Daten
Kommune
Wesseling
Größe
145 kB
Datum
26.04.2012
Erstellt
11.04.12, 06:41
Aktualisiert
11.04.12, 06:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
63/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
13.03.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 63/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
13.03.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat sich in seiner Sitzung am 08.06.2011 zum Tagesordnungspunkt
„Ehemaliger "Shell-Sportpreis" der Stadt Wesseling, Vorlagen-Nr. 99/2011, einvernehmlich dafür ausgesprochen, dass der Sportförderpreis (ehemaliger „Shell-Sportpreis“) weiterhin vergeben und die Gelder im Sportbereich eingesetzt werden sollen. Nach eingehender Diskussion wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
1. Die Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling sollen überarbeitet und ergänzt
werden mit einem Hinweis auf den Sportförderpreis.
2. Ein Gremium erarbeitet entsprechende Vorschläge für die Überarbeitung der Richtlinien für
die Sportförderung.
3. Der Ausschuss für Sport und Freizeit entscheidet über die Vorschläge, die das Gremium erarbeitet hat.
4. Der Sportförderpreis muss nicht zwingend jährlich vergeben werden. Für den Fall, dass mangels adäquater Vorschläge keine Ehrung erfolgen soll, werden Einlage und Zinserträge weiter
verzinslich angelegt.
5. (…)
Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat dann in seiner nächsten Sitzung am 22.09.2011 zum Tagesordnungspunkt „Sportförderpreis der Stadt Wesseling (ehemaliger „Shell-Sportpreis“); hier: Einrichtung eines
Arbeitskreises“, Vorlage 175/2011; die Einrichtung eines Arbeitskreises beschlossen, welcher sich mit der
Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Wesseling befassen soll.
Vorsitzender Ausschuss für Sport und Freizeit
CDU
SPD
FDP
Grüne
LINKE
WIR/FWW
Peter Nep
Karl-Peter Nahlen
Udo Pulver
Hubert Wanner
Monika Kübbeler
Anne-Christine Schulten
Sven Helbach
Jörg Kutzer
Florian Peter Völlger
Harald Klein
Das Gremium sollte insbesondere über folgende Punkte beraten:
Abgrenzung des Sportförderpreises zur Sportplakette
Größe und Besetzung der (Fach-)Jury
Auswahlkriterien
Vergabeverfahren
Dotierung des Preises
Erarbeitung einer Neufassung der Richtlinie für die Sportförderung in der Stadt Wesseling vom
23.10.2008
2. Lösung
Der Arbeitskreis hat unter Vorsitz von Herrn Peter Nep am 1.12.2011 und 29.02.2012 getagt.
Auf Vorschlag von Herrn Peter Nep sollen die bislang in den Arbeitskreissitzungen erarbeiteten Änderungsvorschläge dem Ausschuss für Sport und Freizeit in seiner Sitzung am 26. April 2012 vorgestellt werden. Diese liegen dieser Vorlage als Anlage („Vorschlag Arbeitskreis vom 29.02.2012“) bei.
Der Ausschuss soll über die Neufassung des Punktes 11.5. „Ehrengeschenke an Wesselinger
Sportvereine“ beraten.
Nach Meinung der Arbeitskreismitglieder ist es denkbar, den Sportvereinen angemessene städtische
Räumlichkeiten kostenlos für die Ausrichtung eines Gründungsfestes für das 25., 50, 75. und 100.
Vereinsgründungsfest - anstelle der bislang gewährten Geldgeschenke – zur Verfügung zu stellen.
Weiter hat der Arbeitskreises vorgeschlagen, die „Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse
für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich“ mit einer „Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten“ zu ergänzen:
Der Ausschuss für Sport und Freizeit der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
--.--.---- empfohlen, dass für die Überlassung von Sportstätten folgende Entgelte
festgelegt werden:
- Vereine (Erwachsene / Jugendliche)
- Jugendveranstaltungen auf überörtlicher Ebene,
- Einzelpersonen,
- Vereine, die Ihren Sitz nicht in Wesseling haben,
- Überörtliche Sportveranstaltungen für Erwachsene,
- Aus- und Fortbildungen für Trainer, ÜL, Betreuer.
Bereits in seiner Sitzung am 16.11.2010 hat der Rat der Stadt Wesseling die „Richtlinien über das Erheben
von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung der Sportstätten für sportliche Zwecke der Stadt
Wesseling“ beschlossen. Nach Ziffer 3 dieser Richtlinien wird der Kostendeckungsbeitrag für die Überlassung von Sporthallen und Sportplätzen auf 8,75 € je Nutzungsstunde (Zeitstunde) festgesetzt. Ziffer 5 befreit
von der Zahlung von Kostendeckungsbeiträgen für die sportliche Arbeit mit Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Richtlinie gilt allerdings nicht für Vereine, die ihren Sitz nicht in Wesseling haben
(vgl. Ziffer 11 der Richtlinie).
Vorschlag der Verwaltung:
Der Ausschuss für Sport und Freizeit der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
--.--.---- empfohlen, dass für die Überlassung von Sportstätten folgende Entgelte
festgelegt werden:
- Vereine (Erwachsene / Jugendliche)
Erw. 8,75 €/ Std / Jugendliche frei
- Jugendveranstaltungen auf überörtlicher Ebene,
frei
- Einzelpersonen,
8,75 €/ Std.
- Vereine, die Ihren Sitz nicht in Wesseling haben,
8,75 €/ Std.
- Überörtliche Sportveranstaltungen für Erwachsene,
8,75 €/ Std.
- Aus- und Fortbildungen für Trainer, ÜL, Betreuer.
8,75€ / Std.
Die Entgelte müssen vom Rat beschlossen werden.
3. Alternativen
Alternativen ergeben sich ggf. aus der Beratung.
4. Finanzielle Auswirkungen
Eine Sportförderung anhand von Richtlinien ist jeweils von den im Haushaltsbuch im Bereichsbudget 42
„Sportförderung“ zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig.
Die Vorschläge zur Erhebung von Entgelten zur Überlassung von Sportstätten entsprechen der Verwaltungspraxis. Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet.
Hinweis:
Ein Teil des gestifteten Geldes (6.600,00 €) war bis zum 05.07.2011 als Sparkassenbrief zu 4,25 % angelegt. Nach dem Ende der Laufzeit wurden am 27.7.2011 eine Zuwachsanleihe (West LB) über 6.000,00 € zu
3,10 % angeschafft. Der Zinssatz steigt bis zum Ende der Laufzeit (27.07.2015) jährlich um 0,10 %. Die
Zinserträge dieser Anleihe fließen auf ein Sparbuch, auf dem sich zum 05.01.2012 rund 1.118,00 € befinden.