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Beschlussvorlage (BP 16.6 Kaster - Planzeichnung zur Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
545 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Beschlussvorlage (BP 16.6 Kaster - Planzeichnung zur Offenlage)

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Inhalt der Datei

1902 21 ße tra ns 1670 (2) (1) 1900 (1) 500 A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. 8 248 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (1) 1.1 WA - Allgemeine Wohngebiete 23 323 383 10. 0 (1) 4a 0 12. 1) 3. 0 7 II (1) 0,8 Geschossflächenzahl (GFZ) 15 Grundflächenzahl (GRZ) (2) 281 18 0,4 17 offene Bauweise 213 10.0 (2) 1781 (2) (1) 1877 (1) (1) 3 3. Erdbebenzone 1 Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse S gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000, Bundesland Nordrhein - Westfalen (Juni 2006). Karte zu 2 DIN 4149 (Fassung April 2005) . In der genannten DIN 4149 (Geltung seit 2005) sind die entsprechenden bautechnischen Maßnahmen aufgeführt. 1 13.0 10.0 1Untergrundklasse T = Übergangsbereich zwischen den Gebieten der Untergrundklassen R (Gebiete mit felsartigem Untergrund) und S (Gebiete relativ flachgründige Sedimentbecken). 2Herausgeber: Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein -- Westfalen. Kontaktadresse: http://www.gd.nrw.de. Email: poststelle@gd.nrw.de. 19 283 Verkehrsflächen Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung 1878 verkehrsberuhigter Bereich +R 10 Straßenbegrenzungslinie (1) (1) 137 Dachneigung (Flachdach / geneigtes Dach bis 15° Neigung) 1694 Vorgärten 26 24 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes (1) 4 22 vorgeschlagene Grundstücksgrenze DN 0° - 15° 12 Fuß und Radweg Sonstige Festsetzungen und Planzeichen Im Vorgartenbereich sind Einfriedungen, die an die Verkehrsbegrenzungslinie angrenzen, als grüne Hecke bis zu einer Höhe von 75 cm zulässig. Für sonstige Grundstückseinfriedungen an Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind ausschließlich Heckenpflanzungen bis zu 2,00 m Höhe sowie offene Zaunkonstruktionen zulässig. Als offene Zaunkonstruktionen gelten solche mit einem Lochanteil von mindestens 50 % pro m² Zaunfläche. Geschlossene Zaunkonstruktionen als Einfriedung müssen einen Mindestabstand von 1 m zur Grundstücksgrenze aufweisen. Die Fläche zwischen Einfriedung und Grundstücksgrenze ist dann mit einer Hecke zu begrünen. 2. Bodendenkmalfunde Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Bodenfunde und -befunde oder Zeugnisse pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit sind gemäß dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz vom 11. März 1980, zuletzt geändert am 18. Mai 1982) § 2 Abs. 5 und §§ 13-19 dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege zu melden. Dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege ist Gelegenheit für weitere Untersuchungen zu geben. Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Dachformen Aufstellungsbeschluss Offenlage Der Bebauungsplan Nr. 16, 6. Änderung ist gemäß § 2 (1) Dieser Plan hat im Entwurf entsprechend dem Beschluss BauGB durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschus- vom . . . . . . gemäß § 3 (2) BauGB vom . . . . . . bis . . . . . . ses vom . . . . . . . . . . . aufgestellt worden. öffentlich ausgelegen. 50181 Bedburg, den . . . . . . . . . . Die Offenlegung wurde am . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht. ......................................... ( Bürgermeister ) Der Aufstellungsbeschluss ist am . . . . . . ortsüblich bekannt 2 1695 962 963 4. Artenschutz Erforderliche Holzfällungen sind nur außerhalb der Brutzeiten von Vögeln, d.h. nicht im Zeitraum März bis September durchzuführen. Sollte eine Flächeninanspruchnahme in Gehölzbeständen innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten stattfinden, sind entweder vorher Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen oder es ist eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, dass Brutvorkommen rechtzeitig identifiziert und geschützt werden können. 5. Schutz des Bodens / Oberbodens Der Oberboden ist vor der Lagerung von Baumaterialien bzw. vor dem Befahren von Flächen fachgerecht abzuschieben und zwischen zu lagern. Baustraßen und sonstige befahrene Flächen sind für die Dauer der Baumaßnahmen standfest zu befestigen, das dazu verwendete Material ist anschließend zu entfernen und der Untergrund tiefgründig zu lockern. Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist der Oberboden nach tiefgründiger Lockerung des Unterbodens in seiner ursprünglichen Mächtigkeit wieder anzudecken. Überschüssiger Boden darf abgefahren werden und muss fachgerecht verwendet bzw. deponiert werden. 50181 Bedburg, den . . . . . . . . . . gemacht worden. ......................................... ( Bürgermeister ) 20 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und §§ 22, 23 der BauNVO) 1782 - Harffer Schlossallee - B. BAUORDNUNGSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN 1. Kampfmittelfunde Bei Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, der Kampfmittelräumdienst oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. ist grundsätzlich eine Sicherheitsdetektion durchzuführen. Die weitere Vorgehensweise ist dem Merkblatt ‚Sondierbohrungen' zu entnehmen. 10.0 14.0 Bauweise, Baulinie, Baugrenze Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig 398 DN 0°-15° 14.0 Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze 33 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 bis 21 der BauNVO) 31 3.0 Maß der baulichen Nutzung Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO wird festgesetzt, dass Garagen, Carports und Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind. Zwischen der Zufahrtsseite der Garagen und der öffentlichen Verkehrsfläche ist ein Mindestabstand von 5,0 m einzuhalten. Bauordnungsrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt. C. HINWEISE 212 395 1= überbaubare Flächen 2= nicht überbaubare Flächen Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 6. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem § 13 Abs. 1 BauGB) Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen wird auf max. 2 Wohnungen je Wohngebäude begrenzt. 2. Einfriedungen 18 Allgemeines Wohngebiet (1) (3) 211 0 3.0 3. WA 12.0 397 Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) Als Dachformen sind das Flachdach (0°) und geneigte Dächer bis 15° Neigung zulässig. 87 12.0 3. 1. 396 2 2 (3) +R 4 14 a (4) (1) (2) (1) 3.0 3.0 391 hof ieden Am W e lle ßa hlo (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 1 Abs. 2 und 3 der BauNVO) 3.0 Sc Art der baulichen Nutzung 3.0 105 394 393 11 er 1688 ERLÄUTERUNGEN 390 29 rf f (1) 14.0 (2) 16 14.0 9 Ha 278 12 277 WA (1) 14.0 392 Die vom Vorgartenbereich aus gesehen, hintere Baugrenze der überbaubaren Fläche darf für Terrassenüberdachungen und für verglaste Wintergärten um maximal 2,00 m überschritten werden. Ausnahmesweise dürfen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche Treppenanlagen zur Erschließung des Obergeschosses bis zu einer Grundfläche von maximal 8 m² errichtet werden. Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandsflächen bleiben davon unberührt. 5. Stellplätze, überdachte Stellplätze (sogen. Carports) Garagen und ihre Einfahrten (gem. § 9 Abs.1 Nr.4 BauGB) (3) 6 389 14.0 1 (1) 14 10 DN 0°-15° 422 (1) WA II 0,4 0,8 8 7a 14.0 104 12.0 387 (1) 276 388 2. Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO) (1) 27 386 N 499 M. 1:500 (2) 5 385 103 12 652 274 z.B.: 249 25 1903 10 3c 273 102 0 12. Für die WA - Allgemeinen Wohngebiete wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO festgesetzt, dass die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden. (1) (2) (2) Art der baulichen Nutzung ( § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ......................................... ( Bürgermeister ) Trägerbeteiligung Satzungsbeschluss Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der § 4 (2) BauGB ist vom . . . . . . bis . . . . . . durchgeführt Stadt Bedburg am . . . . . . als Satzung beschlossen worden. worden. 50181 Bedburg, den . . . . . . . . . . ......................................... ( Bürgermeister ) 50181 Bedburg, den . . . . . . . . . . ......................................... ( Bürgermeister ) (Ratsmitglied) Bekanntmachung Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 (3) BauGB durch Bekanntmachung vom . . . . . . am . . . . . . als Satzung in Kraft getreten. LA CITTÀ STADTPLANUNG 50181 Bedburg, den . . . . . . . . . . 20.04.2015 DIPL. ING. ARCHITEKT UND STADTPLANER HEINRICH SCHNEIDER BROICHSTRASSE 10 41516 GREVENBROICH TEL.: 02182 / 6999481 FAX: 02182 / 6999482 schneider@la-citta.de ......................................... ( Bürgermeister ) Rechtsgrundlagen 1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBL. l S. 1748). 2. Verordnung über die Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132) (Baunutzungsverordnung, BauN VO) geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). 3. Verordnung für die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBI. I S. 58), geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). 4. Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878).