Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 "Niedernbruch" hier: Beschlussempfehlung über die während der Auslegung sowie der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Satzungsempfehlung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 "Niedernbruch"
hier: Beschlussempfehlung über die während der Auslegung sowie der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsempfehlung) Beschlussvorlage (3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 "Niedernbruch"
hier: Beschlussempfehlung über die während der Auslegung sowie der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsempfehlung)

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 38/2004 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses federführendes Amt: 60 Bauamt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 31.01.2005 3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 „Niedernbruch“ hier: Beschlussempfehlung über die während der Auslegung sowie der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Satzungsempfehlung Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 13. Mai 2004 Hochbau- und Planungsausschuss 18. November 2004 Hochbau- und Planungsausschuss 17. Februar 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Am 18.11.2004 hat der Hochbau- und Planungsausschuß die Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 „Niedernbruch“, die Durchführung der Behördenbeteiligung und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung der Bürgerbeteiligung beschlossen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde einen Monat Zeit zur Stellungnahme gegeben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung lief vom 20.12.2004 bis zum 28.01.2005. Bis zum 28.01.2005 sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Im Rahmen der Abfrage des Bauinteresses ist von einem Grundstückseigentümer, dessen Grundstück direkt an das Änderungsgebiet angrenzt, ein Schreiben eingegangen, das sich eindeutig gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes wendet. Obwohl die Verwaltung die Rechtsauffassung vertritt, daß dieses Schreiben nicht als Einwand während der Auslegung gewertet werden muß, wird es als Anlage beigelegt und als Stellungnahme behandelt. Stellungnahmen mit Anregungen von sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen von folgenden Institutionen vor: • E.ON Westfalen Weser AG • RWE Gas AG Abschriften der Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie die Vorschläge der Verwaltung liegen als Anlage bei. -2- Die Verwaltung empfiehlt, einige Festsetzungen zu konkretisieren. Dies sind die Bezugspunkte bei den Höhenfestsetzungen und die im Text unter „I Art und Maß der baulichen Nutzung“ festgesetzte Anzahl der Wohnungen. Weiterhin können die Festsetzungen zum Abfallsammelplatz entfallen. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 „Niedernbruch“ eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den vorgebrachten Äußerungen zu beschließen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 „Niedernbruch“ als Satzung zu beschließen und die zugehörige Begründung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Schemmel Anlagen