Daten
Kommune
Merzenich
Größe
58 kB
Datum
15.09.2011
Erstellt
30.08.11, 19:14
Aktualisiert
09.09.11, 19:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 5/2011
- öffentlich -
Abteilung: 2
Datum: 25.08.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Gemeinderat
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997
Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2010 angekündigt, schlagen nunmehr die Auswirkungen der Winterperioden 2009/2010 und 2010/2011
auf den Gebührenhaushalt Straßenreinigung/Winterdienst durch:
Ausweislich der anliegenden Übersicht steht nach dem Abschluss zum 31.12.2010 eine
Rücklagenentnahme von 7.434,50 € fest. Aufgrund der Entwicklung bis zum heutigen Tag
ist im Jahr 2011 mit einem Defizit von 9.766,24 € zu rechnen.
Die Gebührenrücklage „Straßenreinigung/Winterdienst“ steht somit am 31.12.2011 voraussichtlich mit 11.108,76 € im Minus.
Die anliegende Gebührenkalkulation erfordert, zum Ausgleich der Vorjahresdefizite, eine
Erhöhung der jährliche Straßenreinigungsgebühr von 0,90 € pro Frontmeter auf 1,10 € pro
Frontmeter. Hierbei ist ansonsten ein „normaler Winterverlauf“ angenommen.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz NRW sind Kostenunterdeckungen in
einem 3-Jahres-Zeitraum auszugleichen. Beachtlich ist hierbei, dass der Gebührenhaushalt sich bereits seit dem 01.01.2011 im Minus befindet und das Jahr 2012 dann schon
das zweite Jahr des 3-Jahres-Zeitraumes ist.
Eine Streckung des Defizitausgleichs auf 3 Jahre und damit eine etwas geringere Gebührenerhöhung wird verwaltungsseitig nicht befürwortet, weil – wie oben erläutert – ein normaler Winterverlauf 2011/2012 in der Kalkulation angenommen wird und keine Wetterrisiken eingerechnet wurden.
In der Nachkalkulation 2012 im Laufe des Jahres 2012 werden wir sehen, ob ggf. wieder
eine Gebührenreduktion ab 2013 vorgenommen werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl:
1.
Die vorliegende Gebührenkalkulation 2012 wird anerkannt.
2.
Folgende Satzung wird beschlossen:
Drucksache 5/2011
Seite - 2 -
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren von 10.07.1997
Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NW S. 666), der §§ 3 und 4 des Gesetzes
über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706)
und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in den jeweils derzeit gültigen Fassungen, hat
der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx folgende Satzung beschlossen:
Artikel I:
In § 6 Abs. 4 wird die Betragsangabe „0,90 Euro“ durch die Betragsangabe „1,10 Euro“
ersetzt.
Artikel II:
Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
(Harzheim)
(Klein)