Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag des Vereins Weiss-Blau Urfeld 2004 e.V. auf Anbringung einer Werbeschrift am Verkaufsstand des Vereins auf dem Aschenplatz Kreuzknippchen Urfeld)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
134 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
24.01.12, 06:54
Aktualisiert
24.01.12, 06:54
Beschlussvorlage (Antrag des Vereins Weiss-Blau Urfeld 2004 e.V. auf Anbringung einer Werbeschrift am Verkaufsstand des Vereins auf dem Aschenplatz Kreuzknippchen Urfeld) Beschlussvorlage (Antrag des Vereins Weiss-Blau Urfeld 2004 e.V. auf Anbringung einer Werbeschrift am Verkaufsstand des Vereins auf dem Aschenplatz Kreuzknippchen Urfeld) Beschlussvorlage (Antrag des Vereins Weiss-Blau Urfeld 2004 e.V. auf Anbringung einer Werbeschrift am Verkaufsstand des Vereins auf dem Aschenplatz Kreuzknippchen Urfeld) Beschlussvorlage (Antrag des Vereins Weiss-Blau Urfeld 2004 e.V. auf Anbringung einer Werbeschrift am Verkaufsstand des Vereins auf dem Aschenplatz Kreuzknippchen Urfeld)

öffnen download melden Dateigröße: 134 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 6/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag des Vereins Weiss-Blau Urfeld 2004 e.V. auf Anbringung einer Werbeschrift am Verkaufsstand des Vereins auf dem Aschenplatz Kreuzknippchen Urfeld Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 17.01.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 6/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiterin: Datum: Astrid Mühle 17.01.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Antrag des Vereins Weiss-Blau Urfeld 2004 e.V. auf Anbringung einer Werbeschrift am Verkaufsstand des Vereins auf dem Aschenplatz Kreuzknippchen Urfeld Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Der Verein Weiss-Blau Urfeld 2004 e.V. beabsichtigt, den auf dem Aschenplatz Kreuzknippchen Urfeld vorhandenen vereinseigenen Unterstand in einen Verkaufsstand umzubauen. 2. Lösung Eine Baugenehmigung ist für den Umbau nicht erforderlich, da die Kubatur des Gebäudes nicht vergrößert wird. Aus Sicht der zuständigen Fachbereiche bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben, sofern die Kiosknutzung nur während der Spiel- und Trainingszeiten stattfindet. Genehmigungspflichtig ist jedoch die am Verkaufsstand geplante Werbemaßnahme (siehe Anlage). Der Stand ist aus Holz gebaut und soll zwecks einer besseren Optik in den Vereinsfarben des Vereins, also Weiß und Blau, gestrichen werden. Im Zuge dieser Maßnahme sollen Firmenlogos von Sponsoren des Vereins auf das Holz aufgemalt werden. Bei Wechsel der Sponsoren würden diese wieder überstrichen und mit neuen Logos bemalt werden. Über Anträge zur Anbringung von Werbemaßnahmen im Bereich von Sportstätten der Stadt Wesseling entscheidet der Ausschuss für Sport und Freizeit. Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat sich zuletzt 2011 (Vorlagen-Nr. 61/2011) auf Antrag der Spvg Wesseling-Urfeld 19/46 e.V. mit diesem Thema befasst und die Verwaltung beauftragt, unter Zugrundelegung der in der Vorlage 61/2011 gemachten Ausführungen einen entsprechenden Vertrag mit der SpvG abzuschließen. Da Weiss-Blau Urfeld 2004 e.V. die Werbung auf dem Verkaufsstand nur mit Farbe auf dem vereinseigenen Verkaufsstand aufgetragen will, schlägt die Verwaltung vor, die Genehmigung lediglich mit folgenden Auflagen zu versehen:  Die Werbefläche ist vom Verein stets in verkehrssicherem sowie äußerlich einwandfreiem Zustand zu halten.  Werbung für Alkohol – und nikotinhaltige Waren (Zigarren, Zigaretten, Tabak u. ä.) sowie Werbung, die gegen die guten Sitten verstößt, ist nicht gestattet.  Die Stadt ist berechtigt, wegen notwendiger Pflege – und Unterhaltungsarbeiten, Baumaßnahmen oder aus sonstigen Gründen (z. B. Schulferien) die Sportstätte ganz oder teilweise für bestimmte Nutzungsarten zu sperren. Dem Verein steht hierzu kein Anspruch auf Entschädigung zu.  Alle mit der Werbung zusammenhängenden organisatorischen Angelegenheiten werden durch den und auf Kosten des Vereins erledigt. Der Verein erhält dafür die durch die Werbung erzielten Einnahmen.  Der Verein kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung der Stadt auf einen Dritten übertragen.  Alle weiteren Einzelmaßnahmen sind mit der Verwaltung abzustimmen.  Kommt der Verein seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach oder werden Beanstandungen der Stadt innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so ist die Stadt berechtigt, entweder die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des Vereins selbst oder durch Dritte zu treffen, ohne hierdurch irgendwelche Ersatzleistungen erbringen zu müssen, oder den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Darüber hinaus ist die Stadt berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen des Vereins diesen Vertrag fristlos zu kündigen. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.