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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker - hier: a) Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes - Ergebnisse aus dem Arbeitskreis Kasterer Acker b) Antrag der FDP zur Umbenennung des Baugebietes)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
137 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker -
hier:
a) Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes - Ergebnisse aus dem Arbeitskreis Kasterer Acker
b) Antrag der FDP zur Umbenennung des Baugebietes) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker -
hier:
a) Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes - Ergebnisse aus dem Arbeitskreis Kasterer Acker
b) Antrag der FDP zur Umbenennung des Baugebietes) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker -
hier:
a) Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes - Ergebnisse aus dem Arbeitskreis Kasterer Acker
b) Antrag der FDP zur Umbenennung des Baugebietes) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker -
hier:
a) Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes - Ergebnisse aus dem Arbeitskreis Kasterer Acker
b) Antrag der FDP zur Umbenennung des Baugebietes)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9175/2014 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2014 Stadtentwicklungsausschuss 05.05.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker hier: a) Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes - Ergebnisse aus dem Arbeitskreis Kasterer Acker b) Antrag der FDP zur Umbenennung des Baugebietes Beschlussvorschlag: zu a) Dem vorgestellten Entwurf wird als Grundlage zur Erarbeitung des Bebauungsplans zugestimmt. zu b) Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Zu a) Ursprünglicher Sachstand zur Sitzung am 02.12.2014: Die Stadt Bedburg plant die Entwicklung des Kasterer Ackers als Wohnbaufläche. Hierzu trat am 18.11.2008 der entsprechende Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster in Kraft. Ergänzend trat die 1. Änderung am 08.12.2009 in Kraft. Inhalt dieses Bebauungsplans ist im Wesentlichen die Baurechtschaffung für den Bau des Monte Mare Bades sowie die Festsetzung der daneben liegenden Restfläche des Kasterer Ackers als Wohnbaufläche (siehe Anhang 1, Planzeichnung BP 4 / Kaster, 1. Änderung). Seinerzeit lag der Hauptfokus auf einer zeitnahen Genehmigung für das Monte Mare Bad sowie die entsprechende planerische Abarbeitung der damit verbundenen immissionsschutzrechtlichen Situation. Die Regelungen zu der geplanten Wohnnutzung beschränkten sich zunächst auf eine pragmatische Festsetzung von Wohnflächen und Erschließungsbereichen, ohne dabei ein bis ins Detail ausgearbeitetes Gestaltungskonzept zugrunde zu legen. Daher soll nun zur Realisierung der Wohnbebauung auf dem Kasterer Acker ein angepasstes städtebauliches Konzept in einem Änderungsverfahren in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Ein erstes Konzept wurde in der Sitzung am 02.12.2014 diskutiert. Dabei wurde von Seiten der Politik Änderungsbedarf an der vorgeschlagenen Konzeption gesehen, der in einem Arbeitskreis detailliert besprochen werden sollte. Da bei einer Bebauung des Kasterer Ackers die Schrebergartenflächen am südlichen Rand von Epprath statt wie bisher dem baulichen Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen wären, sondern automatisch in den Regelungsbereich des § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) hineinfallen würden, ist die Einbeziehung dieser Flächen in den Bebauungsplan zur städtebaulichen Steuerung angezeigt. Dazu fand Ende November 2014 ein entsprechender Informationsaustausch mit den Eigentümern statt. Hier waren weitestgehend sämtliche Eigentümer bereit, die Flächen ebenfalls einer Bebauung zur Verfügung zu stellen, wobei zunächst noch nicht festgelegt wurde, ob die Stadt oder ein Entwickler diese Flächen erwirbt und dann in die Vermarktung der übrigen Flächen aufnehmen soll, oder ob die Flächen eigenverantwortlich durch die Eigentümer einer Bebauung zugeführt werden. Dies sollte in weiteren Gesprächen abgestimmt werden, sobald die städtebauliche Konzeption in Ihren Grundzügen feststeht und ein erster Bebauungsplanentwurf vorliegt. Parallel zum Bauleitplanverfahren werden Gespräche mit möglichen Entwicklungspartnern geführt. Hierbei ist eine stadteigene Vermarktung ebenso denkbar wie die Zusammenarbeit mit einem Entwicklungsträger. Formal soll mit dem Beschluss zunächst das Planänderungsverfahren eingeleitet werden. Nach Erarbeitung eines ersten Bebauungsplanentwurfs soll anschließend die frühzeitige Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung erfolgen. Der Abschluss des Verfahrens ist für 2015 vorgesehen. Ein Baubeginn zur Entwicklung der Fläche ist ab Anfang 2016 realistisch. Aktueller Sachstand zur Sitzung am 05.05.2015: Nachdem in der Sitzung am 02.12.2014 beschlossen wurde, das städtebauliche Konzept unter verschiedenen Gesichtspunkten anzupassen, wurde hierzu ein Arbeitskreis mit Vertretern aus Politik und Verwaltung initiiert. Dieser hat am 25.02.2015 sowie am 16.04.2015 die städtebauliche Konzeption unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert. Der am 16.04.2015 zuletzt diskutierte Entwurf des städtebaulichen Konzeptes ist als Anlage beigefügt. Das Bebauungskonzept sieht nunmehr einzelne Bebauungscluster vor, die bei den Mehrfamilienund Reihenhäusern von außen und bei den Einzel- und Doppelhäusern von Innen erschlossen werden. Beschlussvorlage WP9-175/2014 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Insgesamt ist im Vergleich zum ersten Konzept ein höherer Anteil an Mehrfamilienhäusern enthalten, die auch in Form von altersgerechten Wohnungen oder Mehrgenerationenhäusern entwickelt werden können. Die Baukörperstruktur bleibt dabei flexibel, sodass statt Mehrfamilienhäusern auch Hausgruppen oder statt Kettenhäusern auch Einzel- oder Doppelhaushälften je nach Vermarktungsinteresse möglich sind. Die Anordnung von Stellplätzen soll in den Mehrfamilienhausclustern über Tiefgaragen erfolgen, um den öffentlichen Raum gestalterisch vom Parken zu entlasten. Eine großzügige Spielfläche im Inneren des Gebietes fügt sich ein in eine Grünverknüpfung von der östlich gelegenen Mühlenerft über Grünachsen und Wege, die sich in Ost-West-Richtung durch das Gebiet ziehen. Grundstücke für soziale Einrichtungen, Gastronomie aber auch Energieanlagen wie ggf. ein Blockheizkraftwerk können bedarfsgerecht anstelle von Baugrundstücken in entsprechender Lage im Baugebiet angeboten werden. Die externe Erschließung ist weiterhin über die Ertüchtigung des vorhandenen Feldweges am nördlichen Rand des Plangebietes sowie über den Kreisverkehr am Monte Mare geplant, die innere Erschließung erfolgt teilweise über Straßen im Trennungsprinzip (Tempo-30 vergleichbar des Baugebietes im Spless) sowie über untergeordnete Wohnstraßen im Mischprinzip (verkehrsberuhigter Bereich). Eine Vorstellung des Konzeptes erfolgt im Rahmen der Sitzung, Das Konzept soll die Grundlage für die frühzeitige Beteiligung des nun zu erarbeitenden Bebauungsplans bilden. Die Offenlage der Planung soll dann im Herbst erfolgen. Ein Baubeginn ist weiterhin für 2016 beabsichtigt. Wie bereits in der Sitzung am 02.12.2014 angedeutet, werden bestimmte Elemente eines Umsetzungskonzeptes wie Vermarktung, Energieversorgung sowie Entwässerung parallel zum Bebauungsplankonzept entwickelt. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob das Gebiet in Eigenverantwortung oder gemeinsam mit einem Externen entwickelt wird. Entsprechend der politischen Vorgabe, möglichst Synergieeffekte zwischen notwendiger archäologischer Untersuchung sowie den späteren Erschließungsmaßnahmen nutzen zu können, findet derzeit eine Abstimmung zwischen dem Fachdienst 5, dem Fachdienst 6 sowie dem LVR-At für Bodendenkmalpflege im Rheinland statt. Zu b) Der Verwaltung liegt ein Antrag der FDP vor, dem Planungsbereich des Kasterer Ackers einen alternativen Entwicklungsnamen zu geben (siehe Anlage). Bei der Namensgebung des Baugebietes sollte einerseits die Struktur des Gebietes, Lage im Raum sowie andererseits die Auswirkungen auf eine Vermarktung mit berücksichtigt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Bebauung des Kasterer Ackers ist ein wesentlicher Baustein im Rahmen der Bereitstellung von Wohnbauflächen im Siedlungsschwerpunkt Kaster. Dies trägt zu einer Stabilisierung der Wohn- und Bevölkerungsstruktur in Kaster bei. Beschlussvorlage WP9-175/2014 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Durch das Änderungsverfahren entstehen entsprechende Planungskosten. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 20.04.2015 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-175/2014 1. Ergänzung Seite 4