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Beschlussvorlage (Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
145 kB
Datum
26.04.2012
Erstellt
11.04.12, 06:41
Aktualisiert
11.04.12, 06:41
Beschlussvorlage (Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 63/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 13.03.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 63/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 13.03.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat sich in seiner Sitzung am 08.06.2011 zum Tagesordnungspunkt „Ehemaliger "Shell-Sportpreis" der Stadt Wesseling, Vorlagen-Nr. 99/2011, einvernehmlich dafür ausgesprochen, dass der Sportförderpreis (ehemaliger „Shell-Sportpreis“) weiterhin vergeben und die Gelder im Sportbereich eingesetzt werden sollen. Nach eingehender Diskussion wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst: 1. Die Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling sollen überarbeitet und ergänzt werden mit einem Hinweis auf den Sportförderpreis. 2. Ein Gremium erarbeitet entsprechende Vorschläge für die Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung. 3. Der Ausschuss für Sport und Freizeit entscheidet über die Vorschläge, die das Gremium erarbeitet hat. 4. Der Sportförderpreis muss nicht zwingend jährlich vergeben werden. Für den Fall, dass mangels adäquater Vorschläge keine Ehrung erfolgen soll, werden Einlage und Zinserträge weiter verzinslich angelegt. 5. (…) Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat dann in seiner nächsten Sitzung am 22.09.2011 zum Tagesordnungspunkt „Sportförderpreis der Stadt Wesseling (ehemaliger „Shell-Sportpreis“); hier: Einrichtung eines Arbeitskreises“, Vorlage 175/2011; die Einrichtung eines Arbeitskreises beschlossen, welcher sich mit der Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Wesseling befassen soll. Vorsitzender Ausschuss für Sport und Freizeit CDU SPD FDP Grüne LINKE WIR/FWW Peter Nep Karl-Peter Nahlen Udo Pulver Hubert Wanner Monika Kübbeler Anne-Christine Schulten Sven Helbach Jörg Kutzer Florian Peter Völlger Harald Klein Das Gremium sollte insbesondere über folgende Punkte beraten:  Abgrenzung des Sportförderpreises zur Sportplakette  Größe und Besetzung der (Fach-)Jury  Auswahlkriterien  Vergabeverfahren  Dotierung des Preises  Erarbeitung einer Neufassung der Richtlinie für die Sportförderung in der Stadt Wesseling vom 23.10.2008 2. Lösung Der Arbeitskreis hat unter Vorsitz von Herrn Peter Nep am 1.12.2011 und 29.02.2012 getagt.  Auf Vorschlag von Herrn Peter Nep sollen die bislang in den Arbeitskreissitzungen erarbeiteten Änderungsvorschläge dem Ausschuss für Sport und Freizeit in seiner Sitzung am 26. April 2012 vorgestellt werden. Diese liegen dieser Vorlage als Anlage („Vorschlag Arbeitskreis vom 29.02.2012“) bei.  Der Ausschuss soll über die Neufassung des Punktes 11.5. „Ehrengeschenke an Wesselinger Sportvereine“ beraten. Nach Meinung der Arbeitskreismitglieder ist es denkbar, den Sportvereinen angemessene städtische Räumlichkeiten kostenlos für die Ausrichtung eines Gründungsfestes für das 25., 50, 75. und 100. Vereinsgründungsfest - anstelle der bislang gewährten Geldgeschenke – zur Verfügung zu stellen.  Weiter hat der Arbeitskreises vorgeschlagen, die „Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich“ mit einer „Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten“ zu ergänzen: Der Ausschuss für Sport und Freizeit der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am --.--.---- empfohlen, dass für die Überlassung von Sportstätten folgende Entgelte festgelegt werden: - Vereine (Erwachsene / Jugendliche) - Jugendveranstaltungen auf überörtlicher Ebene, - Einzelpersonen, - Vereine, die Ihren Sitz nicht in Wesseling haben, - Überörtliche Sportveranstaltungen für Erwachsene, - Aus- und Fortbildungen für Trainer, ÜL, Betreuer. Bereits in seiner Sitzung am 16.11.2010 hat der Rat der Stadt Wesseling die „Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung der Sportstätten für sportliche Zwecke der Stadt Wesseling“ beschlossen. Nach Ziffer 3 dieser Richtlinien wird der Kostendeckungsbeitrag für die Überlassung von Sporthallen und Sportplätzen auf 8,75 € je Nutzungsstunde (Zeitstunde) festgesetzt. Ziffer 5 befreit von der Zahlung von Kostendeckungsbeiträgen für die sportliche Arbeit mit Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Richtlinie gilt allerdings nicht für Vereine, die ihren Sitz nicht in Wesseling haben (vgl. Ziffer 11 der Richtlinie). Vorschlag der Verwaltung: Der Ausschuss für Sport und Freizeit der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am --.--.---- empfohlen, dass für die Überlassung von Sportstätten folgende Entgelte festgelegt werden: - Vereine (Erwachsene / Jugendliche) Erw. 8,75 €/ Std / Jugendliche frei - Jugendveranstaltungen auf überörtlicher Ebene, frei - Einzelpersonen, 8,75 €/ Std. - Vereine, die Ihren Sitz nicht in Wesseling haben, 8,75 €/ Std. - Überörtliche Sportveranstaltungen für Erwachsene, 8,75 €/ Std. - Aus- und Fortbildungen für Trainer, ÜL, Betreuer. 8,75€ / Std. Die Entgelte müssen vom Rat beschlossen werden. 3. Alternativen Alternativen ergeben sich ggf. aus der Beratung. 4. Finanzielle Auswirkungen Eine Sportförderung anhand von Richtlinien ist jeweils von den im Haushaltsbuch im Bereichsbudget 42 „Sportförderung“ zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Die Vorschläge zur Erhebung von Entgelten zur Überlassung von Sportstätten entsprechen der Verwaltungspraxis. Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet. Hinweis: Ein Teil des gestifteten Geldes (6.600,00 €) war bis zum 05.07.2011 als Sparkassenbrief zu 4,25 % angelegt. Nach dem Ende der Laufzeit wurden am 27.7.2011 eine Zuwachsanleihe (West LB) über 6.000,00 € zu 3,10 % angeschafft. Der Zinssatz steigt bis zum Ende der Laufzeit (27.07.2015) jährlich um 0,10 %. Die Zinserträge dieser Anleihe fließen auf ein Sparbuch, auf dem sich zum 05.01.2012 rund 1.118,00 € befinden.