Daten
Kommune
Wesseling
Größe
255 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
22.02.12, 06:40
Aktualisiert
22.02.12, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
18/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum
01.08.2012
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
02.02.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 18/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tscherisch
02.02.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum
01.08.2012
Beschlussentwurf:
Die neuen Gruppenformen und Betreuungsplätze werden auf der Basis der Anlage zu § 19 Abs. 1 des KiBiz
(Kinderbildungsgesetz) für alle Kindertageseinrichtungen in Wesseling wie folgt festgelegt:
Gruppenformen nach KiBiz
Städtische Einrichtungen
Nr.
Einrichtung
(Fett=beinhaltet neue U3 Plätze)
Strasse
1.
Kindertagesstätte "Villa
Sonnenschein"
Im Blauen Garn 80
2.
Kindertagesstätte "Regenbogen"
Bonner Straße 90
3.
Kindertagesstätte "Zwergenhaus"
4.
Ia Ib
20
Ic
Weidenweg
1
19
Kindertagesstätte "Villa
Kunterbunt"
Jahnstraße
20
20
5.
Kindertagesstätte "Wilde
Wiese"
Im Stockental 24
6.
Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen"
Entenfangstraße 60
Kindertagesstätte "Sternschnuppe" *
Lahnstraße
Kindertagesstätte Waldstraße
Waldstr. 102
Kindertagesstätte
Taunusstraße
Taunusstraße 1
9.
Kindertagesstätte West10.
ring
Zwischensumme städt. Kitas
3
7
IIIb
25
IIIc
Plätze
gesamt
20
95
20
8.
IIa IIb IIc IIIa
20
2 18
7.
2012-2013
3 10
1
24
10
12
23
24
1
18
21
1
19
5
3
3
7
7
65
45
97
40
45
10
10
1
29
50
2
16
22
40
19
21
15
55
Westring
5 98 117
0
6 14
3
6
18
11
118
190
27
559
Einrichtungen Freier Träger
Nr.
Einrichtung
Strasse
Ev. Kindergarten "Apfel11.
baum"
Alfterstraße 2
Ev. Kindertagesstätte
12.
"Arche Noah"
Kastanienweg 52
Ev. Kindertagesstätte
13.
"Pusteblume"
Kronenweg 151
Kath. Kindergarten St.
14.
Thomas I
Rheinstraße 197
Kath. Kindergarten St.
15.
Andreas
In der Flecht 53
16.
Kath. Kindergarten St.
Andreas II
Kath. Kindertagesstätte
17.
St. Germanus
3
2
2
12
Am Neuen Garten 14a
Kath. Kindertagesstätte
St. Josef
Kastanienweg 52
19.
Kath. Kindergarten
Schmerzhafte Mutter
Sternenstraße 4
Ic
IIa IIb IIc
15
IIIb
IIIc
17
17
8
20
19
6
18
19
26
35
0
2
13
30
4
13
23
18
gesamt
28
45
45
65
35
65
40
40
10
2
IIIa
23
3
22
16
9
35
65
AWO-Kindertagesstätte
20.
"Farbkleckse"
Fuchsweg 6
AWO-Kindertagesstätte
21.
"Tummelkiste"
Bachstraße 22
Zwischensumme freie Träger
Summe gesamt
Freie Träger
Gesamt:
neue U3 Gruppe
Ib
Cranachstraße 65
18.
U 3 Plätze:
Kommunal:
Ia
3
14
23
2
28
20
20
1
19
6 138
17 256
171
361
5 68 167
10 166 284
0
0
0 10
6 24
70
60
565
1124
86
80
166
* die fettmarkierten Zahlen zeigen die neugeschaffenen U3 Gruppen. In diesen Gruppen werden bis zu 6
Kinder unter 3 Jahren aufgenommen.
Gruppenform
I = Kinder von 2
bis 6 Jahre
II = Kinder von 0
bis 2 Jahre
III = Kinder von
3 bis 6 Jahren
a = 25 Stunden
b = 35 Stunden
c = 45 Stunden
20 Kinder
20 Kinder
20 Kinder
10 Kinder
10 Kinder
10 Kinder
25 Kinder
25 Kinder
20 Kinder
(Beispiel: Gruppenform IIIc = 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren mit einer Betreuung von 45 Stunden)
Sachdarstellung:
1. Problem
Nach § 19 Abs. 3. des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Diese Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden Jahres
dem Landesjugendamt gegenüber zu meldenden Platzzahlen mit den entsprechenden Kindpauschalen. Der
Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die Landesförderung als Ausschlusstermin.
2. Lösung
Die Einhaltung der im KiBizfahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung des ganzen Verfahrens.
Alle Einrichtungen haben seitens der Stadt Wesseling einen Fragebogen für die Abfrage der Betreuungswünsche der Eltern (auch in türkischer Übersetzung), ein Elterninformationsschreiben zum KiBizverfahren
und den KiBizfahrplan mit den vorgegebenen Terminen erhalten.
Die Einrichtungen haben bis zum 09.01.2012 ihre Fragebogenauswertung der Elternwünsche dem Jugendamt mitgeteilt. Diese Wünsche wurden ausgewertet und hinsichtlich der Betreuungszeiten mit den Möglichkeiten in den einzelnen Einrichtungen und den erforderlichen Betreuungszeiten für die Familien abgeglichen.
Dieses Ergebnis wurde mit allen Trägern gemeinsam abgestimmt.
Mehrbedarf im Bereich der 45-Stunden- Betreuung:
Die Betreuungsabfrage der Eltern, deren Kinder ab August 2012 einen Platz in einer der 21 Einrichtungen
erhalten, hat ergeben, dass wieder ein Mehrbedarf bei der 45-Stunden- Betreuung im Vergleich zum laufenden Kindergartenjahr besteht.
Bereits im letzten Kindergartenjahr wurde festgelegt, dass vorrangig Kinder aufgenommen werden, die folgend Kriterien erfüllen:
beide Eltern sind berufstätig,
das Jugendamt hat eine 45- Stundenbetreuung angeregt,
wichtige soziale Gründe – aus Sicht des Trägers –
Zudem ist nach § 19 Abs.3 der KiBizrevision festgelegt, dass der Anteil der über dreijährigen Kindern in den
Gruppenformen I und III nur um höchstens 4% im Vergleich zum Vorjahr steigen darf.
Das Ergebnis der Abfrage (Mehrbedarf für alle Gruppenformen):
Städt. Kitas:
AWO:
Diakonie:
kath.Kitas:
Gesamt:
+13
+1
+4
+6
24
Plätze
Plätze
Platz
Plätze
Plätze
Zur Information:
Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2011/2012 beträgt: 637 Plätze
Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2012/2013 beträgt: 661 Plätze
Die Zahl der Plätze mit 45-Stundenbetreuung steigt im Vergleich zum jetzigen Kindergartenjahr um insgesamt 3,8%.
Wenn nur der Anteil der 45 Stundenplätze bei den Kindern ab drei Jahren betrachtet wird, beträgt die Steigerung nur 1,1%. Somit werden die Vorgaben des „KiBiz“ eingehalten.
Alle Plätze werden nach Zusicherung der Leitungen entsprechend der og. Kriterien vergeben.
Entsprechend der Ergebnisse der Befragung und der gemeinsamen Absprachen innerhalb der Trägerkonferenz am 25.01.2012 werden nun für die einzelnen Kindertageseinrichtungen die dargestellten Gruppenformen dem Jugendhilfeausschuss vorschlagen.
Als Anlagen sind ausführliche Erläuterungen zum KiBiz-Verfahren beigefügt.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der gesamte Nettoausgabenaufwand der Stadt Wesseling für alle 21 Einrichtungen im Stadtgebiet Wesseling (unter Berücksichtigung der Landeszuweisung und der Trägeranteile) steigt von diesem zum nächsten
Kindergartenjahr von 4.598.217,57 € auf ca. 4.765.787,14 €. Dies ist eine Steigerung um 167.570 € (=3,6
%). Davon werden 5/12 (ca 69.820 €) in diesem Haushaltsjahr wirksam, der andere Teil erst 2013.
Die Steigerung des Zuschusses erklärt sich aus folgenden Gründen:
Das KiBiz sieht eine jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 % vor. Dies erklärt allein schon
eine Steigerung von 68.973 €.
Durch die zusätzlichen Plätze in der Kita Villa Kunterbunt (20 Plätze) entsteht ein zusätzlicher Aufwand
von 85.390 €.
Durch die gesetzlich geforderte Schaffung von weiteren Plätzen für Kinder unter drei Jahren und den
vermehrten Bedarf bei 45-Stundenplätzen ergibt sich der verbleibende erhöhte Zuschussbedarf.
Gleichzeitig ergibt sich durch die Steigerung der Platzzahlen und der Anzahl der 45-Stundenbetreuung auch
eine Verbesserung der Einnahmen durch die Elternbeiträge. Zurzeit werden ca. 14% der Ausgaben durch
Elternbeiträge refinanziert.
Anlagen:
Zuteilung der Gruppenformen für das Kindergartenjahr 2012-2013