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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 96/2005)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,6 kB
Datum
15.12.2005
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
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Inhalt der Datei

Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a – 135c BauGB Zur Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kommen grundsätzlich in Betracht: 1. Standortgerechte Anpflanzung / Aussaat von einheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern 1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen - Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 189 15 und der Pflanzgrube gem. DIN 189 16; - Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20; - Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe; - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre. 1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln - Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 189 15; - Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten Sträuchern je nach Art der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 hoch; - je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher; - Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen; - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre. 1.3 Anlage standortgerechter Wälder - Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 189 15; - Aufforstung mit standortgerechten Arten; - 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5jährig, Höhe 80 bis 120 cm; - Erstellung von Schutzeinrichtungen; - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre. 1.4 Schaffung von Streuobstwiesen durch Anpflanzung alter, standortgerechter Obstbaumsorten - Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 189 15; - Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume; - je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12; - Einsaat Gras-/Kräutermischung; - Erstellung von Schutzeinrichtungen; - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre. 1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen - Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitungen nach DIN 189 15; - Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus landschaftstypischem Saatgut; - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre. 2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen 2.1 Herstellung von Stillgewässern - Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens; - ggf. Abdichtung des Untergrundes; - standortgerechte Anpflanzung heimischer Pflanzen; - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre. 2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern - Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen; - Offenlegung von Verrohrungen; - Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben; - standortgerechte Anpflanzung heimischer Pflanzen; - sachgerechte Entschlammung; - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre. 3. Begrünung von baulichen Anlagen 3.1 Fassadenbegrünung - Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen; - Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletterpflanzen; - eine Pflanze je 2 lfm; - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre. 3.2 Dachbegrünung - intensive Begrünung von Dachflächen; - extensive Begrünung von Dachflächen; - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre. 4. Entsiegelung und Maßnahmen zu Grundwasseranreicherungen 4.1 Entsiegelung befestigter Flächen - Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge; - Behandlung wasserdurchlässiger Unterbauschichten; - Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten; - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre. 4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung - Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung; - Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben; Verschließen von Drainagen; - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre. (entfallen: Umwandlung von Acker in Ruderalflur) 5. Maßnahmen zur Extensivierung 5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensiv genutzten Grünland in Acker- und Grünlandbrache - Nutzungsaufgabe; - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr. 5.2 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland - Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens; - Einsaat von landschaftstypischen Wiesengräsern und Kräutern; - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre. 5.3 Umwandlung von intensiv genutztem Grünland in extensiv genutztes Grünland - Nutzungsreduzierung; - Aushagerung d. Mahd, Abtransport des Mähguts u. ggf. dessen Verwertung; - bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen; - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre.