Daten
Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
24.01.12, 06:54
Aktualisiert
24.01.12, 06:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
7/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen
- 66 -
- 80 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Parkscheibenregelung auf dem Parkplatz Dreilindenstraße und dem Parkplatz Auf dem Sonnenberg
(gegenüber Haus Sonnenberg)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
- 80 -
17.01.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 7/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Feuersänger
17.01.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Parkscheibenregelung auf dem Parkplatz Dreilindenstraße und dem Parkplatz Auf dem Sonnenberg
(gegenüber Haus Sonnenberg)
Beschlussentwurf:
1. Die flächendeckende Parkdauerbegrenzung auf dem Parkplatz Dreilindenstraße wird aufgehoben.
Lediglich für die im beigefügten Plan gekennzeichneten Stellflächen - 22 Parkplätze entlang des Posttunnels - wird die Parkdauer werktags im Zeitraum von 9 bis 19 Uhr auf drei Stunden begrenzt.
2. Die Parkdauerbegrenzung auf dem Parkplatz Auf dem Sonnenberg gegenüber dem Haus Sonnenberg
wird werktags im Zeitraum von 9 bis 19 Uhr von eine auf drei Stunden angehoben.
.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.12.2011 u.a. die Einführung einer Parkscheibenpflicht auf
dem Parkplatz Dreilindenstraße (parkdauerbegrenzt auf drei Stunden) und auf dem Parkplatz Auf dem Sonnenberg gegenüber dem Haus Sonnenberg (parkdauerbegrenzt auf eine Stunde) beschlossen.
Die Umsetzung der Maßnahme hat zu einer Vielzahl von Beschwerden geführt.
Die Nutzer des Parkplatzes Dreilindenstraße sind überwiegend Berufspendler, die auf das Angebot des
ÖPNV zurückgreifen. Durch die aktuelle Parkbegrenzungsanordnung auf dem gesamten Parkplatz (insgesamt 77 Parkplätze), ist für diese Gruppe die Nutzung des Parkplatzes faktisch unmöglich. Der Parkplatzsuchverkehr hat seitdem erheblich zugenommen, eine Verdrängung in die Nebenstraßen ist zu beobachten.
Die Anzahl der Kurzzeitparker (z.B. für Einkäufe in der Innenstadt) ist dagegen sehr gering.
Der Parkplatz Auf dem Sonnenberg gegenüber Haus Sonnenberg wird überwiegend von Besuchern der
VHS und AWO genutzt. Durch die aktuelle Parkdauerbegrenzung auf eine Stunde können die von den genannten Trägern angebotene Aktivitäten kaum bis gar nicht genutzt werden.
2. Lösung
Die flächendeckende Parkdauerbegrenzung auf dem Parkplatz Dreilindenstraße wird aufgehoben. Lediglich
für die im beigefügten Plan gekennzeichneten Stellflächen - 22 Parkplätze entlang des Posttunnels - wird
die Parkdauer werktags im Zeitraum von 9 bis 19 Uhr auf drei Stunden begrenzt
Die Parkdauerbegrenzung auf dem Parkplatz Auf dem Sonnenberg gegenüber dem Haus Sonnenberg wird
werktags im Zeitraum von 9 bis 19 Uhr von eine auf drei Stunden angehoben.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Kostenaufwand wird auf etwa 100-150 Euro geschätzt.