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Beschlussvorlage (Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
131 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
13.03.12, 06:39
Aktualisiert
13.03.12, 06:39
Beschlussvorlage (Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten) Beschlussvorlage (Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten) Beschlussvorlage (Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten) Beschlussvorlage (Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 62/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Zentrales Management Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.03.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 62/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Schmieden 08.03.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Besetzung der Stelle einer/eines Beigeordneten Beschlussentwurf: Der Rat folgt den Empfehlungen des Personalausschusses aus dessen Sitzung vom 06.03.2012 und beschließt: Die Besetzung der zum 01.04.2012 vakant werdenden Stelle einer/eines Beigeordneten wird neu ausgeschrieben mit dem Ziel, den Kreis der Bewerberinnen und Bewerber zu vergrößern. Dem in der Vorlage 62/2012 enthaltenen Vorschlag zum Ausschreibungstext wird zugestimmt. Die Bewerberinnen und Bewerber, die die formalen Anforderungsvoraussetzungen nach Maßgabe der erfolgten Stellenausschreibung erfüllen, bleiben im weiteren Auswahlverfahren einbezogen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 20.12.2011 beschlossen, die zum 01.04.2012 vakant werdende Stelle einer/eines Beigeordneten zur Besetzung auszuschreiben. Die Stellenausschreibung wurde in der beschlossenen Textfassung gem. Vorlage 278/2011 in der Ausgabe der "Frankfurter Allgemeine Zeitung/FAZ" vom 31.12.2011 veröffentlicht. Nach Auswertung der eingegangenen 19 Bewerbungen wurde festgestellt, dass nur acht Bewerberinnen/Bewerber die formalen bzw. objektiven Anforderungsvoraussetzungen erfüllen. Abdrucke aller Bewerbungsunterlagen wurden über die Fraktionen dem Rat zur Kenntnis und Auswertung zugeleitet. Nach der Vorauswahl durch die Fraktionen sind drei Bewerberinnen/Bewerber zur persönlichen Vorstellung in die Sitzung des Personalausschusses am 06.03.2012 eingeladen worden. Einer dieser Bewerber hat vor der Sitzung des Personalausschusses seine Bewerbung zurückgezogen. Nach den Vorstellungsgesprächen mit den beiden anderen Bewerbern hat der Personalausschuss den Beschluss gefasst, dem Rat keine Wahlempfehlung zu geben, weil Zweifel an ihrer Eignung für das Beigeordneten-Amt bestehen, das durch eine enge Verzahnung mit dem kommunalpolitischen Raum gekennzeichnet ist und einen Vertrauensvorschuss des Rates verlangt. Weiter hat der Personalausschuss dem Rat empfohlen, eine neue Ausschreibung zu beschließen, über die der Kreis der Bewerberinnen/Bewerber vergrößert wird. Hierzu hat der Personalausschuss die Verwaltung beauftragt, dem Rat einen Ausschreibungstext vorzulegen, der diesem Ziel Rechnung trägt. Außerdem hat der Personalausschuss empfohlen, dass die bisherigen Bewerberinnen und Bewerber, die die formalen bzw. objektiven Anforderungen der bisherigen Ausschreibung erfüllen, in dem Auswahlverfahren einbezogen bleiben. 2. Lösung Aus der Stellung und Funktion von Beigeordneten, deren Tätigkeit – wie beschrieben - durch eine enge Verzahnung mit dem kommunalpolitischen Raum gekennzeichnet ist und ein Vertrauensvorschuss des Rates verlangt, ergeben sich besondere Anforderungen an die Eignung der Bewerberin/des Bewerbers. Ist - wie vorliegend - nach einer Ausschreibung eine Bewerbungssituation entstanden, aufgrund derer der Rat zu der Auffassung gelangt, dass keine Bewerberin/kein Bewerber - trotz Erfüllens der nach Ausschreibungstext gesetzten formalen Anforderungen - geeignet ist, das konkrete Amt einer/eines Beigeordneten der Stadt auszufüllen, liegt ein sachlicher Grund vor, eine erneute Ausschreibung zu beschließen, über die der Kreis der Bewerberinnen/Bewerber vergrößert werden kann. Das öffentliche Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beigeordnetenstellen ist vorrangig. Wird der Empfehlung des Personalausschusses gefolgt, dass die bisherigen Bewerberinnen und Bewerber, die die formalen bzw. objektiven Anforderungen der bisherigen Ausschreibung erfüllen, im Auswahlverfahren einbezogen bleiben, wird der Bewerberkreis erweitert und nicht eingeengt, so dass die bisherigen Bewerber/innen nicht benachteiligt werden. Für die Neuausschreibung wird folgende Textfassung vorgeschlagen: Bei der Stadt Wesseling ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Beigeordneten zu besetzen. Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16 BBesG. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften gezahlt. Die/Der Beigeordnete soll einen Geschäftskreis (Dezernat) nach Maßgabe der vom Rat der Stadt hierzu getroffenen Entscheidungen erhalten. Vorgesehen ist die Zuordnung der Bereiche        Schulen Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Soziale Hilfen und Wohnungswesen Kinder, Jugend und Familie Familien- und Erziehungsberatungsstelle Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen Feuerwehr und Rettungswesen Änderungen des Geschäftskreises bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese Ausschreibung soll Persönlichkeiten ansprechen, die sich als dynamische, verantwortungsbewusste und zielstrebige Führungskraft mit fundierten Kenntnissen in der kommunalen Selbstverwaltung auszeichnen. Strategisches Denken, hohe soziale und Methodenkompetenz, Durchsetzungsvermögen sowie Konzeptions- und Umsetzungsstärke werden erwartet. Die Bewerberin/Der Bewerber muss über eine umfangreiche Erfahrung verfügen, die sie/ihn in die Lage versetzt, die Funktion einer Führungskraft mit den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen der Stadt erfolgreich auszuüben. Die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes ist nach § 71 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eine Mindestvoraussetzung. Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 23. April 2012 an Bürgermeister der Stadt Wesseling Zentrales Management z.H. Frau Schmieden Rathaus Alfons-Müller-Platz 50389 Wesseling 3. Alternativen Kein Vorschlag. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten der Stellenausschreibung belaufen sich auf ca. 4.800 Euro und werden noch in den Haushaltsentwurf 2012 aufgenommen. Der Fehlbedarf des Ergebnisplans wird nicht größer, weil der Mehrbedarf für die Ausschreibung durch eingesparte Personalaufwendungen gedeckt wird. Die Wiederbesetzung der Stelle erfordert keinen Mehraufwand. Der Personalaufwand für die/den neu gewählte/n Bewerber(in) ist Bestandteil der Ansätze für den Personalaufwand im Haushaltsentwurf 2012.