Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,6 kB
Datum
15.12.2005
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
nach §§ 135a – 135c BauGB
Zur Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kommen grundsätzlich in Betracht:
1. Standortgerechte Anpflanzung / Aussaat von einheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern
1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vegetationstragschicht nach
DIN 189 15 und der Pflanzgrube gem. DIN 189 16;
- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20;
- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe;
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre.
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 189 15;
- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern
150/175 hoch und zweimal verpflanzten Sträuchern je nach Art der Sortierung 60/80, 80/100
oder 100/150 hoch;
- je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher;
- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen;
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre.
1.3 Anlage standortgerechter Wälder
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 189 15;
- Aufforstung mit standortgerechten Arten;
- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5jährig, Höhe 80 bis 120 cm;
- Erstellung von Schutzeinrichtungen;
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre.
1.4 Schaffung von Streuobstwiesen durch Anpflanzung alter, standortgerechter Obstbaumsorten
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 189 15;
- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume;
- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12;
- Einsaat Gras-/Kräutermischung;
- Erstellung von Schutzeinrichtungen;
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre.
1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitungen nach DIN 189 15;
- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus landschaftstypischem Saatgut;
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre.
2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen
2.1 Herstellung von Stillgewässern
- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens;
- ggf. Abdichtung des Untergrundes;
- standortgerechte Anpflanzung heimischer Pflanzen;
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre.
2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern
- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen;
- Offenlegung von Verrohrungen;
- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben;
- standortgerechte Anpflanzung heimischer Pflanzen;
- sachgerechte Entschlammung;
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre.
3. Begrünung von baulichen Anlagen
3.1 Fassadenbegrünung
- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen;
- Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletterpflanzen;
- eine Pflanze je 2 lfm;
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre.
3.2 Dachbegrünung
- intensive Begrünung von Dachflächen;
- extensive Begrünung von Dachflächen;
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre.
4. Entsiegelung und Maßnahmen zu Grundwasseranreicherungen
4.1 Entsiegelung befestigter Flächen
- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge;
- Behandlung wasserdurchlässiger Unterbauschichten;
- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten;
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre.
4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung
- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung;
- Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben; Verschließen von Drainagen;
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre.
(entfallen: Umwandlung von Acker in Ruderalflur)
5. Maßnahmen zur Extensivierung
5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensiv genutzten Grünland in Acker- und Grünlandbrache
- Nutzungsaufgabe;
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr.
5.2 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland
- Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens;
- Einsaat von landschaftstypischen Wiesengräsern und Kräutern;
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre.
5.3 Umwandlung von intensiv genutztem Grünland in extensiv genutztes Grünland
- Nutzungsreduzierung;
- Aushagerung d. Mahd, Abtransport des Mähguts u. ggf. dessen Verwertung;
- bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen;
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre.