Daten
Kommune
Wesseling
Größe
39 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
06.12.11, 07:13
Aktualisiert
13.12.11, 07:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
290/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Zentrales Management
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bestellung eines Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
28.11.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 290/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel
28.11.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Bestellung eines Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters
Beschlussentwurf:
Herr Beigeordneter Gunnar Ohrndorf wird mit Wirkung vom 1. April 2012 für die Dauer seiner jetzigen Wahlzeit zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 GO NRW bestellt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der bisherige langjährige allgemeine Vertreter gem. § 68 Abs. 1 Satz 1 GO NRW des Bürgermeisters der
Stadt Wesseling, Herr Erster Beigeordneter Bernhard Hadel, tritt mit Ablauf des 31. März 2012 in den Ruhestand. Für die Zeit ab 1. April 2012 ist daher durch den Rat ein anderer Beigeordneter zum allgemeinen Vertreter zu bestellen.
2. Lösung
§ 68 Abs. 1 Satz 1 GO NRW bestimmt, dass in jeder Gemeinde (sofern dort mindestens eine Beigeordnetenstelle besteht) ein Beigeordneter durch den Rat zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt
werden muss.
Aktuell bestehen bei der Stadt Wesseling zwei Beigeordnetenstellen. Eine ist seit 1. September 2011 besetzt
mit Herrn Gunnar Ohrndorf, die zweite (derzeit mit Herrn Hadel besetzt) ist ab 1. April 2012 bis zu ihrer Neubesetzung vakant.
3. Alternativen
Entfallen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.