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Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
58 kB
Datum
15.09.2011
Erstellt
30.08.11, 19:14
Aktualisiert
09.09.11, 19:31
Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997) Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997)

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Beschlussvorlage Drucksache 5/2011 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 25.08.2011 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997 Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2010 angekündigt, schlagen nunmehr die Auswirkungen der Winterperioden 2009/2010 und 2010/2011 auf den Gebührenhaushalt Straßenreinigung/Winterdienst durch: Ausweislich der anliegenden Übersicht steht nach dem Abschluss zum 31.12.2010 eine Rücklagenentnahme von 7.434,50 € fest. Aufgrund der Entwicklung bis zum heutigen Tag ist im Jahr 2011 mit einem Defizit von 9.766,24 € zu rechnen. Die Gebührenrücklage „Straßenreinigung/Winterdienst“ steht somit am 31.12.2011 voraussichtlich mit 11.108,76 € im Minus. Die anliegende Gebührenkalkulation erfordert, zum Ausgleich der Vorjahresdefizite, eine Erhöhung der jährliche Straßenreinigungsgebühr von 0,90 € pro Frontmeter auf 1,10 € pro Frontmeter. Hierbei ist ansonsten ein „normaler Winterverlauf“ angenommen. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz NRW sind Kostenunterdeckungen in einem 3-Jahres-Zeitraum auszugleichen. Beachtlich ist hierbei, dass der Gebührenhaushalt sich bereits seit dem 01.01.2011 im Minus befindet und das Jahr 2012 dann schon das zweite Jahr des 3-Jahres-Zeitraumes ist. Eine Streckung des Defizitausgleichs auf 3 Jahre und damit eine etwas geringere Gebührenerhöhung wird verwaltungsseitig nicht befürwortet, weil – wie oben erläutert – ein normaler Winterverlauf 2011/2012 in der Kalkulation angenommen wird und keine Wetterrisiken eingerechnet wurden. In der Nachkalkulation 2012 im Laufe des Jahres 2012 werden wir sehen, ob ggf. wieder eine Gebührenreduktion ab 2013 vorgenommen werden kann. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl: 1. Die vorliegende Gebührenkalkulation 2012 wird anerkannt. 2. Folgende Satzung wird beschlossen: Drucksache 5/2011 Seite - 2 - 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren von 10.07.1997 Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NW S. 666), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in den jeweils derzeit gültigen Fassungen, hat der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx folgende Satzung beschlossen: Artikel I: In § 6 Abs. 4 wird die Betragsangabe „0,90 Euro“ durch die Betragsangabe „1,10 Euro“ ersetzt. Artikel II: Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft. (Harzheim) (Klein)