Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
255 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
22.02.12, 06:40
Aktualisiert
22.02.12, 06:40
Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2012) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2012) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2012) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2012) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2012)

öffnen download melden Dateigröße: 255 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 18/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2012 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 02.02.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 18/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tscherisch 02.02.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2012 Beschlussentwurf: Die neuen Gruppenformen und Betreuungsplätze werden auf der Basis der Anlage zu § 19 Abs. 1 des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) für alle Kindertageseinrichtungen in Wesseling wie folgt festgelegt: Gruppenformen nach KiBiz Städtische Einrichtungen Nr. Einrichtung (Fett=beinhaltet neue U3 Plätze) Strasse 1. Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" Im Blauen Garn 80 2. Kindertagesstätte "Regenbogen" Bonner Straße 90 3. Kindertagesstätte "Zwergenhaus" 4. Ia Ib 20 Ic Weidenweg 1 19 Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" Jahnstraße 20 20 5. Kindertagesstätte "Wilde Wiese" Im Stockental 24 6. Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen" Entenfangstraße 60 Kindertagesstätte "Sternschnuppe" * Lahnstraße Kindertagesstätte Waldstraße Waldstr. 102 Kindertagesstätte Taunusstraße Taunusstraße 1 9. Kindertagesstätte West10. ring Zwischensumme städt. Kitas 3 7 IIIb 25 IIIc Plätze gesamt 20 95 20 8. IIa IIb IIc IIIa 20 2 18 7. 2012-2013 3 10 1 24 10 12 23 24 1 18 21 1 19 5 3 3 7 7 65 45 97 40 45 10 10 1 29 50 2 16 22 40 19 21 15 55 Westring 5 98 117 0 6 14 3 6 18 11 118 190 27 559 Einrichtungen Freier Träger Nr. Einrichtung Strasse Ev. Kindergarten "Apfel11. baum" Alfterstraße 2 Ev. Kindertagesstätte 12. "Arche Noah" Kastanienweg 52 Ev. Kindertagesstätte 13. "Pusteblume" Kronenweg 151 Kath. Kindergarten St. 14. Thomas I Rheinstraße 197 Kath. Kindergarten St. 15. Andreas In der Flecht 53 16. Kath. Kindergarten St. Andreas II Kath. Kindertagesstätte 17. St. Germanus 3 2 2 12 Am Neuen Garten 14a Kath. Kindertagesstätte St. Josef Kastanienweg 52 19. Kath. Kindergarten Schmerzhafte Mutter Sternenstraße 4 Ic IIa IIb IIc 15 IIIb IIIc 17 17 8 20 19 6 18 19 26 35 0 2 13 30 4 13 23 18 gesamt 28 45 45 65 35 65 40 40 10 2 IIIa 23 3 22 16 9 35 65 AWO-Kindertagesstätte 20. "Farbkleckse" Fuchsweg 6 AWO-Kindertagesstätte 21. "Tummelkiste" Bachstraße 22 Zwischensumme freie Träger Summe gesamt Freie Träger Gesamt: neue U3 Gruppe Ib Cranachstraße 65 18. U 3 Plätze: Kommunal: Ia 3 14 23 2 28 20 20 1 19 6 138 17 256 171 361 5 68 167 10 166 284 0 0 0 10 6 24 70 60 565 1124 86 80 166 * die fettmarkierten Zahlen zeigen die neugeschaffenen U3 Gruppen. In diesen Gruppen werden bis zu 6 Kinder unter 3 Jahren aufgenommen. Gruppenform I = Kinder von 2 bis 6 Jahre II = Kinder von 0 bis 2 Jahre III = Kinder von 3 bis 6 Jahren a = 25 Stunden b = 35 Stunden c = 45 Stunden 20 Kinder 20 Kinder 20 Kinder 10 Kinder 10 Kinder 10 Kinder 25 Kinder 25 Kinder 20 Kinder (Beispiel: Gruppenform IIIc = 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren mit einer Betreuung von 45 Stunden) Sachdarstellung: 1. Problem Nach § 19 Abs. 3. des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Diese Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden Jahres dem Landesjugendamt gegenüber zu meldenden Platzzahlen mit den entsprechenden Kindpauschalen. Der Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die Landesförderung als Ausschlusstermin. 2. Lösung Die Einhaltung der im KiBizfahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung des ganzen Verfahrens. Alle Einrichtungen haben seitens der Stadt Wesseling einen Fragebogen für die Abfrage der Betreuungswünsche der Eltern (auch in türkischer Übersetzung), ein Elterninformationsschreiben zum KiBizverfahren und den KiBizfahrplan mit den vorgegebenen Terminen erhalten. Die Einrichtungen haben bis zum 09.01.2012 ihre Fragebogenauswertung der Elternwünsche dem Jugendamt mitgeteilt. Diese Wünsche wurden ausgewertet und hinsichtlich der Betreuungszeiten mit den Möglichkeiten in den einzelnen Einrichtungen und den erforderlichen Betreuungszeiten für die Familien abgeglichen. Dieses Ergebnis wurde mit allen Trägern gemeinsam abgestimmt. Mehrbedarf im Bereich der 45-Stunden- Betreuung: Die Betreuungsabfrage der Eltern, deren Kinder ab August 2012 einen Platz in einer der 21 Einrichtungen erhalten, hat ergeben, dass wieder ein Mehrbedarf bei der 45-Stunden- Betreuung im Vergleich zum laufenden Kindergartenjahr besteht. Bereits im letzten Kindergartenjahr wurde festgelegt, dass vorrangig Kinder aufgenommen werden, die folgend Kriterien erfüllen:    beide Eltern sind berufstätig, das Jugendamt hat eine 45- Stundenbetreuung angeregt, wichtige soziale Gründe – aus Sicht des Trägers – Zudem ist nach § 19 Abs.3 der KiBizrevision festgelegt, dass der Anteil der über dreijährigen Kindern in den Gruppenformen I und III nur um höchstens 4% im Vergleich zum Vorjahr steigen darf. Das Ergebnis der Abfrage (Mehrbedarf für alle Gruppenformen): Städt. Kitas: AWO: Diakonie: kath.Kitas: Gesamt: +13 +1 +4 +6 24 Plätze Plätze Platz Plätze Plätze Zur Information: Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2011/2012 beträgt: 637 Plätze Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2012/2013 beträgt: 661 Plätze Die Zahl der Plätze mit 45-Stundenbetreuung steigt im Vergleich zum jetzigen Kindergartenjahr um insgesamt 3,8%. Wenn nur der Anteil der 45 Stundenplätze bei den Kindern ab drei Jahren betrachtet wird, beträgt die Steigerung nur 1,1%. Somit werden die Vorgaben des „KiBiz“ eingehalten. Alle Plätze werden nach Zusicherung der Leitungen entsprechend der og. Kriterien vergeben. Entsprechend der Ergebnisse der Befragung und der gemeinsamen Absprachen innerhalb der Trägerkonferenz am 25.01.2012 werden nun für die einzelnen Kindertageseinrichtungen die dargestellten Gruppenformen dem Jugendhilfeausschuss vorschlagen. Als Anlagen sind ausführliche Erläuterungen zum KiBiz-Verfahren beigefügt. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Der gesamte Nettoausgabenaufwand der Stadt Wesseling für alle 21 Einrichtungen im Stadtgebiet Wesseling (unter Berücksichtigung der Landeszuweisung und der Trägeranteile) steigt von diesem zum nächsten Kindergartenjahr von 4.598.217,57 € auf ca. 4.765.787,14 €. Dies ist eine Steigerung um 167.570 € (=3,6 %). Davon werden 5/12 (ca 69.820 €) in diesem Haushaltsjahr wirksam, der andere Teil erst 2013. Die Steigerung des Zuschusses erklärt sich aus folgenden Gründen:  Das KiBiz sieht eine jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 % vor. Dies erklärt allein schon eine Steigerung von 68.973 €.  Durch die zusätzlichen Plätze in der Kita Villa Kunterbunt (20 Plätze) entsteht ein zusätzlicher Aufwand von 85.390 €.  Durch die gesetzlich geforderte Schaffung von weiteren Plätzen für Kinder unter drei Jahren und den vermehrten Bedarf bei 45-Stundenplätzen ergibt sich der verbleibende erhöhte Zuschussbedarf. Gleichzeitig ergibt sich durch die Steigerung der Platzzahlen und der Anzahl der 45-Stundenbetreuung auch eine Verbesserung der Einnahmen durch die Elternbeiträge. Zurzeit werden ca. 14% der Ausgaben durch Elternbeiträge refinanziert. Anlagen: Zuteilung der Gruppenformen für das Kindergartenjahr 2012-2013