Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,3 MB
Datum
03.12.2015
Erstellt
19.11.15, 18:01
Aktualisiert
19.11.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bedburg, 20:04.2015
An die Ratsvertreter der Stadt Bedburg
z. Hd. Herrn Bürgermeister Solbach
Rathaus Kaster
50181 Bedburg
per Einschreiben mit Rückschein
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
Dringlichkeitsentscheidung
zu der notwendigen Grundbedarfsvorhaltung
des Bedburger
Notarzteinsatzfahrzeuges
BEC I NEF 01 - und der erforderlichen
Sachstandserhebung
bzw.
Erstellung eines Verwaltungsentwurfes
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Solbach,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,
hiermit teile ich Ihnen mit das der Landtag am 18.03.2015 das zweite Gesetz zur Anderung des
Rettungsgesetzes
NRW (2. Rett.GAndG. NRW) verabschiedet hat.
Im Mittelpunkt steht die Vollrefinanzierung
der Notfallsanitäterausbildung
über die
Rettungsdienstgebühren.
Auf Grund des Umstandes, dass zum 31.12.2015 das Bergheimer Krankenhaus "Maria Hilf' den
Vertrag mit der Stadt Bergheim zu der Notarztbereitstellung
anstehende Rettungsdienstbedarfsplan
aufgekündigt hat und der neue
für den Rhein-Erft-Kreis
noch nicht verabschiedet ist, benötigt
die Stadt Bedburg jetzt die Gewissheit für die hinterlegte Einbindung zur Grundvorhaltung des
Notarztes mit dem NEF Fahrzeug BED/01.
Nach meiner Auffassung
Landesministerium
benötigt unsere Stadt (seit 2011 als mittlere kreisangehörige Stadt beim
hinterlegt) eine verwaltungsrechtliche
Grundlage hierzu bildet das Rettungsdienstgesetz
Gewährleistung
zur Amtshaftung.
§6 Abs. 2 Satz 2 RettG.NRW.
Die nachstehend aufgeführten Arbeitspunkte halte ich zum Verfahrensablauf
für unbedingt
erforderlich:
1.
Nachfrage und Leistungsbestätigung
(Geschäftsführer
vom Bedburger Krankenhaus St. Hubertus-Stift GmbH
Herr Schall) zur weiteren Vertragsfortführung
(Notarztgestellung)
in der
Funktion als Verwaltungshelfer.
2.
Es ist die Verwaltungsfrage
Vertragspartner
zu behandeln, wer kommunalrechtlich
für unsere Stadt hier den
bildet? Ist es der Rhein-Erft-Kreis oder die Stadt Bergheim?
3.
Ist die vorliegende Vertragsstruktur
für den neuen Rettungsdienstbedarfsplan
überhaupt
tragfähig?
4.
Eine Gesprächsführung
mit unserem Landrat Herrn Kreuzberg.
- 5.
Eine Gesprächsführung
mit der Stadt Bergheim (Bürgermeisterin
Fachbereichsleiter
6.
Frau Pfordt /
Herr Berger) muss hierzu in Kürze stattfinden.
Zu den örtlichen Kalkulationsgrundlagen
bei der Rettungsdienstgebührensatzung
sollte hierzu
für die Städte Bergheim, Bedburg und Elsdorf eine Überprüfung und ggf. eine Anpassung
erfolgen.
7.
Vielleicht können unsere Städte sich hier mit Zustimmung der Bezirksregierung
organisatorischen
Gemeinschaft zusammenschließen,
Beitrag zur Qualitätsleistung
8.
bei der alle Städte im Nordkreis ihren
erbringen.
Hier möchte ich daran erinnern, dass der Ordnungsdezernent
die Krankenkassen
zu einer
Schmitz mit dem Schreiben an
vom 22.11.2013 mitteilt, dass der Bedburger Notarztbereich
Ortsteile Bergheim-Auenheim,
Bergheim-Hüchelhoven
und Bergheim-Rheidt
um die
erweitert werden
musste.
9.
Bei der neuen Bedarfsplanung
Zusammenarbeit
zur Notfallrettung ist ebenso eine interkommunale
mit der Stadt Elsdorf denkbar.
Dieses Modell könnte wirksam werden, wenn unser Krankenhaus die weitere notärztliche
Bereitstellung
nicht fortführen kann.
Dann würde unsere Kommune auf Basis der Eigenbeschäftigung
Honorarkräften
einen Notarztpool mit
beschäftigen .
.Eine andere Finanzierungsmöglichkeit
von der Kommunalaufsicht
Die Einsatzsteuerung
ist die Errechnung einer Sonderumlage, die natürlich
bzw. vom Kreistag genehmigt werden muss.
liegt hierbei weiterhin bei der Kreisleitstelle.
10. Bei der Planung zur Vorhaltung von RTW / NEF und deren Schichtbetrieb liegt bei der
Kooperation zwischen den Wachen Bedburg und Elsdorf folgender Ansatz zur
Kostenersparnis:
Gegenwärtig ist der Bedburger RTW im Nachtbetrieb bis 24:00 Uhr besetzt.
Bei einem Wegfall der Bedburger RTW-Besatzung
dem RTW Elsdorf-Niederembt
im Nachtbetrieb würde unsere Stadt von
und vom RTW Bergheim-Niederaußem
Im Ergebnis würde in Bedburg die Schichtplanung
versorgt.
nicht geteilt bzw. unterbrochen, aber ein
RTW mit 2 Personen Besatzung könnte eingespart werden.
Verlegungstransporte
vom Krankenhaus im Nachtbetrieb bleiben hiervon unberührt.
Unser NEF-Fahrzeug
mit Fahrer und Notarzt ist weiterhin uneingeschränkt für den gesamten
Nordkreis als Libero-NEF präsent.
Die Kostenersparnis
könnte als Budgeterhöhung
Personal) eingesetzt werden.
zwecks Notarztfinanzierung
(Fahrzeug und
11. Die Hilfsfristen (8 Minuten für das erste Rettungsmittel),
auch für das Bedburger Randgebiet,
werden hierdurch nicht negativ beeinflusst. Die Funktion als First Responser
Abschließend möchte ich herausstellen, dass die Verantwortung
Bürgersicherheit
zur Notfallrettung
bleibt erhalten.
und
uns alle und zu jeder Zeit betrifft.
Die kommunale Selbstverwaltung
im Bereich unserer Daseinsvorsorge
§8 Abs 1 muss erfüllt werden.
In den letzten 18 Jahren hat dies funktioniert und niemand hatte Zweifel.
Auf Grund der neuen Personalstruktur
Fachgebietsleiter
unserer Stadtverwaltung
und Neubesetzung
die mit Ansage erneut unbestimmt ist, ist zum Gesamtkomplex
vom
eine wirklich schnelle
Bearbeitung erforderlich.
Auf der Basis des Informationsfreiheitsgesetzes
(IFG NRW vom 27.11.2001) möchte ich das
Verfahren begleiten.
Vielleicht konstruieren wir in Bedburg zu dem Arbeitsfeld (Notarzt, Krankenhaus, Facharztversorgung,
FIOchtlingsunterbringung
und deren Gesundheitsversorgung
mit dem Titel "Die Soziale Stadt Bedburg".
Mit freundlichen Grüßen
ein Vorzeigemodell
für unser Land NRW
Die Berücksichtigung
der folgenden Rechtsgrundlagen
und Instanzen ist bei der Bearbeitung zu
beachten:
1.
Allgemeines
Kommunalrecht
2.
Polizei und Öffentliches Recht
3.
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (Brandschutzplan,
Katastrophenschutz,
4.
Vorsorgeplanungen
Bevölkerungsschutz)
für die gesundheitliche
(Gefahrenabwehrpläne
)
5.
Krankenhausgesellschaft
6.
Landkreistag
7.
Arbeitsgemeinschaft
8.
Landesfachbeirat
9.
GW-Kommunalversicherung
NRW
NRW / Düsseldorf
10. Kassenärztliche
Alarmplan,
Notärzte in NRW
für den Rettungsdienst
Vereinigung
Köln
Versorgung bei Großschadensereignissen