Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Schreibender SozietätSchlüter im Auftrag von Herrn Beckmann (Abschrift des
Schreibensvom 18.02.2004)
SehrgeehrteDamenundHerren,
wirvertreten
HerrnBeckmann.
HerrBeckmann
istmitderbeantragten
Anderung
desBebauungsplanes
nichteinverstanden.
Wenn auf den überbaubaren
FlächenGebäudeerrichtetoder eMeitertwerden,veningernsich die
Gebäudeabstände
so sehr,daß HerrBeckmann
für etwaigeeigeneBauwünsche
Nachteilebef{lrchtet,
und
daßsichnichtdievonlhnenangedeutete
Möglichkeit
ergibt,Bauwünsche
zu realisieren,
die tlberdasdezeit
mögliche
Maßhinausgehen.
(Anm.derVeMaltung:
HerrBeckmann
istTeileinerErbengemeinschaft,
derdas Hausln der Brinkheide
Nr.
25 gehört.DerübrigeTeilder Erbengemeinschaft
hatsichnichtgegendieAnderungdes Bebauungsplanes
ausgesprochen)
Empfehlungder Verwaltung:
Die Befürchtung
von HerrnBeckmann,daß etwaigeeigeneBauw0nsche
durchüberbaubarenFlächenauf
demNachbargrundstilck
eingeschränkt
werden,istgrundlos.
DieBaumöglichkeiten
aufdem Grundsttlck
von
Herrn Beckmannwerdenim wesentlichen
durch den dezeitigenStatusals unbebauterInnenbereich
(BauGB$ 34)unddie Abstandregelung
gem.LBONRWS 6 geregelt.
Diedrittevereinfachte
Anderungdes
Bebauungsplanes
Nr.08/05berilhrtdieseRechtsgrundlagen
nicht.
E.ON Westfalen Weser AG, Postfach 101 363, 31763 Hameln (Schreiben vom
'13.12.20041
lhren Bebauungsplan
habenwir bearbeitet,und es bestehengrundsäzlichkeine Bedenken.BeachtenSie
jedochdie Hinweisezu den im Textangesprochenen
Kostentragungspflichten,
Der Bereichist auf Versorgungsanlagen
der E.ONWestfalenWeserAG und betriebsgeftlhrter
Unternehmen
geprüft.
lhr Ansprechpartner
ist die Betriebsstelle:
Lage,Pivitsheider
Str.21,32791Lage,Tel.:05232- 95360
lm Geltungsbereich
desBebauungsplanes
befinden
sichfolgende
Versorgungsanlagen:
Niederspannungskabel
Wir bittendieseAnlage(n)
in denBebauungsplan
aufzunehmen.
Den ungefährenVerlauf beziehungsweiseStandort der Anlage(n)entnehmen Sie den beigefi.igten
Übersichtsplänen.
Beider Bauausführung
berücksichtigen
Sienachstehende
Sachverhalte:
1. Erdarbeiten
in der Nähe der vorgenannten
Versorgungseinrichtung(en)müssen
unsererBetriebsstelle
wenigstens
8 Tage vorhermitgeteilt
werden.Anhandder von uns bei der Anzeigeder Baumaßnahmen
ausgehändigten
Bestandspläne
bestehtdie Pflichtder bauausführenden
Firma,die genaueTiefeundLage
der Versorgungseinrichtungen
durchQuerschläge,
Suchschlitze
oderähnliches
feszustellen.Um Schäden
an den unterirdischen
Versorgungseinrichtungen
zu vermeiden,
dürfenArbeitenin derenNähenurvonHand
und mitgeeigneten
Gerätenerfolgen.
EineBeschädigung
unserer
Anlagenist auszuschließen.
2. Aus Sicherheitsgri.inden
ist vor Beginndes Bauvorhabens
in eineörtlicheEinweisung
in die genaueLage
der unterirdischen
Versorgungseinrichtungen
erforderlich.
3. SolltenAnderungen
an unserenVersorgungseinrichtungen
notwendig
sein,ist ein Ortstermin
mit unserer
Betriebsstelleerforderlich.Bitte stimmen Sie rechtzeitigeinen Termin ab, da zur Durchfilhrungvon
Leitungsänderungsarbeiten
eine angemesseneVorbereitungszeit
erforderlich
ist. In diesemFall sind die
Kostentragungspflichtenzu klären.
4. Der Schutzstreifen
der Leitungen
darfauf Grundder Bestimmungen
(VDE,DVGW
in derjeweilsgtlltigen
Fassung)
nichtüberbaut
geplanteAnpflanzungen
undmitTiefwurzlern
überpflanzt
werden.Eventuell
sindin
der NäheunsererLeitungenaußerhalbdes Schutzstreifens
unterBeachtungdes DVGW-Arbeitsblattes
GW
125vorzunehmen.
SolltendanachSchutzmaßnahmen
unsererLeitunoen
erforderlich
sein.so sinddiesemit
unsabzustimmen.
5. Die Stromversorgungdes ausgewiesenenBereichesist durch die EMeiterung des Ortsnetzes
gewährlelstet.
Wir bittendie BelangeunsererEnergieversorgung
bei lhrenweiterenPlanungenzu berucksichtigen.
- Qs-
Vorschlagder Verwaltung:
wirdnichtnachrichtlich
DasNiederspannungskabel
in diePlanzeichnung
desBebauungsplanes
eingetragen,
niehteindeutigdarzustellen
da dies zeichnerisch
ist. Die zu berücksichtigen
Sachverhalte
werdenals
zurweiterenErläuterung
Hinweise
aufgenommen.
ist zu bedenken,
Weiterhin
daßdie Bauherren
im RahmenihrerSorgfaltspflicht
dazuangehalten
sind,sich
vorder Bauausflhrung
mit derE-OnWestfalen
WeserAG in Verbindung
zu setzen.
empfiehlt,
DieVerwaltung
denfolgenden
Hinweisin denBebauungsplan
aufzunehmen:
E,ONWestfalenWeserAG
desPlanungsgebietes
Innerhalb
befinden
sichAnlagenderE.ONWestfalen
WeserAG
Vor Tiefbauarbeiten
tiber oder in unmittelbarer
Nähe dieserAnlagenist es erforderlich,
daß sich die
Bauausführenden
vorherin diegenaueLagederAnlageneinweisen
lassen.
lhr Ansprechpartner
istdie Betriebsstelle:
Lage:
Lage,Pivitsheider
Str.11,32791Lage,Tel:05232/9536-0
RWE Westfalen-Weser-EmsNetsserviceGmbH, postfach ,l(4451, 114044Dortmund
(Schreibenvom 09.12.2004)
Innerhalbdes Planungsbereiches
befindensichdie im Betrefiaufgeführten
Leitungender RWE.
Anliegendübersenden
wir lhneneine Planunterlage,
aus der Sie den Verlaufder Erdgasleitung
ersehen
können(1 " DINA 3 Bestandsplan
zu casverteilungsleitungen).
SofemneueAnlagenoderAnderungen
von Straßen,Wegen,wassenvirtschaftlichen
Anlagen,Grundstücken
(Eigentumsverhältnissen),
Geländehöhen,Grünanlagenund Bepflanzungenim Bereicn unserer
Versorgungsanlagen
zu erwartensind,müssenanhandvon Detailplanungen
rechtszeitig
Abstimmungen
mit
unserfolgen.
Gegendie geplanteMaßnahmebestehenunterBeachtung
dervorgenannten
HinweisekeineBedenken.
Abschließend
bittenwir umweitereBeteiligung
an lhrenPlanungen.
Vorschlagder Verwaltung:
Die Verwaltungempfiehl| keine nachrichtlichteÜbernahmeder Gasleitungenvoeunehmen,da die
Darstellung
von Hausanschltissen
nichtGegenstandder Bauleitplanung
ist und die Bauherrenim Rahmen
ihrerSorgfaltspflicht
dazu angehaltensind,sich mit RWEvor Beginnder Tiefbauarbeiten
in Verbindungzu
setzen.
- 9o-
:
13-?tt+
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\L-''
(o
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\
GEMEINDE
LEOPOLDSHöHE
3. vereinfachteAnderungdes
Bebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruchn,
Planzeichnung
TextlicheFestsetzungen
Begründung
Stand:Februar2005
Satzung
- q8-
3. vereinfachte
- SatzungAnderung
des Bebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
Februar2005
lnhalt
Übersichtskarte
Prdambel
Satzung
C
PIanx,e
ichener kl ör ung
D
Tertli che Festsetzungen
E
I Art und Maß der baulichenNutzung
E
II Überbaubareund nicht überbaubareGrundstäcksllächen
E
III riußere Gestaltungder Baukörper
E
IV Art, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen
x'
V Zuwegungen
VI Freiflächen
Hinweße
Bodenaushub
G
Dachllächenwasserversickerung
Denknalschutz
G
DeutscheTelekom
E.ON WestfalenWeser GmbH
Gewässer
H
Ortliche Bauvorschriften
Rechtsgrundlagen
H
Verfahrensvermerke
Begründung
l
L Allgemeines
l. Ziel, Zweckund Notwendigkeit des Bebauungsplanes
I
2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
I
3. Anpassungan die Ziele der Raumordnungund Landesplanung_
I
4. AbgrenzungdesGeltungsbereiches
II. Rahmenbedingungen
l. Lage im Gemeindegebiet
.,
2, Eigentumsstruktur,baulicherBestand,gegenwärfigeNutzungund Zustandvon
Natur und Landschaft
)
3. Nutzung/Immissionsbelastun
g
)
4. Bestehende
rechtlicheVerhältnisse
)
I ; lv'esentlicherrnhalt unil zu erhtartendeAuswirkungen der Bebauungsplanünilerung_.,
-q)-
I
3. vereinfachte
Anderung
desBebauungsplanes
- sazung-Februar
Nr.0g/05,,Niedernbruch.
2005
l.
Belangedesumweltschutzes,desNaturschufzesund der Landschaftspfrege
_
2. BelangedesVerkehrs/ Erschließung
3. Belangeder Baukultur / desDenkmalschutzes
_
4
4. Belange der Ver- und Entsorgung, der Oberflächenentwässerunqund des
Wasserschutzgebietes_
4
5, Zukünftige Nutzung
5
tl
- ,lm-
2
4
- SatzungFebruar2005
Nr' 08/05,,Niedernbruch"
desBebauungsplanes
3. Anderung
Planungsgebiet
3. Anderungdes
Nr.
Bebauungsplanes
08/05,,Niedernbruch"
Übersichtskarte
Ausschnittaus der DGK
1:5000
(Kreis Lippe, 19.12.2OOO,
40/00)
Gemeinde
Leopoldshöhe
A
)At
-
3. vereinfachte
Anderungdes Bebauungspranes
- satzung-Februar2oo5
Nr. 0g/os,,Niedernbruch,,
Präambel
Aufgrunddes g 1 Abs. 3 und-desg 10 des Baugesetzbuches
(BauGB)und g g6 der
Bauordnungfür das Land
(Bauo
NR\lg i.v. mit t"+r- 0",
^Nordrhein-westfare-n
Gemeindeordnung
NRW(GO NRW)hat der Rat der Gemeinde
Leopoldshdhe
die 3.
verermacnte
Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 0g/05,,Niedernbruch,,,
bestehend
aus der
und
den
texilichen
Festsetzungen
sowie
den
örflichen
.Planzeichn_ung
Bauvorschriften,
als Satzungbeschlossen.
Leopoldshöhe,
Bürgermeister
B
-Jbz_
- SatzungFebruar2005
3. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
\1",
\ \ r
\ \\=t"'
_Tjl5,75m
S, i0o-35"
'
19
0
L '
*)tr
GFz0"8
109
,4"'
X."*4
.tt
3. Anderungdes
Bebauungsplanes
Nr. 08/05
,,Niedernbruch"
B-Plan
M 1:500
\
Gemeinde
Leopoldshöhe
Satzung
- /oz-
- Satzung3. vereinfachte
Anderung
desBebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
Februar2OOo
Planzeichenerklärung
Festsetzungen
{rt der baulichenNutzung
WA
WR
2Wo
AllgemeinesWohngebiet
(SI (1)Nf. I BaucB,S4BaUNVO)
Beschränkung
derZahlderWohnungen
( S9 ( 1 ) N r . 6B a u c B )
Maßder baulichenNutzung
Grundflächenzahl
z.B. GRZ0,4 (SI (1)Nr.1 BauGB,S 16BaUNVO)
z.B.GFZ0.8 Geschoßflächenzahl
(SI (1)Nr.1 BaucB,S 16 BaUNVO)
z.B.ll
ZahlderVollgeschosse
als Höchstmaß
=.8.@
ZahlderVollgeschosse
zwingend
(SI (1)Nr.1 BauGB,
S 16BaUNVO)
(S9 (1)Nr.1 BauGB,S 16BaUNVO)
HöhebaulicherAnlagen
TH z.B. bis Traufhöheals Höchstmaß
(SI (1)Nr.1 BauGB,
S 16BaUNVO)
5,75m
FH z.B.bis Firsthöheals Höchstmaß
(S9 (1)Nr.1 BauGB,
S 16BaUNVO)
8,5m
o
Bauweise,Baulinie,Baugrenze
offeneBauweise
(S9 (1)Nr.2 BauGB,S 22 BaUNVO)
Baugrenze
(S9 (l) Nr.2 BauGB,
S 22 undS 23 BaUNVO)
SonstigePlanzeichen
Grenzedes räumlichen
Geltungsbereiches
der3. vereinfachten
Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
(S9 (7)BaUGB)
GlvFy tn
mit Geh-,Fahr-und Leitungsrechten
zu belastende
Flächen
(SI (1)Nr.2'1und
(6)BaucB)
Abgrenzung
unterschiedlicher
Nutzung,
z.B.von Baugebieten,
oderAbgrenzung
der Maßesder Nutzunginnerhalb
eines
Baugebietes
($ 1 (4)und516(5)BauNVo)
sD 350- 45"
sD 30" - 350
Satteldächer
miteinerDachneigung
von 35"- 45'
(gemäß
S86 BauONW
Satteldächer
miteinerDachneigung
von 30"- 35'
(gemäßS 86 BauON\iV)
D
-
,l tllr
-
- SatzungFebruar2005
3. vereinfachte
Anderung
desBebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
TextlicheFestsetzungen
I Art und Maßder baulichenNutzung
1)Allgemeines
Wohngebiet
ll (zwingend)
o
GRZ0,4
GFZ0,8
Wohngebiet
ll o
GRZ0.4
GFZ0.8
2) Allgemeines
istaufzweibeschränkt.
Die höchstzulässige
ZahlderWohnungen
in Wohngebäuden
ll Überbaubare
und nicht überbaubare
Grundstücksflächen
1. Bodenbefestigung,
Freiflächen,
Stellplätze
undZufahrten;
wie Asphaltoder
Die Versiegelung
von Freiflächen
und Stellflächen
mit Materialien
ist ein Betonunterbau
nicht
Betonist unzulässig.Für anzulegende
Pflasterflächen
zulässig.
werdenGaragen,Carportsund
2. Auf den nichtüberbaubaren
Grundstücksflächen
'14
gem. $
Stellplätzesowie Nebenanl^agen
BauNVOzugelassen.Die Größe der
Nebenanlagen
ist auf 30 m3beschränK.
Ausnahmen
für Nebenanlagen
über 30 m3
könnenzugelassen
werden.
lll AußereGestaltungder Baukörper
Dachaufbauten
:
AllgemeineVoraussetzungen
Dachaufbauten
sind ab 35' - 45" Grad Dachneigungflach abgedecktoder als
Schleppgaube
zulässig.
Gestaltungs-und Ausführungsanforderungen:
o DerseitlicheGaubenabstand
vomOrtgangmuß mindestens
1,50m betragen.
. ZwischenEinzelgauben
mindestens
m
Abstand
einzuhalten.
sind
1,50
r Die Höhe der Dachgauben,gemessenvom Dachaustrittbis Unterkante
darfnichtgrößerals 1,50m sein.
Gaubeneindeckung,
. Als Gaubenlänge
zulässig.
ist maximal1/3derGebäudelänge
. Es sind mindestens
zwei Dachziegelreihen
zwischenTraufeund Dachgaube
vorzusehen.
r Es sind mindestens1,00 m Abstand zwischen Dachfirstund oberem
Dachgaubenabschluß
einzuhalten.
r ln der Gaubenvorderfront
sind nur Fensterflächeneinschließlichihrer
konstruktiven Bauteile zulässig. Größere Wandflächen neben den
Gaubenfenstern
sindnichtzulässig.
Traufhöhe
Festgesetztsind gem. S g (1) Nr. 't BauGB,$ 16 und 18 BaUNVOdie in der
Höhen.
Planzeichnung
dargestellten
maßgebend:
Bei der Berechnung
der TraufhöhesindfolgendeBezugspunkte
Oberer
Bezusspunkt:Schnittpunktder Außenwändemit der Oberkanteder Dachhaut.
UntererBezuqspunkt:
Oberkantedes natürlichanstehenden
Geländesim Mitteldes
Baufensters
E
- la-
3. vereinfachte
- satzung-Februar
Anderung
desBebauungsplanes
Nr.08/0s,;Niedernbruch"
2005
Firsthöhe
Festgesetzt
sind gem. S I (1) Nr. 1 BauGB,g 16 und 18 BauNVOdie in oer
Planzeichnung
dargestellten
Höhen.
Beider Berechnung
der Firsthöhe
sindfolgendeBezugspunKe
maßgebend:
Unterer
Bezuospunkt:Oberkantedes natürlichanstehendenGeländesim Mittel oes
Baufensters
lV Art, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen
lm Bereichdes öffentlichen
straßenraumes
und der Geh-,Fahr-und Leitungsrechte
sindMauern,Holzzäune
oderlebendeHeckenbis 80 cm zulässig.
An seitlichen und hinteren Grundstückseinfriedigungen
sind Holzflechtzäune,
Bohlenwände
oderMauernunzulässig.
V Zuwegungen
Private Zuwegungenmüssen mit wasserdurchlässigen
Materialienhergestellt
weroen.
Vl Freiflächen
Freiflächen
sindgärtnerisch
anzulegen
unddauerhaft
zu unterhalten.
F
-.(6-
- Satzung3. vereinfachte
Anderung
desBebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
Februar2OOs
Hinweise
Bodenaushub
Gemäß$ 3a der SatzungüberdieAbfallentsorgung
im KreisLippe(21.'l1.1993)soll
bei Baumaßnahmen
unbelasteter
Bodenaushub
so ausgebaut,
zwischengelaged
und
transportiert
werden,daß Vermischungen
mit Bauschutt,Baustellenabfällen
uno
anderenAbfallstoffenunterbleiben.Soweit möglich,sollte daher Bodenaushub
innerhalb
desPlangebietes
verbracht
werden.
Dachflächenwasservers
ickerung
Aufgrunddes $ 51 a Abs. 1 Landeswassergesetzes
ist Niederschlagswasser
von
Grundstücken,
die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die
öffentliche
Kanalisation
angeschlossen
werden,vor Ort zu versickern,
zu verrieseln
oder ortsnah in ein Gewässereinzuleiten,sofern dies unter Maßgabe der
Bodenverhältnisse
und ohne Beeinträchtigung
des Wohlsder Allgemeinheit
möglich
ist.
Diesbezüglich
ist im EinzelfallRücksprache
mit dem Abwasserwerk
der Gemeinde
Leopoldshöhezu führen und die Entwässerungssatzung
der Gemeinde
- insbesondere
g 9 Abs. 6 - (vom 14.12.1995
Leopoldshöhe
/ i.d. Fassungv.
21.12.200
1)zu berücksichtigen.
Denkmalschutz
Wennbei Erdarbeiten
kultur-odererdgeschichtliche
Bodenfunde
oderBefunde(etwa
Tonscherben,
Metallfunde,
dunkleBodenverfärbungen,
Knochen,Fossilien)
entdeckt
werden, ist nach $$ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes
die Entdeckung
unverzüglich
der GemeindeoderdemAmt für Bodendenkmalpflege,
hierim Auftrag:
LippischesLandesmuseumDetmold,Tel.: 05231/9928-0,anzuzeigenund die
Entdeckungsstätte
dreiWerktagein unverändertem
Zustandzu belassen.
DeutscheTelekom
lm Planungsbereich
befindensich Telekommunikationsanlagen
der Deutschen
TelekomAG.
Zur Vermeidungvon Beschädigungen
ist es erforderlich,
daß vor Tiefbauarbeiten
über oder in unmittelbarer
Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden
vom
Bezirksbüro
NetzeBielefeld,
Beckhausstraße
36, in 33611 Bielefeld,
Telefon(0S21)
5 67 - 8124(Planausgabe)
in diegenaueLagederAnlageneinweisenlassen.
Fürden rechtzeitigen
AusbaudesTelekommunikationsnetzes
undder Koordinierung
mii dem Straßenbau
undden Baumaßnahmen
der anderenVersorgungsträger
ist es
notwendig,daß Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahmen
im planbereich
unserem ProduktionsbüroBielefeld, Herforder Straße 14, 33602 Bielefeld,
mindestens
3 Monatevor Baubeginn
schriftlich
angezeigt
werden.
E.ONWestfalenWeserGmbH
Innerhalbdes Planungsgebietes
befindensich Anlagender FirmaE.ONWestfalen
WeserGmbH.
Zur Vermeidungvon Beschädigungen
dieserAnlagenist es erforderlich,
sich vor
Bauausführung
in die LagedieserAnlageneinweisen
zu lassen.
lhrAnsprechpartner
hierftlrist dasServiceCenterLage:
Pivitsheider
Str.11,3279'lLage,Tel: 0523219536-0
-)oJ
-
3. vereinfachte
Anderung
- satzung-Februar2o0o
desBebauungsplanes
Nr.0g/05,,Niedernbruch"
Gewässer
Innerhalbdes Plangebietesbefindensich keineGewässer.
örtlictre Bauvorschriften
Gem. $ 86 Landesbauordnung
NRW (BauO NRW) werden mit einzernen
Festsetzungen
im Text,,örtliche
Bauvorschriften"
erlassen.MitihrerAufnahmein den
Bebauungsplan
werdensie zugleichBestandteile
des Bebauungsplanes.
Verstöße
gegendie gestalterischen
Festsetzungen
geltenals ordnungswidrigkeit
gem. g g4
BauONRW.
Rechtsgrundlagen
.
Baugesetzbuch(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachungvom
27.08.1997
(BGBI.| 5.2141,BGB|.1998tS. 137)
o Bund,esnaturschutzgesetz
(BNatschG)in der Fassungder Bekanntmachung
vom25.März
(BGB|.
2002
I S. 1193)
o Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der
Fassungder Bekanntmachung
vom 14.07.1994
(GVNWS. 666)
' Baunutzungsverordnung
(BauNVo)in der Fassungder Bekanntmachung
vom
2 3 . 0 1 . 1 9 9( B
0 G B |I.S . 1 3 2 )
. Bauordnung
für das LandNordrhein-Westfalen
(BauONRW) in der Fassung
der Bekanntmachung
vom01.03.2000
(GVNW S. 256)
. Planzeichenverordnung
vom18.12.1990
(BGBI.1991IS. SB)
H
-lae-
- Sauung-Februar2005
Nr.08/05,,Niedernbruch"
Anderung
desBebauungsplanes
3. veretnfachte
Verfahrensvermerke
Auslegung
Katasternachweis
Eindeutigkeit
Aüfstellung
Die Darstellungdes
Zustandes
gegenwärtigen
stimmtmit den
Katasterunterlagenüberein'
Es wird bescheinigt,daß
der
die Festsetzungen
sfädtebaulichenPlanung
geometrischeinileutigist.
Detmold,
Der Hochbau-und
DieserPlan ist gemäß$ 2
durch Planungsausschuß
der
desBaugesetzbuches
GemeindeLeopoldshöhehat in
BescblußdesHochbsuund PlanungsausschussesseinerSitzung am
dem Entwurf des
der Gemeinde
Bebauungsplanes
zugestimmt
vom
Leopoldshöhe
untl
seine
öffentliche
aufgestellt
2004
Auslegunggem.
worden.
$ 3 Abs, 2 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluß ort und Dauer der öffetrtlichen
Auslegungwurden ortsllblich
wurde am
am_
bekanntgemacht
ortsllblich
Der Entwurf des
bekanntgenacht.
und der
Bebauungsplanes
Begründunghabenvom
bis
gem.$ 3Abs.2
BauGB öffentlich ausgelegen.
Leopoldshöhe'
Kreis Lippe
Im Äuftrag
GemeindeLeopolalshöhe Leopoldshöhe,
GemeindeLeopoldshöhe
Der Landrat Kreis Lippe
Verm€ssungund Kataster
(SchemmeI)
Die Planunterlagenfür den
desPlanes
Geltungsbereich
aufder Grundlageder
Flurkarte im
dem
M 1:1000entspr€chen
v.
Stand
Detmold,
Kreis Lippe
Im Äuftrag
Der Landrat, Kreis Lippe
YermessunqunalKataster
Satzungsbeschluß
(Schemmel)
Planverfasser
In krafttreten
des
Entwurf
ist gem. Dieser Bebauungsplan ist Der
DieserBebauungsplan
ist
vom
(3)
am
Bebauungsplanes
gemäß
10
BaUGB
vom
10
des
Baugesetzbüches
$
$
der Gemeinde
Ba[amt
Gemeinde
Rat
der
am im Amtsblatt dEs Kreises Leopoldshöheausgearbeitet
Lr
ldshöhe
als Lippe
bekanntgemachlworden.
worden. worden.
Sabung begCrlossen
Der Bebauungsplan ist
am
damit
rechtsverbindlich
geworden,
Leopoldshöhe,
Gemeinde Leopoldshöhe
(Schemmel)
(Bürgermeister)
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
GemeindeLeopoldshöhe
GemeindeLeopoldshöhe
(Schemmel)
(Bürgermeister)
(Schemmel)
(Bürgermei6ter)
_ t@-
3. vereinfachte
Anderung
- satzung-Februar2oo5
desBebauungsplanes
Nr.0B/05,,Niedernbruch"
Begründung
l. Allgemeines
1. Ziel,Zweck und Notwendigkeitdes Bebauungsplanes
Der rechtskräftige
Bebauungsplan
sieht eine Bebauungenflangder straße in der
Brinkheidevor. Eine zweiteBauzeileist im bereitsrechtskräftigen
Bebauungsplan
nichtvorgeseh.en.
Ziel des Planesist es, eine Nachverdichtung
vorzunehmen.Die
hier-verfolgte
Anderungdes Bebauungsplanes
leisteteinen Bäitragzur schonung
vonfreienFlächenim Außenbereich.
2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan
Der wirksameFlächennutzungsplan
der GemeindeLeopoldshöhe
vom 15.06.1971,
zuletä geändertmit der 12. Anderung,stellt den Anderungsbereich
bereits als
wohnbauflächedar. Die vorliegendePlanung- mit dem Gebietscharakter
wA stimmtdahermitder Darstellung
deswirksamen
Flächennutzungsplanes
überein.
3. Anpassungan die Zieleder Raumordnungund Landesplanung
Die
vorgesehene Planung entspricht den
Darstellungen des
Gebietsentwicklungsplanes
(GEP) (stand 0612004),Teilabschniftöberbereich
Bielefeld, der für den Geltungsbereichder Anderung einen Allgemeinen
siedlungsbereich
darstellt.Die Inhalteder vorliegenden
Anderungstehen daher
landesplanerischen
Zielsetzungen
nichtentgegen.
4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches
Das Anderungsgebiet
umfaßtdie Flurstücke110,1i1 und 19g der Flur 4 in der
Gemarkung
Schuckenbaum.
DerGeltungsbereich
wirdim einzelnen
wiefolgtumgrenä:
.
e
.
.
im Westenbegrenztdie StraßeIn der Brinkheide
das planungsgebiet
im NordendurchdieStraßeIn der Brinkheide
im OstendurchWohnhäuser
undGartenflächen
im SüdendurchWohnhäuser
undGartenflächen
DerGeltungsbereich
ist aufder Karteauf SeiteA graphisch
dargestellt.
DasPlanungsgebiet
hateineGrößevon ca.3.096qm.
1
-- )to -
- Satzung3. vereinfachte
Anderung
desBebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
Februar2005
ll. Rahmenbedingungen
1. Lageim Gemeindegebiet
Das Anderungsgebietliegt im Ortsteil Schuckenbaum.Die Umgebung des
Anderungsgebietes
wird durchdie vorhandene
Wohnbebauung
aus den 60er und
geprägt.
70erJahren
2. Eigentumsstruktur,baulicher Bestand, gegenwärtigeNutzung
und Zustandvon Naturund Landschaft
Die Flurstückebefinden sich in Privatbesitzund sind mit zweigeschossigen
Wohngebäuden
werdenals Ziergärten
bebaut.Die unbebauten
Grundstücksflächen
genutä.
3. Nutzung/lmmissionsbelastung
genutzt.Lärmbelastungen
Die Grundstückewerdenzu Wohnzwecken
treten nur
durch die umliegenden
Wohnbebauung
und die am Rand des Planungsgebietes
verlaufende
StraßeIn der Brinkheide
auf,die nurdie FunktioneinerWohnstraßehat.
DieLärmbelastungen
ist damitunterhalb
für einWA.
derObergrenzen
4. BestehenderechtlicheVerhältnisse
gewordenen,
DasgesamteFlurstückliegtim Geltungsbereich
des,1967rechtskräftig
BebauungsplanesNr. 08/05 ,,Niedernbruch".
Als GebietscharaKerist ein
Allgemeines
Wohngebietfestgesetzt.
Als Art und Maß der baulichenNutzungsind
(zwingend)mit einerGRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 in
zwei Vollgeschosse
offenerBauweisefestgesetzt.Die Erschließung
erfolgtvon der öffentlichenStraßeIn
der Brinkheide.
Als Dachneigung
sind35' undalsTraufhöhe
5,75m festgesetzt.
lll. Wesentlicher lnhalt und zu erwartende Auswirkungen der
Bebauungsplanänderung
{. Belange des UmweltschuEes,des NaturschuEesund der
Landschaftspflege
1.1GrundsätzlicheAussagenzu den einzelnenBelangen
FolgendeSchutzg
üterwerdenbetrachtet:
. Tiere
. Pflanzen,
r Boden
. Wasser
. Luft
. Klima
. dasWirkungsgefüge
derv.g.
r Landschaft
r Biologische
Vielfalt
Das Grundstück ist bereits bebaut. Eine anthropogeneÜberformungder
aufgeführten
Schutzgüter
ist daherbereitserfolgt.Die vorliegende
Planungbereitet
zudemkeinegrößerenEingriffein Naturund Landschaft
vor als der rechtskräftige
Bebauungsplan.
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-
/r.l) -
3. vereinfachte
- SatzungAnderung
desBebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch,'
Februar
2005
Die umweltbezogenen
Auswirkungenauf den Menschenund seine Gesundheit
sowiedie Bevölkerung
insgesamt
(BauGBg1 (6) Nr.7 c), die die vorliegende
Planungauslöst,werdennachderzeitigen
Kenntnisstand
alsverträglich
eingestuft.
Die Auswirkungen
auf Kulturgüter
und sonstigeSachgüter(BauGBS1 (6) Nr. 7 d)
werdenmitdervorliegenden
Planungals verträglich
eingestuft.
Zusammenfassendkann die Aussage getroffenwerden, daß die vorliegende
Planung die aufgezähltenSchutzgüter nicht mehr beeinträchtigt als der
derzeitige Rechtsstand und die bereits vorhandene Bebauung der
Grundstücke.
1.2EingrifbregelungVermeidung/Minimierungdes Eingriffes
DieBelangeNaturund Landschaft
betreffend
wurdenbereitsmitder Aufstellung
des
Bebauungsplanes
Nr. 08/05,,Niedernbruch"
abgewogen.
Die vorliegende
Anderung
des Bebauungsplanes
bereitetkeinengrößerenEingriffvor, als der rechtskräftige
Planzuläßt.
1.3 Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden unter
Begrenzung der Bodenversiegelung,WiedernuEbarmachungvon Flächen,
Beachtungder Aspektezur Nachverdichtung
und Innenentwicklung,
Aussagen
zu Altlasten/ Bodenschutz/ Bodenaushubund Bodenentsorgung
EineBeanspruchung
des Bodensist grundsätzlich
bereitsmitder Genehmigung
des
plan verändert
Bebauungsplanes
Nr. 08/05,,Niedernbruch"
erfolgt.Der vorliegende
zumüberuviegenden
Teilnurdie Nutzung.
Dem Grundsatzdes schonendenUmgangs mit Grund und Boden (g 1a (2)
BauGB)unter Begrenzungder Bodenversiegelungwird berücksichtigt,
indem
bereitsvon BebauunggeprägteFlächenin Anspruchgenommen
werden.Weiterhin
istdievorgesehene
Zuwegung
aufden notwendigen
UmfangbeschränK.
Die Flächeninanspruchnahme
sowie das Maß der Nutzungist in einem Umfang
festgelegtworden, das nicht über die bisher maximalmöglicheVersiegelung
hinausgeht.
Die Breiteder Privatstraßen
orientiertsich ausschließlich
an dem örflichenBedarf
und der Empfehlungenfür die Anlage von Erschließungsstraßen
(EAE). Die
Versiegelung
wirddadurchso geringwie möglichgeplant.
Eine
vorrangige
Inanspruchnahme von
Brachflächen
planung.
Wiedernutzbarmachung
von Flächenerfolgtmitdervorliegenden
bAN.
lm Rahmender vorliegenden
Planungwird der AspeK zur Nachverdichtungund
Innenentwicklung
umgesetzt.
Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit
Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes planungsbereiches
liegenkeineInformationen
überAltablagerungen
undAltlasten
vor.
lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen
wird i.V.m
im KreisLippeder Bodenaushub
$ 3 a Abs.2 der SatzungüberdieAbfallentsorgung
innerhalbdes Plangebietes
verbracht,
soweitdies technischmöglichist. Die Größe
- ) t > -
- SatzungFebruar2005
Nr.08/05,,Niedernbruch"
3. vereinfachte
Anderung
desBebauungsplanes
verdeutlichen
759 bzw.des Anderungsbereiches
und der Zuschnittdes Flurstückes
bereits, daß innerhalbdes Plangebieteskein räumlicherSpielraumfür die
ist daher abzufahren
des Bodenaushub
besteht.Der Bodenaushub
Unterbringung
zu entsorgen.
undentsprechend
da keineGründehierfürvorliegen.
EineKennzeichnungistnichterforderlich,
1.4 Umweltverträglichkeitsprüfung
bzw. einer
Die Verpflichtung
zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Vorhaben"(hier
allgemeinenVorprüfungentsprechendder Liste ,,UVP-pflichtige
geplantist und die
Nr. 18.8)bestehtnicht,da keinesder genanntenBauvorhaben
gem.S 19 Abs. 2 BauNVOdie in der Listefestgelegten
festgesetäeGrundfläche
für die Vorprüfung(Nr. 18.7.2)von 20.000 qm nicht erreicht. Die
Prüfi^/erte
beträgtca.3.096qm.
Gesamtgröße
des Plangebietes
2. Belangedes Verkehrs/ Erschließung
Geh-.
ist durchdie festgesetzten
Die verkehrliche
Erschließung
des Plangebietes
gesichert.
Die
sowiedie vorhandeneöffentlicheStraße
Fahr-,und Leitungsrechte
entsteht,aufnehmen.
kannden Verkehr,der im Plangebiet
StraßeIn der Brinkheide
wie auchan das regionaleund
Dieverkehrliche
Anbindunginnerhalbdes Ortsteiles,
Verkehrsnetzist gewährleistet.
überregionale
3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes
ln der Umgebungsbebauung
und auf den Grundstückenim Anderungsgebiet
Gebäude.
befindensichkeinedenkmalwürdigen
4. Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung
und des Wasserschutzgebietes
lm oder direktam Plangebietist kein oberirdischesGewässeroder natürliches
Überschwemmungsgebiet
bekannt.
Flächenwird
landwirtschaftlichen
Wasservon angrenzenden
Mitwild abfließendem
nicht
Situationund den bisherigenErfahrungswerten
aufgrundder topographischen
gerechnet.
Für die Abwasserbeseitigungkann das vorhandeneKanalnetz(Trennsystem)
genutä werden,diesesist ausreichend
Die Eruveiterung
kannan die
dimensioniert.
werden.
angeschlossen
vorhandenen
KanäleIn derBrinkheide
Entwicklung
der gemeindlichen
Die Kläranlagein Schuckenbaum
ist entsprechend
der
Technik.
Regeln
denallgemein
anerkannten
ausgebautundentspricht
von
ist Niederschlagswasser
Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes
die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die
Grundstücken,
zu verrieseln
angeschlossen
werden,vor Ort zu versickern,
öffentliche
Kanalisation
des
soferndies ohne Beeinträchtigung
oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten,
möglichist.
WohlsderAllgemeinheit
beabsichtigt,
eine dezentrale
Entsprechend
dieserVorgabeist zwar grundsätzlich
auf
und das Oberflächenwasser
vorzunehmen
Niederschlagswasserbeseitigung
zu bringen.Die PrüfungdieserVorgabe
Flächezur Versickerung
der unversiegelten
im Anderungsgebiet
aufden Grundstücken
hat aberergeben,daßeineVersickerung
nichtfestgesetztwerdenkann.
4
- Jl7
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3. vereinfachte
- SatzungAnderung
des Bebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
Februar2005
Durch verschiedeneBodengutachten,
im Auftrage des Abwasseruverkes
der
GemeindeLeopoldshöheist festgestelltworden, daß die im Gemeindegebiet
anstehenden
Bodentypen
einenhohenLehmanteil
auftveisen.
Damitverbundenist
ein ungünstiger
Durchlässiqkeitsbeiwert.
Aufgrunddes Grundstückszuschnittes
uno
der damit verbundenenAusnutzbarkeit
wird eine umfangreicheVersiegelung
erwartet.
Es ist daherdavonauszugehen,
daß eineVersickerung
auf den Baugrundstücken
nichtrealisierbar
ist.
Mit derAbleitungdes Regenwassers
überdasTrennsystem,
gem.$ 51a Abs.4S 1
LWG,ist dievorliegende
Planungvon derVerpflichtung
Niederschlagswasser
vor Ort
zu versickern,
zu verrieseln
oderortsnahin ein Gewässer
einzuleiten,
ausgenommen
(Hinweis:Diesgiltfür bereitsvordem 1.1.96bestehende
Abwasseranlagen).
Das Plangebiet befindet sich
Heilquellenschutzgebiet.
in
keinem Wasserschutzgebiet oder
Die Frischwasserversorgung
ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die
Leitungen
sindtechnischeinwandfrei
undausreichend
dimensioniert.
Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme
für
Elektrizität
(sieheHinweise)
undTelekommunikation
ist möglich.
5. ZukünftigeNutzung
a) Städtebauliches
Konzept
Vorliegende
Planungsetztdas Zielder Nachverdichtung
um. unversiegelte
Flächen
im Außenbereich
werdendurch die vorliegende
Anderungdes Bebauungsplanes
geschont.
Die Festsetzungen
ermöglichen
die zweiteBauzeile.Gestalterisch
orientierensich
die Festsetzungen
an denen des bereitsbestehenden
Bebauungsplanes
und der
Gestaltungder südlich und östlich vorhandeneBebauung im unbeplanten
Innenbereich.
Die Erschließung
derzweitenBauzeileerfolgtdirektvonder straßeIn der Brinkheide
bzw.überGeh-und Fahrrechte.
b) Erläuterungder FestseEungen
Die Festsetzungals AllgemeinesWohngebietentsprichtder in der Umgebung
vorhandenenBebauungund entsprichtdem angestrebten
planerischen
Ziel, eine
Wohnnutzung
aufdem Flurstück
zu ermöglichen.
lm vorderenBereichder Grundstücke
werdendie Festsetzungen
des Urplanes
übernommen,
da diese als Rechtsgrundlage
für die bereitsvorhandeneBebauung
Bestandhabensollen.
Die Positionder Baukörperorientiertsich an den Baufluchten,
die aus den in der
Umgebung
vorhandenen
Baukörpern
entstehen.
Die zusätzlichfestgesetäenBaugrenzen
im südlichenTeil der Grundstücke
halten
einenAbstandvon6 m zur Nachbargrenze.
Zumeinenwerdennachbarliche
Belange
ausreichendberücksichtigt,da die von der Landesbauordnung
geforderten
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3. vereinfachte
- SatzungAnderung
desBebauungsplanes
Nr.08/0S,,Niedernbruch"
Februar2005
Mindestabständevon den Baugrenzen berücksichtigtwerden. Obwohl
zweigeschossig
gebautwerdenkann,ist diefestgesetzte
Traufhöhemit 5,6 m für ein
GebäudedieserArt gering.Weiterhinist zu bedenken,daß eine Beschattung
der
südlichen
Anliegerdes Planungsgebietes
praktisch
ausgeschlossen
werdenkann.
Die im südlichenTeil des Plangebietes
abweichende
Geschossigkeitsfestsetzung
(zweiGeschossehöchstzulässig
stattzwingend)soll in Verbindung
mit der 10 Grad
höherenDachneigung
den Bau von zwei Gebäudetypen
ermöglichen.
Zum einen
könnenso solcheGebäudeerrichtetwerden,die sichsehrstarkan der bestehenden
Bebauungorientierenund zum anderen auch Einfamilienhäuser,
die nur ein
Vollgeschoß
bzw.daszweiteim Dachraum
besitzen.
Die im Gegensatz zur vorhandenen
BebauunggeringereTrauf-und Firsthöhesoll
den untergeordneten
charakterder zusätzlichen
Bebauungunterstreichen
und die
zweiteReihewenigermassig- als die bestehende
Bebauung- erscheinenlassen.
Eineoptisch.zu starkeVerdichtung
wirdso unterbunden.
Die private Zufahrt ist städtebaulichvertretbarund an den Vorgabe der EAE
orientiert.Einegemeinsame
Zufahrtentspricht
der gesetzlichen
Vorgabe,schonend
mit GrundundBodenumzugehen.
Das Leitungsrecht
im südlichen
Teildes Plangebietes
erscheint
vor dem Hintergrund
notwendig,daß sich östlichdes Planungsgebietes
Grundstücke
anschließen,
auf
denenebenfallseinezweiteBaureihemöglichist. Zur Ver- und Entsorgung
dieser
Gebäude müßten aber Leitungen auch im Gebiet der vorliegenden
Bebauungsplanänderung
verlegtwerden.
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