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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 298/2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
46 kB
Datum
25.01.2012
Erstellt
10.01.12, 06:40
Aktualisiert
10.01.12, 06:40

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling 54. Änderung des Flächennutzungsplanes Gewerbeansiedlung nextpark Begründung mit Umweltbericht § 2a BauGB Stand: 22. Dezember 2011 Stadt Wesseling, 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für die „Gewerbeansiedlung nextpark“ Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung Begründung Inhalt ........................................................................................................................................................ Seite A Städtebaulicher Teil 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung, Planungserfordernis............................................................1 2 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.3 Bestand, Beschreibung des Plangebietes ........................................................................................2 Lage und Abgrenzung des Plangebietes...............................................................................................2 Städtebauliche Situation im Plangebiet und in der weiteren Umgebung...............................................3 Plangebiet ..............................................................................................................................................3 Die weitere Umgebung ..........................................................................................................................3 Verkehr ..................................................................................................................................................3 Eignung des Plangebietes für gewerbliche Nutzung .............................................................................4 3 3.1 3.2 3.3 3.4 Übergeordnete Planungen, Restriktionen.........................................................................................4 Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan - GEP).........................................................................4 Flächennutzungsplan (FNP) ..................................................................................................................4 Geltendes Planungsrecht ......................................................................................................................5 Landschaftsplan.....................................................................................................................................5 4 Verfahren ..............................................................................................................................................5 5 5.1 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.2.4 Planung.................................................................................................................................................5 Inhalt der geplanten FNP-Änderung ......................................................................................................5 Städtebauliche Auswirkungen ...............................................................................................................6 Schalltechnische Auswirkungen ............................................................................................................6 Verkehrliche Auswirkungen ...................................................................................................................6 Wirtschaftliche Auswirkungen................................................................................................................6 Archäologie, Bodendenkmalpflege ........................................................................................................6 6 Kosten für die Stadt Wesseling..........................................................................................................6 B Umweltbericht Gutachten und Fachbeiträge im Rahmen der Bauleitplanung 1. Im weiteren Verfahren erfolgt an diesem Ort die Nennung der erstellten Gutachten Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln im Auftrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, Dreieich Stand 22.12.2011 Seite I Stadt Wesseling, 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für die „Gewerbeansiedlung nextpark“ Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung A Städtebaulicher Teil 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung, Planungserfordernis Begründung Die Vorhabenträgerin, nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, beabsichtigt die Errichtung eines Logistikzentrums zur Vorhaltung von zeitgemäßen Logistikflächen für Zulieferanten der produzierenden Industrie, des Handels oder Mehrwertlogistiker. Der Standort Wesseling ist auf Grund seiner Lage im Großraum Köln und der guten Verkehrsanbindung für die Ansiedlung von Logistikunternehmen geeignet. Die nextparx Gruppe operiert Deutschland weit als Projektentwickler für Logistikimmobilien. Die Unternehmensgruppe entwickelt, baut und verwaltet über die komplette Wertschöpfungskette der Logistikimmobilie. Kern des Konzepts ist eine Philosophie, die maximale Flexibilität und Energieeffizienz mit Ressourcenschonung und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit verbindet. Mit dieser Philosophie und der hohen Prozessqualität konnte sich die Gruppe nextparx bereits in der Vergangenheit gleichermaßen bei Nutzern und Investoren etablieren. Die Vorhabenträgerin weiß durch ihre Erfahrungen, die sie durch die Entwicklung von ca. 140.000 m² Fläche ohne Vorvermietung gewinnen konnte, was best practice in Funktion und Wirtschaftlichkeit bedeutet: Logistikflächen, die je nach Auftragslage kleinflächig aufzuteilen und im Energieverbrauch transparent abzurechnen und zu steuern sind. Mit den ressourcenschonenden Produktlinien nextpark flex, nextpark fresh für die Kühlkette und dem individuellen nextpark client werden die Bedürfnisse der Märkte abgedeckt: Die transparente Steuerung des Energieverbrauchs über Fußbodenheizungen und Elektro-Bussysteme ermöglichen Einsparungen der Betriebskosten von bis zu 30%. Die nextparx Gruppe ist Mitglied im DGNB (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen). Das im Oktober errichtete Frischfischzentrum der Metro in Frankfurt wurde mit Silber zertifiziert. Die nextparx Gruppe ist ein Eigentümer geführtes Unternehmen. Die drei Gesellschafter (Francisco Bähr, Christiane Kühl und Oliver Schmitt) vereinen langjährige Erfahrungen in der Planung, Entwicklung und dem Bau von Logistikimmobilien. Francisco Bähr ist zudem durch sein Elternhaus mit dem Standort Wesseling verbunden. Ein Großteil der Grundstücksflächen befindet sich im Besitz der Familie Bähr. Ziel der Planung ist es, das Projekt vor Baubeginn mit ca. 50% der Flächen zu vermieten. Die restlichen Flächen sollen dem Markt ohne Vorvermietung zur Verfügung gestellt werden, damit die wachsende Nachfrage zeitnah bedient werden kann. Ein renommiertes Unternehmen aus der Non-FoodCatering-Branche, welches bereits Mieterin in einem Logistikzentrum in München ist, hat bereits Bedarf für ein Drittel der Fläche angemeldet. Im Zuge der Planung und notwendiger Flächentausche zwischen der nextparx GmbH und der Fruchthansa GmbH wird des Weiteren eine Erweiterung des Fruchthansa-Gebäudes angestrebt. Gewerbe- und Industriestandort Eichholz Seit 1995 ist es das Ziel der Stadt Wesseling, im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Eichholz weitere Gewerbe- und Industrieflächen südlich der Urfelder Straße zu schaffen. Mit der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahre 1995 wurde diese Entwicklung eingeleitet und unter veränderten Rahmenbedingungen im Jahre 2002 mit der Einleitung des Bebauungsplanes Nr. 4/103 „Eichholz Süd“ fortgeführt. Die Entwicklung der Gewerbefläche konnte zuerst auf Grund der zurückgegangenen Gewerbeflächennachfrage nicht in Angriff genommen werden. Im Jahre 2008 hat die Stadt Wesseling den Ansiedlungswunsch der Fruchthansa GmbH zum Anlass genommen, einen ersten Teilabschnitt des Gesamtkonzeptes „Gewerbe-/Industriepark Eichholz Süd“ zu verwirklichen. Das Vorhaben fügte sich in das städtebauliche Gesamtkonzept ein und stand im Einklang mit der vorgenannten Zielsetzung einer schrittweisen Umsetzung des Gewerbe- und Industriegebietes. Für die südlich der Fruchthansa GmbH gelegenen Grundstücke besteht nun ein Ansiedlungswunsch der nextparx GmbH, der sich in das städtebauliche Gesamtkonzept einfügt. Die geplante Erweiterung der Fruchthansa GmbH steht dem Konzept ebenso nicht entgegen. Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln im Auftrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, Dreieich Stand 22.12.2011 Seite 1 Stadt Wesseling, 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für die „Gewerbeansiedlung nextpark“ Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung Begründung Ziel und Zweck der Planung, Erforderlichkeit Der aufzustellende Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“ widerspricht, mit Ausnahme des Bereichs nördlich des unbefestigten Wirtschaftsweges (Fl.St.Nr. 234) entlang des Grundstücks der Fruchthansa GmbH, den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan soll deshalb im Parallelverfahren geändert werden. Es ist vorgesehen, das Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche“ darzustellen. Die geplante FNP-Änderung beschränkt sich ausschließlich auf den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“, welche den Darstellungen widersprechen. Die Planungsziele im Einzelnen: - - schrittweise Weiterentwicklung des Gewerbestandortes Eichholz im Einklang mit den übergeordneten Entwicklungszielen der Stadt Wesseling, Gewerbeansiedlung auf dafür besonders geeigneten Flächen (verkehrsgünstige Lage, ausreichend Abstand zur Wohnbebauung, Nutzung bereits erheblich durch Verkehrslärm vorbelasteter Flächen, geringer Eingriff in Natur und Landschaft), bessere Auslastung vorhandener kommunaler Infrastruktur, Bereitstellung von zusätzlichen Flächen zur Ansiedlung mittelständischer Unternehmen, Ausweitung und langfristige Sicherung eines vielschichtigen Arbeitsplatzangebotes im Stadtgebiet Wesseling. 2 Bestand, Beschreibung des Plangebietes 2.1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes Das ca. 6,5 ha große Plangebiet der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am südlichen Stadtrand von Wesseling, südlich der Urfelder Straße: - unmittelbar östlich des Plangebietes, lediglich durch einen schmalen Wirtschaftsweg getrennt, liegt die Autobahn A555 im Süden und Westen ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen umgeben, unmittelbar nördlich des Plangebietes befindet sich das Bestandsgelände der Fruchthansa GmbH, darüber hinaus befindet sich im Norden auch das Gewerbegebiet Eichholz mit ca. 20 mittelständischen Unternehmen. Folgende Grundstücke befinden sich ganz oder teilweise (tlw.) im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes: Gemarkung Flur Flurstücksnummer Erläuterungen zur gegenwärtigen Nutzung (Stand 12/2011) Urfeld „ „ „ „ „ „ „ 19 „ „ „ „ „ „ „ 145 148 151 154 157 160 163 234 „ „ 255 tlw. Landwirtschaftlich genutzte Fläche; Acker „ „ „ „ „ „ Unbefestigter Wirtschaftsweg entlang des Grundstücks der Fruchthansa GmbH Asphaltierter Wirtschaftsweg entlang der westlichen Grenze des Plangebietes Die Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen. Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln im Auftrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, Dreieich Stand 22.12.2011 Seite 2 Stadt Wesseling, 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für die „Gewerbeansiedlung nextpark“ Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung 2.2 Städtebauliche Situation im Plangebiet und in der weiteren Umgebung 2.2.1 Plangebiet Begründung Das Plangebiet der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes ist unbebaut und wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Der asphaltierte Weg im Westen des Plangebietes (Fl.St.Nr. 255) ist direkt an die Urfelder Straße angeschlossen und im Bereich der Fruchthansa GmbH bereits als öffentliche Straße ausgebaut. Für die weiter südlich gelegenen Ackerflächen dient dieser ebenfalls als Haupterschließung. Die Wirtschaftswege mit den Fl.St.Nrn. 234 (innerhalb des Plangebietes) sowie 236 (östlich des Plangebietes) sind nicht befestigt (Grünweg) und dienen zur Bewirtschaftung der angrenzenden Ackerflächen. Unmittelbar östlich des Plangebietes schließt sich die sechsspurige Autobahn A 555 niveaugleich an. Schallschutzeinrichtungen sind nicht vorhanden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in dem betrachteten Abschnitt nicht begrenzt. Von der Autobahn geht eine enorme Lärmbelastung aus. Im Nordosten des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes verlaufen parallel zur Autobahn überregionale Versorgungsleitungen (Ferngasleitung Nr. 79 der E.ON Ruhrgas AG, DN 800; Ferngasgemeinschaftsleitung Nr. 3/23 der E.ON Ruhrgas AG 7 Thyssengas GmbH, DN 300), welche im Süden zum Teil nach Westen abknicken. 2.2.2 Die weitere Umgebung Im Westen und Süden schließen sich ausgedehnte landwirtschaftliche Flächen an. Im Westen wird die offene Agrarlandschaft durch den Park des Bildungszentrums Schloss Eichholz der KonradAdenauer-Stiftung begrenzt. Die Straßenbäume entlang der L192 sowie die hofnahen Freiflächen der landwirtschaftlichen Betriebe in diesem Bereich beleben die Kulturlandschaft. Weiter südlich, an der Stadtgrenze zu Bornheim, liegt die Konzentrationszone für Windenergieanlagen „Urfeld - Domhüllenweg“. In diesem Bereich verlaufen auch drei Hochspannungsfreileitungen der RWE Energie (110, 220, 380 KV). Nördlich der Urfelder Straße befindet sich das Gewerbegebiet Eichholz, das an zwei Stellen an die Urfelder Straße angeschlossen ist (Widdiger Straße, Herseler Straße). Das Gewerbegebiet ist vollständig erschlossen und vermarktet. Es haben sich ca. 20 mittelständische Unternehmen u.a. aus folgenden Branchen angesiedelt: - Baugewerbe (Bedachungen, Baumaschinen, Schreinerei, Schlosserei, Heizung u. Sanitär), Kunststofftechnologie, Kunststoffvertrieb, Textilien, Maschinenbau und KFZ (Flurförderfahrzeuge, Reifen, Motorrad, Wohnmobile), diverse, z.B. Großhandel für Schumacher- u. Schuhbedarf, Rohrleitungsbau, Druckerei, Gebäudereinigung, Wasseraufbereitung, Energietechnik, Werbeagentur. Als Besonderheit ist die aufbereitete archäologische Fundstelle „Villa Rustica“ innerhalb des Gewerbegebietes zu erwähnen (Keller und gesicherte Fundamentierung, Teilrekonstruktion). Unmittelbar östlich der Autobahn befinden sich das Vereinsgelände eines Schäferhundevereins (Vereinsheim, Trainingsgelände) sowie eine ehemalige Kiessandabgrabung mit ausgedehnten Brachen und Wasserflächen. Der Teich unmittelbar südlich der Urfelder Straße wird vom Angelsportverein Früh-Auf-Wesseling 1960 e.V. genutzt. Ca. 270 m nordöstlich des Plangebiets liegt das Neubaugebiet „Auf dem Radacker“, das auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 4/77 A „Auf dem Radacker“ seit 2002 schrittweise besiedelt wird (Einfamilienhäuser). 2.2.3 Verkehr Das Plangebiet soll über die öffentliche Haupterschließungsstraße der Fruchthansa GmbH, welche an die Urfelder Straße (Gemeindestraße, zwei Fahrtrichtungsspuren, ca. 7 m Fahrbahnbreite, 50 Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln im Auftrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, Dreieich Stand 22.12.2011 Seite 3 Stadt Wesseling, 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für die „Gewerbeansiedlung nextpark“ Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung Begründung km/h, separater ca. 2,25 m breiter Rad-/Gehweg auf der Südseite, Straßenbeleuchtung) angeschlossen ist, erschlossen werden. Die Urfelder Straße ist östlich der Herseler Straße in Richtung Urfeld für LKW gesperrt. Damit soll verhindert werden, dass LKW aus dem Gewerbegebiet Eichholz die in Teilen verkehrsberuhigte Ortslage Urfeld in Richtung L 300 befahren. Das Plangebiet ist somit über die Urfelder Straße an das überregionale Verkehrswegenetz angebunden (L190 und L192 ca. 550 m westlich), ohne dass dadurch Wohngebiete belastet werden. Die Autobahnanschlussstelle Wesseling (A 555) befindet sich ca. 800 m nordwestlich. Unmittelbar am Plangebiet befindet sich die Bushaltestelle „Urfeld Herseler Straße“ der Linie 721 (Urfeld – Wesseling Stadtbahn). Die Haltestelle Urfeld der Stadtbahnlinie 16 liegt etwa 1 km östlich des Plangebietes und kann über Rad-/Gehwege entlang der Urfelder Straße erreicht werden. Der asphaltierte Wirtschaftsweg ist als überregionaler Radweg im Rahmen der Regionale 2010 gekennzeichnet (Erlebnisroute Rheinlandschaft). 2.3 Eignung des Plangebietes für gewerbliche Nutzung Die Stadt Wesseling hat bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Flächennutzungsplanung diesen Standort als besonders geeignet zur weiteren Ansiedlung von Gewerbebetrieben erkannt und entsprechende Bauleitplanungen vorbereitet. Insbesondere die günstige Verkehrsanbindung, die ausreichenden Abstände zur Wohnbebauung und die geringe ökologische Bedeutung des Geländes sprechen für eine Inanspruchnahme dieser Flächen. 3 Übergeordnete Planungen, Restriktionen 3.1 Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan - GEP) Das Plangebiet ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln – Teilabschnitt Region Köln als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen dargestellt (GIB). Hier sollen vordringlich solche Betriebe angesiedelt werden, die wegen ihres großen Flächenbedarfs oder ihrer Emissionen nicht in den Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) integriert werden können. Die Bauleitplanung entspricht dieser Vorgabe, indem sie die Ansiedlung eines Logistikzentrums zur Vorhaltung von zeitgemäßen Logistikflächen für Zulieferanten der produzierenden Industrie, des Handels oder Mehrwertlogistiker sowie die Erweiterung eines Großhandelsunternehmens vorbereitet, welche schon auf Grund der gewerblichen Emissionen nicht in der Nähe bestehender Wohnnutzungen angesiedelt werden können (LKW- Verkehr, Betriebszeiten). Der weiter südlich anschließende Freiraum an der Stadtgrenze zu Bornheim ist als „allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit spezialisierter Intensivnutzung“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Diese Flächen außerhalb des GIB werden durch die Bauleitplanung nicht in Anspruch genommen. 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) Der Rat der Stadt Wesseling hat im Jahre 1995 die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlich der Urfelder Straße, zwischen der L192 und der A 555 beschlossen. Ziel der 36. Änderung war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines ca. 35 ha großen „Gewerbe-/Industrieparks Eichholz-Süd“ im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Eichholz. Die Stadt Wesseling hat ihre mit der 36. FNP-Änderung verfolgten Planungsziele in die seinerzeit eingeleiteten Verfahren zur Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes sowie zur 8. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 8 „Rheinterrassen“ eingebracht. Die Anregungen sind im Rahmen dieser Planverfahren berücksichtigt worden (s.o. GIB). Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 7.6.1995 bestätigt, dass die geplante Flächennutzungsplanänderung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist. Aufgrund veränderter gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen konnte dieser Ansatz nicht weiterverfolgt werden, das Verfahren ruht seitdem. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling ist das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“, überlagert mit der Kennzeichnung „Landschaftsschutzgebiet“ dargestellt. Der Be- Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln im Auftrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, Dreieich Stand 22.12.2011 Seite 4 Stadt Wesseling, 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für die „Gewerbeansiedlung nextpark“ Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung Begründung reich des Gewerbebetriebes Fruchthansa ist als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt (52. FNP- Änderung 2008). Der Bereich um die Konrad-Adenauer-Stiftung (ca. 500 m westlich) ist als Waldfläche, das ehemalige Kiesabbaugelände östlich der A 555 als Waldfläche, überlagert mit der Kennzeichnung „Abgrabungsfläche“ dargestellt. Östlich innerhalb des Plangebietes ist parallel zur Autobahn eine unterirdische Leitungstrasse dargestellt. 3.3 Geltendes Planungsrecht Das Plangebiet liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Es existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. 3.4 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 8 „Rheinterrassen“ (8. Änderung, rechtskräftig seit dem 5.12.2006) des Rhein-Erft-Kreises. Der Landschaftsplan enthält für die im GEP/Regionalplan als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ dargestellten Flächen südlich der Urfelder Straße die Festsetzung „temporäres Landschaftsschutzgebiet“ (Teilfläche des Landschaftsschutzgebietes 2.2-29 Eichholz) mit der Rechtsfolge, dass nach Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“ die Landschaftsschutzfestsetzung für den Geltungsbereich außer Kraft tritt (§ 29 Landschaftsgesetz NRW). Für den landwirtschaftlich genutzten Freiraum am südlichen Stadtrand von Wesseling ist das Entwicklungsziel 2 „Anreicherung einer im ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ festgesetzt. Hierfür ist u.a. vorgesehen, südlich der Urfelder Straße eine Baumreihe aus Stiel-Eichen zu pflanzen (Pflege- und Entwicklungsmaßnahme 5.2-200). Die Maßnahme wurde bereits umgesetzt. Für die benachbarten Bereiche der ehemaligen Kiessand- Abgrabung östlich der A 555 ist das Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft“ festgesetzt. 4 Verfahren Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 die Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet „Gewerbeansiedlung nextpark“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In der Ausschusssitzung am 25.01.2012 wird der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB angestrebt. 5 Planung 5.1 Inhalt der geplanten FNP-Änderung Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling dargestellten „Flächen für die Landwirtschaft“ zu ändern in „Gewerbliche Baufläche“. Der auf Antrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG aufzustellende Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“ widerspricht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan soll deshalb im Parallelverfahren geändert werden (54. FNP-Änderung). Die geplante FNP-Änderung beschränkt sich ausschließlich auf den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“, welcher den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln im Auftrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, Dreieich Stand 22.12.2011 Seite 5 Stadt Wesseling, 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für die „Gewerbeansiedlung nextpark“ Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung 5.2 Städtebauliche Auswirkungen 5.2.1 Schalltechnische Auswirkungen Begründung Im Rahmen der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4/103.2 „netxpark Wesseling“ sollen mittels einer Schallimmissionsprognose die Geräuscheinwirkungen durch das geplante Bauvorhaben „nextpark Wesseling“ an der umliegenden schützenswerten Bebauung untersucht und anhand der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bewertet werden. Als schützenswerte Bebauung sind die vorhandenen und geplanten Wohngebiete nordwestlich und nordöstlich des Plangebiets, die Wohnnutzungen im Außenbereich westlich des Plangebiets sowie die gewerblichen Nutzungen nördlich des Plangebiets untersuchungsrelevant. Dabei ist die vorhandene Geräuschvorbelastung der sich im Untersuchungsraum befindenden gewerblichen Nutzungen zu berücksichtigen. Nach Erstellung des Gutachtens werden die FNP-relevanten Erkenntnisse näher erläutert. 5.2.2 Verkehrliche Auswirkungen Im Rahmen der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“ wird eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Die FNP-relevanten Erkenntnisse werden nach Vorlage des Gutachtens näher erläutert. 5.2.3 Wirtschaftliche Auswirkungen Durch die geplante Ansiedlung des nextpark Wesseling sowie der Erweiterung des FruchthansaGebäudes verbessert sich das Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzangebot in Wesseling. Durch die geplanten Gewerbeansiedlungen werden der Landwirtschaft Flächen entzogen. Der grundsätzliche Konflikt zwischen den konkurrierenden Freiraumansprüchen Gewerbe und Landwirtschaft wurde auf der Ebene des Regionalplanes ausgetragen und mit der Darstellung eines „Gewerbe- und Industriebereiches“ (GIB) zugunsten einer gewerblich orientierten Entwicklung entschieden. Die Stadt Wesseling leitet nun durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die entsprechenden planerischen Schritte auf kommunaler Ebene ein. Angesichts der besonderen Eignung dieses Standortes für zusätzliche gewerbliche Ansiedlungen (Nähe zur Autobahn, ausreichender Abstand zur Wohnbebauung, geringer Eingriff in Natur und Landschaft, Nutzung bereits stark vorbelasteter Bereiche etc.), stellt die Stadt Wesseling in diesem Falle die Belange der Landwirtschaft zurück und hält an einem weiteren Ausbau der gewerblichen Nutzung in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung fest. 5.2.4 Archäologie, Bodendenkmalpflege Aus den Erkenntnissen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ sowie dem 52. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes ist im Plangebiet mit Bodenfunden aus verschiedenen Epochen zu rechnen. Im weiteren Verfahren werden in Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege geeignete Untersuchungen durchgeführt. 6 Kosten für die Stadt Wesseling Die Vorhabenträgerin ist bereit und in der Lage, das geplante Vorhaben fristgerecht umzusetzen. Sie schließt mit der Stadt Wesseling einen Durchführungsvertrag inkl. Erschließungsregelungen ab. Die Vorhabenträgerin sichert sich durch geeignete vertragliche Vereinbarungen die Verfügbarkeit der Grundstücke im Plangebiet. Eine formelle Bodenordnung nach BauGB ist nicht erforderlich. Die Vorhabenträgerin veranlasst alle erforderlichen Planungen, übernimmt die Planungskosten und stellt die Erschließungsanlagen her. Für die Stadt Wesseling entstehen keine Kosten. Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln im Auftrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, Dreieich Stand 22.12.2011 Seite 6 Stadt Wesseling, 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für die „Gewerbeansiedlung nextpark“ Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung B Begründung Umweltbericht wird erstellt durch Smeets Landschaftsarchitekten, Erftstadt Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. Hierfür erfolgen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine Ermittlung der Grundlagen einschließlich Biotoptypenkartierung und die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen. Im Umweltbericht erfolgt die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen unter Verwendung der Ergebnisse sonstiger Fachgutachten (z.B. Schall, Verkehr, Archäologie). Die Ausarbeitung erfolgt auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs zum Bebauungsplan. Der Umweltbericht wird die in der Anlage 1 zu § 2 (4) und §§ 2a und 4c BauGB benannten Inhalte berücksichtigen. Des Weiteren wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahren eine Eingriffsregelung entsprechend §§ 14-16 BNatSchG unter Verwendung der Grundlagen der Umweltprüfung und des Umweltberichtes erstellt. Zur Herleitung des erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmenumfangs durch den Eingriff wird unterstützend eine Berechnung des Bestands- und Ausgleichswertes durchgeführt. Dies erfolgt gemäß Verfahren "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung NRW (LANUV). Ggf. erfolgt eine vertiefte Betrachtung des Landschaftsbildes. Dies wird im Scoping abgestimmt. Im Scoping wird des Weiteren abgestimmt, ob bei der Grundlagenerfassung ggf. eine faunistische Kartierung des Feldhamsters und der Vögel erfolgen muss. Die Artenschutzbelange müssen vor dem Hintergrund des 2009 novellierten BNatSchG beim Bauleitplanverfahren beachtet werden. Hierfür wird eine Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt. Bei der ASP im Zusammenhang mit Bauleitverfahren beschränkt sich der Prüfumfang auf die europäisch geschützten Arten und die europäischen Vogelarten, während gem. § 44 (Abs.5 Satz 5) BNatSchG die „nur“ national geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsverfahren freigestellt sind. Der Artenschutzbeitrag wird gemäß der gemeinsamen Handlungsempfehlung zum „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW erstellt. Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln im Auftrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, Dreieich Stand 22.12.2011 Seite 7