 2001- 2014 in Höhe von 45,6%. Das Einsatzaufkommen des NEF Bedburg betrug 2014 insgesamt 1.461 Einsätze. Unter Berücksichtigung der Einsatzzahlen und des von mir ermittelte Dimensionierungsergebnises zur Anzahl der NEF-Vorhaltung pro NEFEinsatzbereich im Bemessungszeitraum 2014 ergibt für den Einsatzbereich 1 (NEFBedburg) eine 24-Stunden Vorhaltung an 7 Tagen in der Woche mit 168 Rettungsmittelwochenstunden. Entsprechende Festlegungen werde ich in den Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes für das Jahr 2015 aufnehmen. Der Entwurf des Bedarfsplanes ist mit den vollständigen Anlagen den Trägem der Rettungswachen, den anerkannten Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdiemtlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten. Dabei sind diese aufzufordern, zu allen Inhalten des Entwurfs schriftlich Stellung zu nehmen und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge einzureichen. Diese Stellungnahmen werde ich anschließend auswerten, wobei mit den kreisangehörigen Gemeinden, die Träger von Rettungswachen sind, Einvernehmen zu erzielen ist. Weitere Gespräche mit den Trägern der Rettungswachen werde ich im nächsten Monat durchführen. Ich gehe zur Zeit davon aus, dass ich dem Kreistag des Rhein-Etft-Kreises den abgestimmten Bedarfsplan im Herbst diesen Jahres zur Beschlussfassung vorlegen kann. In der Hoffnung, Ihnen mit meinen Ausführungen verbleibe ich mit freundlichen Im Auftrag Grüßen weitergeholfen zu haben,