Daten
Kommune
Bedburg
Größe
137 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Stichworte
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Drucksache: WP9175/2014 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
02.12.2014
Stadtentwicklungsausschuss
05.05.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker hier:
a) Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes - Ergebnisse aus dem Arbeitskreis Kasterer
Acker
b) Antrag der FDP zur Umbenennung des Baugebietes
Beschlussvorschlag:
zu a)
Dem vorgestellten Entwurf wird als Grundlage zur Erarbeitung des Bebauungsplans
zugestimmt.
zu b)
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Zu a)
Ursprünglicher Sachstand zur Sitzung am 02.12.2014:
Die Stadt Bedburg plant die Entwicklung des Kasterer Ackers als Wohnbaufläche. Hierzu trat am
18.11.2008 der entsprechende Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster in Kraft. Ergänzend trat die
1. Änderung am 08.12.2009 in Kraft. Inhalt dieses Bebauungsplans ist im Wesentlichen die
Baurechtschaffung für den Bau des Monte Mare Bades sowie die Festsetzung der daneben
liegenden Restfläche des Kasterer Ackers als Wohnbaufläche (siehe Anhang 1, Planzeichnung
BP 4 / Kaster, 1. Änderung). Seinerzeit lag der Hauptfokus auf einer zeitnahen Genehmigung für
das Monte Mare Bad sowie die entsprechende planerische Abarbeitung der damit verbundenen
immissionsschutzrechtlichen Situation. Die Regelungen zu der geplanten Wohnnutzung
beschränkten sich zunächst auf eine pragmatische Festsetzung von Wohnflächen und
Erschließungsbereichen, ohne dabei ein bis ins Detail ausgearbeitetes Gestaltungskonzept
zugrunde zu legen.
Daher soll nun zur Realisierung der Wohnbebauung auf dem Kasterer Acker ein angepasstes
städtebauliches Konzept in einem Änderungsverfahren in den Bebauungsplan eingearbeitet
werden. Ein erstes Konzept wurde in der Sitzung am 02.12.2014 diskutiert. Dabei wurde von
Seiten der Politik Änderungsbedarf an der vorgeschlagenen Konzeption gesehen, der in einem
Arbeitskreis detailliert besprochen werden sollte.
Da bei einer Bebauung des Kasterer Ackers die Schrebergartenflächen am südlichen Rand von
Epprath statt wie bisher dem baulichen Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen wären, sondern
automatisch in den Regelungsbereich des § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) hineinfallen
würden, ist die Einbeziehung dieser Flächen in den Bebauungsplan zur städtebaulichen Steuerung
angezeigt. Dazu fand Ende November 2014 ein entsprechender Informationsaustausch mit den
Eigentümern statt. Hier waren weitestgehend sämtliche Eigentümer bereit, die Flächen ebenfalls
einer Bebauung zur Verfügung zu stellen, wobei zunächst noch nicht festgelegt wurde, ob die
Stadt oder ein Entwickler diese Flächen erwirbt und dann in die Vermarktung der übrigen Flächen
aufnehmen soll, oder ob die Flächen eigenverantwortlich durch die Eigentümer einer Bebauung
zugeführt werden. Dies sollte in weiteren Gesprächen abgestimmt werden, sobald die
städtebauliche Konzeption in Ihren Grundzügen feststeht und ein erster Bebauungsplanentwurf
vorliegt.
Parallel zum Bauleitplanverfahren werden Gespräche mit möglichen Entwicklungspartnern geführt.
Hierbei ist eine stadteigene Vermarktung ebenso denkbar wie die Zusammenarbeit mit einem
Entwicklungsträger.
Formal soll mit dem Beschluss zunächst das Planänderungsverfahren eingeleitet werden. Nach
Erarbeitung eines ersten Bebauungsplanentwurfs soll anschließend die frühzeitige Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung erfolgen. Der Abschluss des Verfahrens ist für 2015 vorgesehen. Ein
Baubeginn zur Entwicklung der Fläche ist ab Anfang 2016 realistisch.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 05.05.2015:
Nachdem in der Sitzung am 02.12.2014 beschlossen wurde, das städtebauliche Konzept unter
verschiedenen Gesichtspunkten anzupassen, wurde hierzu ein Arbeitskreis mit Vertretern aus
Politik und Verwaltung initiiert. Dieser hat am 25.02.2015 sowie am 16.04.2015 die städtebauliche
Konzeption unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert.
Der am 16.04.2015 zuletzt diskutierte Entwurf des städtebaulichen Konzeptes ist als Anlage
beigefügt.
Das Bebauungskonzept sieht nunmehr einzelne Bebauungscluster vor, die bei den Mehrfamilienund Reihenhäusern von außen und bei den Einzel- und Doppelhäusern von Innen erschlossen
werden.
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Insgesamt ist im Vergleich zum ersten Konzept ein höherer Anteil an Mehrfamilienhäusern
enthalten, die auch in Form von altersgerechten Wohnungen oder Mehrgenerationenhäusern
entwickelt werden können. Die Baukörperstruktur bleibt dabei flexibel, sodass statt
Mehrfamilienhäusern auch Hausgruppen oder statt Kettenhäusern auch Einzel- oder
Doppelhaushälften je nach Vermarktungsinteresse möglich sind. Die Anordnung von Stellplätzen
soll in den Mehrfamilienhausclustern über Tiefgaragen erfolgen, um den öffentlichen Raum
gestalterisch vom Parken zu entlasten. Eine großzügige Spielfläche im Inneren des Gebietes fügt
sich ein in eine Grünverknüpfung von der östlich gelegenen Mühlenerft über Grünachsen und
Wege, die sich in Ost-West-Richtung durch das Gebiet ziehen. Grundstücke für soziale
Einrichtungen, Gastronomie aber auch Energieanlagen wie ggf. ein Blockheizkraftwerk können
bedarfsgerecht anstelle von Baugrundstücken in entsprechender Lage im Baugebiet angeboten
werden.
Die externe Erschließung ist weiterhin über die Ertüchtigung des vorhandenen Feldweges am
nördlichen Rand des Plangebietes sowie über den Kreisverkehr am Monte Mare geplant, die
innere Erschließung erfolgt teilweise über Straßen im Trennungsprinzip (Tempo-30 vergleichbar
des Baugebietes im Spless) sowie über untergeordnete Wohnstraßen im Mischprinzip
(verkehrsberuhigter Bereich). Eine Vorstellung des Konzeptes erfolgt im Rahmen der Sitzung,
Das Konzept soll die Grundlage für die frühzeitige Beteiligung des nun zu erarbeitenden
Bebauungsplans bilden. Die Offenlage der Planung soll dann im Herbst erfolgen. Ein Baubeginn
ist weiterhin für 2016 beabsichtigt.
Wie bereits in der Sitzung am 02.12.2014 angedeutet, werden bestimmte Elemente eines
Umsetzungskonzeptes wie Vermarktung, Energieversorgung sowie Entwässerung parallel zum
Bebauungsplankonzept entwickelt. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob das Gebiet in
Eigenverantwortung oder gemeinsam mit einem Externen entwickelt wird.
Entsprechend der politischen Vorgabe, möglichst Synergieeffekte zwischen notwendiger
archäologischer Untersuchung sowie den späteren Erschließungsmaßnahmen nutzen zu können,
findet derzeit eine Abstimmung zwischen dem Fachdienst 5, dem Fachdienst 6 sowie dem LVR-At
für Bodendenkmalpflege im Rheinland statt.
Zu b)
Der Verwaltung liegt ein Antrag der FDP vor, dem Planungsbereich des Kasterer Ackers einen
alternativen Entwicklungsnamen zu geben (siehe Anlage). Bei der Namensgebung des
Baugebietes sollte einerseits die Struktur des Gebietes, Lage im Raum sowie andererseits die
Auswirkungen auf eine Vermarktung mit berücksichtigt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Bebauung des Kasterer Ackers ist ein wesentlicher Baustein im Rahmen der Bereitstellung von Wohnbauflächen im
Siedlungsschwerpunkt Kaster. Dies trägt zu einer Stabilisierung der Wohn- und Bevölkerungsstruktur in Kaster bei.
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x Durch das Änderungsverfahren entstehen entsprechende Planungskosten.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 20.04.2015
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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