Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
38/2004
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
federführendes Amt:
60 Bauamt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
31.01.2005
3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 „Niedernbruch“
hier: Beschlussempfehlung über die während der Auslegung sowie der
Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsempfehlung
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
13. Mai 2004
Hochbau- und Planungsausschuss
18. November 2004
Hochbau- und Planungsausschuss
17. Februar 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Am 18.11.2004 hat der Hochbau- und Planungsausschuß die Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/05 „Niedernbruch“, die Durchführung der Behördenbeteiligung und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung der Bürgerbeteiligung beschlossen. Den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde einen Monat Zeit zur Stellungnahme gegeben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung lief vom 20.12.2004 bis zum 28.01.2005.
Bis zum 28.01.2005 sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.
Im Rahmen der Abfrage des Bauinteresses ist von einem Grundstückseigentümer, dessen Grundstück
direkt an das Änderungsgebiet angrenzt, ein Schreiben eingegangen, das sich eindeutig gegen die
Aufstellung eines Bebauungsplanes wendet.
Obwohl die Verwaltung die Rechtsauffassung vertritt, daß dieses Schreiben nicht als Einwand während der
Auslegung gewertet werden muß, wird es als Anlage beigelegt und als Stellungnahme behandelt.
Stellungnahmen mit Anregungen von sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen von folgenden
Institutionen vor:
• E.ON Westfalen Weser AG
• RWE Gas AG
Abschriften der Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie die Vorschläge der Verwaltung liegen als
Anlage bei.
-2-
Die Verwaltung empfiehlt, einige Festsetzungen zu konkretisieren. Dies sind die Bezugspunkte bei den
Höhenfestsetzungen und die im Text unter „I Art und Maß der baulichen Nutzung“ festgesetzte Anzahl der
Wohnungen. Weiterhin können die Festsetzungen zum Abfallsammelplatz entfallen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf
der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 „Niedernbruch“ eingegangenen
Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage
aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den vorgebrachten Äußerungen zu beschließen.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 3.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 „Niedernbruch“ als Satzung zu beschließen und
die zugehörige Begründung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Schemmel
Anlagen