Daten
Kommune
Wesseling
Größe
134 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
24.01.12, 06:54
Aktualisiert
24.01.12, 06:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
6/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag des Vereins Weiss-Blau Urfeld 2004 e.V. auf Anbringung einer Werbeschrift am Verkaufsstand
des Vereins auf dem Aschenplatz Kreuzknippchen Urfeld
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
17.01.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 6/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiterin:
Datum:
Astrid Mühle
17.01.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Antrag des Vereins Weiss-Blau Urfeld 2004 e.V. auf Anbringung einer Werbeschrift am Verkaufsstand des
Vereins auf dem Aschenplatz Kreuzknippchen Urfeld
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Verein Weiss-Blau Urfeld 2004 e.V. beabsichtigt, den auf dem Aschenplatz Kreuzknippchen Urfeld vorhandenen vereinseigenen Unterstand in einen Verkaufsstand umzubauen.
2. Lösung
Eine Baugenehmigung ist für den Umbau nicht erforderlich, da die Kubatur des Gebäudes nicht vergrößert
wird. Aus Sicht der zuständigen Fachbereiche bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben, sofern die
Kiosknutzung nur während der Spiel- und Trainingszeiten stattfindet.
Genehmigungspflichtig ist jedoch die am Verkaufsstand geplante Werbemaßnahme (siehe Anlage). Der
Stand ist aus Holz gebaut und soll zwecks einer besseren Optik in den Vereinsfarben des Vereins, also
Weiß und Blau, gestrichen werden. Im Zuge dieser Maßnahme sollen Firmenlogos von Sponsoren des Vereins auf das Holz aufgemalt werden. Bei Wechsel der Sponsoren würden diese wieder überstrichen und mit
neuen Logos bemalt werden.
Über Anträge zur Anbringung von Werbemaßnahmen im Bereich von Sportstätten der Stadt Wesseling entscheidet der Ausschuss für Sport und Freizeit.
Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat sich zuletzt 2011 (Vorlagen-Nr. 61/2011) auf Antrag der Spvg Wesseling-Urfeld 19/46 e.V. mit diesem Thema befasst und die Verwaltung beauftragt, unter Zugrundelegung der
in der Vorlage 61/2011 gemachten Ausführungen einen entsprechenden Vertrag mit der SpvG abzuschließen.
Da Weiss-Blau Urfeld 2004 e.V. die Werbung auf dem Verkaufsstand nur mit Farbe auf dem vereinseigenen
Verkaufsstand aufgetragen will, schlägt die Verwaltung vor, die Genehmigung lediglich mit folgenden Auflagen zu versehen:
Die Werbefläche ist vom Verein stets in verkehrssicherem sowie äußerlich einwandfreiem Zustand
zu halten.
Werbung für Alkohol – und nikotinhaltige Waren (Zigarren, Zigaretten, Tabak u. ä.) sowie Werbung,
die gegen die guten Sitten verstößt, ist nicht gestattet.
Die Stadt ist berechtigt, wegen notwendiger Pflege – und Unterhaltungsarbeiten, Baumaßnahmen
oder aus sonstigen Gründen (z. B. Schulferien) die Sportstätte ganz oder teilweise für bestimmte
Nutzungsarten zu sperren. Dem Verein steht hierzu kein Anspruch auf Entschädigung zu.
Alle mit der Werbung zusammenhängenden organisatorischen Angelegenheiten werden durch den
und auf Kosten des Vereins erledigt. Der Verein erhält dafür die durch die Werbung erzielten Einnahmen.
Der Verein kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung der Stadt auf einen Dritten übertragen.
Alle weiteren Einzelmaßnahmen sind mit der Verwaltung abzustimmen.
Kommt der Verein seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach oder werden Beanstandungen
der Stadt innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so ist die Stadt berechtigt, entweder die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des Vereins selbst oder durch Dritte zu treffen, ohne hierdurch irgendwelche Ersatzleistungen erbringen zu müssen, oder den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Darüber hinaus ist die Stadt berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen des Vereins diesen Vertrag fristlos zu kündigen.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.