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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 38/2004)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25

Inhalt der Datei

Schreibender SozietätSchlüter im Auftrag von Herrn Beckmann (Abschrift des Schreibensvom 18.02.2004) SehrgeehrteDamenundHerren, wirvertreten HerrnBeckmann. HerrBeckmann istmitderbeantragten Anderung desBebauungsplanes nichteinverstanden. Wenn auf den überbaubaren FlächenGebäudeerrichtetoder eMeitertwerden,veningernsich die Gebäudeabstände so sehr,daß HerrBeckmann für etwaigeeigeneBauwünsche Nachteilebef{lrchtet, und daßsichnichtdievonlhnenangedeutete Möglichkeit ergibt,Bauwünsche zu realisieren, die tlberdasdezeit mögliche Maßhinausgehen. (Anm.derVeMaltung: HerrBeckmann istTeileinerErbengemeinschaft, derdas Hausln der Brinkheide Nr. 25 gehört.DerübrigeTeilder Erbengemeinschaft hatsichnichtgegendieAnderungdes Bebauungsplanes ausgesprochen) Empfehlungder Verwaltung: Die Befürchtung von HerrnBeckmann,daß etwaigeeigeneBauw0nsche durchüberbaubarenFlächenauf demNachbargrundstilck eingeschränkt werden,istgrundlos. DieBaumöglichkeiten aufdem Grundsttlck von Herrn Beckmannwerdenim wesentlichen durch den dezeitigenStatusals unbebauterInnenbereich (BauGB$ 34)unddie Abstandregelung gem.LBONRWS 6 geregelt. Diedrittevereinfachte Anderungdes Bebauungsplanes Nr.08/05berilhrtdieseRechtsgrundlagen nicht. E.ON Westfalen Weser AG, Postfach 101 363, 31763 Hameln (Schreiben vom '13.12.20041 lhren Bebauungsplan habenwir bearbeitet,und es bestehengrundsäzlichkeine Bedenken.BeachtenSie jedochdie Hinweisezu den im Textangesprochenen Kostentragungspflichten, Der Bereichist auf Versorgungsanlagen der E.ONWestfalenWeserAG und betriebsgeftlhrter Unternehmen geprüft. lhr Ansprechpartner ist die Betriebsstelle: Lage,Pivitsheider Str.21,32791Lage,Tel.:05232- 95360 lm Geltungsbereich desBebauungsplanes befinden sichfolgende Versorgungsanlagen: Niederspannungskabel Wir bittendieseAnlage(n) in denBebauungsplan aufzunehmen. Den ungefährenVerlauf beziehungsweiseStandort der Anlage(n)entnehmen Sie den beigefi.igten Übersichtsplänen. Beider Bauausführung berücksichtigen Sienachstehende Sachverhalte: 1. Erdarbeiten in der Nähe der vorgenannten Versorgungseinrichtung(en)müssen unsererBetriebsstelle wenigstens 8 Tage vorhermitgeteilt werden.Anhandder von uns bei der Anzeigeder Baumaßnahmen ausgehändigten Bestandspläne bestehtdie Pflichtder bauausführenden Firma,die genaueTiefeundLage der Versorgungseinrichtungen durchQuerschläge, Suchschlitze oderähnliches feszustellen.Um Schäden an den unterirdischen Versorgungseinrichtungen zu vermeiden, dürfenArbeitenin derenNähenurvonHand und mitgeeigneten Gerätenerfolgen. EineBeschädigung unserer Anlagenist auszuschließen. 2. Aus Sicherheitsgri.inden ist vor Beginndes Bauvorhabens in eineörtlicheEinweisung in die genaueLage der unterirdischen Versorgungseinrichtungen erforderlich. 3. SolltenAnderungen an unserenVersorgungseinrichtungen notwendig sein,ist ein Ortstermin mit unserer Betriebsstelleerforderlich.Bitte stimmen Sie rechtzeitigeinen Termin ab, da zur Durchfilhrungvon Leitungsänderungsarbeiten eine angemesseneVorbereitungszeit erforderlich ist. In diesemFall sind die Kostentragungspflichtenzu klären. 4. Der Schutzstreifen der Leitungen darfauf Grundder Bestimmungen (VDE,DVGW in derjeweilsgtlltigen Fassung) nichtüberbaut geplanteAnpflanzungen undmitTiefwurzlern überpflanzt werden.Eventuell sindin der NäheunsererLeitungenaußerhalbdes Schutzstreifens unterBeachtungdes DVGW-Arbeitsblattes GW 125vorzunehmen. SolltendanachSchutzmaßnahmen unsererLeitunoen erforderlich sein.so sinddiesemit unsabzustimmen. 5. Die Stromversorgungdes ausgewiesenenBereichesist durch die EMeiterung des Ortsnetzes gewährlelstet. Wir bittendie BelangeunsererEnergieversorgung bei lhrenweiterenPlanungenzu berucksichtigen. - Qs- Vorschlagder Verwaltung: wirdnichtnachrichtlich DasNiederspannungskabel in diePlanzeichnung desBebauungsplanes eingetragen, niehteindeutigdarzustellen da dies zeichnerisch ist. Die zu berücksichtigen Sachverhalte werdenals zurweiterenErläuterung Hinweise aufgenommen. ist zu bedenken, Weiterhin daßdie Bauherren im RahmenihrerSorgfaltspflicht dazuangehalten sind,sich vorder Bauausflhrung mit derE-OnWestfalen WeserAG in Verbindung zu setzen. empfiehlt, DieVerwaltung denfolgenden Hinweisin denBebauungsplan aufzunehmen: E,ONWestfalenWeserAG desPlanungsgebietes Innerhalb befinden sichAnlagenderE.ONWestfalen WeserAG Vor Tiefbauarbeiten tiber oder in unmittelbarer Nähe dieserAnlagenist es erforderlich, daß sich die Bauausführenden vorherin diegenaueLagederAnlageneinweisen lassen. lhr Ansprechpartner istdie Betriebsstelle: Lage: Lage,Pivitsheider Str.11,32791Lage,Tel:05232/9536-0 RWE Westfalen-Weser-EmsNetsserviceGmbH, postfach ,l(4451, 114044Dortmund (Schreibenvom 09.12.2004) Innerhalbdes Planungsbereiches befindensichdie im Betrefiaufgeführten Leitungender RWE. Anliegendübersenden wir lhneneine Planunterlage, aus der Sie den Verlaufder Erdgasleitung ersehen können(1 " DINA 3 Bestandsplan zu casverteilungsleitungen). SofemneueAnlagenoderAnderungen von Straßen,Wegen,wassenvirtschaftlichen Anlagen,Grundstücken (Eigentumsverhältnissen), Geländehöhen,Grünanlagenund Bepflanzungenim Bereicn unserer Versorgungsanlagen zu erwartensind,müssenanhandvon Detailplanungen rechtszeitig Abstimmungen mit unserfolgen. Gegendie geplanteMaßnahmebestehenunterBeachtung dervorgenannten HinweisekeineBedenken. Abschließend bittenwir umweitereBeteiligung an lhrenPlanungen. Vorschlagder Verwaltung: Die Verwaltungempfiehl| keine nachrichtlichteÜbernahmeder Gasleitungenvoeunehmen,da die Darstellung von Hausanschltissen nichtGegenstandder Bauleitplanung ist und die Bauherrenim Rahmen ihrerSorgfaltspflicht dazu angehaltensind,sich mit RWEvor Beginnder Tiefbauarbeiten in Verbindungzu setzen. - 9o- : 13-?tt+ l,lr, 0 YI 0 ,/ n4\ $r/" \L-'' (o ü\] \ GEMEINDE LEOPOLDSHöHE 3. vereinfachteAnderungdes Bebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruchn, Planzeichnung TextlicheFestsetzungen Begründung Stand:Februar2005 Satzung - q8- 3. vereinfachte - SatzungAnderung des Bebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" Februar2005 lnhalt Übersichtskarte Prdambel Satzung C PIanx,e ichener kl ör ung D Tertli che Festsetzungen E I Art und Maß der baulichenNutzung E II Überbaubareund nicht überbaubareGrundstäcksllächen E III riußere Gestaltungder Baukörper E IV Art, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen x' V Zuwegungen VI Freiflächen Hinweße Bodenaushub G Dachllächenwasserversickerung Denknalschutz G DeutscheTelekom E.ON WestfalenWeser GmbH Gewässer H Ortliche Bauvorschriften Rechtsgrundlagen H Verfahrensvermerke Begründung l L Allgemeines l. Ziel, Zweckund Notwendigkeit des Bebauungsplanes I 2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan I 3. Anpassungan die Ziele der Raumordnungund Landesplanung_ I 4. AbgrenzungdesGeltungsbereiches II. Rahmenbedingungen l. Lage im Gemeindegebiet ., 2, Eigentumsstruktur,baulicherBestand,gegenwärfigeNutzungund Zustandvon Natur und Landschaft ) 3. Nutzung/Immissionsbelastun g ) 4. Bestehende rechtlicheVerhältnisse ) I ; lv'esentlicherrnhalt unil zu erhtartendeAuswirkungen der Bebauungsplanünilerung_., -q)- I 3. vereinfachte Anderung desBebauungsplanes - sazung-Februar Nr.0g/05,,Niedernbruch. 2005 l. Belangedesumweltschutzes,desNaturschufzesund der Landschaftspfrege _ 2. BelangedesVerkehrs/ Erschließung 3. Belangeder Baukultur / desDenkmalschutzes _ 4 4. Belange der Ver- und Entsorgung, der Oberflächenentwässerunqund des Wasserschutzgebietes_ 4 5, Zukünftige Nutzung 5 tl - ,lm- 2 4 - SatzungFebruar2005 Nr' 08/05,,Niedernbruch" desBebauungsplanes 3. Anderung Planungsgebiet 3. Anderungdes Nr. Bebauungsplanes 08/05,,Niedernbruch" Übersichtskarte Ausschnittaus der DGK 1:5000 (Kreis Lippe, 19.12.2OOO, 40/00) Gemeinde Leopoldshöhe A )At - 3. vereinfachte Anderungdes Bebauungspranes - satzung-Februar2oo5 Nr. 0g/os,,Niedernbruch,, Präambel Aufgrunddes g 1 Abs. 3 und-desg 10 des Baugesetzbuches (BauGB)und g g6 der Bauordnungfür das Land (Bauo NR\lg i.v. mit t"+r- 0", ^Nordrhein-westfare-n Gemeindeordnung NRW(GO NRW)hat der Rat der Gemeinde Leopoldshdhe die 3. verermacnte Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 0g/05,,Niedernbruch,,, bestehend aus der und den texilichen Festsetzungen sowie den örflichen .Planzeichn_ung Bauvorschriften, als Satzungbeschlossen. Leopoldshöhe, Bürgermeister B -Jbz_ - SatzungFebruar2005 3. Anderung desBebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" \1", \ \ r \ \\=t"' _Tjl5,75m S, i0o-35" ' 19 0 L ' *)tr GFz0"8 109 ,4"' X."*4 .tt 3. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 08/05 ,,Niedernbruch" B-Plan M 1:500 \ Gemeinde Leopoldshöhe Satzung - /oz- - Satzung3. vereinfachte Anderung desBebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" Februar2OOo Planzeichenerklärung Festsetzungen {rt der baulichenNutzung WA WR 2Wo AllgemeinesWohngebiet (SI (1)Nf. I BaucB,S4BaUNVO) Beschränkung derZahlderWohnungen ( S9 ( 1 ) N r . 6B a u c B ) Maßder baulichenNutzung Grundflächenzahl z.B. GRZ0,4 (SI (1)Nr.1 BauGB,S 16BaUNVO) z.B.GFZ0.8 Geschoßflächenzahl (SI (1)Nr.1 BaucB,S 16 BaUNVO) z.B.ll ZahlderVollgeschosse als Höchstmaß =.8.@ ZahlderVollgeschosse zwingend (SI (1)Nr.1 BauGB, S 16BaUNVO) (S9 (1)Nr.1 BauGB,S 16BaUNVO) HöhebaulicherAnlagen TH z.B. bis Traufhöheals Höchstmaß (SI (1)Nr.1 BauGB, S 16BaUNVO) 5,75m FH z.B.bis Firsthöheals Höchstmaß (S9 (1)Nr.1 BauGB, S 16BaUNVO) 8,5m o Bauweise,Baulinie,Baugrenze offeneBauweise (S9 (1)Nr.2 BauGB,S 22 BaUNVO) Baugrenze (S9 (l) Nr.2 BauGB, S 22 undS 23 BaUNVO) SonstigePlanzeichen Grenzedes räumlichen Geltungsbereiches der3. vereinfachten Anderungdes Bebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" (S9 (7)BaUGB) GlvFy tn mit Geh-,Fahr-und Leitungsrechten zu belastende Flächen (SI (1)Nr.2'1und (6)BaucB) Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z.B.von Baugebieten, oderAbgrenzung der Maßesder Nutzunginnerhalb eines Baugebietes ($ 1 (4)und516(5)BauNVo) sD 350- 45" sD 30" - 350 Satteldächer miteinerDachneigung von 35"- 45' (gemäß S86 BauONW Satteldächer miteinerDachneigung von 30"- 35' (gemäßS 86 BauON\iV) D - ,l tllr - - SatzungFebruar2005 3. vereinfachte Anderung desBebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" TextlicheFestsetzungen I Art und Maßder baulichenNutzung 1)Allgemeines Wohngebiet ll (zwingend) o GRZ0,4 GFZ0,8 Wohngebiet ll o GRZ0.4 GFZ0.8 2) Allgemeines istaufzweibeschränkt. Die höchstzulässige ZahlderWohnungen in Wohngebäuden ll Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen 1. Bodenbefestigung, Freiflächen, Stellplätze undZufahrten; wie Asphaltoder Die Versiegelung von Freiflächen und Stellflächen mit Materialien ist ein Betonunterbau nicht Betonist unzulässig.Für anzulegende Pflasterflächen zulässig. werdenGaragen,Carportsund 2. Auf den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen '14 gem. $ Stellplätzesowie Nebenanl^agen BauNVOzugelassen.Die Größe der Nebenanlagen ist auf 30 m3beschränK. Ausnahmen für Nebenanlagen über 30 m3 könnenzugelassen werden. lll AußereGestaltungder Baukörper Dachaufbauten : AllgemeineVoraussetzungen Dachaufbauten sind ab 35' - 45" Grad Dachneigungflach abgedecktoder als Schleppgaube zulässig. Gestaltungs-und Ausführungsanforderungen: o DerseitlicheGaubenabstand vomOrtgangmuß mindestens 1,50m betragen. . ZwischenEinzelgauben mindestens m Abstand einzuhalten. sind 1,50 r Die Höhe der Dachgauben,gemessenvom Dachaustrittbis Unterkante darfnichtgrößerals 1,50m sein. Gaubeneindeckung, . Als Gaubenlänge zulässig. ist maximal1/3derGebäudelänge . Es sind mindestens zwei Dachziegelreihen zwischenTraufeund Dachgaube vorzusehen. r Es sind mindestens1,00 m Abstand zwischen Dachfirstund oberem Dachgaubenabschluß einzuhalten. r ln der Gaubenvorderfront sind nur Fensterflächeneinschließlichihrer konstruktiven Bauteile zulässig. Größere Wandflächen neben den Gaubenfenstern sindnichtzulässig. Traufhöhe Festgesetztsind gem. S g (1) Nr. 't BauGB,$ 16 und 18 BaUNVOdie in der Höhen. Planzeichnung dargestellten maßgebend: Bei der Berechnung der TraufhöhesindfolgendeBezugspunkte Oberer Bezusspunkt:Schnittpunktder Außenwändemit der Oberkanteder Dachhaut. UntererBezuqspunkt: Oberkantedes natürlichanstehenden Geländesim Mitteldes Baufensters E - la- 3. vereinfachte - satzung-Februar Anderung desBebauungsplanes Nr.08/0s,;Niedernbruch" 2005 Firsthöhe Festgesetzt sind gem. S I (1) Nr. 1 BauGB,g 16 und 18 BauNVOdie in oer Planzeichnung dargestellten Höhen. Beider Berechnung der Firsthöhe sindfolgendeBezugspunKe maßgebend: Unterer Bezuospunkt:Oberkantedes natürlichanstehendenGeländesim Mittel oes Baufensters lV Art, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen lm Bereichdes öffentlichen straßenraumes und der Geh-,Fahr-und Leitungsrechte sindMauern,Holzzäune oderlebendeHeckenbis 80 cm zulässig. An seitlichen und hinteren Grundstückseinfriedigungen sind Holzflechtzäune, Bohlenwände oderMauernunzulässig. V Zuwegungen Private Zuwegungenmüssen mit wasserdurchlässigen Materialienhergestellt weroen. Vl Freiflächen Freiflächen sindgärtnerisch anzulegen unddauerhaft zu unterhalten. F -.(6- - Satzung3. vereinfachte Anderung desBebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" Februar2OOs Hinweise Bodenaushub Gemäß$ 3a der SatzungüberdieAbfallentsorgung im KreisLippe(21.'l1.1993)soll bei Baumaßnahmen unbelasteter Bodenaushub so ausgebaut, zwischengelaged und transportiert werden,daß Vermischungen mit Bauschutt,Baustellenabfällen uno anderenAbfallstoffenunterbleiben.Soweit möglich,sollte daher Bodenaushub innerhalb desPlangebietes verbracht werden. Dachflächenwasservers ickerung Aufgrunddes $ 51 a Abs. 1 Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden,vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässereinzuleiten,sofern dies unter Maßgabe der Bodenverhältnisse und ohne Beeinträchtigung des Wohlsder Allgemeinheit möglich ist. Diesbezüglich ist im EinzelfallRücksprache mit dem Abwasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhezu führen und die Entwässerungssatzung der Gemeinde - insbesondere g 9 Abs. 6 - (vom 14.12.1995 Leopoldshöhe / i.d. Fassungv. 21.12.200 1)zu berücksichtigen. Denkmalschutz Wennbei Erdarbeiten kultur-odererdgeschichtliche Bodenfunde oderBefunde(etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkleBodenverfärbungen, Knochen,Fossilien) entdeckt werden, ist nach $$ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der GemeindeoderdemAmt für Bodendenkmalpflege, hierim Auftrag: LippischesLandesmuseumDetmold,Tel.: 05231/9928-0,anzuzeigenund die Entdeckungsstätte dreiWerktagein unverändertem Zustandzu belassen. DeutscheTelekom lm Planungsbereich befindensich Telekommunikationsanlagen der Deutschen TelekomAG. Zur Vermeidungvon Beschädigungen ist es erforderlich, daß vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden vom Bezirksbüro NetzeBielefeld, Beckhausstraße 36, in 33611 Bielefeld, Telefon(0S21) 5 67 - 8124(Planausgabe) in diegenaueLagederAnlageneinweisenlassen. Fürden rechtzeitigen AusbaudesTelekommunikationsnetzes undder Koordinierung mii dem Straßenbau undden Baumaßnahmen der anderenVersorgungsträger ist es notwendig,daß Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahmen im planbereich unserem ProduktionsbüroBielefeld, Herforder Straße 14, 33602 Bielefeld, mindestens 3 Monatevor Baubeginn schriftlich angezeigt werden. E.ONWestfalenWeserGmbH Innerhalbdes Planungsgebietes befindensich Anlagender FirmaE.ONWestfalen WeserGmbH. Zur Vermeidungvon Beschädigungen dieserAnlagenist es erforderlich, sich vor Bauausführung in die LagedieserAnlageneinweisen zu lassen. lhrAnsprechpartner hierftlrist dasServiceCenterLage: Pivitsheider Str.11,3279'lLage,Tel: 0523219536-0 -)oJ - 3. vereinfachte Anderung - satzung-Februar2o0o desBebauungsplanes Nr.0g/05,,Niedernbruch" Gewässer Innerhalbdes Plangebietesbefindensich keineGewässer. örtlictre Bauvorschriften Gem. $ 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) werden mit einzernen Festsetzungen im Text,,örtliche Bauvorschriften" erlassen.MitihrerAufnahmein den Bebauungsplan werdensie zugleichBestandteile des Bebauungsplanes. Verstöße gegendie gestalterischen Festsetzungen geltenals ordnungswidrigkeit gem. g g4 BauONRW. Rechtsgrundlagen . Baugesetzbuch(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachungvom 27.08.1997 (BGBI.| 5.2141,BGB|.1998tS. 137) o Bund,esnaturschutzgesetz (BNatschG)in der Fassungder Bekanntmachung vom25.März (BGB|. 2002 I S. 1193) o Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassungder Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GVNWS. 666) ' Baunutzungsverordnung (BauNVo)in der Fassungder Bekanntmachung vom 2 3 . 0 1 . 1 9 9( B 0 G B |I.S . 1 3 2 ) . Bauordnung für das LandNordrhein-Westfalen (BauONRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom01.03.2000 (GVNW S. 256) . Planzeichenverordnung vom18.12.1990 (BGBI.1991IS. SB) H -lae- - Sauung-Februar2005 Nr.08/05,,Niedernbruch" Anderung desBebauungsplanes 3. veretnfachte Verfahrensvermerke Auslegung Katasternachweis Eindeutigkeit Aüfstellung Die Darstellungdes Zustandes gegenwärtigen stimmtmit den Katasterunterlagenüberein' Es wird bescheinigt,daß der die Festsetzungen sfädtebaulichenPlanung geometrischeinileutigist. Detmold, Der Hochbau-und DieserPlan ist gemäß$ 2 durch Planungsausschuß der desBaugesetzbuches GemeindeLeopoldshöhehat in BescblußdesHochbsuund PlanungsausschussesseinerSitzung am dem Entwurf des der Gemeinde Bebauungsplanes zugestimmt vom Leopoldshöhe untl seine öffentliche aufgestellt 2004 Auslegunggem. worden. $ 3 Abs, 2 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluß ort und Dauer der öffetrtlichen Auslegungwurden ortsllblich wurde am am_ bekanntgemacht ortsllblich Der Entwurf des bekanntgenacht. und der Bebauungsplanes Begründunghabenvom bis gem.$ 3Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegen. Leopoldshöhe' Kreis Lippe Im Äuftrag GemeindeLeopolalshöhe Leopoldshöhe, GemeindeLeopoldshöhe Der Landrat Kreis Lippe Verm€ssungund Kataster (SchemmeI) Die Planunterlagenfür den desPlanes Geltungsbereich aufder Grundlageder Flurkarte im dem M 1:1000entspr€chen v. Stand Detmold, Kreis Lippe Im Äuftrag Der Landrat, Kreis Lippe YermessunqunalKataster Satzungsbeschluß (Schemmel) Planverfasser In krafttreten des Entwurf ist gem. Dieser Bebauungsplan ist Der DieserBebauungsplan ist vom (3) am Bebauungsplanes gemäß 10 BaUGB vom 10 des Baugesetzbüches $ $ der Gemeinde Ba[amt Gemeinde Rat der am im Amtsblatt dEs Kreises Leopoldshöheausgearbeitet Lr ldshöhe als Lippe bekanntgemachlworden. worden. worden. Sabung begCrlossen Der Bebauungsplan ist am damit rechtsverbindlich geworden, Leopoldshöhe, Gemeinde Leopoldshöhe (Schemmel) (Bürgermeister) Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, GemeindeLeopoldshöhe GemeindeLeopoldshöhe (Schemmel) (Bürgermeister) (Schemmel) (Bürgermei6ter) _ t@- 3. vereinfachte Anderung - satzung-Februar2oo5 desBebauungsplanes Nr.0B/05,,Niedernbruch" Begründung l. Allgemeines 1. Ziel,Zweck und Notwendigkeitdes Bebauungsplanes Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht eine Bebauungenflangder straße in der Brinkheidevor. Eine zweiteBauzeileist im bereitsrechtskräftigen Bebauungsplan nichtvorgeseh.en. Ziel des Planesist es, eine Nachverdichtung vorzunehmen.Die hier-verfolgte Anderungdes Bebauungsplanes leisteteinen Bäitragzur schonung vonfreienFlächenim Außenbereich. 2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan Der wirksameFlächennutzungsplan der GemeindeLeopoldshöhe vom 15.06.1971, zuletä geändertmit der 12. Anderung,stellt den Anderungsbereich bereits als wohnbauflächedar. Die vorliegendePlanung- mit dem Gebietscharakter wA stimmtdahermitder Darstellung deswirksamen Flächennutzungsplanes überein. 3. Anpassungan die Zieleder Raumordnungund Landesplanung Die vorgesehene Planung entspricht den Darstellungen des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) (stand 0612004),Teilabschniftöberbereich Bielefeld, der für den Geltungsbereichder Anderung einen Allgemeinen siedlungsbereich darstellt.Die Inhalteder vorliegenden Anderungstehen daher landesplanerischen Zielsetzungen nichtentgegen. 4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches Das Anderungsgebiet umfaßtdie Flurstücke110,1i1 und 19g der Flur 4 in der Gemarkung Schuckenbaum. DerGeltungsbereich wirdim einzelnen wiefolgtumgrenä: . e . . im Westenbegrenztdie StraßeIn der Brinkheide das planungsgebiet im NordendurchdieStraßeIn der Brinkheide im OstendurchWohnhäuser undGartenflächen im SüdendurchWohnhäuser undGartenflächen DerGeltungsbereich ist aufder Karteauf SeiteA graphisch dargestellt. DasPlanungsgebiet hateineGrößevon ca.3.096qm. 1 -- )to - - Satzung3. vereinfachte Anderung desBebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" Februar2005 ll. Rahmenbedingungen 1. Lageim Gemeindegebiet Das Anderungsgebietliegt im Ortsteil Schuckenbaum.Die Umgebung des Anderungsgebietes wird durchdie vorhandene Wohnbebauung aus den 60er und geprägt. 70erJahren 2. Eigentumsstruktur,baulicher Bestand, gegenwärtigeNutzung und Zustandvon Naturund Landschaft Die Flurstückebefinden sich in Privatbesitzund sind mit zweigeschossigen Wohngebäuden werdenals Ziergärten bebaut.Die unbebauten Grundstücksflächen genutä. 3. Nutzung/lmmissionsbelastung genutzt.Lärmbelastungen Die Grundstückewerdenzu Wohnzwecken treten nur durch die umliegenden Wohnbebauung und die am Rand des Planungsgebietes verlaufende StraßeIn der Brinkheide auf,die nurdie FunktioneinerWohnstraßehat. DieLärmbelastungen ist damitunterhalb für einWA. derObergrenzen 4. BestehenderechtlicheVerhältnisse gewordenen, DasgesamteFlurstückliegtim Geltungsbereich des,1967rechtskräftig BebauungsplanesNr. 08/05 ,,Niedernbruch". Als GebietscharaKerist ein Allgemeines Wohngebietfestgesetzt. Als Art und Maß der baulichenNutzungsind (zwingend)mit einerGRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 in zwei Vollgeschosse offenerBauweisefestgesetzt.Die Erschließung erfolgtvon der öffentlichenStraßeIn der Brinkheide. Als Dachneigung sind35' undalsTraufhöhe 5,75m festgesetzt. lll. Wesentlicher lnhalt und zu erwartende Auswirkungen der Bebauungsplanänderung {. Belange des UmweltschuEes,des NaturschuEesund der Landschaftspflege 1.1GrundsätzlicheAussagenzu den einzelnenBelangen FolgendeSchutzg üterwerdenbetrachtet: . Tiere . Pflanzen, r Boden . Wasser . Luft . Klima . dasWirkungsgefüge derv.g. r Landschaft r Biologische Vielfalt Das Grundstück ist bereits bebaut. Eine anthropogeneÜberformungder aufgeführten Schutzgüter ist daherbereitserfolgt.Die vorliegende Planungbereitet zudemkeinegrößerenEingriffein Naturund Landschaft vor als der rechtskräftige Bebauungsplan. z - /r.l) - 3. vereinfachte - SatzungAnderung desBebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch,' Februar 2005 Die umweltbezogenen Auswirkungenauf den Menschenund seine Gesundheit sowiedie Bevölkerung insgesamt (BauGBg1 (6) Nr.7 c), die die vorliegende Planungauslöst,werdennachderzeitigen Kenntnisstand alsverträglich eingestuft. Die Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstigeSachgüter(BauGBS1 (6) Nr. 7 d) werdenmitdervorliegenden Planungals verträglich eingestuft. Zusammenfassendkann die Aussage getroffenwerden, daß die vorliegende Planung die aufgezähltenSchutzgüter nicht mehr beeinträchtigt als der derzeitige Rechtsstand und die bereits vorhandene Bebauung der Grundstücke. 1.2EingrifbregelungVermeidung/Minimierungdes Eingriffes DieBelangeNaturund Landschaft betreffend wurdenbereitsmitder Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/05,,Niedernbruch" abgewogen. Die vorliegende Anderung des Bebauungsplanes bereitetkeinengrößerenEingriffvor, als der rechtskräftige Planzuläßt. 1.3 Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden unter Begrenzung der Bodenversiegelung,WiedernuEbarmachungvon Flächen, Beachtungder Aspektezur Nachverdichtung und Innenentwicklung, Aussagen zu Altlasten/ Bodenschutz/ Bodenaushubund Bodenentsorgung EineBeanspruchung des Bodensist grundsätzlich bereitsmitder Genehmigung des plan verändert Bebauungsplanes Nr. 08/05,,Niedernbruch" erfolgt.Der vorliegende zumüberuviegenden Teilnurdie Nutzung. Dem Grundsatzdes schonendenUmgangs mit Grund und Boden (g 1a (2) BauGB)unter Begrenzungder Bodenversiegelungwird berücksichtigt, indem bereitsvon BebauunggeprägteFlächenin Anspruchgenommen werden.Weiterhin istdievorgesehene Zuwegung aufden notwendigen UmfangbeschränK. Die Flächeninanspruchnahme sowie das Maß der Nutzungist in einem Umfang festgelegtworden, das nicht über die bisher maximalmöglicheVersiegelung hinausgeht. Die Breiteder Privatstraßen orientiertsich ausschließlich an dem örflichenBedarf und der Empfehlungenfür die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE). Die Versiegelung wirddadurchso geringwie möglichgeplant. Eine vorrangige Inanspruchnahme von Brachflächen planung. Wiedernutzbarmachung von Flächenerfolgtmitdervorliegenden bAN. lm Rahmender vorliegenden Planungwird der AspeK zur Nachverdichtungund Innenentwicklung umgesetzt. Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes planungsbereiches liegenkeineInformationen überAltablagerungen undAltlasten vor. lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen wird i.V.m im KreisLippeder Bodenaushub $ 3 a Abs.2 der SatzungüberdieAbfallentsorgung innerhalbdes Plangebietes verbracht, soweitdies technischmöglichist. Die Größe - ) t > - - SatzungFebruar2005 Nr.08/05,,Niedernbruch" 3. vereinfachte Anderung desBebauungsplanes verdeutlichen 759 bzw.des Anderungsbereiches und der Zuschnittdes Flurstückes bereits, daß innerhalbdes Plangebieteskein räumlicherSpielraumfür die ist daher abzufahren des Bodenaushub besteht.Der Bodenaushub Unterbringung zu entsorgen. undentsprechend da keineGründehierfürvorliegen. EineKennzeichnungistnichterforderlich, 1.4 Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. einer Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Vorhaben"(hier allgemeinenVorprüfungentsprechendder Liste ,,UVP-pflichtige geplantist und die Nr. 18.8)bestehtnicht,da keinesder genanntenBauvorhaben gem.S 19 Abs. 2 BauNVOdie in der Listefestgelegten festgesetäeGrundfläche für die Vorprüfung(Nr. 18.7.2)von 20.000 qm nicht erreicht. Die Prüfi^/erte beträgtca.3.096qm. Gesamtgröße des Plangebietes 2. Belangedes Verkehrs/ Erschließung Geh-. ist durchdie festgesetzten Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes gesichert. Die sowiedie vorhandeneöffentlicheStraße Fahr-,und Leitungsrechte entsteht,aufnehmen. kannden Verkehr,der im Plangebiet StraßeIn der Brinkheide wie auchan das regionaleund Dieverkehrliche Anbindunginnerhalbdes Ortsteiles, Verkehrsnetzist gewährleistet. überregionale 3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes ln der Umgebungsbebauung und auf den Grundstückenim Anderungsgebiet Gebäude. befindensichkeinedenkmalwürdigen 4. Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung und des Wasserschutzgebietes lm oder direktam Plangebietist kein oberirdischesGewässeroder natürliches Überschwemmungsgebiet bekannt. Flächenwird landwirtschaftlichen Wasservon angrenzenden Mitwild abfließendem nicht Situationund den bisherigenErfahrungswerten aufgrundder topographischen gerechnet. Für die Abwasserbeseitigungkann das vorhandeneKanalnetz(Trennsystem) genutä werden,diesesist ausreichend Die Eruveiterung kannan die dimensioniert. werden. angeschlossen vorhandenen KanäleIn derBrinkheide Entwicklung der gemeindlichen Die Kläranlagein Schuckenbaum ist entsprechend der Technik. Regeln denallgemein anerkannten ausgebautundentspricht von ist Niederschlagswasser Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die Grundstücken, zu verrieseln angeschlossen werden,vor Ort zu versickern, öffentliche Kanalisation des soferndies ohne Beeinträchtigung oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten, möglichist. WohlsderAllgemeinheit beabsichtigt, eine dezentrale Entsprechend dieserVorgabeist zwar grundsätzlich auf und das Oberflächenwasser vorzunehmen Niederschlagswasserbeseitigung zu bringen.Die PrüfungdieserVorgabe Flächezur Versickerung der unversiegelten im Anderungsgebiet aufden Grundstücken hat aberergeben,daßeineVersickerung nichtfestgesetztwerdenkann. 4 - Jl7 - 3. vereinfachte - SatzungAnderung des Bebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" Februar2005 Durch verschiedeneBodengutachten, im Auftrage des Abwasseruverkes der GemeindeLeopoldshöheist festgestelltworden, daß die im Gemeindegebiet anstehenden Bodentypen einenhohenLehmanteil auftveisen. Damitverbundenist ein ungünstiger Durchlässiqkeitsbeiwert. Aufgrunddes Grundstückszuschnittes uno der damit verbundenenAusnutzbarkeit wird eine umfangreicheVersiegelung erwartet. Es ist daherdavonauszugehen, daß eineVersickerung auf den Baugrundstücken nichtrealisierbar ist. Mit derAbleitungdes Regenwassers überdasTrennsystem, gem.$ 51a Abs.4S 1 LWG,ist dievorliegende Planungvon derVerpflichtung Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, zu verrieseln oderortsnahin ein Gewässer einzuleiten, ausgenommen (Hinweis:Diesgiltfür bereitsvordem 1.1.96bestehende Abwasseranlagen). Das Plangebiet befindet sich Heilquellenschutzgebiet. in keinem Wasserschutzgebiet oder Die Frischwasserversorgung ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die Leitungen sindtechnischeinwandfrei undausreichend dimensioniert. Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme für Elektrizität (sieheHinweise) undTelekommunikation ist möglich. 5. ZukünftigeNutzung a) Städtebauliches Konzept Vorliegende Planungsetztdas Zielder Nachverdichtung um. unversiegelte Flächen im Außenbereich werdendurch die vorliegende Anderungdes Bebauungsplanes geschont. Die Festsetzungen ermöglichen die zweiteBauzeile.Gestalterisch orientierensich die Festsetzungen an denen des bereitsbestehenden Bebauungsplanes und der Gestaltungder südlich und östlich vorhandeneBebauung im unbeplanten Innenbereich. Die Erschließung derzweitenBauzeileerfolgtdirektvonder straßeIn der Brinkheide bzw.überGeh-und Fahrrechte. b) Erläuterungder FestseEungen Die Festsetzungals AllgemeinesWohngebietentsprichtder in der Umgebung vorhandenenBebauungund entsprichtdem angestrebten planerischen Ziel, eine Wohnnutzung aufdem Flurstück zu ermöglichen. lm vorderenBereichder Grundstücke werdendie Festsetzungen des Urplanes übernommen, da diese als Rechtsgrundlage für die bereitsvorhandeneBebauung Bestandhabensollen. Die Positionder Baukörperorientiertsich an den Baufluchten, die aus den in der Umgebung vorhandenen Baukörpern entstehen. Die zusätzlichfestgesetäenBaugrenzen im südlichenTeil der Grundstücke halten einenAbstandvon6 m zur Nachbargrenze. Zumeinenwerdennachbarliche Belange ausreichendberücksichtigt,da die von der Landesbauordnung geforderten 5 - ttu- 3. vereinfachte - SatzungAnderung desBebauungsplanes Nr.08/0S,,Niedernbruch" Februar2005 Mindestabständevon den Baugrenzen berücksichtigtwerden. Obwohl zweigeschossig gebautwerdenkann,ist diefestgesetzte Traufhöhemit 5,6 m für ein GebäudedieserArt gering.Weiterhinist zu bedenken,daß eine Beschattung der südlichen Anliegerdes Planungsgebietes praktisch ausgeschlossen werdenkann. Die im südlichenTeil des Plangebietes abweichende Geschossigkeitsfestsetzung (zweiGeschossehöchstzulässig stattzwingend)soll in Verbindung mit der 10 Grad höherenDachneigung den Bau von zwei Gebäudetypen ermöglichen. Zum einen könnenso solcheGebäudeerrichtetwerden,die sichsehrstarkan der bestehenden Bebauungorientierenund zum anderen auch Einfamilienhäuser, die nur ein Vollgeschoß bzw.daszweiteim Dachraum besitzen. Die im Gegensatz zur vorhandenen BebauunggeringereTrauf-und Firsthöhesoll den untergeordneten charakterder zusätzlichen Bebauungunterstreichen und die zweiteReihewenigermassig- als die bestehende Bebauung- erscheinenlassen. Eineoptisch.zu starkeVerdichtung wirdso unterbunden. Die private Zufahrt ist städtebaulichvertretbarund an den Vorgabe der EAE orientiert.Einegemeinsame Zufahrtentspricht der gesetzlichen Vorgabe,schonend mit GrundundBodenumzugehen. Das Leitungsrecht im südlichen Teildes Plangebietes erscheint vor dem Hintergrund notwendig,daß sich östlichdes Planungsgebietes Grundstücke anschließen, auf denenebenfallseinezweiteBaureihemöglichist. Zur Ver- und Entsorgung dieser Gebäude müßten aber Leitungen auch im Gebiet der vorliegenden Bebauungsplanänderung verlegtwerden. 6 'll< -