Daten
Kommune
Wesseling
Größe
396 kB
Datum
25.01.2012
Erstellt
26.01.12, 07:04
Aktualisiert
26.01.12, 07:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Städtebauliches Planungskonzept (Informative Darstellung ohne Rechtscharakter)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
I. Planungsrechtliche Festsetzungen
1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1 und 11 BauNVO)
1.1. Sondergebiet mit der Zweckbestimmung: Seniorenpflegeheim
(§ 11 Abs. 2 BauNVO)
Innerhalb des festgesetzten SO - Sondergebietes mit der Zweckbestimmung ‚Seniorenpflegeheim' sind
nur folgende Nutzungen zulässig:
- Bewohnerzimmer mit WC / Duschraum,
- Gemeinschaftsräume,
- Pflege- und Therapieräume,
- Personalräume,
- Verwaltung,
- Cafeteria, Frisör,
- Küche mit Nebenräumen und Lager,
- Wäscherei,
I
- Haustechnik,
II
IV
- Terrassen,
IV
- Nebenanlagen, Anlieferung und KFZ-Stellplätze
2. Maß der baulichen Nutzung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 BauNVO)
IV
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die zulässige Grund- und Geschoßflächenzahl, die Geschoß-
I
16
zahlen und die maximal zulässige Gebäudehöhe bestimmt.
Die im Bebauungsplan festgesetzten Gebäudehöhen dürfen ausnahmsweise durch Solaranlagen über-
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schritten werden. Für untergeordnete Anlagen wie z.B. für Antennen, Lüftungen, Aufzugs- überfahrten
oder sonstige technische Anlagen, dürfen die festgesetzten maximalen Höhen um bis zu 3,0 m über-
3. Flächen für Nebenanlagen sowie für Stellplätze (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
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der dafür festgesetzten Flächen zulässig.
4. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
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Landschaft
Private Zufahrten, Hofflächen und Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen (versickerungsaktiven) Materialien zu befestigen (wie wassergebundene Decke, Rasenfugenpflaster, wasserdurchlässige Pflaster,
Stadt Wesseling
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Rasengittersteine, Schotterrasen oder vergleichbare Materialien).
__. Ausfertigung
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1
II. Hinweise
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a) Schutz des Bodens
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Der humose belebte Oberboden ist von Bau- und Betriebsflächen gesondert abzutragen, zu sichern und
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zur späteren Wiederverwendung ohne Verdichtungen zu lagern und als kulturfähiges Material wieder
aufzubringen gemäß § 202 BauGB (Schutz des Mutterbodens) und gemäß DIN 18915 (Bodenarbeiten
für vegetationstechnische Zwecke).
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b) Bodendenkmalpflege
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 'Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße'
Gemarkung: Keldenich, Flur 15
Maßstab:1:500
Für die städtebauliche Planung:
Entwurfsverfasser
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Das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland weist darauf hin, dass auf der Basis der derzeit für das
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Plangebiet verfügbaren Unterlagen keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen
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des Bodendenkmalschutzes zu erkennen sind. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum
Ist-Bestand in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden, von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose
Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung
La Città Stadtplanung
Wesseling, den __.__._____
Grevenbroich, den 27.12.2011
möglich.
NE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Übersichtsplan M. 1:2.000
Die Anlieferung, die Flächen für Nebenanlagen sowie Stellplätze und ihre Zufahrten sind nur innerhalb
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schritten werden.
(Förmliche Planzeichnung)
Es wird daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot
Planunterlage
Rechtsgrundlagen
bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) verwiesen.
Die Übereinstimmung der Bestandsangaben mit dem Liegenschaftskataster
und der Örtlichkeit, sowie die geometrische Eindeutigkeit der
städtebaulichen Planung im Sinne von § 1 Abs. 2 der Planzeichenverordnung
(PlanzV90) wird bescheinigt.
1.
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen,
Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden.
2. Baunutzungsverordnung (BauNVO)
3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90)
vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6)
Das Abtragen des Oberbodens darf nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten,
4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
d.h. nicht im Zeitraum März bis September stattfinden.
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271)
in der z. Zt. geltenden Fassung
Sollte eine Flächeninanspruchnahme in Gehölzbeständen innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten
stattfinden, sind entweder vorher Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen oder es ist
eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, dass Brutvorkommen rechtzeitig identifiziert
5. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -Landesbauordnung(BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 / SGV. NRW 232), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 272)
in der z. Zt. geltenden Fassung
und geschützt werden können.
Um Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG auszuschließen, sind zum Schutz von Fleder-
6. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung vom 21.07.2000
mäusen folgende Maßnahmen zu beachten:
· Der Abriss der vorhandenen Schuppen ist nur außerhalb der Sommerquartier- und Wochenstuben-
Na
i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011
(BGBl. I S. 1509) in der z.Zt. geltenden Fassung
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990
(BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung
Wesseling, den __.__._____
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
c) Artenschutz
Baugesetzbuch (BauGB)
(GV NRW S.568 /SGV NRW 791) zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 158) in der z. Zt. geltenden Fassung
zeiten der Zwergfledermaus (zwischen dem 1. Oktober bis Ende Februar) zulässig. Ein Rückbau
außerhalb dieser Frist ist nur zulässig, wenn durch Vorabkontrolle sichergestellt werden kann, dass
4.0
d) Kampfmittel
3.5
max. H = 16,0 m
ü BZP
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf teilt mit, dass für das Plangebiet ein
=4
,0
9.5
SO
m
üB
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Fläche empfohlen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls
keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt werden.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
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BZP 54,44
4.0 üNN
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5.0
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Aufstellung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
21.07.2011 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1
und 4 BauGB beschlossen, diesen
Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss
ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am
24.08.2011 ortsüblich bekannt gemacht
worden.
Der Grundwasserflurabstand beträgt ca. 3.50 m.
Wesseling, den ______________________
Der Bürgermeister
f) Erdbebenzone
In Vertretung
Planzeichenerklärung
Art der baulichen Nutzung
Sonstige Festsetzungen
und Planzeichen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 1 Abs. 2 und 3 der BauNVO)
SO
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und
Gemeinschaftsanlagen
Sondergebiet
St
Na
Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 bis 21 der BauNVO)
z.B.:
IV
max. H
Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze
0,5
Grundflächenzahl (GRZ)
1,4
Geschossflächenzahl (GFZ)
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und §§ 22, 23 der BauNVO)
Baugrenze
Offenlagebeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
__.__.___ die öffentliche Auslegung dieses
Bebauungsplanes, mit Begründung, für die
Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Satzungsbeschluss
Dieser Bebauungsplan ist gem. § 10 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 7 GO NW vom
Rat der Stadt Wesseling am __.__.____
als Satzung mit Begründung gem. § 9 Abs. 8
BauGB beschlossen worden.
Wesseling, den _______________________
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2, Untergrundklasse T der Bundesrepublik Deutschland. In der DIN 4149 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessungen und
Ausführungen üblicher Hochbauten" beschriebene bautechnische Maßnahmen sind zu beachten.
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x.
20
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3 .5
Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
e) Grundwasserstand
GRZ: 0,5
GFZ: 1,4
ZP
5.5
Anlieferung
II
P
Zweckbestimmung:
Seniorenpflegeheim
üB
diffuser Kampfmittelverdacht vorliegt. Es wird eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden
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3.0
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3.5
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H
IV
I max. H
keine Sommerquartiere bzw. Wochenstuben von Fledermäusen vorhanden sind.
max. H = 7,0 m ü BZP
BZP
Stellplätze
Nebenanlagen
maximal zulässige Gebäudehöhe
Bezugspunkt
Abgrenzungen unterschiedlicher Nutzung und
Gebäudehöhen
In Vertretung
Gunnar Ohrndorf
Beigeordneter
Gunnar Ohrndorf
Beigeordneter
Beteiligung der Öffentlichkeit
Öffentliche Auslegung
Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom
Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat auf
29.08.2011 bis 12.09.2011 gem. § 13a Abs. 3
Beschluss des Ausschusses für
Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über
Stadtentwicklung und Umweltschutz mit
die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der
wesentlichen Auswirkungen der Planung zu
Zeit vom __.__.____ bis __.__.____ öffentlich
unterrichten und sich diesbezüglich zu äußern. ausgelegen.
Die ortsübliche Bekanntmachung hierüber
Die ortsübliche Bekanntmachung über die
erfolgte im Amtsblatt der Stadt Wesseling
öffentliche Auslegung ist am __.__.____ im
vom 24.08.2011 gemeinsam mit der
Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.
Hans-Peter Haupt
Bekanntmachung/Inkrafttreten
Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit
der Einsichtnahme gem. § 10 Abs. 3 BauGB
sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt
Wesseling ortsüblich bekannt gemacht
worden. Der Bebauungsplan tritt am Tage
der Bekanntmachung in Kraft
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
Wesseling, den _______________________
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
In Vertretung
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
In Vertretung
Gunnar Ohrndorf
Beigeordneter
Gunnar Ohrndorf
Beigeordneter
Hans-Peter Haupt