Daten
Kommune
Wesseling
Größe
131 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
13.03.12, 06:39
Aktualisiert
13.03.12, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
62/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Zentrales Management
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.03.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 62/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schmieden
08.03.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten
Beschlussentwurf:
Der Rat folgt den Empfehlungen des Personalausschusses aus dessen Sitzung vom 06.03.2012 und beschließt:
Die Besetzung der zum 01.04.2012 vakant werdenden Stelle einer/eines Beigeordneten wird neu ausgeschrieben mit dem Ziel, den Kreis der Bewerberinnen und Bewerber zu vergrößern. Dem in der Vorlage
62/2012 enthaltenen Vorschlag zum Ausschreibungstext wird zugestimmt.
Die Bewerberinnen und Bewerber, die die formalen Anforderungsvoraussetzungen nach Maßgabe der erfolgten Stellenausschreibung erfüllen, bleiben im weiteren Auswahlverfahren einbezogen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 20.12.2011 beschlossen, die zum 01.04.2012 vakant
werdende Stelle einer/eines Beigeordneten zur Besetzung auszuschreiben.
Die Stellenausschreibung wurde in der beschlossenen Textfassung gem. Vorlage 278/2011 in der Ausgabe
der "Frankfurter Allgemeine Zeitung/FAZ" vom 31.12.2011 veröffentlicht.
Nach Auswertung der eingegangenen 19 Bewerbungen wurde festgestellt, dass nur acht Bewerberinnen/Bewerber die formalen bzw. objektiven Anforderungsvoraussetzungen erfüllen. Abdrucke aller Bewerbungsunterlagen wurden über die Fraktionen dem Rat zur Kenntnis und Auswertung zugeleitet. Nach der
Vorauswahl durch die Fraktionen sind drei Bewerberinnen/Bewerber zur persönlichen Vorstellung in die
Sitzung des Personalausschusses am 06.03.2012 eingeladen worden. Einer dieser Bewerber hat vor der
Sitzung des Personalausschusses seine Bewerbung zurückgezogen.
Nach den Vorstellungsgesprächen mit den beiden anderen Bewerbern hat der Personalausschuss den Beschluss gefasst, dem Rat keine Wahlempfehlung zu geben, weil Zweifel an ihrer Eignung für das Beigeordneten-Amt bestehen, das durch eine enge Verzahnung mit dem kommunalpolitischen Raum gekennzeichnet
ist und einen Vertrauensvorschuss des Rates verlangt.
Weiter hat der Personalausschuss dem Rat empfohlen, eine neue Ausschreibung zu beschließen, über die
der Kreis der Bewerberinnen/Bewerber vergrößert wird. Hierzu hat der Personalausschuss die Verwaltung
beauftragt, dem Rat einen Ausschreibungstext vorzulegen, der diesem Ziel Rechnung trägt.
Außerdem hat der Personalausschuss empfohlen, dass die bisherigen Bewerberinnen und Bewerber, die die
formalen bzw. objektiven Anforderungen der bisherigen Ausschreibung erfüllen, in dem Auswahlverfahren
einbezogen bleiben.
2. Lösung
Aus der Stellung und Funktion von Beigeordneten, deren Tätigkeit – wie beschrieben - durch eine enge Verzahnung mit dem kommunalpolitischen Raum gekennzeichnet ist und ein Vertrauensvorschuss des Rates
verlangt, ergeben sich besondere Anforderungen an die Eignung der Bewerberin/des Bewerbers.
Ist - wie vorliegend - nach einer Ausschreibung eine Bewerbungssituation entstanden, aufgrund derer der
Rat zu der Auffassung gelangt, dass keine Bewerberin/kein Bewerber - trotz Erfüllens der nach Ausschreibungstext gesetzten formalen Anforderungen - geeignet ist, das konkrete Amt einer/eines Beigeordneten der
Stadt auszufüllen, liegt ein sachlicher Grund vor, eine erneute Ausschreibung zu beschließen, über die der
Kreis der Bewerberinnen/Bewerber vergrößert werden kann. Das öffentliche Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beigeordnetenstellen ist vorrangig.
Wird der Empfehlung des Personalausschusses gefolgt, dass die bisherigen Bewerberinnen und Bewerber,
die die formalen bzw. objektiven Anforderungen der bisherigen Ausschreibung erfüllen, im Auswahlverfahren
einbezogen bleiben, wird der Bewerberkreis erweitert und nicht eingeengt, so dass die bisherigen Bewerber/innen nicht benachteiligt werden.
Für die Neuausschreibung wird folgende Textfassung vorgeschlagen:
Bei der Stadt Wesseling ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines
Beigeordneten
zu besetzen.
Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16 BBesG. Außerdem
wird eine Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften gezahlt. Die/Der Beigeordnete
soll einen Geschäftskreis (Dezernat) nach Maßgabe der vom Rat der Stadt hierzu getroffenen Entscheidungen erhalten. Vorgesehen ist die Zuordnung der Bereiche
Schulen
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Kinder, Jugend und Familie
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen
Feuerwehr und Rettungswesen
Änderungen des Geschäftskreises bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Diese Ausschreibung soll Persönlichkeiten ansprechen, die sich als dynamische, verantwortungsbewusste und zielstrebige Führungskraft mit fundierten Kenntnissen in der kommunalen Selbstverwaltung
auszeichnen. Strategisches Denken, hohe soziale und Methodenkompetenz, Durchsetzungsvermögen
sowie Konzeptions- und Umsetzungsstärke werden erwartet.
Die Bewerberin/Der Bewerber muss über eine umfangreiche Erfahrung verfügen, die sie/ihn in die Lage
versetzt, die Funktion einer Führungskraft mit den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen der Stadt erfolgreich auszuüben. Die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes
ist nach § 71 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eine
Mindestvoraussetzung.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 23. April 2012 an
Bürgermeister der Stadt Wesseling
Zentrales Management
z.H. Frau Schmieden
Rathaus
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
3. Alternativen
Kein Vorschlag.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten der Stellenausschreibung belaufen sich auf ca. 4.800 Euro und werden noch in den Haushaltsentwurf 2012 aufgenommen. Der Fehlbedarf des Ergebnisplans wird nicht größer, weil der Mehrbedarf für
die Ausschreibung durch eingesparte Personalaufwendungen gedeckt wird.
Die Wiederbesetzung der Stelle erfordert keinen Mehraufwand. Der Personalaufwand für die/den neu gewählte/n Bewerber(in) ist Bestandteil der Ansätze für den Personalaufwand im Haushaltsentwurf 2012.