Daten
Kommune
Bedburg
Größe
880 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
19.11.15, 18:01
Aktualisiert
19.11.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Landrat
32.2 Rettungsdienst,
Rhetn-Erft-Kreis
Der Landrat
Brand- und Bevöl-
kerungsschutz
32.2 . 50124 Bergheim
Stadt Bedburg
Datum
Der Bürgermeister
22.05.2015
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
32.2
Mein Zeichen
Auskunft
erteilt
Herr 5teinert
ZimmerNr.
Ebene 1 Flur C 2i.32
Telefon
Fax
02271 83-3230
-2382
E-Mai!
Rettungsbedarfsplan
Gespräch vom 21.05.2015
hans-juergen.steinert@rhein-erft-
kreis.de
Hinweis:
Versenden Sie keine vertraulichen.
zenswerten Daten per E·Maii
Ihre Mail vom 22. Mai 2015
schüt-
E-Post
Sehr geehrter Herr Bürgermeister
sehr geehrter Herr Schmeier,
poststelle@rhein-crft-kreis.epost.de
Solbach.
Hausadresse
willy-srandt-Platz
1
50126 Berqheim
gerne bin ich bereit, zum Sachstand
dere zum Notarzt-Einsatzfahrzeug
der Rettungsbedarfsplanung,
insbeson-
Telefon 0227183-0
Fax 0227183-2300
Bedburg, Stellung zu nehmen.
Internet
Sowohl die alte Fassung des Gesetzes über den Rettungsdienst
sowie die Not-
fallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmer
(Rettungsgesetz
NRW - RettG NRW) als auch die Neufassung mit Stand vom 19.5.2015 sieht
die Verpflichtung der Kreise und kreisfreien Städte vor, Bedarfspläne für den
Rettungsdienst
aufzustellen, kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände
zu überprüfen
und, anders als in der bisherigen
nach dem geändertem
Die letzte Änderung
Gesetz spätestens
des Bedarfsplanes
Gesetzesfassung
(vier Jahre),
info@rhein-erft-kreis.de
Post adresse
50124 Berg heim
öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag
alle fünf Jahre zu ändern.
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
ist im Jahr 2010 erfolgt, so dass die
Änderung 201S im gesetzlich vorgesehenen
www.rhein-erft-kreis.de
Rahmen liegt.
Samstag
Kreishaus
Zwischenzeitlich mussten die Planungen
derungen für das Rettungsdienstpersonal
08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
(nur Service- und Zulassungsstelle
zur Änderung der Qualitätsanfordurch den Erlass des Notfallsanitä-
im
Bergheim)
Bankverbindungen
Postbank
Köln (BLZ370100
Konto: 10 85050581(:
SO)
PBNKDEFF
tergesetzes, die Planungen für den Massenanfall von Verletzten und die Etablierung des organisatorischen
Leiters Rettungsdienst
vorrangig behandelt
IBAN: DE45 3701 0050 0010 8505 05
und abgeschlossen
Konto: 142 001 200 BI(: (OKSDE33
werden.
Kreissparkasse
Köln (BLZ370 502 99)
IBAN: DE72 370502990142001200
Für die Bedarfsplanungen
und die Fahrzeugbemessung
für die Rettungsmittelvorhaltung im Rahmen der Rettungsdienstbedarfsplanung
habe ich unter
Öffentl. Verkehrsmittel
Berücksichtigung verschiedener Algorithmen und der Aufbereitung
ten vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 eine Analyse durchgeführt.
und Kreishaus
Für den Bereich der Notfallrettung
Hilfsfrist als verbindliche zeitliche
der Da-
mit Notarzt habe ich die 12-MinutenVorgabe in 90% aller Einsatzfahrten
für
zum Kreishaus
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushaltestellen:
Am Knücheisdamm
- Weitere Infos:
www.revg.deoder02234
Der Rhein-Erft-Kreis
1806-0
ist jetzt
per E-post erreichbar:
poststelle@rhein-erft-kreis.epost.de
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das Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels, als auch als Maßstab für die
Berechnung der planerischen zeitgerechten Abdeckung, gewählt.
Die Einsatzanalyse des einsatzbezogenen
Ist-Zustand im Rettungsdiemtbereich des Rhein-Erft-Kreises ist, basierend auf den im Einsatzleitrechner der
Kreisleitste l1e vorhanden en Daten, erfolgt.
Bei der Einsatzanalyse ergibt sich eine Wachstumsrate
kreisweit für NEFEinsätze im Zeitraum von 2001- 2014 in Höhe von 45,6%.
Das Einsatzaufkommen des NEF Bedburg betrug 2014 insgesamt 1.461
Einsätze.
Unter Berücksichtigung der Einsatzzahlen und des von mir ermittelte Dimensionierungsergebnises
zur Anzahl der NEF-Vorhaltung
pro NEFEinsatzbereich im Bemessungszeitraum
2014 ergibt für den Einsatzbereich 1
(NEFBedburg) eine 24-Stunden Vorhaltung an 7 Tagen in der Woche mit 168
Rettungsmittelwochenstunden.
Entsprechende Festlegungen werde ich in den Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes für das Jahr 2015 aufnehmen.
Der Entwurf des Bedarfsplanes ist mit den vollständigen Anlagen den Trägem der Rettungswachen, den anerkannten Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdiemtlichen
Leistungen, den Verbänden der
Krankenkassen und dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der örtlichen Gesundheitskonferenz
zur Stellungnahme
zuzuleiten. Dabei sind diese aufzufordern, zu allen Inhalten des Entwurfs
schriftlich Stellung zu nehmen und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge
einzureichen.
Diese Stellungnahmen
werde ich anschließend auswerten, wobei mit den
kreisangehörigen Gemeinden, die Träger von Rettungswachen sind, Einvernehmen zu erzielen ist.
Weitere Gespräche mit den Trägern der Rettungswachen werde ich im nächsten Monat durchführen.
Ich gehe zur Zeit davon aus, dass ich dem Kreistag des Rhein-Etft-Kreises den
abgestimmten
Bedarfsplan im Herbst diesen Jahres zur Beschlussfassung
vorlegen kann.
In der Hoffnung, Ihnen mit meinen Ausführungen
verbleibe ich
mit freundlichen
Im Auftrag
Grüßen
weitergeholfen
zu haben,