Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Parkscheibenregelung auf dem Parkplatz Dreilindenstraße und dem Parkplatz Auf dem Sonnenberg (gegenüber Haus Sonnenberg))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
24.01.12, 06:54
Aktualisiert
24.01.12, 06:54
Beschlussvorlage (Parkscheibenregelung auf dem Parkplatz Dreilindenstraße und dem Parkplatz Auf dem Sonnenberg (gegenüber Haus Sonnenberg)) Beschlussvorlage (Parkscheibenregelung auf dem Parkplatz Dreilindenstraße und dem Parkplatz Auf dem Sonnenberg (gegenüber Haus Sonnenberg)) Beschlussvorlage (Parkscheibenregelung auf dem Parkplatz Dreilindenstraße und dem Parkplatz Auf dem Sonnenberg (gegenüber Haus Sonnenberg))

öffnen download melden Dateigröße: 42 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 7/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen - 66 - - 80 - Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Parkscheibenregelung auf dem Parkplatz Dreilindenstraße und dem Parkplatz Auf dem Sonnenberg (gegenüber Haus Sonnenberg) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 66 - - 80 - 17.01.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 7/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Feuersänger 17.01.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Parkscheibenregelung auf dem Parkplatz Dreilindenstraße und dem Parkplatz Auf dem Sonnenberg (gegenüber Haus Sonnenberg) Beschlussentwurf: 1. Die flächendeckende Parkdauerbegrenzung auf dem Parkplatz Dreilindenstraße wird aufgehoben. Lediglich für die im beigefügten Plan gekennzeichneten Stellflächen - 22 Parkplätze entlang des Posttunnels - wird die Parkdauer werktags im Zeitraum von 9 bis 19 Uhr auf drei Stunden begrenzt. 2. Die Parkdauerbegrenzung auf dem Parkplatz Auf dem Sonnenberg gegenüber dem Haus Sonnenberg wird werktags im Zeitraum von 9 bis 19 Uhr von eine auf drei Stunden angehoben. . Sachdarstellung: 1. Problem Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.12.2011 u.a. die Einführung einer Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz Dreilindenstraße (parkdauerbegrenzt auf drei Stunden) und auf dem Parkplatz Auf dem Sonnenberg gegenüber dem Haus Sonnenberg (parkdauerbegrenzt auf eine Stunde) beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahme hat zu einer Vielzahl von Beschwerden geführt. Die Nutzer des Parkplatzes Dreilindenstraße sind überwiegend Berufspendler, die auf das Angebot des ÖPNV zurückgreifen. Durch die aktuelle Parkbegrenzungsanordnung auf dem gesamten Parkplatz (insgesamt 77 Parkplätze), ist für diese Gruppe die Nutzung des Parkplatzes faktisch unmöglich. Der Parkplatzsuchverkehr hat seitdem erheblich zugenommen, eine Verdrängung in die Nebenstraßen ist zu beobachten. Die Anzahl der Kurzzeitparker (z.B. für Einkäufe in der Innenstadt) ist dagegen sehr gering. Der Parkplatz Auf dem Sonnenberg gegenüber Haus Sonnenberg wird überwiegend von Besuchern der VHS und AWO genutzt. Durch die aktuelle Parkdauerbegrenzung auf eine Stunde können die von den genannten Trägern angebotene Aktivitäten kaum bis gar nicht genutzt werden. 2. Lösung Die flächendeckende Parkdauerbegrenzung auf dem Parkplatz Dreilindenstraße wird aufgehoben. Lediglich für die im beigefügten Plan gekennzeichneten Stellflächen - 22 Parkplätze entlang des Posttunnels - wird die Parkdauer werktags im Zeitraum von 9 bis 19 Uhr auf drei Stunden begrenzt Die Parkdauerbegrenzung auf dem Parkplatz Auf dem Sonnenberg gegenüber dem Haus Sonnenberg wird werktags im Zeitraum von 9 bis 19 Uhr von eine auf drei Stunden angehoben. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Der Kostenaufwand wird auf etwa 100-150 Euro geschätzt.