Daten
Kommune
Bedburg
Größe
245 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-95/2014
1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
30.09.2014
Stadtentwicklungsausschuss
05.05.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 6. Änderung
- Teilbereich der Harffer Schlossallee –
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 6. vereinfachte Änderung wird der Beschluss
gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ursprünglicher Sachstand zur Sitzung am 30.09.2014:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 16/Kaster im Bereich
an der Harffer Schlossallee vor (siehe Anlage 1 - Plangeltungsbereich).
Inhalt des Antrages ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche zum Ausbau des vorhandenen
Wohnhauses an der Harffer Schlossallee Nr. 11. Durch die Planänderung soll die Überbauung der
seitlichen Garage mit zusätzlichem Wohnraum auf dem südlichen Teil des Grundstücks der
Gemarkung Kaster, Flur 05, Flurstück-Nr. 390 ermöglicht werden. Südlich angrenzend befindet
sich die Marienkapelle.
Der hier rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 1. Änderung setzt für diesen Bereich eine
Bebauung mit zweigeschossigen Flachdachbungalows in versetzter Doppelhausbebauung und
Baukörpergrößen von größtenteils 12m x 12m fest (siehe Anlage 2 – bisheriger Stand BP 16 /
Kaster, 1. Änderung). Durch diese Änderung soll eine bedarfsgerechte und gleichzeitig
verträgliche Erweiterung des Gebäudes an aktuelle Wohnbedürfnisse erfolgen und dient damit der
Stabilisierung und Zukunftsfähigkeit des vorhandenen Gebäudebestandes.
Die übrigen Planfestsetzungen sollen voraussichtlich erhalten bleiben um eine einheitliche
Gestaltung des Ortsbildes beizubehalten. Die Erweiterung fügt sich so städtebaulich gut ein und
schafft keine Konflikte.
Grundsätzlich sieht die Verwaltung in der Erweiterung der überbaubaren Fläche an dieser Stelle
mit Übernahme der geltenden den Festsetzungen eine sinnvolle Maßnahme zur städtebaulich
vertretbaren Nachverdichtung.
Das Verfahren wird als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die
Grundzüge der Planung durch die Planänderung nicht berührt werden.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 05.05.2015:
In der Sitzung am 30.09.2014 wurde festgelegt, dass das Plangebiet auf den Bereich zwischen
Harffer Schlossallee, Friedrich-Ebert-Straße, ehemaliges Hallenbadgrundstück sowie
rückwärtigem Fußweg erweitert werden soll (siehe Anlage: Geltungsbereich).
Nach Erarbeitung der entsprechenden Planunterlagen ist gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Dabei orientieren sich die
Festsetzungen einerseits an dem vorhandenen Gebäudebestand, ermöglichen andererseits
jedoch auch die Modernisierung des vorhandenen Bestandes durch eine Flexibilisierung einzelner
baurechtlicher Regelungen. Ebenso ermöglichen die geänderten Festsetzungen eine verträgliche
bauliche Nachverdichtung von großen Grundstückszuschnitten. Details hierzu sind aus den
beigefügten Planunterlagen zu entnehmen.
Für die Fortführung des Verfahrens ist die entsprechende Beschlussfassung notwendig.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Fortentwicklung des Wohnungsbestands an aktuelle Wohnbedürfnisse sichert notwendige Investitionen in den
vorhandenen Gebäudebestand und dient damit die Stabilität des Stadtteils Kaster als Wohnstandort.
Beschlussvorlage WP9-95/2014 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x– Es entstehen Planungskosten durch die externe Beauftragung.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 15.04.2015
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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