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Beschlussvorlage (Bestellung eines Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
39 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
06.12.11, 07:13
Aktualisiert
13.12.11, 07:35
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 290/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Zentrales Management Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bestellung eines Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 28.11.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 290/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel 28.11.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Bestellung eines Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters Beschlussentwurf: Herr Beigeordneter Gunnar Ohrndorf wird mit Wirkung vom 1. April 2012 für die Dauer seiner jetzigen Wahlzeit zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 GO NRW bestellt. Sachdarstellung: 1. Problem Der bisherige langjährige allgemeine Vertreter gem. § 68 Abs. 1 Satz 1 GO NRW des Bürgermeisters der Stadt Wesseling, Herr Erster Beigeordneter Bernhard Hadel, tritt mit Ablauf des 31. März 2012 in den Ruhestand. Für die Zeit ab 1. April 2012 ist daher durch den Rat ein anderer Beigeordneter zum allgemeinen Vertreter zu bestellen. 2. Lösung § 68 Abs. 1 Satz 1 GO NRW bestimmt, dass in jeder Gemeinde (sofern dort mindestens eine Beigeordnetenstelle besteht) ein Beigeordneter durch den Rat zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt werden muss. Aktuell bestehen bei der Stadt Wesseling zwei Beigeordnetenstellen. Eine ist seit 1. September 2011 besetzt mit Herrn Gunnar Ohrndorf, die zweite (derzeit mit Herrn Hadel besetzt) ist ab 1. April 2012 bis zu ihrer Neubesetzung vakant. 3. Alternativen Entfallen. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.